1% Regelung vs. Fahrtenbuch
1% Regelung vs. Fahrtenbuch
am 18.01.2006 11:05:46 von lieber-juergen
Hallo NG
Ist es richtig das ich als One-Man-Show ab dieses Jahr auch dann ein Fahrtenbuch
führen muß, wenn ich die 1% Regelung in Anspruch nehme?
Wie werden meine Fahrzeugkosten berechnet wenn ich mehr als 40% mein Fahrzeug
privat nutze?
Falls ich kein Fahrtenbuch führe, kann ich dann keine Fahrzeugkosten absetzen?
Wird für das Jahr 2005 der geldwerte Vorteil nach der 1% Regelung meinen
Fahrzeugkosten gegenübergestellt oder direkt als Einnahme gerechnet? Ich meine
jetzt damit, muß ich selber schauen das der geldwerte Vorteil geringer ist als
die Fahrzeugkosten. Wenn das nicht so wäre müßte ich doch dann mehr Steuern
zahlen bloß weil ich ein Auto habe. Ich würde dann die Fahrzeugkosten erst gar
nicht aufführen.
Jürgen
Re: 1% Regelung vs. Fahrtenbuch
am 18.01.2006 11:37:21 von Matthias Koehler
[Jürgen:]
> Ist es richtig das ich als One-Man-Show ab dieses Jahr auch dann ein
> Fahrtenbuch führen muß, wenn ich die 1% Regelung in Anspruch nehme?
Die Frage ist erst mal sehr gut, weil das mal wieder eine Regelung ist, wo
sich die Ausdenker nichts über die praktische Durchführung gedacht haben.
> Wie werden meine Fahrzeugkosten berechnet wenn ich mehr als 40% mein Fahrzeug
> privat nutze?
Zunächst mal: Je dichter Du an die 50 Prozent kommst, um so geringer ist der
Unterschied zwischen Fahrtenbuch- und 1-Prozent-Methode. Außer wenn Du einen
Wagen mit hohem damaligen Listenpreis hast, der bereits abgeschrieben ist,
dann wird auch in diesem Fall das Fahrtenbuch weiterhin günstiger sein.
> Falls ich kein Fahrtenbuch führe, kann ich dann keine Fahrzeugkosten absetzen?
Genau diese Information wird bisher immer verschwiegen. Es heißt in allen
Veröffentlichungen, dass die 1-Prozent-Regel nur noch angewendet werden
darf, wenn der Wagen zu mindestens 50 Prozent betrieblich genutzt wird.
Und andernfalls? Das steht nirgendwo. Gemeint ist aber vermutlich, dass in
allen anderen Fällen ein Fahrtenbuch zu führen ist. Dabei wäre ja die
1-Prozent-Regel meist ohnehin nur dann sinnvoll, wenn der Wagen zu weniger
als 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Damit wird wieder einmal mehr
deutlich, dass die 1-Prozent-Regel eine reine Abzock-Regel ist.
> Wird für das Jahr 2005 der geldwerte Vorteil nach der 1% Regelung meinen
> Fahrzeugkosten gegenübergestellt oder direkt als Einnahme gerechnet? Ich meine
> jetzt damit, muß ich selber schauen das der geldwerte Vorteil geringer ist als
> die Fahrzeugkosten. Wenn das nicht so wäre müßte ich doch dann mehr Steuern
> zahlen bloß weil ich ein Auto habe.
Du hattest bisher die Wahl, eben was für Dich günstiger ist. Und dann gibt
es ja auch noch die Kostendeckelung: Der geldwerte Vorteil kann nicht höher
sein als die tatsächlichen Kosten.
> Ich würde dann die Fahrzeugkosten erst gar nicht aufführen.
Und da gibt es dann auch wieder ein Problem, wenn der Wagen zu mehr als 50
Prozent betrieblich genutzt wird: Dann gehört er zu Deinem notwendigen
Betriebsvermögen, muss also zwingend aktiviert werden. Und dann hast Du für
2005 eben wieder die Wahl zwischen Fahrtenbuch und 1-Prozent-Methode, wo Du
vielleicht in der Kostendeckelung landest. Dann buchst Du erst alle Kosten
sauber ein und zum Schluss werden sämtliche Kosten durch die Anwendung der
1-Prozent-Methode wieder kaputtgemacht.
Daher bleibt wohl künftig nur das Fahrtenbuch. Wer weniger als 50 Prozent
betrieblich fährt, darf gar keine 1-Prozent-Methode mehr anwenden. Und wer
mehr als 50 Prozent betrieblich fährt, entfernt sich immer weiter aus dem
Bereich, wo die 1-Prozent-Methode ganz grob als "gerecht" bezeichnet werden
kann. Ein Nachweis über die Verteilung der Kilometer wird also in jedem Fall
benötigt, daher führt wohl kein Weg mehr am Fahrtenbuch vorbei. Wie gut,
dass ich seit Jahren eins führe und immer so auf etwa 85 Prozent
betriebliche Nutzung komme.
Insgesamt frage ich mich, warum der Gesetzgeber nicht endlich mal eine klare
Linie in die Regeln zur Kfz-Nutzung bringt. Entweder: Jeder Unternehmer hat
das Recht, ein Fahrzeug seiner Wahl zu 100 Prozent im Betriebsvermögen zu
führen und alle Kosten ohne Abzüge als Betriebsausgaben zu buchen. Bringt
sicher langfristig mehr an Kfz- und Mineralölsteuer, schafft und sichert
außerdem Arbeitsplätze in der Automobilbranche.
Oder man sagt eben: Anerkennung von Pkw als Betriebsausgabe nur noch gegen
Fahrtenbuch. Aber doch nicht immer diese Eiertänze.
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
Re: 1% Regelung vs. Fahrtenbuch
am 18.01.2006 12:09:15 von Achim Waldek
Am Wed, 18 Jan 2006 11:05:46 +0100 schrieb Jürgen Schulz:
> Hallo NG
>
> Ist es richtig das ich als One-Man-Show ab dieses Jahr auch dann ein Fahrtenbuch
> führen muß, wenn ich die 1% Regelung in Anspruch nehme?
Also langsam. Du hast als 1 man Show unterschiedliche Optionen:
a) du behälts das fahrzeug im Privatvermögen und zahlst Dir selbst 30ct/km.
dafür reicht ein einfaches fahrtenbuch. Der Nachteile ist: mit den 30ct ist
alles abgegolten.
b) geschäftsfahrzeug anschaffen. dann kannst Du du bei mehr als 10%
betriebliche Nutzung das Auto dem Betriebsvermögen zuordnen, oder als
solches Anschaffen.
Vorteil: Du kannst die Vorsteuer ziehen und die Betriebskosten als Ausgabe
rechnen.
Für die privatnutzung hast Du zwei unterschiedliche Optionen:
a) Formvollendetes Fahrtenbuch führen. Aus dem verhältnis der
Privatkilometer/Betriebskilometer ergibt sich der abziehbare Anteil in der
Betriebsbilanz.
b) die 1% regel. Das ist die pauschalmethode. das bedeutet: Vom
ursprünglichen Listenpreis werden 12% pro Jahr als einnahme gewertet.
Unabhängig vom Zustand und Alter der Kiste.
> Wie werden meine Fahrzeugkosten berechnet wenn ich mehr als 40% mein Fahrzeug
> privat nutze?
Je nachdem.
> Falls ich kein Fahrtenbuch führe, kann ich dann keine Fahrzeugkosten absetzen?
doch- es kommt immer darauf an, wie du das Auto führst.
> Wird für das Jahr 2005 der geldwerte Vorteil nach der 1% Regelung meinen
> Fahrzeugkosten gegenübergestellt oder direkt als Einnahme gerechnet? Ich meine
> jetzt damit, muß ich selber schauen das der geldwerte Vorteil geringer ist als
> die Fahrzeugkosten. Wenn das nicht so wäre müßte ich doch dann mehr Steuern
> zahlen bloß weil ich ein Auto habe. Ich würde dann die Fahrzeugkosten erst gar
> nicht aufführen.
Dunkel deiner Worte Sinn. ich gebe Dir mal einen Rat:_ KISS. das bedeutet
Keep it simple and stupid. das gilt auch für das steuerrecht. trotz der
vielen §§.
Du hast 3 Methoden das Auto zu verwursten- such dir die billigste aus.
fixkosten: 3500 Euro, 6000 km Provat, 9000 km betrieblich bedingt.
Beispiel 1
Du kaufst einen Neuwagen im wert von 24000 Euro und hast in 2006
betriebskosten von 3500 Euro. Dann kann man absetzen:
3310 Vorsteuer
6900 abschreibung
3500 Betriebskosten
dazugezählt für den privaten Anteil:
0,4*10400=4160 Euro
sind absetzbare Kosten:
6240 Euro plus die Vorsteuererstattung, die wiederum als einnahme gebucht
wird, aber das führt zu weit :).
oder aber nach der 1% Methode: 10400-2482= 7918 Euro betriebsausgaben
Beispiel 2
Du übernimmst den privatwagen ins BV, die gurke ist 6 jahre alt (= Wert =
0) ursprünglich kostete das Auto brutt0 24000 Euro. dann rechnet es sich
wie folgt:
Betriebskosten: 3500
zuzüglich 12*1% vom listenpreis=620 Euro betriebsausgaben
oder
Betriebskosten 3500
davon 60% = 2100 Euro Betriebsausgaben
oder der wagen bleibt im Privatvermögen => 9000*,3= 2700 euro
Betriebsausgaben
Im ersten Fall ist es günstig, den Wagen als Geschäftswagen zu fahren und
mittels 1% zu rechnen
Im zweiten fall ist es am günstigsten, den Wagen im Priovatvermögen zu
lassen.
HTH
Gruß
Re: 1% Regelung vs. Fahrtenbuch
am 18.01.2006 12:26:22 von Achim Waldek
Am Wed, 18 Jan 2006 11:37:21 +0100 schrieb Matthias Koehler:
> [Jürgen:]
>
>> Ist es richtig das ich als One-Man-Show ab dieses Jahr auch dann ein
>> Fahrtenbuch führen muß, wenn ich die 1% Regelung in Anspruch nehme?
>
> Die Frage ist erst mal sehr gut, weil das mal wieder eine Regelung ist, wo
> sich die Ausdenker nichts über die praktische Durchführung gedacht haben.
Häh?
>> Wie werden meine Fahrzeugkosten berechnet wenn ich mehr als 40% mein Fahrzeug
>> privat nutze?
>
> Zunächst mal: Je dichter Du an die 50 Prozent kommst, um so geringer ist der
> Unterschied zwischen Fahrtenbuch- und 1-Prozent-Methode. Außer wenn Du einen
> Wagen mit hohem damaligen Listenpreis hast, der bereits abgeschrieben ist,
> dann wird auch in diesem Fall das Fahrtenbuch weiterhin günstiger sein.
Siehe mein Posting
>> Falls ich kein Fahrtenbuch führe, kann ich dann keine Fahrzeugkosten absetzen?
>
> Genau diese Information wird bisher immer verschwiegen. Es heißt in allen
> Veröffentlichungen, dass die 1-Prozent-Regel nur noch angewendet werden
> darf, wenn der Wagen zu mindestens 50 Prozent betrieblich genutzt wird.
10% ist die Grenze.
> Und andernfalls? Das steht nirgendwo. Gemeint ist aber vermutlich, dass in
> allen anderen Fällen ein Fahrtenbuch zu führen ist. Dabei wäre ja die
> 1-Prozent-Regel meist ohnehin nur dann sinnvoll, wenn der Wagen zu weniger
> als 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Damit wird wieder einmal mehr
> deutlich, dass die 1-Prozent-Regel eine reine Abzock-Regel ist.
Also bei aller Liebe- ich verstehe diesen Satz nicht. Was bitte ist
Abzockerei an der 1% regel. Du hast immer die Wahl, wie Du Dein Fahrzeug
als Oneman Show versteuerst.
Sobald Du zwischen 10 und 50% betrieblich fährst hast Du die Wahl zwischen
betrieblich oder Privatfahrzeug. Betrachtet man das Fahrzeug als
betrieblich genutzt hat man immer die Wahl zwischen der pauschalmethode und
Fahrtenbuch. Aber wenn fahrtenbuch, dann richtig.
Gruß
Re: 1% Regelung vs. Fahrtenbuch
am 18.01.2006 13:36:44 von Matthias Koehler
[Achim:]
> 10% ist die Grenze.
Nein, 50 Prozent. Du verwechselst das mit dem gewillkürten Betriebsvermögen,
die 1-Prozent-Regel geht seit dem 1. Januar nur noch für Fahrzeuge des
notwendigen Betriebsvermögens.
> Was bitte ist Abzockerei an der 1% regel.
Dass immer der einstmalige Bruttolistenpreis zu Grunde gelegt wird und die
tatsächlichen Verhältnisse gar keine Rolle spielen.
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
Re: 1% Regelung vs. Fahrtenbuch
am 18.01.2006 14:34:41 von Lutz Schulze
On Wed, 18 Jan 2006 13:36:44 +0100, Matthias Koehler
<> wrote:
>[Achim:]
>
>> 10% ist die Grenze.
>
>Nein, 50 Prozent. Du verwechselst das mit dem gewillkürten Betriebsvermögen,
>die 1-Prozent-Regel geht seit dem 1. Januar nur noch für Fahrzeuge des
>notwendigen Betriebsvermögens.
1. Januar? In dem Gesetzentwurf steht doch IMHO, dass er mit dem Tag
der Verkündung in Kraft tritt. War der schon?
>> Was bitte ist Abzockerei an der 1% regel.
>
>Dass immer der einstmalige Bruttolistenpreis zu Grunde gelegt wird und die
>tatsächlichen Verhältnisse gar keine Rolle spielen.
Man kann doch ein Fahrtenbuch führen und damit die tatsächlichen
Aufwendungen versteuern. Sollte also kein Problem sein und niemand
muss sich abzocken lassen.
Ich bin mit der 1 Regel ausgesprochen gut gefahren (2 Fahrzeuge mit
Listenpreis von 15000 und 20000 Euro im BV) und trauere ihr nach.
Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
Test im IT-Administrator:
- die Seite rund um EDV-Netzwerke
Re: 1% Regelung vs. Fahrtenbuch
am 18.01.2006 14:37:42 von Achim Waldek
Am Wed, 18 Jan 2006 13:36:44 +0100 schrieb Matthias Koehler:
> [Achim:]
>
>> 10% ist die Grenze.
>
> Nein, 50 Prozent. Du verwechselst das mit dem gewillkürten Betriebsvermögen,
> die 1-Prozent-Regel geht seit dem 1. Januar nur noch für Fahrzeuge des
> notwendigen Betriebsvermögens.
NAck, ist noch nicht in Sack und Tüten. Aber egal
Aber egal. Für einen kleinen Anteil der Betriebskilometr ist bei einem
Neufahrzeug der Break through bei 30 % betriebliche Nutzung. Das heißt, bei
> 50% betriebliche nutzung ist das Fahrtzenbuch günstiger. (bezogen auf ein
fahrzeug für netto 24000 Euro
>> Was bitte ist Abzockerei an der 1% regel.
>
> Dass immer der einstmalige Bruttolistenpreis zu Grunde gelegt wird und die
> tatsächlichen Verhältnisse gar keine Rolle spielen.
>
> Matthias
Deswegen ist es eine pauschale Möglichkeit. Du kannst jederzeit darauf
verzichten und die tatsächlichen Kilometer abrechnen.
Gruß
Re: 1% Regelung vs. Fahrtenbuch
am 18.01.2006 16:12:42 von Matthias Koehler
[Achim:]
> Du kannst jederzeit darauf verzichten und die tatsächlichen Kilometer
> abrechnen.
Deshalb werbe ich ja auch immer wieder für das Fahrtenbuch, auch wenn es
Arbeit macht. Beim Ausfüllen des Fahrtenbuches kann man jedenfalls auf ganz
hübsche Stundensätze kommen.
Was mich eben nur insgesamt stört: Dass ausgerechnet die Fahrzeuge so extrem
anders behandelt werden als andere Produktionsmittel. Als nächstes kommt
vielleicht jemand auf die Idee, dass man die Betriebsstunden von Kameras
dokumentieren muss, um sicherzustellen, dass man dazwischen keine privaten
Hochzeits- oder sonstige Filme dreht (was man sich eh nicht antun sollte).
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
Re: 1% Regelung vs. Fahrtenbuch
am 18.01.2006 16:46:41 von Martin Hentrich
On Wed, 18 Jan 2006 16:12:42 +0100, Matthias Koehler
<> wrote:
Die 1%-regel ist keine Abzock-Regel, weil *niemand* gezwungen ist, sie
anzuwenden. Lediglich die typische (deutsche?) Faulheit und Ignoranz
verführt dazu. Dabei ist die Alternative mit www.fahrtenbuch.de doch
sehr einfach...
>Was mich eben nur insgesamt stört: Dass ausgerechnet die Fahrzeuge so =
extrem
>anders behandelt werden als andere Produktionsmittel.=20
Weil das Auto des Teutschen liebstes Kind ist und sich wunderbar für
private Zwecke verwenden läßt, eine Drehbank oder eine Bohrmaschine,
ein Schweißgerät oder eine Betonmischmaschine eher weniger. Jetzt
kommt aber bestimmt ein "aber bald..."-Beispiel als
Argumentationspopanz...
>Als nächstes kommt
>vielleicht jemand auf die Idee, dass man die Betriebsstunden von Kameras
>dokumentieren muss,=20
....tatsächlich gekommen...
Martin
Re: 1% Regelung vs. Fahrtenbuch
am 18.01.2006 18:08:00 von me
Hallo,
ihr scheint ja in Bezug auf das Thema recht sachkundig zu sein. Vielleicht
kann mir ja jemand hier auch nen Tipp geben:
1-Mann-Betrieb, Fahrzeug seit 2001 aktiviert, aber inzwischen Betrieb nur
noch als Nebentaetigkeit (alte Kunden betreuen, betriebsbedingte
Schuldzinsen geltend machen, kleine Einnahmen daraus), da inzwischen
angestellt.
Daher in diesem Jahr nur noch betriebsbedingte Fahrten in Hoehe von max.
5% der Fahrleistung (1000km).
Fahrzeug steht fuer 2006 noch mit einem Restwert von knapp 1500EUR in den
Buechern.
Da sehe ich keinen Sinn mehr, Fahrtenbuecher zu fuehren.
Meine Frage ist da eher, wie bekomme ich das Fahrzeug steuerlich am
guenstigsten wieder ins Privatvermoegen ueberfuehrt?
Neuwert war ca. 16000EUR in 2001, seitdem habe ich jedes Jahr
abgeschrieben und nach der 1% Regel versteuert.
Tschau
Klaus
Re: 1% Regelung vs. Fahrtenbuch
am 18.01.2006 18:17:00 von me
Hallo Matthias Koehler ,
> Daher bleibt wohl künftig nur das Fahrtenbuch. Wer weniger als 50 Prozent
> betrieblich fährt, darf gar keine 1-Prozent-Methode mehr anwenden. Und wer
und was gibt man dann an? Restabschreibung und PKW-Kosten einfach in der
G&V 2006 nicht mehr mit aufnehmen, und dafuer im Gegenzug dann auch keinen
Geldwerten Vorteil fuer die Privatnutzung als Einnahme mehr ansetzen?
Also einfach so tun, als gebe es kein KFZ im Betriebsvermoegen? Kann mir
nicht vorstellen, dass es so gemeint ist.
Wuerde ja auch irgendwie in der AFA 2006 komisch aussehen, wenn da auf
einmal kein PKW mehr drin ist, der 2005 noch mit 1500EUR erfasst war??
Tschau
Klaus
Re: 1% Regelung vs. Fahrtenbuch
am 18.01.2006 19:14:34 von Lutz Schulze
On 18 Jan 2006 17:08:00 +0000, (Klaus Bodrum) wrote:
>Meine Frage ist da eher, wie bekomme ich das Fahrzeug steuerlich am
>guenstigsten wieder ins Privatvermoegen ueberfuehrt?
>Neuwert war ca. 16000EUR in 2001, seitdem habe ich jedes Jahr
>abgeschrieben und nach der 1% Regel versteuert.
Ich war zufällig gerade vorgestern wegen einer kleinen Reklamation am
Neuen beim Händler und habe mir bei der Gelegenheit eine
Gebrauchtfahrzeug-Bewertung für den 7Jahre alten Alten machen lassen,
den ich noch im BV hatte.
Angesichts des doch recht grossen Angebotes an Gebrauchten schien mir
das Angebot des Händlers (sein Ankaufspreis war ausgewiesen)
realistisch und die Privatentnahme wird damit recht schmerzfrei. An
einen privaten Käufer liesse sich das Fahrzeug wahrscheinlich für mehr
veräussern, aber was man schwarz auf weiss hat ...
Das ganze hat etwa 5 Minuten gedauert.
Lutz
--
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Re: 1% Regelung vs. Fahrtenbuch
am 18.01.2006 19:16:06 von Lutz Schulze
On 18 Jan 2006 17:17:00 +0000, (Klaus Bodrum) wrote:
>und was gibt man dann an? Restabschreibung und PKW-Kosten einfach in der
>G&V 2006 nicht mehr mit aufnehmen, und dafuer im Gegenzug dann auch keinen
>Geldwerten Vorteil fuer die Privatnutzung als Einnahme mehr ansetzen?
>Also einfach so tun, als gebe es kein KFZ im Betriebsvermoegen? Kann mir
>nicht vorstellen, dass es so gemeint ist.
>Wuerde ja auch irgendwie in der AFA 2006 komisch aussehen, wenn da auf
>einmal kein PKW mehr drin ist, der 2005 noch mit 1500EUR erfasst war??
Fahrtenbuch oder Schätzung des privaten Anteils durch das FA würde ich
meinen. Oder eben Privatentnahme und Aufzeichnung der betrieblichen
Fahrten.
Lutz
--
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Re: 1% Regelung vs. Fahrtenbuch
am 22.01.2006 16:07:07 von Marcus Woletz
Hallo Achim,
Achim Waldek schrieb:
[...]
> Also langsam. Du hast als 1 man Show unterschiedliche Optionen:
> a) du behälts das fahrzeug im Privatvermögen und zahlst Dir selbst =
30ct/km.
> dafür reicht ein einfaches fahrtenbuch. Der Nachteile ist: mit den 30=
ct ist
> alles abgegolten.
Auch der benötigte Treibstoff?
Und, kann der Wagen auch bei geschäftlicher Nutzung > 50% im PV
verbleiben?
[...]
> HTH
> Gruß
>=20
>=20
ciao
Marcus
Re: 1% Regelung vs. Fahrtenbuch
am 22.01.2006 16:41:47 von Matthias Koehler
[Marcus:]
> Auch der benötigte Treibstoff?
Na sicher. Tanken ist dann keine Betriebsausgabe. Ich empfehle aber immer,
bei längeren Touren einen Tankbeleg aufzuheben, nur rein als Beweis, dass
man dort war. Vor allem, wenn man ein privates Quartier hatte und daher
keine Hotelrechnung vorweisen kann. Die 30 Cent sollten übrigens bei den
üblichen Außendienstler-Fahrzeugen recht nahe an der Realität sein.
> Und, kann der Wagen auch bei geschäftlicher Nutzung > 50% im PV
> verbleiben?
Nein, dann gehört er zum notwendigen Betriebsvermögen.
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion