Wo kann ich unverheirateten Partner steuerlich berücksichtigen?

Wo kann ich unverheirateten Partner steuerlich berücksichtigen?

am 15.01.2006 15:45:21 von wolf.voigt

Hallo,

ich habe gehört, das man seinen Lebenspartner (unverheiratet) bei der
Steuererklärung angeben kann.
Ich bin Berufstätig und meine Partnerin ist arbeitslos. Sie bekommt
durch mein Einkommen keinen Cent vom Arbeitsamt. Ich muss für alle
Kosten (Miete, Arzt kosten u.s.w.) aufkommen. Kann ich diese Kosten auf
der Steuererklärung angeben? Wenn ja wo und in welcher Höhe?
Ich bin mir ziemlich sicher das das möglich ist, weiß aber nicht wie und
wo!

Re: Wo kann ich unverheirateten Partner steuerlich berücksichtigen?

am 15.01.2006 19:10:52 von axbnospamatall

Am Sun, 15 Jan 2006 15:45:21 +0100, schrieb Werner Schöne
<> :

>Hallo,
>
>ich habe gehört, das man seinen Lebenspartner (unverheiratet) bei der
>Steuererklärung angeben kann.

Den Partner nicht, aber Unterhaltsleistungen an diesen ;-)

>Ich bin Berufstätig und meine Partnerin ist arbeitslos. Sie bekommt
>durch mein Einkommen keinen Cent vom Arbeitsamt. Ich muss für alle
>Kosten (Miete, Arzt kosten u.s.w.) aufkommen. Kann ich diese Kosten auf
>der Steuererklärung angeben? Wenn ja wo und in welcher Höhe?

Als außergewöhnliche Belastung und bis zu 7.680 EUR.
Siehe bezüglich der detaillierten Voraussetzungen § 33 a EStG.


Grüße

Axel

Re: Wo kann ich unverheirateten Partner steuerlich berücksichtigen?

am 17.01.2006 10:54:56 von wolf.voigt

Axel Böhm schrieb:
> Am Sun, 15 Jan 2006 15:45:21 +0100, schrieb Werner Schöne
> <> :
>
>
>>Hallo,
>>
>>ich habe gehört, das man seinen Lebenspartner (unverheiratet) bei der
>>Steuererklärung angeben kann.
>
>
> Den Partner nicht, aber Unterhaltsleistungen an diesen ;-)
>
Ja, danke mein Fehler...
>

>
>
> Als außergewöhnliche Belastung und bis zu 7.680 EUR.
> Siehe bezüglich der detaillierten Voraussetzungen § 33 a EStG.
>
Danke für die Antwort, hat mir sehr geholfen!
MfG
Werner Schöne