Frage zu den Übernachtungskosten
am 20.01.2006 19:47:21 von Holger Moenikes
Hallo,
von meinem AG wurde ich letztes Jahr in verschiedenen Projekten
bundesweit eingesetzt. Da diese Projekte längerfristig waren habe ich
mich jeweils in Pensionen/Hotels ö.ä. eingemietet.
Wie ich Fahrtkosten und Verpflegungskosten abrechne und wo genau ich
diese eintrage ist mir klar.
Ich weiss nur nicht, wo genau ich die Hotelkosten (Rechnungen liegen
selbstverständlich vor) im Formular eintragen soll.
Eine weitere Frage die ich habe: Einige Beträge wurden lt.
Lohnabrechnung steuerfrei abgerechnet. Diese steuerfreien Beträge
tauchen aber nirgends auf der Lohnsteuerkarte auf.
Wie soll/kann ich diese Beträge dem Finanzamt nachweisen, ohne nun
gleich die ganzen Lohnabrechnungen vorzeigen zu müssen?
Doppelte Haushaltsführung wird wohl nicht möglich sein, da sich der
Einsatzort mehrmals deutlich geändert hat, oder?
Gruss & Danke
Holger
--
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Re: Frage zu den Übernachtungskosten
am 21.01.2006 00:23:39 von Frank Kozuschnik
Holger Moenikes schrieb:
> von meinem AG wurde ich letztes Jahr in verschiedenen Projekten
> bundesweit eingesetzt. Da diese Projekte längerfristig waren habe ich
> mich jeweils in Pensionen/Hotels ö.ä. eingemietet.
>
> Wie ich Fahrtkosten und Verpflegungskosten abrechne und wo genau ich
> diese eintrage ist mir klar.
Das ist ja schon ein Anfang.
> Ich weiss nur nicht, wo genau ich die Hotelkosten (Rechnungen liegen
> selbstverständlich vor) im Formular eintragen soll.
Mit "Formular" meinst du wohl deine Einkommensteuererklärung?
Du trägst die Übernachtungskosten dort ein, wo du auch die Fahrtkosten
und die Verpflegungspauschalen einträgst - Zeile 59 der Anlage N.
> Eine weitere Frage die ich habe: Einige Beträge wurden lt.
> Lohnabrechnung steuerfrei abgerechnet. Diese steuerfreien Beträge
> tauchen aber nirgends auf der Lohnsteuerkarte auf.
Heißt das, dein Arbeitgeber hat sie dir bereits steuerfrei erstattet?
Dann spielen diese Beträge für die Einkommensteuer keine Rolle.
> Wie soll/kann ich diese Beträge dem Finanzamt nachweisen, ohne nun
> gleich die ganzen Lohnabrechnungen vorzeigen zu müssen?
Wieso willst du sie dem Finanzamt nachweisen?
> Doppelte Haushaltsführung wird wohl nicht möglich sein, da sich der
> Einsatzort mehrmals deutlich geändert hat, oder?
Möglich wäre das vielleicht schon, aber es wäre deutlich ungünstiger,
als wenn du deine Aufwendungen als Dienstreisen geltend machst.