Gewinne mit Finanzinnovationen versteuern

Gewinne mit Finanzinnovationen versteuern

am 16.01.2006 13:11:24 von weglassen_g_scholler

Hallo Gruppe,

nach meinem bisherigen Wissenstand gibt es für Finanzinnovationen mit
Kapitalschutz (egal wie hoch, z.b. 90% Schutz?) keine
Spekulationsfrist. Ein Kursgewinn ist also unabhängig von der
Haltedauer immer als Einnahme aus privaten Veräußerungsgewinnen zu
versteuern? Was ist mit Ausschüttungen aus solchen Papieren - sind das
"Zinseinkünfte", für die der Sparer-Freibetrag gilt? Bei der
Gelegenheit: grundsätzlich sind Spekualtionsgewinne nie mit
Zinseinkünften verrechenbar, oder?

Vielen Dank
Günter

Re: Gewinne mit Finanzinnovationen versteuern

am 18.01.2006 10:53:11 von Gerd Kluger

"G. Scholler" <
> Hallo Gruppe,
>
> nach meinem bisherigen Wissenstand gibt es für Finanzinnovationen mit
> Kapitalschutz (egal wie hoch, z.b. 90% Schutz?) keine
> Spekulationsfrist. Ein Kursgewinn ist also unabhängig von der
> Haltedauer immer als Einnahme aus privaten Veräußerungsgewinnen zu
> versteuern?

Wäre mir neu. Quelle?

> Was ist mit Ausschüttungen aus solchen Papieren - sind das
> "Zinseinkünfte", für die der Sparer-Freibetrag gilt? Bei der

Nicht notwendigerweise. Es müssen nichtmal Ausschüttungen vorliegen
und trotzdem erzielst Du zu versteuernde Gewinne.

> Gelegenheit: grundsätzlich sind Spekualtionsgewinne nie mit
> Zinseinkünften verrechenbar, oder?

Nein, nie.

Ich denke das Problem ist, dass Du hier verschiedene Begriffe
durcheinander würfelst. Bei Finanzinnovationen unterliegen die
Gewinne *immer* der Steuer (Erträge aus Kapitaleinkünften), es
sind aber keine Spekulationsgewinne. Was Deine Frage angeht, müßten
sie daher mit (negativen) Zinseinkünften verrechenbar sein.

Das mit den Finanzinnovationen ist aber ein sehr heikles und
komplexes Thema. Du solltest Dich da besser an einen kompetenten
Steuerberater wenden. Wenn's nur um ein paar Euro geht kannst
Du auch versuchen, das bei der Steuererklärung so anzugeben, wie
Du es für richtig hälst. M.E. sind die meisten Finanzbeamten
mit dem Thema heillos überfordert, so dass die Chance nicht
schlecht steht, dass es einfach akzeptiert wird. Aber Garantie
gibt's da natürlich keine.

Gruß
Gerd