Betriebsschliessung-bilanzierte Raeumlichkeiten
am 18.01.2006 18:22:00 von me
Hallo,
habe fuer einen 1MannBetrieb Teile meines Wohnhauses seinerzeit umbauen
lassen, die jetzt noch mit ca. 30000 EUR in den Buechern stehen, und jedes
Jahr mit wenigen EUR AFA abgeschrieben werden.
Da der Betrieb nur noch als minimale Nebentaetigkeit ausgefuehrt wird,
ueberlege ich die komplette Einstellung.
Was passiert mit diesen aktivierten Umbaukosten fuer Bueroraeume? Muss ich
die dann als Einkommen versteuern? Oder gibts legale Moeglichkeiten, diese
Aktivierung kostenneutral zu privatisieren?
Im Gegensatz dazu: Durch eine geplatzte Buergschaft aus
Geschaeftsbeziehungen werde ich noch etliche Jahre abbezahlen, und die
Schuldzinsen aus diesem Vorgang konnten bisher steuerlich angesetzt
werden.
Bei einer Aufgabe des Betriebes wird dies wohl dann ebenfalls
"privatisiert" werden?
Tschau
Klaus
Re: Betriebsschliessung-bilanzierte Raeumlichkeiten
am 21.01.2006 10:03:21 von Siegfried Rundstedt
Klaus Bodrum wrote:
>
> habe fuer einen 1MannBetrieb Teile meines Wohnhauses seinerzeit umbauen
> lassen, die jetzt noch mit ca. 30000 EUR in den Buechern stehen, und jedes
> Jahr mit wenigen EUR AFA abgeschrieben werden.
> Da der Betrieb nur noch als minimale Nebentaetigkeit ausgefuehrt wird,
> ueberlege ich die komplette Einstellung.
> Was passiert mit diesen aktivierten Umbaukosten fuer Bueroraeume? Muss ich
> die dann als Einkommen versteuern? Oder gibts legale Moeglichkeiten, diese
> Aktivierung kostenneutral zu privatisieren?
Bei einer Betriebsaufgabe kannst Du die Vergünstigungen der §§ 16/34
EStG in Anspruch nehmen, wenn Du die Vorausssetzungen erfüllst. Die
Entnahme der Büroräume für private Zwecke ist mit dem Teilwert zu
bewerten. Durch Vergleich desselben mit dem Buchwert ergibt sich ein
Gewinn oder Verlust.
>
> Im Gegensatz dazu: Durch eine geplatzte Buergschaft aus
> Geschaeftsbeziehungen werde ich noch etliche Jahre abbezahlen, und die
> Schuldzinsen aus diesem Vorgang konnten bisher steuerlich angesetzt
> werden. Bei einer Aufgabe des Betriebes wird dies wohl dann ebenfalls
> "privatisiert" werden?
Ich würde hier auf nachträglich entstandene BA tippen. Ob das
FA dies so einfach akzeptiert, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Gruß, Steve