"Verjährung" nach drei Jahren, sechs Monaten oder was?

"Verjährung" nach drei Jahren, sechs Monaten oder was?

am 19.01.2006 12:34:43 von thdiefenbach

Hallo,

ich habe gesucht, telefoniert und gefragt und weiß jetzt noch
weniger als zuvor, obwohl die Frage eigentlich ganz einfach ist:

Wenn man Rechnungen an gewerbliche Kunden für gelieferte
Waren oder erbrachte Dienstleistungen (nicht im Rahmen eines
Werkvertrages) schreiben will, wie lange darf man sich nach
Lieferung/Leistungserbringung Zeit lassen, bevor eine Verjährung
eintritt?

Ich hatte im Hinterkopf immer drei Jahre und finde das auch auf
verschiedenen Seiten bestätigt. An anderer Stelle lese ich aber
immer öfter auch was von sechs Monaten. Mache ich hier einen
Denkfehler?

Über Aufklärung würde ich mich freuen! Vielen Dank im voraus.

Gruß, Thorsten

Re: "Verjährung" nach drei Jahren, sechs Monaten o

am 19.01.2006 13:15:38 von Andreas Gumtow

<> schrieb im Newsbeitrag
news:
>Hallo,
>
>ich habe gesucht, telefoniert und gefragt und weiß jetzt noch
>weniger als zuvor, obwohl die Frage eigentlich ganz einfach ist:
>
>Wenn man Rechnungen an gewerbliche Kunden für gelieferte
>Waren oder erbrachte Dienstleistungen (nicht im Rahmen eines
>Werkvertrages) schreiben will, wie lange darf man sich nach
>Lieferung/Leistungserbringung Zeit lassen, bevor eine Verjährung
>eintritt?
>
>Ich hatte im Hinterkopf immer drei Jahre und finde das auch auf
>verschiedenen Seiten bestätigt. An anderer Stelle lese ich aber
>immer öfter auch was von sechs Monaten. Mache ich hier einen
>Denkfehler?
>
>Über Aufklärung würde ich mich freuen! Vielen Dank im voraus.

Mal sehen...

6 Monate gelten u.a. für:

- die Vermutung das ein Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag im
Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung
- für die Pflicht zur Rechnungserstellung im Sinne des
Umsatzsteuergesetzes für bestimmte Leistungen

3 Jahre wäre die Regelverjährung für Leistungen die nach der Reform
erbracht wurden die nicht nach VOB oder ähnlichen Regelungen laufen.