Dummiefrage zu MwSt und VSt

Dummiefrage zu MwSt und VSt

am 16.01.2006 09:33:20 von Nima Rezai

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage.
Wir sind ein Vertrieb mit ausschliesslich inländischer Kundschaft, aber mit
in- und ausländischen Lieferanten.
Die Kunden erhalten von uns "wahrheitsgetreue" Rechnungen, die den
tatsächlichen Warenwert + 16% MwSt aufweisen.
Die inländischen und einige der ausländischen Lieferanten stellen uns auch
korrekte Rechnungen aus, so dass wir dementsprechend USt bzw. Einfuhr-USt
zahlen.
Soviel ich weiss, zieht die Finanzbehörde die Summe der gezahlten (E)USst
von der Summe der erhaltenen MwSt ab und erhebt die Differenz per
Lastschrift.

Ein Teil unserer ausländischen Lieferanten stellt aber falsche
Frachtrechnungen aus.
Ein fiktiver Fall:
Wir kaufen im Ausland (Nicht-EU) Waren im Wert von 1000 Euro und verkaufen
sie für 2000 Euro. Wir müssten folglich etwa 160 Euro E-USt zahlen und 320
Euro MwSt vom inländischen Kunden empfangen. Während letzteres tatsächlich
geschieht, deklarieren die Lieferanten den Warenwert als beispielsweise 200
Euro, weshalb uns von der Behörde nur 32 Euro E-UST berechnet werden. Also
erhebt die Behörde als Differenz 288 Euro von unserem Konto.

Ist es aber nicht so, dass es steuerlich eigentlich völlig egal ist, was die
ausländischen Lieferanten deklarieren?
In jedem Fall müsste man doch in diesem Fall 320 Euro an das FA abführen,
egal ob 160 +160, oder 32 +288. Oder?

Schöne Grüsse
Nima

Re: Dummiefrage zu MwSt und VSt

am 16.01.2006 12:07:23 von axbnospamatall

Am Mon, 16 Jan 2006 10:50:01 +0100, schrieb "Nima Rezai" <>
:

>Soviel ich weiss, zieht die Finanzbehörde die Summe der gezahlten (E)USst
>von der Summe der erhaltenen MwSt ab und erhebt die Differenz per
>Lastschrift.

Nein. Der Unternehmer gibt Voranmeldungen beim Finanzamt ab. In diesen
Voranmeldungen berechnet er die zu zahlende Steuer selbst. Dies macht
er i.d.R. indem er die Umsatzsteuer aus den Ausgangsrechnungen um die
Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen mindert. Die Differenz zahlt er
dann an das FA bzw. erhält diese vom FA.
Eingezogen wird der Betrag nur, wenn auch eine Einzugsermächtigung
beim FA vorliegt.

>Ein Teil unserer ausländischen Lieferanten stellt aber falsche
>Frachtrechnungen aus.
>Ein fiktiver Fall:
>Wir kaufen im Ausland (Nicht-EU) Waren im Wert von 1000 Euro und verkaufen
>sie für 2000 Euro. Wir müssten folglich etwa 160 Euro E-USt zahlen und 320
>Euro MwSt vom inländischen Kunden empfangen. Während letzteres tatsächlich
>geschieht, deklarieren die Lieferanten den Warenwert als beispielsweise 200
>Euro, weshalb uns von der Behörde nur 32 Euro E-UST berechnet werden. Also
>erhebt die Behörde als Differenz 288 Euro von unserem Konto.

Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert.
Dieser kann vom Entgelt abweichen. Ob dies bei Euch korrekt ist kann
nur ein Zollexperte beurteilen. Das Zollrecht ist ein Wissenschaft für
sich.

>Ist es aber nicht so, dass es steuerlich eigentlich völlig egal ist, was die
>ausländischen Lieferanten deklarieren?

Solange es korrekt ist. IMHO dürfte für Euch nur entscheidend sein,
wer der Schuldner der EUSt ist. Solltet Ihr das sein, könnte das FA
evtl. mit Nachforderungen kommen.

>In jedem Fall müsste man doch in diesem Fall 320 Euro an das FA abführen,
>egal ob 160 +160, oder 32 +288. Oder?

Die 320 EUR ist die Umsatzsteuer aus Lieferungen. Davon kannst Du die
EUSt abziehen, die Du entrichtet hast. Sind es 32 EUR musst Du ans FA
288 EUR, sind es 160 EUR eben nur 160 EUR abführen.


Grüße

Axel

Re: Dummiefrage zu MwSt und VSt

am 16.01.2006 12:25:05 von Martin Schoenbeck

Hallo Nima,

Nima Rezai schrieb:

> Soviel ich weiss, zieht die Finanzbehörde die Summe der gezahlten (E)USst
> von der Summe der erhaltenen MwSt ab und erhebt die Differenz per
> Lastschrift.

Zum Beispiel. Du kannst aber auch überweisen. Oder einen Scheck schicken.

> Ein Teil unserer ausländischen Lieferanten stellt aber falsche
> Frachtrechnungen aus.

Schlecht, wenn ihr das nicht klarstellt.

> Ein fiktiver Fall:
> Wir kaufen im Ausland (Nicht-EU) Waren im Wert von 1000 Euro und verkaufen
> sie für 2000 Euro. Wir müssten folglich etwa 160 Euro E-USt zahlen und 320
> Euro MwSt vom inländischen Kunden empfangen. Während letzteres tatsächlich
> geschieht, deklarieren die Lieferanten den Warenwert als beispielsweise 200
> Euro, weshalb uns von der Behörde nur 32 Euro E-UST berechnet werden. Also
> erhebt die Behörde als Differenz 288 Euro von unserem Konto.

Solange dabei kein Zoll berechnet wird, sondern nur EUSt, ist das zwar auch
nicht richtig, macht aber wenigstens im Ergebnis keinen Unterschied.

> Ist es aber nicht so, dass es steuerlich eigentlich völlig egal ist, was die
> ausländischen Lieferanten deklarieren?

Das ist so. Was die Summe aus EUSt und USt anbetrifft.

> In jedem Fall müsste man doch in diesem Fall 320 Euro an das FA abführen,

Richtig.

> egal ob 160 +160, oder 32 +288. Oder?

Ist ja auch so. Mein Kopf kommt bei beiden Additionen auf 320.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Dummiefrage zu MwSt und VSt

am 16.01.2006 12:59:25 von Martin Hentrich

On Mon, 16 Jan 2006 10:50:01 +0100, "Nima Rezai" <> wrote:

>Soviel ich weiss, zieht die Finanzbehörde die Summe der gezahlten =
(E)USst
>von der Summe der erhaltenen MwSt ab und erhebt die Differenz per
>Lastschrift.

IMHO ziehen die den betrag per lastschrift ein, den *du* auf die
USt-VA schreibst.

>Ein Teil unserer ausländischen Lieferanten stellt aber falsche
>Frachtrechnungen aus.
>Ein fiktiver Fall:
>Wir kaufen im Ausland (Nicht-EU) Waren im Wert von 1000 Euro und =
verkaufen
>sie für 2000 Euro. Wir müssten folglich etwa 160 Euro E-USt zahlen =
und 320
>Euro MwSt vom inländischen Kunden empfangen. Während letzteres =
tatsächlich
>geschieht, deklarieren die Lieferanten den Warenwert als beispielsweise =
200
>Euro,...

*Deklarieren*? Also muß man nicht die Originalrechnung z.B. beim Zoll
vorlegen? Und ihr zahlt dann nicht die *deklarierten* 200 Euronen
sondern 1000? Schön blond...

Martin

Re: Dummiefrage zu MwSt und VSt

am 16.01.2006 17:42:35 von Christoph Neumann

Nima Rezai schrieb:

> Ein Teil unserer ausländischen Lieferanten stellt aber falsche
> Frachtrechnungen aus.
> Ein fiktiver Fall:

*hüstel* Natürlich ;-)

> Wir kaufen im Ausland (Nicht-EU) Waren im Wert von 1000 Euro und
> verkaufen sie für 2000 Euro. Wir müssten folglich etwa 160 Euro E-USt
> zahlen und 320 Euro MwSt vom inländischen Kunden empfangen. Während
> letzteres tatsächlich geschieht, deklarieren die Lieferanten den
> Warenwert als beispielsweise 200 Euro, weshalb uns von der Behörde
> nur 32 Euro E-UST berechnet werden. Also erhebt die Behörde als
> Differenz 288 Euro von unserem Konto.

Wieso deklariert der Lieferant? Handelt es sich um Einfuhren im
Postverkehr?

> Ist es aber nicht so, dass es steuerlich eigentlich völlig egal ist,
> was die ausländischen Lieferanten deklarieren?

Umsatzsteuerrechtlich hat es keine auswirkungen, das stimmt. Aber der
Zoll hat die Angewohnheit neben Einfuhrumsatzsteuer auch Zoll zu erheben
und da macht eine falsche Deklaration durchaus Unterschied.

--
"Ausserdem glaube ich nicht, dass ein pubertierender Jugendlicher
wegen dieses Films auf der Strasse jeden Ork töten würde."
"Ach ja. Und wenn dann der erste tote Ork im Stadtpark liegt ist dann
das Geschrei wieder groß." -- Frank Weitz und Wolfgang Krietsch in dsrm

Re: Dummiefrage zu MwSt und VSt

am 16.01.2006 17:46:02 von Christoph Neumann

Axel Böhm schrieb:

>> Wir kaufen im Ausland (Nicht-EU) Waren im Wert von 1000 Euro und
>> verkaufen sie für 2000 Euro. Wir müssten folglich etwa 160 Euro
>> E-USt zahlen und 320 Euro MwSt vom inländischen Kunden empfangen.
>> Während letzteres tatsächlich geschieht, deklarieren die Lieferanten
>> den Warenwert als beispielsweise 200 Euro, weshalb uns von der
>> Behörde nur 32 Euro E-UST berechnet werden. Also erhebt die Behörde
>> als Differenz 288 Euro von unserem Konto.
>
> Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert.
> Dieser kann vom Entgelt abweichen.

ACK. Im Rahmen des Art. 33 der VO (EWG) 2913/92 können gewisse Beträge
zollwertmindernd geltend gemacht werden. Ich bezweifele aber stark, dass
sich in diesem Rahmen aus einer Rechnung über 1.000,- EUR ein Zollwert
von 200,- EUR ergibt (Reiner Erfahrungswert).

> Ob dies bei Euch korrekt ist kann
> nur ein Zollexperte beurteilen. Das Zollrecht ist ein Wissenschaft für
> sich.

Naja...

> Solange es korrekt ist. IMHO dürfte für Euch nur entscheidend sein,
> wer der Schuldner der EUSt ist. Solltet Ihr das sein, könnte das FA
> evtl. mit Nachforderungen kommen.

Für die Erhebung der EUSt ist immer die Zollverwaltung zuständig.

--
"Ausserdem glaube ich nicht, dass ein pubertierender Jugendlicher
wegen dieses Films auf der Strasse jeden Ork töten würde."
"Ach ja. Und wenn dann der erste tote Ork im Stadtpark liegt ist dann
das Geschrei wieder groß." -- Frank Weitz und Wolfgang Krietsch in dsrm

Re: Dummiefrage zu MwSt und VSt

am 16.01.2006 19:07:34 von Nima Rezai

Martin Hentrich wrote:

>> Ein Teil unserer ausländischen Lieferanten stellt aber falsche
>> Frachtrechnungen aus.
>> Ein fiktiver Fall:
>> Wir kaufen im Ausland (Nicht-EU) Waren im Wert von 1000 Euro und
>> verkaufen sie für 2000 Euro. Wir müssten folglich etwa 160 Euro
>> E-USt zahlen und 320 Euro MwSt vom inländischen Kunden empfangen.
>> Während letzteres tatsächlich geschieht, deklarieren die Lieferanten
>> den Warenwert als beispielsweise 200 Euro,...
>
> *Deklarieren*? Also muß man nicht die Originalrechnung z.B. beim Zoll
> vorlegen? Und ihr zahlt dann nicht die *deklarierten* 200 Euronen
> sondern 1000? Schön blond...

Die Rechnungen, die der Zoll zu sehen bekommt sind die Frachtrechnungen der
Spediteure Fedex und UPS.
Dort schreiben Lieferanten allerlei Unsinn.
Die eigentliche, "wahre" Rechnung ist entweder im Paket oder kommt per
seperater Post.

Gruss
Nima

Re: Dummiefrage zu MwSt und VSt

am 16.01.2006 20:04:45 von Nima Rezai

Christoph Neumann wrote:
> Nima Rezai schrieb:

>> Wir kaufen im Ausland (Nicht-EU) Waren im Wert von 1000 Euro und
>> verkaufen sie für 2000 Euro. Wir müssten folglich etwa 160 Euro E-USt
>> zahlen und 320 Euro MwSt vom inländischen Kunden empfangen. Während
>> letzteres tatsächlich geschieht, deklarieren die Lieferanten den
>> Warenwert als beispielsweise 200 Euro, weshalb uns von der Behörde
>> nur 32 Euro E-UST berechnet werden. Also erhebt die Behörde als
>> Differenz 288 Euro von unserem Konto.
>
> Wieso deklariert der Lieferant? Handelt es sich um Einfuhren im
> Postverkehr?

Deklariert ist ein anderes Wort für angeben. Der Lieferant gibt aus
eigennützigen Gründen den Warenwert stark vermindert an, wahrscheinlich um
seine Einnahmen vor seiner heimatlichen Finanzbehörde kleiner erscheinen zu
lassen.

>> Ist es aber nicht so, dass es steuerlich eigentlich völlig egal ist,
>> was die ausländischen Lieferanten deklarieren?
>
> Umsatzsteuerrechtlich hat es keine auswirkungen, das stimmt. Aber der
> Zoll hat die Angewohnheit neben Einfuhrumsatzsteuer auch Zoll zu
> erheben und da macht eine falsche Deklaration durchaus Unterschied.

Danke für den Hinweis.
Wir werden die Lieferanten bitten, nach Möglichkeit korrekte Rechnungen
auszustellen.

Nima

Re: Dummiefrage zu MwSt und VSt

am 16.01.2006 21:29:38 von Christoph Neumann

Nima Rezai schrieb:

>> Wieso deklariert der Lieferant? Handelt es sich um Einfuhren im
>> Postverkehr?
>
> Deklariert ist ein anderes Wort für angeben.

Bekannt. Die Frage lautet umformuliert: Warum macht der Lieferant
Angaben, wo doch regelmäßig der Warenempfänger Zollanmelder ist?

Aber Du hast in einem anderen Post ja schon geschrieben, dass es sich um
Einfuhren über UPS bzw. FedEx handelt. Da läuft das ein bißchen anders.
Dort macht der Paketdienstleister in Vertretung des Empfängers die
Zollanmeldung.

> Der Lieferant gibt aus
> eigennützigen Gründen den Warenwert stark vermindert an,

.... in der Frachtrechnung von UPS und FedEX...

> wahrscheinlich um seine Einnahmen vor seiner heimatlichen
> Finanzbehörde kleiner erscheinen zu lassen.

Und diese unterfakturierte Rechnung macht UPS bzw. FedEx zum Gegenstand
der Zollanmeldung.

>>> Ist es aber nicht so, dass es steuerlich eigentlich völlig egal ist,
>>> was die ausländischen Lieferanten deklarieren?
>>
>> Umsatzsteuerrechtlich hat es keine Auswirkungen, das stimmt. Aber der
>> Zoll hat die Angewohnheit neben Einfuhrumsatzsteuer auch Zoll zu
>> erheben und da macht eine falsche Deklaration durchaus Unterschied.
>
> Danke für den Hinweis.
> Wir werden die Lieferanten bitten, nach Möglichkeit korrekte
> Rechnungen auszustellen.

Du solltest nicht nur dies dringend tun, sondern auch die bisher
eingegangen Lieferungen die mit einem zu niedrigen Zollwert verzollt und
versteurt wurden dem für Dich zuständigen Hauptzollamt zur Nacherhebung
mitteilen. Wenn der Sachverhalt erst anlässlich einer Außenprüfung bei
Dir aufgedeckt wird, kann es ein bißchen unangenehm werden (wenn auch
ohne strafrechtliche Folgen, sofern Dir der Sachverhalt so abgenommen
wird-bei unterfakturierten Rechungen geht man erst mal davon aus, dass
diese in Absprache mit dem Einführer erstellt wurden). Die dann
nachzuzahlende EUSt kannst Du dann wieder im Wege des Vorsteuerabzugs
geltend machen.

--
"Ausserdem glaube ich nicht, dass ein pubertierender Jugendlicher
wegen dieses Films auf der Strasse jeden Ork töten würde."
"Ach ja. Und wenn dann der erste tote Ork im Stadtpark liegt ist dann
das Geschrei wieder groß." -- Frank Weitz und Wolfgang Krietsch in dsrm