Komplizierter Familienstreit

Komplizierter Familienstreit

am 15.01.2006 16:52:14 von Arne Pietsch

Hallo,

ich benötige, in einer sehr lächerlichen und banalen aber für äußerst
wichtigen Familienangelegenheit ein paar Tipps um mein weiteres Vorgehen
gesetzl. fundamentiert auszurichten.
Der Vater meiner Partnerin hat sich nach einem Streit(belanglose Gründe)
von Ihr losgesagt und innerhalb der Familie zum Ausdruck gebracht er hat
keine Tochter mehr. Bei diesem Streit hat er gedroht seine Frau und sich
umzubringen und hat das auch mit einem Messer in der Hand und den
entsprechenden Gesten unterstützt. Es ist belegt das er an Alsheimer(der
Krankheit) leidet und es ist offensichtlich das er seine Frau(nach
Schlaganfall schwer behindert) nicht mehr versorgen kann.
Meine Freundin und Lebenspartnerin hat jahrelang den Haushalt ihrer
Eltern mitgeführt und war wie die anderen Geschwister im Testament mit
begünstigt.
Nach dem Streit soll sie nun aus dem Testament entfernt werden. Er, der
Vater, beginnt damit den anderen Kindern und Enkeln das Erbteil
auszuzahlen und das Testament entsprechend zu ändern. Wertegestände oder
andere Reichtümer wie Immobilen oä. sind nicht vorhanden. Letzt endlich
beläuft sich das Erbe auf 3 rostige Nägel und eine gebrauchte
Bettpfanne(ist etwas übertrieben). Darum geht es hier nicht! Es bringt
mich bei der Art und Weise wie meine Partnerin hier behandelt wird um den
Verstand.
Ich möchte Ihm und der Familie(die nicht zu meiner Frau stehen und sich
raushalten wollen) nur ganz deutlich sagen was ich rechtlich einleiten
könnte und ggf. auch werde.
Leider weis ich aber nicht was da geht und möglich ist.
Könnte man den alten kranken Mann, von dem für alle offensichtlich
eine Gefahr ausgeht, entmündigen lassen oder wenigstens einen Test oder
sowas anordnen? Kann meine Lebenspartnerin Ihr Pflichteil(was immer das
auch ist) fordern? Kann die schwer behinderte Ehefrau des Beschuldigten,
ohne sein Einverständnis, im ein Pflegeheim gebracht werden, wo sie nicht
mehr unter seinem Jähzorn zu leiden hat? Wenn ja wer muss das am Ende
finanzieren? Kann er das Testament ändern wie er will, hat die
Ehefrau(sie ist nicht mit der jetzigen Situation einverstanden) kein
Mitspracherecht? Beide befinden sich in einer Zugewinngemeinschaft. Ist
das Testament welches er selber aufgesetzt hat und handschriftlich
ändert, auch nicht zuletzt vor dem Hintergrund seiner Alsheimerkrankheit,
anfechtbar? Ein Notar oder andere Personen sind beim Aufsetzen des
Testaments nie einbezogen worden.
Ich möchte gern wissen womit ich hier drohen kann(mehr will ich
eigentlich nicht) um den kanken Mann und Teile der Familie in ihre
Schranken zu weisen.

viele Grüße und danke für die Geduld beim Lesen
Arne

Re: Komplizierter Familienstreit

am 15.01.2006 18:18:41 von Matthias Frank

Arne Pietsch wrote:
Kann meine Lebenspartnerin Ihr Pflichteil(was immer das
> auch ist) fordern?

Nein solange die Eltern leben können sie mit ihrem
Geld machen was sie wollen. Erben haben keinen Anspruch
vorher was zu bekommen.

> Kann er das Testament ändern wie er will, hat die
> Ehefrau(sie ist nicht mit der jetzigen Situation einverstanden) kein
> Mitspracherecht?

Er kann sein Testamen ändern aber nicht ein gemeinsames.


Grundsätzlich würde ich mal erst runter kommen und die
ganze Sache etwas setzen lassen.


MfG
Matthias

Re: Komplizierter Familienstreit

am 15.01.2006 18:45:02 von Marion Scheffels

Arne Pietsch schrieb:

>Ich möchte gern wissen womit ich hier drohen kann(mehr will ich
>eigentlich nicht) um den kanken Mann und Teile der Familie in ihre
>Schranken zu weisen.

Solange der alte Mann nicht entmündigt ist, kann er mit seinem Besitz
machen, was er will.
Die anderen, fürchte ich, werden kaum viel machen, solange sie
beschenkt werden.
Ich fürchte, du wirst ihm auch nicht drohen können. Wenn er wirklich
Alzheimer hat, hat er - sorry - zumindest zeitweise einen Vollknall
und wird kaum mehr vernünftig reagieren. Falls er deine Drohung nicht
auch einfach schlicht vergißt.

MarionS
--


"Didn't they say the pen was mightier than the sword?" - James Bond
"Thanks to me they were right!" - Q
(GoldenEye)

Re: Komplizierter Familienstreit

am 15.01.2006 21:05:15 von Ralf Geist

Arne Pietsch <> schrieb:

>Nach dem Streit soll sie nun aus dem Testament entfernt werden.

Ein Testament unterliegt der freien Gestaltung des Schreibers.

> Er, der Vater, beginnt damit den anderen Kindern und Enkeln das Erbteil
>auszuzahlen

falsch, er verschenkt SEINE Vermoegen. Solange er noch lebt, gibts
kein auszuzahlendes Erbteil!

> und das Testament entsprechend zu ändern.

Er kann es taeglich, ja sogar stuendlich aendern, wenn ihm danach ist.

Re: Komplizierter Familienstreit

am 15.01.2006 21:12:10 von Leo Oeler

On Sun, 15 Jan 2006 16:52:14 +0100, Arne Pietsch <>
wrote:

>Hallo,
>
>ich benötige, in einer sehr lächerlichen und banalen aber für äußerst
>wichtigen Familienangelegenheit ein paar Tipps um mein weiteres Vorgehen
>gesetzl. fundamentiert auszurichten.
>Der Vater meiner Partnerin hat sich nach einem Streit(belanglose Gründe)

Du kannst mit gar nichts drohen, weil Du mit der Sache nichts zu tun
hast. Man köntne aber überlegen, beim Vormundschaftsgericht ein
Betreuungsverfahren einzuleiten. Im übrigen sind Schenkungen bis 10
Jahre vor dem Tod wie Erbteile zu behandeln. Die Beschenkten müssen
sich das Geschenk dann von ihrem Erbe abziehen lassen.

Gruß, Leo


Bitte nur in der NG antworten. Danke.

Re: Komplizierter Familienstreit

am 16.01.2006 08:56:53 von Arne Pietsch

Marion Scheffels schrieb:
> Arne Pietsch schrieb:
>
>
>>Ich möchte gern wissen womit ich hier drohen kann(mehr will ich
>>eigentlich nicht) um den kanken Mann und Teile der Familie in ihre
>>Schranken zu weisen.
>
>
> Solange der alte Mann nicht entmündigt ist, kann er mit seinem Besitz
> machen, was er will.
> Die anderen, fürchte ich, werden kaum viel machen, solange sie
> beschenkt werden.
> Ich fürchte, du wirst ihm auch nicht drohen können. Wenn er wirklich
> Alzheimer hat, hat er - sorry - zumindest zeitweise einen Vollknall
> und wird kaum mehr vernünftig reagieren. Falls er deine Drohung nicht
> auch einfach schlicht vergißt.
>
> MarionS

Stimmt, stimmt alles! Ich will auch gar nicht drohen, mich geht es ja
nichts an(bin ja nur der Lebenspartner). Reagieren tut der schon lange
nicht mehr vernünftig. Aber wenn er das Testament jetzt ändert, wie
beschrieben macht er das doch nicht im normalen geistigen Zustand und er
tut es ja auch gleich für seine Ehefrau mit. Das kann man doch
anfechten! Oder?

Gruß Arne

Re: Komplizierter Familienstreit

am 16.01.2006 09:04:02 von Arne Pietsch

Leo Oeler schrieb:
> On Sun, 15 Jan 2006 16:52:14 +0100, Arne Pietsch <>
> wrote:
>
>
>>Hallo,
>>
>>ich benötige, in einer sehr lächerlichen und banalen aber für äußerst
>>wichtigen Familienangelegenheit ein paar Tipps um mein weiteres Vorgehen
>>gesetzl. fundamentiert auszurichten.
>>Der Vater meiner Partnerin hat sich nach einem Streit(belanglose Gründe)
>
>
> Du kannst mit gar nichts drohen, weil Du mit der Sache nichts zu tun
> hast. Man köntne aber überlegen, beim Vormundschaftsgericht ein
> Betreuungsverfahren einzuleiten. Im übrigen sind Schenkungen bis 10
> Jahre vor dem Tod wie Erbteile zu behandeln.

Wie das? Sind die Schenkungen an die Höhe des Geldwertes gebunden? Das
kann doch unmöglich für alle Schenkungen zutreffen!

>Die Beschenkten müssen sich das Geschenk dann von ihrem Erbe abziehen lassen.

Wie und wo(beim Notar im Testament/vor Gericht) müssten die das abziehen?

> Gruß, Leo
>
>
> Bitte nur in der NG antworten. Danke.

Re: Komplizierter Familienstreit

am 16.01.2006 17:55:32 von Martina Diel

Mal ein paar Einwürfe eines Laien.

* Arne Pietsch <>:

> Der Vater meiner Partnerin hat sich nach einem Streit(belanglose Gründe)
> von Ihr losgesagt und innerhalb der Familie zum Ausdruck gebracht er hat
> keine Tochter mehr. Bei diesem Streit hat er gedroht seine Frau und sich
> umzubringen und hat das auch mit einem Messer in der Hand und den
> entsprechenden Gesten unterstützt. Es ist belegt das er an Alsheimer(der
> Krankheit) leidet und es ist offensichtlich das er seine Frau(nach
> Schlaganfall schwer behindert) nicht mehr versorgen kann.

Du könntest in einem solchen Fall das Vormundschaftsgericht in einem
formlosen Schreiben über die Situation informieren. Die werden dann
tätig und vergewissern sich, ob eine Betreuung angeordnet werden muss.

> Ich möchte Ihm und der Familie(die nicht zu meiner Frau stehen und sich
> raushalten wollen) nur ganz deutlich sagen was ich rechtlich einleiten
> könnte und ggf. auch werde.

Drohen halte ich nicht für eine gute Idee - Alzheimer ist eine
Krankheit, die nicht durch Drohen besser wird.
Wie deine Freundin mit dem Rest ihrer Familie umgeht, ist außerdem
zunächst mal ihre SAche - du solltest sie dabei allenfalls unterstützen,
aber nicht vorpreschen: es ist *ihre* Familie.

> Könnte man den alten kranken Mann, von dem für alle offensichtlich
> eine Gefahr ausgeht, entmündigen lassen oder wenigstens einen Test
> oder sowas anordnen?

"Entmündigen lassen" gibt es nicht mehr - es werden heutzutage
sogenannte Betreuungen eingerichtet, die sich um einzelne Gebiete des
Lebens des Betreuten kümmern, z.B. die Vermögenssorge etc.

Mehr dazu findest du z.B. hier:



> Kann meine Lebenspartnerin Ihr Pflichteil(was immer das auch ist)
> fordern?

Erst dann, wenn der Erbfall eingetreten ist - sprich: der Erblasser
gestorben ist. Es ist allerdings in der Tat so, wie jemand hier schon
sagte: Geschenke, die bis 10 Jahre vor dem Todesfall gemacht wurden,
werden der Erbmasse zugerechnet udn gehen in die Berechnung des
Pflichtteils ein.

> Kann die schwer behinderte Ehefrau des Beschuldigten, ohne sein
> Einverständnis, im ein Pflegeheim gebracht werden, wo sie nicht mehr
> unter seinem Jähzorn zu leiden hat?

Die Frau entscheidet zunächst mal selber, wo sie leben möchte - das hat
mit seinem Einverständnis nichts zu tun, es sei denn, er wäre zu ihrem
Betreuer bestellt worden vom Vormundschaftsgericht. Davon erwähnst du
aber nichts, von daher: warum sollte er darüber bestimmen dürfen, wo sie
lebt?

> Ist das Testament welches er selber aufgesetzt hat und handschriftlich
> ändert, auch nicht zuletzt vor dem Hintergrund seiner
> Alsheimerkrankheit, anfechtbar? Ein Notar oder andere Personen sind
> beim Aufsetzen des Testaments nie einbezogen worden.

AFAIK muss ein Testament entweder notariell beglaubigt werden oder
komplett handschriftlich verfasst sein (ein getippter Text plus
handschriftliche Unterschrift reichen nicht).

Greets

Martina

--
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Re: Komplizierter Familienstreit

am 17.01.2006 06:47:20 von Arne Pietsch

>
> AFAIK muss ein Testament entweder notariell beglaubigt werden oder
> komplett handschriftlich verfasst sein (ein getippter Text plus
> handschriftliche Unterschrift reichen nicht).

Selbst wenn er geistig verrwirrt ist das Testament jetzt ändert, wäre es
gültig?



> Greets
>
> Martina
>

Re: Komplizierter Familienstreit

am 17.01.2006 12:39:40 von Holger Pollmann

Arne Pietsch <> schrieb:

>> Im übrigen sind Schenkungen bis 10 Jahre vor dem Tod wie Erbteile
>> zu behandeln.
>
> Wie das?

Nun, in § 2325 I BGB steht, daß Schenkungen des Erblassers an Dritte für
die Berechnung des Pflichtteils relevant sind; faktisch läuft das so, daß
man sich die Erbmasse als um die Schenkungen erweitert vorstellt und dann
danach den Wert der Erbmasse und daraus dann den Pflichtteil berechnet.

> Sind die Schenkungen an die Höhe des Geldwertes gebunden?

Nein, alle Schenkungen fallen darunter, außer solche, durch die einer
sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht
entsprochen wird (§ 2330 BGB).

> Das kann doch unmöglich für alle Schenkungen zutreffen!

S.o. - doch, das kann.

>> Die Beschenkten müssen sich das Geschenk dann von ihrem Erbe
>> abziehen lassen.
>
> Wie und wo(beim Notar im Testament/vor Gericht) müssten die das
> abziehen?

Der Pflichtteilsberechtigte hat einen Ausgleichsanspruch gegen den Erben
oder die Erbengemeinschaft. Da der Anspruch aber nur auf Geld geht, muß
nicht wirklich was "vom Erbe" abgezogen werden.

Einer formalen Feststellung vor Notar oder Gericht bedarf das ganze aber
nicht, schon aus dem Gesetz ergibt sich die Höhe des Anspruchs.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Komplizierter Familienstreit

am 17.01.2006 20:29:57 von Martina Diel

* Arne Pietsch <>:



>> AFAIK muss ein Testament entweder notariell beglaubigt werden oder
>> komplett handschriftlich verfasst sein (ein getippter Text plus
>> handschriftliche Unterschrift reichen nicht).

> Selbst wenn er geistig verrwirrt ist das Testament jetzt ändert, wäre es
> gültig?

Sofern die Formalien eingehalten sind und er geschäftsfähig ist,
vermutlich schon.

Wer hat denn festgestellt, dass er geistig verwirrt ist? Du?
Ich glaube nicht, dass die Meinung eines Laien da von Bedeutung ist.

Daher kann ich dir nur raten: lass das Vormundschaftsgericht ihn sich
anschauen, wenn du wirklich der Meinung bist, dass er nicht mehr recht
zurechnungsfähig ist. Wenn die eine Betreuung anordnen, kann er in
bestimmten Dingen eben nicht mehr ohne Zustimmung seine Betreuers tätig
werden.

ABer das entscheidet dann ein Arzt und nicht ein Laie, der auch noch
persönlich involviert ist, wie du.

Greets

Martina


--
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