Ermittlung der Einkommensteuerschuld bei Investmentfonds-Sparplänen

Ermittlung der Einkommensteuerschuld bei Investmentfonds-Sparplänen

am 22.01.2006 14:23:48 von Alexander - LX - Schmidt

Hallo zusammen,

Stichwort: ESt-Erklärung 2005

Durch Umschichtungen und Depotwechsel habe ich in 2005 einen
kleinen Anteil diverser Investmentfonds-Anteile verkauft und
brüte nun über den anzusetzenden Gewinn.

Herausforderung: welcher Kaufpreis ist für die Anteile anzusetzen?

Mögliche Lösungen:

- LIFO: die zuletzt gekauften Anteile sind relevant
- FIFO: die zuerst gekauften Anteile sind relevant
- FIFO2: wg. Spekulationsfrist darf das am weitesten
zurück liegende Kaufdatum nicht > 1 Jahr "alt" sein.
- Interpolation: durchschnittlicher Kaufpreis
- Interpolation2: durchschnittlicher Kaufpreis innerhalb
des letzten Jahres
- Minimalpreis: aufsummierter Kaufpreis der in Frage kommenden
Anteile, sodaß sich eine maximale steuerliche Belastung*)
für mich ergibt
- Maximalpreis: vice versa mit dem Ergebnis einer minimalen
steuerlichen Belastung*) für mich
- Es gilt der Preis des Monats, der sich durch zweimaliges
Würfeln mit einem genormten Hexaeder aufsummiert ergibt.
Das sich so ergebende Nichtvorhandensein des Monates Januar
aus steuerlicher Sicht plant die Regierungskoalition durch
Einführung genormter ESt-Rhombendodekaeder [1], alternativ
durch bundesweite Verlegung des Januar nach Bi*l*f*ld,
zu kompensieren.

*) ausgehend von einer positiven Entwicklung der Anteilspreise.

Zusatzfrage: könnte ich ggfs. mit der Minimalpreismethode
arbeiten, um dem FA aufzuzeigen, daß selbst die für
mich ungünstigste Preiskonstellation einen Gewinn < 512 EUR
ergibt und dementsprechend eine vereinfachte Anlage KAP
zusammenelstern?

[1]

aLeX!

Re: Ermittlung der Einkommensteuerschuld bei Investmentfonds-Sparplänen

am 22.01.2006 14:30:53 von Florian Kleinmanns

Alexander - LX - Schmidt <> schrieb:
>Durch Umschichtungen und Depotwechsel habe ich in 2005 einen
>kleinen Anteil diverser Investmentfonds-Anteile verkauft und
>brüte nun über den anzusetzenden Gewinn.
>
>Herausforderung: welcher Kaufpreis ist für die Anteile anzusetzen?

Das rechnet Deine depotführende Bank für Dich aus. :-) Warte einfach
noch ein paar Tage auf die Jahressteuerbescheinigung.

>Zusatzfrage: könnte ich ggfs. mit der Minimalpreismethode
>arbeiten, um dem FA aufzuzeigen, daß selbst die für
>mich ungünstigste Preiskonstellation einen Gewinn < 512 EUR
>ergibt und dementsprechend eine vereinfachte Anlage KAP
>zusammenelstern?

Der Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften wird nicht auf der
Anlage KAP, sondern auf der Anlage SO erklärt.

Grüße
Florian
--
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Re: Ermittlung der Einkommensteuerschuld bei Investmentfonds-Sparplänen

am 22.01.2006 14:54:42 von Alexander - LX - Schmidt

Florian Kleinmanns <> schrieb:

> Alexander - LX - Schmidt <> schrieb:
> >Durch Umschichtungen und Depotwechsel habe ich in 2005 einen
> >kleinen Anteil diverser Investmentfonds-Anteile verkauft und
> >brüte nun über den anzusetzenden Gewinn.
> >
> >Herausforderung: welcher Kaufpreis ist für die Anteile anzusetzen?
>
> Das rechnet Deine depotführende Bank für Dich aus. :-) Warte einfach
> noch ein paar Tage auf die Jahressteuerbescheinigung.

Leider nicht ganz.. ;) Durch Depotwechsel kann die jetzt
aktuelle Depotbank für einige Anteile keine Einstandspreise
ausweisen, da sie nur die eingelieferte Stückzahl kennt. Den
ehemals depotführenden Stellen wiederum fehlt die Info, welche
Anteile verkauft wurden und kann demnach auch nicht so wirklich
eine "cut&paste"-Ausweisung liefern.

> Der Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften wird nicht
> auf der Anlage KAP, sondern auf der Anlage SO erklärt.

Stümmt, da war der Finger schneller als der Kopf.. ;)

aLeX!

Re: Ermittlung der Einkommensteuerschuld bei Investmentfonds-Sparplänen

am 22.01.2006 16:07:32 von axbnospamatall

Am Sun, 22 Jan 2006 14:23:48 +0100, schrieb Alexander - LX - Schmidt
<> :

>Herausforderung: welcher Kaufpreis ist für die Anteile anzusetzen?
>
>Mögliche Lösungen:
>
>- LIFO: die zuletzt gekauften Anteile sind relevant
>- FIFO: die zuerst gekauften Anteile sind relevant

Seit VZ 2005 zwingend. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG.


Grüße

Axel

Re: Ermittlung der Einkommensteuerschuld bei Investmentfonds-Sparplänen

am 22.01.2006 20:12:24 von Alexander - LX - Schmidt

Axel Böhm <> schrieb:

> § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG.

Perfekt, danke. Vorm Posten hatte ich schon im EStG gewühlt,
der Kaffee hatte aber offenbar seine Wirkung noch nicht
entfaltet.. ;)

aLeX!