Kosten für Impfung bei Geschäftsreise

Kosten für Impfung bei Geschäftsreise

am 13.01.2006 14:24:14 von blauk

Hallo,

ich habe eine etwas außergewöhliche Frage, zu der ich keine Antwort
gefunden habe:
Können Kosten für eine notwendige Impfung wegen einer geplanten
Geschäfsreise nach Afrika vom Arbeitgeber übernommen werden, ohne
dass sich ein zu versteuernder geldwerter Vorteil ergibt?

Danke
Klaus

Re: Kosten für Impfung bei Geschäftsreise

am 13.01.2006 21:27:37 von Matthias Reichelt

Hallo Klaus,

"Klaus Müller" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
Hallo,

ich habe eine etwas außergewöhliche Frage, zu der ich keine Antwort
gefunden habe:
Können Kosten für eine notwendige Impfung wegen einer geplanten
Geschäfsreise nach Afrika vom Arbeitgeber übernommen werden, ohne
dass sich ein zu versteuernder geldwerter Vorteil ergibt?

nach R 70 Abs. 1 LStR ist Arbeitslohn ist die Gegenleistung für das zur
Verfügung stellen der individuellen Arbeitskraft.
Nach R 70 Abs. 2 Nr. 2 LStR gehört nicht dazu:
die vom Arbeitgeber auf Grund gesetzlicher Verpflichtung nach § 3 Abs. 2 Nr.
1 und Abs. 3 ArbSchG i.V.m. § 6 Abs. 1 BildscharbV übernommenen angemessenen
Kosten für eine spezielle Sehhilfe, wenn auf Grund einer Untersuchung der
Augen und des Sehvermögens durch eine fachkundige Person im Sinne des § 6
Abs. 1 BildscharbV die spezielle Sehhilfe notwendig ist, um eine
ausreichende Sehfähigkeit in den Entfernungsbereichen des
Bildschirmarbeitsplatzes zu gewährleisten.

Ich denke mal, dass hier deine Spritze genau hinein passt (also zum
theoretischen Sachverhalt, ich wünsche Dir viel Mut zur tatsächlichen
Ausführung).
Hier gilt das Veranlassungsprinzip: Ausland => Spritze
kein Ausland => keine Spritze

Gruß Matti

Re: Kosten für Impfung bei Geschäftsreise

am 14.01.2006 11:25:06 von Uwe Olufs

"Matthias Reichelt" <> schrieb im Newsbeitrag
news:43c80d31$0$20773$


> nach R 70 Abs. 1 LStR ist Arbeitslohn ist die Gegenleistung für das zur
> Verfügung stellen der individuellen Arbeitskraft.
> Nach R 70 Abs. 2 Nr. 2 LStR gehört nicht dazu:
> die vom Arbeitgeber auf Grund gesetzlicher Verpflichtung nach § 3 Abs. 2
> Nr. 1 und Abs. 3 ArbSchG i.V.m. § 6 Abs. 1 BildscharbV übernommenen
> angemessenen Kosten für eine spezielle Sehhilfe, wenn auf Grund einer
> Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch eine fachkundige Person
> im Sinne des § 6 Abs. 1 BildscharbV die spezielle Sehhilfe notwendig ist,
> um eine ausreichende Sehfähigkeit in den Entfernungsbereichen des
> Bildschirmarbeitsplatzes zu gewährleisten.
>
> Ich denke mal, dass hier deine Spritze genau hinein passt (also zum
> theoretischen Sachverhalt, ich wünsche Dir viel Mut zur tatsächlichen
> Ausführung).
> Hier gilt das Veranlassungsprinzip: Ausland => Spritze
> kein Ausland => keine Spritze


Die Impfung ist allerdings kein Arbeitsmittel und auch nicht gesetzlich
(ArbSchO !) vorgeschrieben.
Meines Erachtens ist die Kostenübernahme Arbeitslohn.

Uwe

Re: Kosten für Impfung bei Geschäftsreise

am 14.01.2006 18:00:07 von unknown

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Re: Kosten für Impfung bei Geschäftsreise

am 14.01.2006 18:43:25 von Daniel Zauft

Klaus Müller wrote:
> Hallo,
>
> ich habe eine etwas außergewöhliche Frage, zu der ich keine Antwort
> gefunden habe:
> Können Kosten für eine notwendige Impfung wegen einer geplanten
> Geschäfsreise nach Afrika vom Arbeitgeber übernommen werden, ohne
> dass sich ein zu versteuernder geldwerter Vorteil ergibt?
>
> Danke
> Klaus
>

Meiner Ansicht nach fehlt es am Vergütungscharakter. Ist die Impfung
notwendig - etwa weil das Bundesministerium f. Gesundheit oder eine
ähnliche Institution sie empfehlen, liegt wohl überwiegendes
betriebliches Interesse des Arbeitgebers vor. Natürlich ist
Voraussetzung, dass der private Nutzen des Arbeitnehmers (AN) nicht
überwiegt (z.B. AN macht jährlich in dem Gebiet Urlaub; AN verbringt 3
Tage geschäftlich und 3 Wochen privat in Afrika, etc.)

Analog auch kein Arbeitslohn (aus H 70 LStR):
"Vorsorgeuntersuchungen leitender Angestellter" BFH vom 17.9.1982 (BStBl
1983 II S. 39). Voraussetzungen: Ein überwiegend eigenbetriebliches
Interesse des Arbeitgebers für die Vorsorge ist vorhanden, der
Personenkreis ist auf ausgewählte Angestellte begrenzt (z.B. die
Funktionsfähigkeit des Betriebes hängt stark von der genannten Gruppe
ab) und diese können sich der Untersuchung nicht "widersetzen", ohne
berufliche oder finanzielle Nachteile zu erleiden.

Grüße

Daniel

Re: Kosten für Impfung bei Geschäftsreise

am 14.01.2006 21:15:41 von Eric Lorenz

Uwe Olufs schrieb:

> Die Impfung ist allerdings kein Arbeitsmittel und auch nicht gesetzlich
> (ArbSchO !) vorgeschrieben.
> Meines Erachtens ist die Kostenübernahme Arbeitslohn.

Sehe ich nun nicht so!

Die Impfung ist beruflich veranlasst. Der AN fährt im Auftrage seines AG
ins Ausland und der AG kommt seiner Fürsorgepflicht nach. Ich möchte den
Prüfer sehen, der diese Kosten streichen sollte.

Eric

Re: Kosten für Impfung bei Geschäftsreise

am 15.01.2006 18:50:09 von Uwe Olufs

"Eric Lorenz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:43c95bf1$0$20775$

> Die Impfung ist beruflich veranlasst. Der AN fährt im Auftrage seines AG
> ins Ausland und der AG kommt seiner Fürsorgepflicht nach. Ich möchte den
> Prüfer sehen, der diese Kosten streichen sollte.

Der Prüfer wird die Kosten nicht streichen, sondern lohnversteuern.

Wo ist die berufliche Veranlassung?
Ist auch besondere Tropenkleidung beruflich veranlasst?
Muss der Arbeitgeber auch die Mehrkosten für den höheren Flüssigkeitsbedarf
in den warmen Ländern steuerfrei übernehmen?
:-))
Wenn schon die Krankenkasse die Impfung nicht übernimmt, wieso sollen das
dann Werbungskosten sein.
Außergewöhnliche Belastung reicht doch wohl aus (aber nicht aus).

Uwe

Re: Kosten für Impfung bei Geschäftsreise

am 15.01.2006 18:53:11 von Uwe Olufs

"Martin Gerdes" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

> Wir ersticken nochmal an unseren Vorschriften und an der Tatsache, daß
> sich
> die Steuerbürokratie darin gefällt, feinziseliert Sachverhalte genau
> andersherum zu beurteilen als die Anschauung nachlegt.

**** Welcher Anschauung?


> Erst streicht man Aufwendungen, die der Laie glasklar für Werbungskosten
> hält -- und dann wundert man sich darüber, daß auch bei ehemals braven
> Steuerzahlern die Steuermoral sinkt.

****
Überzeugend :-))
Der Laie bestimmt, was Werbungskosten sind!
*****



>
> Was kostet so eine Impfung?
> Mit 50 Euro sollten wohl die meisten Impfungen zu kriegen sein.
>
> Der Ökonom sagt, der deutschen Steuerbürokratie fehle es mehr als
> gelegentlich am Augenmaß, doch die antwortet, der Vorschrift müsse
> schließlich Genüge getan werden. Das sei die Hauptsache.

Diese Ansicht gilt auch andersherum.
Radiergummis sind Werbungskosten.

Uwe

Re: Kosten für Impfung bei Geschäftsreise

am 15.01.2006 20:19:21 von Ralf Geist

"Uwe Olufs" <> schrieb:

>Wo ist die berufliche Veranlassung?

Ausfall durch mögliche Krankheit wird minimiert.

Mir wäre nicht bekannt, dass die jährliche Grippeschutzimpfung, die
vom AG erbracht wird, als Geldwerter Vorteil versteuert werden muss.

Warum also die nötige Schutzimpfung bei beruflich veranlasster
Auslandsreise?

Re: Kosten für Impfung bei Geschäftsreise

am 16.01.2006 00:00:06 von unknown

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Re: Kosten für Impfung bei Geschäftsreise

am 16.01.2006 00:00:06 von unknown

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Re: Kosten für Impfung bei Geschäftsreise

am 16.01.2006 00:58:36 von Eric Lorenz

Uwe Olufs schrieb:
>
> Wenn schon die Krankenkasse die Impfung nicht übernimmt, wieso sollen das
> dann Werbungskosten sein.
> Außergewöhnliche Belastung reicht doch wohl aus (aber nicht aus).

Nein Uwe, wir reden hier nicht von WK. Es geht um die BA. Und hier ist
ein Abzug möglich, da es unter der Fürsorgepflicht des AG fällt.

Damit wäre ein Abzug als BA möglich.

Eric

Re: Kosten für Impfung bei Geschäftsreise

am 16.01.2006 14:10:14 von Uwe Olufs

"Eric Lorenz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:43cae1b8$0$20787$
> Uwe Olufs schrieb:
>>
>> Wenn schon die Krankenkasse die Impfung nicht übernimmt, wieso sollen das
>> dann Werbungskosten sein.
>> Außergewöhnliche Belastung reicht doch wohl aus (aber nicht aus).
>
> Nein Uwe, wir reden hier nicht von WK. Es geht um die BA. Und hier ist ein
> Abzug möglich, da es unter der Fürsorgepflicht des AG fällt.
>
> Damit wäre ein Abzug als BA möglich.

Abzug als BA: Hätte ich keine Bedenken.
Allerdings: Gleichzeitiger geldwerter Vorteil beim AN = LSt und
SozVers-Beiträge.

Uwe

Re: Kosten für Impfung bei Geschäftsreise

am 16.01.2006 14:11:12 von Uwe Olufs

"Martin Gerdes" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

>>Überzeugend :-))
>>Der Laie bestimmt, was Werbungskosten sind!
>
> Nein. Gesetze haben so zu sein, daß der Laie sie versteht.

Da sagst Du was.
Aber drauf kannst Du warten, bis der Arzt kommt.

Uwe

Re: Kosten für Impfung bei Geschäftsreise

am 16.01.2006 18:00:12 von unknown

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Re: Kosten für Impfung bei Geschäftsreise

am 16.01.2006 20:47:00 von Eric Lorenz

Uwe Olufs schrieb:

> Abzug als BA: Hätte ich keine Bedenken.
> Allerdings: Gleichzeitiger geldwerter Vorteil beim AN = LSt und
> SozVers-Beiträge.

Noe! Wie ist Deine Grundlage?

Eric

Re: Kosten für Impfung bei Geschäftsreise

am 16.01.2006 21:01:13 von Eric Lorenz

Martin Gerdes schrieb:
>
> Du willst offenbar von dieser Position nicht herunter.

Da kann mir Olaf noch so oft seine Meinung vorgeigen, aber es bleibt
dabei: Die Kosten für dienstlich notwendige Vorsorgemaßnahmen werden vom
Arbeitgeber getragen. Und dazu gehören nunmal auch Impfungen, die bei
bestimmten Dienstreisen gemacht werden müssen. Übringens kann der AN,
wenn er die Kosten erstmal ausgelegt hat, die Kosten vom AG zurückfordern!

> | Mir wäre nicht bekannt, dass die jährliche Grippeschutzimpfung, die
> | vom AG erbracht wird, als geldwerter Vorteil versteuert werden muss.

Mir auch nicht!


Eric