Steuerbescheid beschleunigen?

Steuerbescheid beschleunigen?

am 16.01.2006 15:12:13 von Jochen Diestel

Ja...Mahlzeit Allerseits!!!

Hat mal jemand einen Tipp, wie ich meinen Steuerbescheid beschleunigen kann?

Ich habe - zugegebenermaßen recht spät - im November meine Steuern 2004
erklärt. Dusseligerweise brauche ich jetzt plötzlich für einen sehr
eiligen Behördenantrag den Steuerbescheid. Am liebsten gestern. Es geht
mir also gar nicht so sehr um die Kohle, als vielmehr um den Zettel selber.

Immerhin liegt der Mist jetzt schon acht Wochen beim Finanzamt rum.

Ich habe Freitag schon mal dort angerufen, und die Dame meinte, sie
würde mal nachfragen, aber sie könne mir nichts versprechen.

Gibt's vielleicht irgendeine Richtlinie o.ä., auf die ich mich berufen
kann, dass der Bescheid soundso viel Wochen nach Eingang der Erklärung
zu erfolgen hat, oder so?

Ich habe natürlich auch keine Lust, mich unnötig mit meinem
Finanzbeamten anzulegen. Die sind mir bislang immer wohlgesonnen gewesen.

Für einen Hinweis dankbar,

Jochen

Re: Steuerbescheid beschleunigen?

am 16.01.2006 15:45:08 von Martin Hentrich

On Mon, 16 Jan 2006 15:12:13 +0100, Jochen Diestel
<> wrote:

>Gibt's vielleicht irgendeine Richtlinie o.ä.,..

....nicht bei deinen kurzen Fristen.

Martin

Re: Steuerbescheid beschleunigen?

am 16.01.2006 16:28:44 von Jochen Diestel

Martin Hentrich schrieb:
> On Mon, 16 Jan 2006 15:12:13 +0100, Jochen Diestel
> <> wrote:
>
>
>>Gibt's vielleicht irgendeine Richtlinie o.ä.,..
>
> ...nicht bei deinen kurzen Fristen.

Ein bisschen mehr Hoffnung hättest du mir ruhig machen können. ;-)

Wieso überhaupt "kurz"? Das ist 'ne 08/15-Standard-Steuererklärung, die
abgesehen von den FA-Formularen ganze zwei zusätzliche Blatt Papier
beinhaltet, und deren Plausibilität bereits von Elster abgehakt wurde.

Wenn sich der FA-Heini da dran setzt, ist der doch in fünf Minuten durch
mit dem Kram. Aber die Reihenfolge in der Warteschlange kann man nicht
irgendwie beeinflussen?

Schönen Gruß,

Jochen

Re: Steuerbescheid beschleunigen?

am 16.01.2006 16:33:11 von axbnospamatall

Am Mon, 16 Jan 2006 15:12:13 +0100, schrieb Jochen Diestel
<> :

>
>Immerhin liegt der Mist jetzt schon acht Wochen beim Finanzamt rum.

Das ist aber noch nicht lang.

>Gibt's vielleicht irgendeine Richtlinie o.ä., auf die ich mich berufen
>kann, dass der Bescheid soundso viel Wochen nach Eingang der Erklärung
>zu erfolgen hat, oder so?

Nach Ablauf von sechs Monaten kannst Du Untätigkeitseinspruch
einlegen. Vorher hast Du keine Möglichkeiten die Sache zu
beschleunigen, außer ab und zu nett und höflich nachzufragen und
freundlich zu bitten.

>Ich habe natürlich auch keine Lust, mich unnötig mit meinem
>Finanzbeamten anzulegen. Die sind mir bislang immer wohlgesonnen gewesen.

Dann hast Du gute Chancen, dass der Bescheid bald kommt.


Grüße

Axel

Re: Steuerbescheid beschleunigen?

am 16.01.2006 16:34:56 von Martin Hentrich

On Mon, 16 Jan 2006 16:28:44 +0100, Jochen Diestel
<> wrote:

>Das ist 'ne 08/15-Standard-Steuererklärung, die=20
>abgesehen von den FA-Formularen ganze zwei zusätzliche Blatt Papier=20
>beinhaltet, und deren Plausibilität bereits von Elster abgehakt wurde.

Ja. Die warten auch täglich 8 Stunden auf sowas und bearbeiten das
dann ganz flink. Man erkennt diese Erklärungen am rosa Elefanten, der
seitenfüllend auf dem Deckblatt angebracht ist. Du hast deinen wohl
vergessen.

Oder alle Erklärungen haben diesen Elefanten und man findet deine
nicht so einfach raus... ;-)

Martin

Re: Steuerbescheid beschleunigen?

am 16.01.2006 16:42:00 von Florian Kleinmanns

Jochen Diestel <> schrieb:
>Ich habe - zugegebenermaßen recht spät - im November meine Steuern 2004
>erklärt. Dusseligerweise brauche ich jetzt plötzlich für einen sehr
>eiligen Behördenantrag den Steuerbescheid.

Was für einen Antrag? Sozialleistungen? Zur Fristwahrung reicht es im
Allgemeinen, den Antrag zu stellen, ohne den Einkommensnachweis
beizufügen. Außerdem nehmen Sozialbehörden gerne auch die Zahlen aus der
Einkommensteuer_erklärung_ an.

>Gibt's vielleicht irgendeine Richtlinie o.ä., auf die ich mich berufen
>kann, dass der Bescheid soundso viel Wochen nach Eingang der Erklärung
>zu erfolgen hat, oder so?

Drei Monate.

Grüße
Florian
--
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Re: Steuerbescheid beschleunigen?

am 16.01.2006 19:19:10 von Werner Baderschneider

Jochen Diestel schrieb:
> Hat mal jemand einen Tipp, wie ich meinen Steuerbescheid beschleunigen
> kann?

Ich würde das schlicht und ergreifend mal per
Mensch-to-Mensch-Kommuniktion versuchen, d.h., entweder dort vorbeigehen
oder den Bearbeiter direkt anrufen (Durchwahl hast Du ja evtl. vom
letzten Steuerbescheid oder kannst sie Dir bei der Vermittlung geben
lassen), ihm Dein Problem erklären und dann hoffen...

Wenn Du direkt vorbei gehst, kannst Du auch gleich klären, ob derjenige
vielleicht krank ist und deshalb Deine Bearbeitung liegen geblieben ist.

Grüße
Werner

Re: Steuerbescheid beschleunigen?

am 16.01.2006 20:15:53 von axbnospamatall

Am Mon, 16 Jan 2006 16:42:00 +0100, schrieb Florian Kleinmanns
<> :


>>Gibt's vielleicht irgendeine Richtlinie o.ä., auf die ich mich berufen
>>kann, dass der Bescheid soundso viel Wochen nach Eingang der Erklärung
>>zu erfolgen hat, oder so?
>
>Drei Monate.

Das nimmst Du woher?


Grüße

Axel

Re: Steuerbescheid beschleunigen?

am 17.01.2006 09:23:34 von Florian Kleinmanns

Axel Böhm <> schrieb:
>>>Gibt's vielleicht irgendeine Richtlinie o.ä., auf die ich mich berufen
>>>kann, dass der Bescheid soundso viel Wochen nach Eingang der Erklärung
>>>zu erfolgen hat, oder so?
>>
>>Drei Monate.
>
>Das nimmst Du woher?

§ 75 VwGO analog. ;-)

Hast ja recht, das Finanzamt darf sich doppelt so lange Zeit nehmen wie
andere Behörden.

Grüße
Florian
--
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"Reply-To" address only.

Re: Steuerbescheid beschleunigen?

am 17.01.2006 09:58:06 von Gisela Koenig

Jochen Diestel schrieb:

> Martin Hentrich schrieb:
>> On Mon, 16 Jan 2006 15:12:13 +0100, Jochen Diestel
>> <> wrote:
>>
>>
>>>Gibt's vielleicht irgendeine Richtlinie o.ä.,..
>>
>> ...nicht bei deinen kurzen Fristen.
>
> Ein bisschen mehr Hoffnung hättest du mir ruhig machen können. ;-)
>
> Wieso überhaupt "kurz"? Das ist 'ne 08/15-Standard-Steuererklärung, die
> abgesehen von den FA-Formularen ganze zwei zusätzliche Blatt Papier
> beinhaltet, und deren Plausibilität bereits von Elster abgehakt wurde.
>
> Wenn sich der FA-Heini da dran setzt, ist der doch in fünf Minuten durch
> mit dem Kram. Aber die Reihenfolge in der Warteschlange kann man nicht
> irgendwie beeinflussen?




Was heißt den hier "Finanzamts-Heini". Wenn einer ein Heini ist, dann
ja wohl du. Deine Steuererklärung hättest du schon zum 31.05.2005
abgeben müssen. Und wenn du ein halbes Jahr später angesch... kommst,
dann brauchst du dich doch nicht aufregen.
Und noch was, ein anderer hats unten schon geschrieben: wenn du
tatsächlich vorgezogen werden willst, dann gehts wirklich nur mit
höflichem Fragen. Meinst du, wenn einer blöd angemacht wird, dann hat
er auch noch Lust, dich großzügig zu behandeln?
(ich arbeite übrigens NICHT beim Finanzamt)

Gisela König

Re: Steuerbescheid beschleunigen?

am 17.01.2006 15:22:06 von axbnospamatall

Am Tue, 17 Jan 2006 09:23:34 +0100, schrieb Florian Kleinmanns
<> :

>Axel Böhm <> schrieb:
>>>>Gibt's vielleicht irgendeine Richtlinie o.ä., auf die ich mich berufen
>>>>kann, dass der Bescheid soundso viel Wochen nach Eingang der Erklärung
>>>>zu erfolgen hat, oder so?
>>>
>>>Drei Monate.
>>
>>Das nimmst Du woher?
>
>§ 75 VwGO analog. ;-)
>
>Hast ja recht, das Finanzamt darf sich doppelt so lange Zeit nehmen wie
>andere Behörden.

Nicht ganz. Die AO spricht von einer angemessenen Frist. Hierbei sind
die von der FGO für die Untätigkeitsklage geforderten sechs Monate
nach h.M. jedoch zu lang. Aber eine genaue Zeitspanne gibt es nicht.

Drei Monate dürften bei einer einfachen Erklärung angemessen sein.


Grüße

Axel

Re: Steuerbescheid beschleunigen?

am 17.01.2006 15:39:09 von Thomas Homilius

Axel Böhm schrieb am Dienstag, 17. Januar 2006 15:22:

> Nicht ganz. Die AO spricht von einer angemessenen Frist. Hierbei sind
> die von der FGO für die Untätigkeitsklage geforderten sechs Monate
> nach h.M. jedoch zu lang. Aber eine genaue Zeitspanne gibt es nicht.

Und ich dachte, 6 Monate wären für die Bearbeitung der Steuererklärung nach
h.M. auch noch nicht lang. D.h. die "angemessene Frist" dafür kann durchaus
länger sein, z.B. 1 Jahr.
Hast du in einem AO-Kommentar nachgeschlagen?

Thomas Homilius

--
***GPG-Key-ID: 0xE29A0F93***

Re: Steuerbescheid beschleunigen?

am 17.01.2006 16:36:34 von axbnospamatall

Am Tue, 17 Jan 2006 15:39:09 +0100, schrieb Thomas Homilius
<> :

>Axel Böhm schrieb am Dienstag, 17. Januar 2006 15:22:
>
>> Nicht ganz. Die AO spricht von einer angemessenen Frist. Hierbei sind
>> die von der FGO für die Untätigkeitsklage geforderten sechs Monate
>> nach h.M. jedoch zu lang. Aber eine genaue Zeitspanne gibt es nicht.
>
>Und ich dachte, 6 Monate wären für die Bearbeitung der Steuererklärung nach
>h.M. auch noch nicht lang. D.h. die "angemessene Frist" dafür kann durchaus
>länger sein, z.B. 1 Jahr.
>Hast du in einem AO-Kommentar nachgeschlagen?

Ja im Tipke/Kruse. Der schreibt (§ 347 Rn. 27), dass bei einfachen
Verwaltungsentscheidungen weniger als sechs Monate i.d.R. angemessen
sei, in Einzelfällen kann auch eine längere Frist in Betracht kommen.

Also regelmäßig nicht länger als sechs Monate. Eine einfache
"Arbeitnehmerveranlagung" auch kürzer.


Grüße

Axel