Fahrtenbuch bei Dienstwagen ?

Fahrtenbuch bei Dienstwagen ?

am 15.01.2006 18:13:37 von Maria Gutherr

wenn eine GmBH einem Gesvchäftsführer einen PKW zur dienstlichen Nutzung zur
Verfügung stellt und die private Nutzung per Vertrag ausgeschlossen ist und
des weitreren der Geschäftsführer einen privaten PKW auf sich zugelassen
hat, wird der Geschäftsführer dann vom Finanzamt in Ruhe gelassen oder muß
dennoch ein Fahrtenbuch geführt werden um die betriebliche Nutzung zu
dokumentieren ?

Maria

Re: Fahrtenbuch bei Dienstwagen ?

am 15.01.2006 18:26:43 von Martin Hentrich

On Sun, 15 Jan 2006 18:13:37 +0100, "Maria Gutjahr" <>
wrote:

>wenn eine GmBH einem Gesvchäftsführer einen PKW zur dienstlichen =
Nutzung zur=20
>Verfügung stellt und die private Nutzung per Vertrag ausgeschlossen =
ist und=20
>des weitreren der Geschäftsführer einen privaten PKW auf sich =
zugelassen=20
>hat, wird der Geschäftsführer dann vom Finanzamt in Ruhe gelassen =
oder muß=20
>dennoch ein Fahrtenbuch geführt werden um die betriebliche Nutzung zu=20
>dokumentieren?

Dann müssen ja doch wohl die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstelle
als geldwerter Vorteil versteuert werden. Dies dann pauschal mit 0,03%
pro Einfach-km vom Bruttolistenpreis im Monat oder eben per
=46ahrtenbuch.

Die private Nutzung, die pauschal mit 1% zu ermitteln wäre (oder eben
mit Fahrtenbuch) ist dann wohl weggefallen.

Ruhe vor dem Finanzamt - was verstehst du darunter?

Martin

Re: Fahrtenbuch bei Dienstwagen ?

am 15.01.2006 19:06:56 von Maria Gutherr

>Dann müssen ja doch wohl die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstelle
> als geldwerter Vorteil versteuert werden. Dies dann pauschal mit 0,03%
> pro Einfach-km vom Bruttolistenpreis im Monat oder eben per
> Fahrtenbuch.

Wie sieht es aus, wenn der Geschäftsführer von seinem Homeoffice arbeitet,
welches als nichtselbständige Zweigstelle registriert ist? Damit würden ja
die Fahrten zur Arbeitstelle entfallen, bzw. die Fahren zur
Hauptniederlassung wären betrieblich veranlasst.

Maria

Re: Fahrtenbuch bei Dienstwagen ?

am 15.01.2006 20:09:14 von Martin Hentrich

On Sun, 15 Jan 2006 19:06:56 +0100, "Maria Gutjahr" <>
wrote:

>Wie sieht es aus, wenn der Geschäftsführer von seinem Homeoffice =
arbeitet,=20
>welches als nichtselbständige Zweigstelle registriert ist? Damit =
würden ja=20
>die Fahrten zur Arbeitstelle entfallen, bzw. die Fahren zur=20
>Hauptniederlassung wären betrieblich veranlasst.

Warum gibt die GmbH ihrem Geschäftsführer einen PKW, wenn diesen den
nicht nutzen darf/soll/kann? Das wirkt völlig weltfremd und
unglaubwürdig, natürlich auch bei einer Betriebsprüfung.

Martin

Re: Fahrtenbuch bei Dienstwagen ?

am 15.01.2006 21:56:40 von Martin Schoenbeck

Hallo Martin,

Martin Hentrich schrieb:

> Warum gibt die GmbH ihrem Geschäftsführer einen PKW, wenn diesen den
> nicht nutzen darf/soll/kann? Das wirkt völlig weltfremd und
> unglaubwürdig, natürlich auch bei einer Betriebsprüfung.

Für Fahrten zu Kunden und zur Bank, zum Bahnhof etc. wird er ihn ja wohl
verwenden dürfen. Nur eben nicht privat.

@Maria: Bei mir hat die BP den Nutzungsausschluß anstandslos akzeptiert.
Allerdings war der zweite PKW ebenfalls ein Firmenfahrzeug und wurde mit 1%
versteuert.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Fahrtenbuch bei Dienstwagen ?

am 15.01.2006 22:39:39 von Matthias Koehler

[Martin:]

> Bei mir hat die BP den Nutzungsausschluß anstandslos akzeptiert.
> Allerdings war der zweite PKW ebenfalls ein Firmenfahrzeug und wurde mit 1%
> versteuert.

Wobei der zweite Wagen dann der mit dem höheren Listenpreis ist.

Matthias



--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion

Re: Fahrtenbuch bei Dienstwagen ?

am 15.01.2006 22:41:29 von Matthias Koehler

[Martin:]

> Das wirkt völlig weltfremd und unglaubwürdig, natürlich auch
> bei einer Betriebsprüfung.

Und zwar sogar dann, wenn angegeben wird, dass der Geschäftsführer den Wagen
nachts immer auf dem Firmengelände abstellt und der Pförtner das jeweils
kontrolliert und schriftlich bestätigt.

Matthias




--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion

Re: Fahrtenbuch bei Dienstwagen ?

am 16.01.2006 07:19:27 von Martin Hentrich

On Sun, 15 Jan 2006 21:56:40 +0100, Martin Schoenbeck
<> wrote:

>Allerdings war der zweite PKW ebenfalls ein Firmenfahrzeug und wurde mit=
1%
>versteuert.

Na dann ist es doch klar. Ein solches soll aber offenbar völlig
vermieden werden! Und dann ist es eben unglaubwürdig und weltfremd.

Martin

Re: Fahrtenbuch bei Dienstwagen ?

am 16.01.2006 09:00:11 von Maria Gutherr

> Warum gibt die GmbH ihrem Geschäftsführer einen PKW, wenn diesen den
> nicht nutzen darf/soll/kann? Das wirkt völlig weltfremd und
> unglaubwürdig, natürlich auch bei einer Betriebsprüfung.

Aus z.B. folgenden Gründen:

- Der Geschäftsführer fährt privat ein für den geschäftlichen Zweck
ungeeignetes Fahrzeug (z.B. Cabrio, Sportwagen oder Kleinwagen) oder der
Wagen genügt den repräsentativen Zwecken nicht.

- Die Firma möchte, dass beim Kunden mit einem bestimmtem Modell vorgefahren
wird

etc.

Maria

Re: Fahrtenbuch bei Dienstwagen ?

am 16.01.2006 09:33:20 von Martin Schoenbeck

Hallo Matthias,

Matthias Koehler schrieb:

> [Martin:]
>
>> Bei mir hat die BP den Nutzungsausschluß anstandslos akzeptiert.
>> Allerdings war der zweite PKW ebenfalls ein Firmenfahrzeug und wurde mit 1%
>> versteuert.
>
> Wobei der zweite Wagen dann der mit dem höheren Listenpreis ist.

Hää?

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Fahrtenbuch bei Dienstwagen ?

am 16.01.2006 09:33:20 von Martin Hentrich

On Mon, 16 Jan 2006 10:08:48 +0100, Achim Waldek
<> wrote:

>glaube ich nicht
>daran, dass das FA daraus rechtswirksam irgentetwas ableiten kann.

Aber darum geht es doch nicht. Das Finanzamt wird <pöses> vermuten,
dann muß man es halt *nachvollziehbar* erklären.=20

Die OPin schrieb aABER.

>>wird der Geschäftsführer dann vom Finanzamt in Ruhe gelassen oder =
muß=20
>>dennoch ein Fahrtenbuch geführt werden um die betriebliche Nutzung zu=
=20
>>dokumentieren?

Sie kann das so machen, wird aber nicht in Ruhe gelassen, sondern muß
es nachvollziehbar erklären. Einen steuerpflichtigen geldwerten
Vorteil gibt es dann nicht, weil es keine Fahrten Wohnung
Arbeitsstelle gibt (da Homeoffice) und Privatfahrten verboten sind.=20

Ob das FA dann aber trotzdem das Führen eines Fahrtenbuchs verlangt,
das weiß nur jenes...

Martin

Re: Fahrtenbuch bei Dienstwagen ?

am 16.01.2006 09:33:20 von Achim Waldek

Am Sun, 15 Jan 2006 22:41:29 +0100 schrieb Matthias Koehler:

> [Martin:]
>
>> Das wirkt völlig weltfremd und unglaubwürdig, natürlich auch
>> bei einer Betriebsprüfung.
>
> Und zwar sogar dann, wenn angegeben wird, dass der Geschäftsführer den Wagen
> nachts immer auf dem Firmengelände abstellt und der Pförtner das jeweils
> kontrolliert und schriftlich bestätigt.
>
> Matthias

Es _mag_ unglaubwürdig klingen- aber zum Glück leben wir noch in einem
rechtsstaat. Das FA möchte ich sehen, dass sich auf einen Rechtsstreit
einlässt, wenn der wagen tatsächlich nur betrieblich benutzt wird. Ich gehe
sogar noch weiter: WEnn ich überzeugter Öffi/Radfahrer wäre, kein
Privatfahrzeug besitze- selbst dann kann ein Dienstwagen ohne privatnutzung
auf dem Firmengelände ausschließlich für mich als GF bereitstehen.
Oder die Variante, dass das Privatfahrzeug auf den Lebenspartner zugelassen
ist.
Bei allem Schmuh und den Versuchen, selbigen zu bekämpfen, glaube ich nicht
daran, dass das FA daraus rechtswirksam irgentetwas ableiten kann.
Gruß

Re: Fahrtenbuch bei Dienstwagen ?

am 16.01.2006 11:00:29 von Martin Schoenbeck

Martin Hentrich schrieb:

> On Sun, 15 Jan 2006 21:56:40 +0100, Martin Schoenbeck
> <> wrote:
>
>>Allerdings war der zweite PKW ebenfalls ein Firmenfahrzeug und wurde mit 1%
>>versteuert.
>
> Na dann ist es doch klar. Ein solches soll aber offenbar völlig
> vermieden werden! Und dann ist es eben unglaubwürdig und weltfremd.

Wo siehst Du denn den Unterschied, ob ich ein Fahrzeug privat besitze oder
zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt bekommen habe, wenn es um ein
zweites Fahrzeug geht, das eben allein für Unternehmenszwecke eingesetzt
wird? Und was ist an letzterem weltfremd und unglaubwürdig?

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Fahrtenbuch bei Dienstwagen ?

am 16.01.2006 11:05:35 von Matthias Koehler

[Martin:]

> Hää?

Im BMF-Schreiben vom 2.5.2002, IV A 6 ­ S 2177 ­ 20/02 (DStR 2002 S. 910)
steht, dass in dem von Dir genannten Fall das Fahrzeug mit dem höheren
Listenpreis für die 1-Prozent-Regel heranzuziehen ist und das Fahrzeug mit
dem niedrigeren Listenpreis davon befreit wird.

Matthias



--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion

Re: Fahrtenbuch bei Dienstwagen ?

am 16.01.2006 11:13:59 von Matthias Koehler

[Martin:]

> Wo siehst Du denn den Unterschied, ob ich ein Fahrzeug privat besitze oder
> zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt bekommen habe, wenn es um ein
> zweites Fahrzeug geht, das eben allein für Unternehmenszwecke eingesetzt
> wird? Und was ist an letzterem weltfremd und unglaubwürdig?

Es wird schlichtweg unterstellt, dass das Fahrzeug nicht nur betrieblich
genutzt wird, selbst wenn ein zweites Fahrzeug auf demselben Grundstück zur
Verfügung steht und sich Wohn- und Betriebssitz auf diesem Grundstück
befinden. Das galt bei mir sogar in der Zeit, als ich einen für meine
betrieblichen Belange umgebauten T4 hatte, auch bei dem wurde eine private
Mitnutzung unterstellt und ich habe deshalb von Anfang an ein
formvollendetes Fahrtenbuch geführt.

Der Staat ist nun mal Pleite und braucht ganz dringend unser Geld.

Matthias




--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion

Re: Fahrtenbuch bei Dienstwagen ?

am 16.01.2006 12:02:59 von Martin Schoenbeck

Matthias Koehler schrieb:

> [Martin:]
>
>> Hää?
>
> Im BMF-Schreiben vom 2.5.2002, IV A 6 ­ S 2177 ­ 20/02 (DStR 2002 S. 910)
> steht, dass in dem von Dir genannten Fall das Fahrzeug mit dem höheren
> Listenpreis für die 1-Prozent-Regel heranzuziehen ist und das Fahrzeug mit
> dem niedrigeren Listenpreis davon befreit wird.

Bei geschäftsführenden Gesellschaftern? Kann man den Text irgendwo finden,
um ihn mal nachzulesen? Das, was ich gefunden habe, geht nur auf
Pool-Leasing ein und ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, daß ich damals
geprüft habe, ob das auf mich zutrifft und es war leider nicht der Fall.
Falls es bei Maria nicht wie bei mir um einen geschäftsführenden
Gesellschafter geht, sollte das mMn ohnehin völlig unproblematisch sein.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Fahrtenbuch bei Dienstwagen ?

am 16.01.2006 12:04:45 von Martin Schoenbeck

Hallo Matthias,

Matthias Koehler schrieb:

> [Martin:]
>
>> Wo siehst Du denn den Unterschied, ob ich ein Fahrzeug privat besitze oder
>> zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt bekommen habe, wenn es um ein
>> zweites Fahrzeug geht, das eben allein für Unternehmenszwecke eingesetzt
>> wird? Und was ist an letzterem weltfremd und unglaubwürdig?
>
> Es wird schlichtweg unterstellt, dass das Fahrzeug nicht nur betrieblich
> genutzt wird, selbst wenn ein zweites Fahrzeug auf demselben Grundstück zur
> Verfügung steht und sich Wohn- und Betriebssitz auf diesem Grundstück
> befinden. Das galt bei mir sogar in der Zeit, als ich einen für meine
> betrieblichen Belange umgebauten T4 hatte, auch bei dem wurde eine private
> Mitnutzung unterstellt und ich habe deshalb von Anfang an ein
> formvollendetes Fahrtenbuch geführt.
>
> Der Staat ist nun mal Pleite und braucht ganz dringend unser Geld.

Letzteres führt aber nicht dazu, daß Marias Behauptungen unglaubwürdig und
weltfremd sind. Höchstens dazu, daß das FA sie aus Opportunitätsgründen
dafür hält.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Fahrtenbuch bei Dienstwagen ?

am 16.01.2006 12:10:10 von Matthias Koehler

[Martin:]

> Letzteres führt aber nicht dazu, daß Marias Behauptungen unglaubwürdig und
> weltfremd sind. Höchstens dazu, daß das FA sie aus Opportunitätsgründen
> dafür hält.

Die Alternative kann aber nun mal nur "Fahrtenbuch" heißen, denn selbst wenn
man sich auf einen langwierigen Rechtsstreit einlässt, kann an dessen Ende
ja stehen, dass die 100prozentige betriebliche Nutzung nur durch ein
lückenloseses Fahrtenbuch nachgewiesen werden kann und andernfalls die
1-Prozent-Regel anzuwenden ist.

Matthias



--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion

Re: Fahrtenbuch bei Dienstwagen ?

am 16.01.2006 12:26:16 von Martin Schoenbeck

Hallo Matthias,

Matthias Koehler schrieb:

> Die Alternative kann aber nun mal nur "Fahrtenbuch" heißen, denn selbst wenn
> man sich auf einen langwierigen Rechtsstreit einlässt, kann an dessen Ende
> ja stehen, dass die 100prozentige betriebliche Nutzung nur durch ein
> lückenloseses Fahrtenbuch nachgewiesen werden kann und andernfalls die
> 1-Prozent-Regel anzuwenden ist.

_Wenn_ dem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur privaten Nutzung zur Verfügung
steht.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Zusatzfrage

am 16.01.2006 14:09:06 von Maria Gutherr

wie sieht es denn aus, wenn die Firma dem Geschäftsführer eventuelle
Privatfahrten in rechnung stellt und dies auch so im Anstellungsvetrag
formuliert.

z.B. "Das Fahrzeug steht zur geschäftlichen Nutzung zur Verfügung. Es ist
ein Fahrtenbuch zu führen. Privatfahrten sind auszuweisen und werden durch
durch die Firma wie folgt abgerechnet."

Maria

Re: Zusatzfrage

am 16.01.2006 15:50:19 von Martin Hentrich

On Mon, 16 Jan 2006 14:09:06 +0100, "Maria Gutjahr" <>
wrote:

>z.B. "Das Fahrzeug steht zur geschäftlichen Nutzung zur Verfügung. =
Es ist=20
>ein Fahrtenbuch zu führen. Privatfahrten sind auszuweisen und werden =
durch=20
>durch die Firma wie folgt abgerechnet."

wie wärs mit:
"...Privatfahrten werden als geldwerter Vorteil nach geltendem
Steuerrecht versteuert."

Das ist doch alles völlig normal.

Martin