Rentenbeiträge als Werbungskosten

Rentenbeiträge als Werbungskosten

am 15.01.2006 17:23:13 von Juergen Meyer

In einer Anzeige von Taxman im PC Magazin 2/2006, Seite 115 fand ich
(ausszugsweise) folgenden Hinweis:
Machen Sie auf jeden Fall in Ihrer Steuererklärung 2005 Ihre Beiträge
zur gesetzlichen Rentenversicherung in der der neuen Anlage "R" in
voller Höhe als Werbungskosten geltend.

1)
Nun hat die Anlage mehrere Felder für Werbungskosten.
Aus meiner laienhaften Sicht paßt da nichts.
Welches Feld währe das Richtige?

2)
Warum gibt es den in früheren Steuerbescheiden üblichen
Vorläufigkeitsvermerk nicht mehr?

Muß jetzt wirklich erst jeder diese Werbungskosten aufführen und dann
bei Ablehnung Einspruch mit dem Hinweis auf die anhängigen Verfahren
einlegen?

Gruß
Jürgen

Re: Rentenbeiträge als Werbungskosten

am 15.01.2006 18:45:36 von Uwe Olufs

"Juergen Meyer" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dqdsfb$4bl$

>
> 2)
> Warum gibt es den in früheren Steuerbescheiden üblichen
> Vorläufigkeitsvermerk nicht mehr?
>
> Muß jetzt wirklich erst jeder diese Werbungskosten aufführen und dann
> bei Ablehnung Einspruch mit dem Hinweis auf die anhängigen Verfahren
> einlegen?

Den Vorläufigkeitsvermerk gibt es noch immer.
Dennoch solltest Du in diesem Fall *zusätzlich* Einspruch einlegen.

Uwe

Re: Rentenbeiträge als Werbungskosten

am 15.01.2006 18:56:17 von axbnospamatall

Am Sun, 15 Jan 2006 17:23:13 +0100, schrieb Juergen Meyer
<> :

>2)
>Warum gibt es den in früheren Steuerbescheiden üblichen
>Vorläufigkeitsvermerk nicht mehr?

Ich weiß jetzt nicht, ob das Verfahren bereits abgeschlossen wurde.
Habe nichts darüber gehört, also denke ich mal es läuft noch. Der
Vorläufigkeitsvermerk bezog sich auf ein Verfahren, welches die
Gesetzeslage bis 2004 als verfassungswidrig angesehen hat. Nun hat der
Gesetgeber aber zum 1.1.2005 die Gesetzeslage geändert, so dass das
Verfahren hierfür nicht mehr greift. Daher kann die Steuerfestsetzung
auch nicht vorläufig ergehen.


>Muß jetzt wirklich erst jeder diese Werbungskosten aufführen

Aufführen hättest Du sie sowieso schon immer müssen.

>und dann
>bei Ablehnung Einspruch

Ja.

>mit dem Hinweis auf die anhängigen Verfahren
>einlegen?

Nein. Mit der begründung warum Du die neue Gesetzeslage auch für
verfassungswidrig hälst. Falls bereits ein Musterverfahren anhängig
ist (sehr unwahrscheinlich) kannst Du Dich natürlich darauf berufen
und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Ansonsten bist Du vielleicht
derjenige der das Musterverfahren führen darf. Lass es uns wissen.


Grüße

Axel

Re: Rentenbeiträge als Werbungskosten

am 15.01.2006 20:42:25 von Sven Gottwald

Uwe Olufs schrieb:
>> Warum gibt es den in früheren Steuerbescheiden üblichen
>> Vorläufigkeitsvermerk nicht mehr?
>>
>> Muß jetzt wirklich erst jeder diese Werbungskosten aufführen und dann
>> bei Ablehnung Einspruch mit dem Hinweis auf die anhängigen Verfahren
>> einlegen?
>
> Den Vorläufigkeitsvermerk gibt es noch immer.

Für den VZ 2005 nicht. Verwaltungsauffassung ist, dass sich der
Gegenstand des Musterverfahrens (und damit der Vorläufigkeit) durch das
Alterseinkünftegesetz ab 1.1.2005 erledigt hat.

Also warten wir auf das nächste Musterverfahren... :-(

Re: Rentenbeiträge als Werbungskosten

am 16.01.2006 11:54:18 von Uwe Olufs

"Sven Gottwald" <> schrieb im
Newsbeitrag news:43caa5a3$0$21026$

>>
>> Den Vorläufigkeitsvermerk gibt es noch immer.
>
> Für den VZ 2005 nicht.

Gibt es denn schon Steuerbescheide 2005?

Uwe

Re: Rentenbeiträge als Werbungskosten

am 16.01.2006 17:40:17 von Sven Gottwald

Uwe Olufs schrieb:
>>> Den Vorläufigkeitsvermerk gibt es noch immer.
>> Für den VZ 2005 nicht.
>
> Gibt es denn schon Steuerbescheide 2005?

Noch nicht, Du kannst meiner Glaskugel aber vertrauen ;-)

Re: Rentenbeiträge als Werbungskosten

am 16.01.2006 19:35:52 von Juergen Meyer

On Sun, 15 Jan 2006 18:56:17 +0100, Axel Böhm
<> wrote:

>Am Sun, 15 Jan 2006 17:23:13 +0100, schrieb Juergen Meyer
><> :
>
>>2)
>>Warum gibt es den in früheren Steuerbescheiden üblichen
>>Vorläufigkeitsvermerk nicht mehr?
>
>Ich weiß jetzt nicht, ob das Verfahren bereits abgeschlossen wurde.
>Habe nichts darüber gehört, also denke ich mal es läuft noch. Der
>Vorläufigkeitsvermerk bezog sich auf ein Verfahren, welches die
>Gesetzeslage bis 2004 als verfassungswidrig angesehen hat. Nun hat der
>Gesetgeber aber zum 1.1.2005 die Gesetzeslage geändert, so dass das
>Verfahren hierfür nicht mehr greift. Daher kann die Steuerfestsetzung
>auch nicht vorläufig ergehen.
>
>
>>Muß jetzt wirklich erst jeder diese Werbungskosten aufführen
>
>Aufführen hättest Du sie sowieso schon immer müssen.
>
>>und dann
>>bei Ablehnung Einspruch
>
>Ja.
>
>>mit dem Hinweis auf die anhängigen Verfahren
>>einlegen?
>
>Nein. Mit der begründung warum Du die neue Gesetzeslage auch für
>verfassungswidrig hälst. Falls bereits ein Musterverfahren anhängig
>ist (sehr unwahrscheinlich) kannst Du Dich natürlich darauf berufen
>und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Ansonsten bist Du vielleicht
>derjenige der das Musterverfahren führen darf. Lass es uns wissen.
>
>
>Grüße
>
>Axel

Ich hoffe, ich habe den Artikel richtig verstanden:
Man bezieht sich dort auf folgende Musterverfahren:
X R 45/02 und X R 11/05

Den Inhalt kenne ich nicht, Jurist oder Steuerprofi bin ich auch
nicht.
Beziehen sich diese Verfahren noch auf altes Recht?

Gruß
Jürgen

Re: Rentenbeiträge als Werbungskosten

am 16.01.2006 20:24:36 von axbnospamatall

Am Mon, 16 Jan 2006 19:35:52 +0100, schrieb Juergen Meyer
<> :

>Ich hoffe, ich habe den Artikel richtig verstanden:
>Man bezieht sich dort auf folgende Musterverfahren:
>X R 45/02 und X R 11/05
>
>Den Inhalt kenne ich nicht, Jurist oder Steuerprofi bin ich auch
>nicht.
>Beziehen sich diese Verfahren noch auf altes Recht?

Zwangsläufig altes Recht. Das neue recht gilt erst seit dem 1.1.2005.
Somit muss erst ein bescheid für den VZ 2005 ergehen (sagen wir mal
März 2006) dann wird dagegen Einspruch eingelegt und es ergeht ein
Einspruchbescheid (Dezember 2006). Dagegen klagt der Steuerpflichtige
vor dem Finanzgericht und erhält ein Urteil (Mitte 2008). Gegen dieses
Urteil kann dann revision eingelegt werden, wenn diese zugelassen
wird, und es ergeht ein Urteil des BFH ( Mitte 2010). Die hiergegen
gerichtete Verfassungsbeschwerde wird dann vermutlich im Jahre 2013
oder 2014 entschieden.
Also noch etwas Geduld.
Aber evtl. ist der Richter beim FG ja so mutig und legt die Frage dann
dem BVerfG gleich vor. Das dürfte die Sache dann schon forcieren.


Grüße

Axel