Aufteilung Gehaltszahlung
Aufteilung Gehaltszahlung
am 18.01.2006 13:45:08 von Michael Lukaschek
Hallo zusammen,
ich stehe vor der Wahl mein (fest definiertes) Jahresgehalt in 12 oder
13 Monatszahlungen ausgezahlt zu bekommen (bei 13 Zahlungen jeweils im
Juni und Dezember ein halbes Gehalt).
Gibt es spezielle Vor- oder Nachteile? Wie würdet Ihr wählen?
Grüße,
Michael
Re: Aufteilung Gehaltszahlung
am 18.01.2006 14:28:08 von Lutz Schulze
On Wed, 18 Jan 2006 13:45:08 +0100, Michael Lukaschek
<> wrote:
>ich stehe vor der Wahl mein (fest definiertes) Jahresgehalt in 12 oder
>13 Monatszahlungen ausgezahlt zu bekommen (bei 13 Zahlungen jeweils im
>Juni und Dezember ein halbes Gehalt).
>
>Gibt es spezielle Vor- oder Nachteile? Wie würdet Ihr wählen?
12
Da lassen sich später 'Sonderzahlungen' schlechter kürzen, du bekommst
ja keine ;-)
Lutz
--
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Re: Aufteilung Gehaltszahlung
am 18.01.2006 14:33:56 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Aufteilung Gehaltszahlung
am 18.01.2006 19:13:57 von Uwe Olufs
"Michael Lukaschek" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hallo zusammen,
>
> ich stehe vor der Wahl mein (fest definiertes) Jahresgehalt in 12 oder 13
> Monatszahlungen ausgezahlt zu bekommen (bei 13 Zahlungen jeweils im Juni
> und Dezember ein halbes Gehalt).
>
> Gibt es spezielle Vor- oder Nachteile? Wie würdet Ihr wählen?
>
Hypothetische Frage:
Was wäre für Dich der Vorteil, wenn das Gehalt in 13 Raten statt 12 gezahlt
würde?
Uwe
Re: Aufteilung Gehaltszahlung
am 18.01.2006 19:27:15 von Matthias Kryn
Michael Lukaschek schrieb:
> ich stehe vor der Wahl mein (fest definiertes) Jahresgehalt
> in 12 oder 13 Monatszahlungen ausgezahlt zu bekommen (bei 13
> Zahlungen jeweils im Juni und Dezember ein halbes Gehalt).
>
> Gibt es spezielle Vor- oder Nachteile? Wie würdet Ihr wählen?
12. Je früher das Geld da ist, um so besser.
Grüße
Matthias
Re: Aufteilung Gehaltszahlung
am 18.01.2006 22:02:37 von Arnold Nipper
On 18.01.2006 19:27 Matthias Kryn wrote
> Michael Lukaschek schrieb:
>=20
>> ich stehe vor der Wahl mein (fest definiertes) Jahresgehalt
>> in 12 oder 13 Monatszahlungen ausgezahlt zu bekommen (bei 13
>> Zahlungen jeweils im Juni und Dezember ein halbes Gehalt).
>>
>> Gibt es spezielle Vor- oder Nachteile? Wie würdet Ihr wählen?
>=20
> 12. Je früher das Geld da ist, um so besser.
>=20
Imho ist die Höhe des Gehaltes wichtig. Oder nicht? man Bemessungsgrenz=
en.
--=20
Arnold Nipper, AN45
Re: Aufteilung Gehaltszahlung
am 19.01.2006 09:46:49 von Florian Kleinmanns
Arnold Nipper <> schrieb:
>>> ich stehe vor der Wahl mein (fest definiertes) Jahresgehalt
>>> in 12 oder 13 Monatszahlungen ausgezahlt zu bekommen (bei 13
>>> Zahlungen jeweils im Juni und Dezember ein halbes Gehalt).
>>>
>>> Gibt es spezielle Vor- oder Nachteile? Wie würdet Ihr wählen?
>>
>> 12. Je früher das Geld da ist, um so besser.
>>
>
>Imho ist die Höhe des Gehaltes wichtig. Oder nicht? man Bemessungsgrenzen.
Die Höhe des Jahresgehaltes, ja.
Grüße
Florian
--
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Re: Aufteilung Gehaltszahlung
am 19.01.2006 13:16:34 von Arnold Nipper
On 19.01.2006 09:46 Florian Kleinmanns wrote
> Arnold Nipper <> schrieb:
>>>> ich stehe vor der Wahl mein (fest definiertes) Jahresgehalt
>>>> in 12 oder 13 Monatszahlungen ausgezahlt zu bekommen (bei 13
>>>> Zahlungen jeweils im Juni und Dezember ein halbes Gehalt).
>>>>
>>>> Gibt es spezielle Vor- oder Nachteile? Wie würdet Ihr wählen?
>>>=20
>>> 12. Je früher das Geld da ist, um so besser.
>>>=20
>>
>>Imho ist die Höhe des Gehaltes wichtig. Oder nicht? man Bemessungsgre=
nzen.
>=20
> Die Höhe des Jahresgehaltes, ja.
>=20
Bin schon ewig kein AN mehr ... aber iirc war mein Rentenanteil in den=20
13. Monatsgehalt-Monaten gekappt und da habe ich nie nachgezahlt, ergo=20
könnte doch durchaus
12 * Rente(J/12) > 11 * Rente (J/13) + Rente (2*J/13)
sein, wobei J das Jahresgehalt ist.
IANAA, Arnold
--=20
Arnold Nipper, AN45
Re: Aufteilung Gehaltszahlung
am 20.01.2006 08:12:06 von Martin Hentrich
On Thu, 19 Jan 2006 13:16:34 +0100, Arnold Nipper
<> wrote:
>Bin schon ewig kein AN mehr ... aber iirc war mein Rentenanteil in den
Was für ein *Rentenanteil*? meinst du den Beitrag zur gesetzlichen
Rentenversicherung? Der wird bis zur zum Zahlmonat kumulierten
jahresanteiligen Beitragsbemessungsgrenze gezahlt. Tendenziell ist
darum ein früherer Zahlmonat für eine Sonderzahlung günstiger, weil
dann ggf. geringere beiträge anfallen.
>13. Monatsgehalt-Monaten gekappt
Nein. Kommt auf das tatsächliche Gehalt, den Zahlmonat und die Höhe
der Beitragsbemessungsgrenze an.
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird übrigens genauso
ermittelt. Dito KV+PV nur mir niedrigerer Beitragsbemessungsgrenze.
>und da habe ich nie nachgezahlt, ergo
SV zahlt man *nie* nach.
>könnte doch durchaus
>
> 12 * Rente(J/12) > 11 * Rente (J/13) + Rente (2*J/13)
>
>sein, wobei J das Jahresgehalt ist.
Das ist Nonsense.
Martin
Re: Aufteilung Gehaltszahlung
am 20.01.2006 09:17:38 von Arnold Nipper
On 20.01.2006 08:12 Martin Hentrich wrote
> SV zahlt man *nie* nach.
>=20
>>könnte doch durchaus
>>
>> 12 * Rente(J/12) > 11 * Rente (J/13) + Rente (2*J/13)
>>
>>sein, wobei J das Jahresgehalt ist.
>=20
> Das ist Nonsense.
>=20
.. weil du die Formel nicht verstanden hast?
--=20
Arnold Nipper, AN45
Re: Aufteilung Gehaltszahlung
am 21.01.2006 02:38:00 von alexanderduree
> ich stehe vor der Wahl mein (fest definiertes) Jahresgehalt in 12 oder
> 13 Monatszahlungen ausgezahlt zu bekommen (bei 13 Zahlungen jeweils im
> Juni und Dezember ein halbes Gehalt).
Grundsätzlich ist die Verteilung des Jahresgehalts auf zwölf
Monatsgehälter sinnvoller. Jedoch kann es zum Beispiel bei einer (alten)
Direktversichereung als betrieblichen Altersvorsorge von Vorteil sein,
wenn Du den Beitrag aus einer Sonderzahlung, zum Beispiel dem 13.
Monatsgehalt, zahlst. Sonst müsstest Du auf diesen Beitrag
Sozialversicherungsabgaben zahlen. So dämlich sind unsere Gesetze.
Re: Aufteilung Gehaltszahlung
am 21.01.2006 10:13:46 von Martin Hentrich
On Sat, 21 Jan 2006 02:38:00 +0100, "Alexander Dur=E9e"
<> wrote:
>Jedoch kann es zum Beispiel bei einer (alten)=20
>Direktversichereung als betrieblichen Altersvorsorge von Vorteil sein,=20
>wenn Du den Beitrag aus einer Sonderzahlung, zum Beispiel dem 13.=20
>Monatsgehalt, zahlst. Sonst müsstest Du auf diesen Beitrag=20
>Sozialversicherungsabgaben zahlen. So dämlich sind unsere Gesetze.
Nein, so dämlich sind die nicht. Du kennst sie nur nicht genau und
schwafelst Stammtischparolen.
Die alte Direktversicherung nach =A740b EStG ist/war dann SV-frei, wenn
sie aus zusätzlichem Lohn bezahlt wurde. Dies kann eine Sonderzahlung
wie ein Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld sein, muß es aber nicht. Der
AG konnte schon immer die DV mit zusätzlichem Lohn (quasi statt einer
Gehaltserhöhung) monatlich zahlen, auch dann war die DV SV-frei.
SV-pflichtig war sie immer dann, wenn die Zahlung aus laufendem
Entgelt entnommen wurde.
Martin
Re: Aufteilung Gehaltszahlung
am 21.01.2006 12:32:29 von Lutz Schulze
On Sat, 21 Jan 2006 10:13:46 +0100, Martin Hentrich <>
wrote:
>Nein, so dämlich sind die nicht. Du kennst sie nur nicht genau und
>schwafelst Stammtischparolen.
>
>Die alte Direktversicherung nach §40b EStG ist/war dann SV-frei, wenn
>sie aus zusätzlichem Lohn bezahlt wurde. Dies kann eine Sonderzahlung
>wie ein Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld sein, muß es aber nicht. Der
>AG konnte schon immer die DV mit zusätzlichem Lohn (quasi statt einer
>Gehaltserhöhung) monatlich zahlen, auch dann war die DV SV-frei.
>
>SV-pflichtig war sie immer dann, wenn die Zahlung aus laufendem
>Entgelt entnommen wurde.
Und was ist an so einer Regelung nicht dämlich?
Einkommen ist Einkommen ist Einkommen.
Die Politik definiert erst die Ausnahmen, die sie später als
Gestaltungsmissbrauch verteufelt.
Bei diesen ganzen alten Zöpfen hilft IMHO kein Kamm, sondern nur noch
die Schere.
Lutz
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