Zinsabschlagsteuer
am 22.01.2006 17:55:08 von Chris SeidelHallo,
meine Bank führt automatisch Steuern und Soli auf Zinserträge ab. Muss man
das dann zusätzlich noch unter Kaptialerträge in der EST-Erklärung angeben?
Danke.
Hallo,
meine Bank führt automatisch Steuern und Soli auf Zinserträge ab. Muss man
das dann zusätzlich noch unter Kaptialerträge in der EST-Erklärung angeben?
Danke.
"Chris Seidel" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dr0ddc$l08$
> Hallo,
>
> meine Bank führt automatisch Steuern und Soli auf Zinserträge ab. Muss man
> das dann zusätzlich noch unter Kaptialerträge in der EST-Erklärung
> angeben?
Ja, denn sonst werden sie Dir nicht angerechnet.
Die ZASt auf Kapitaleinkünfte ist wie Lohnsteuer auf Arbeitslohn.
Uwe
Uwe Olufs wrote:
>> meine Bank führt automatisch Steuern und Soli auf Zinserträge ab.
>> Muss man das dann zusätzlich noch unter Kaptialerträge in der
>> EST-Erklärung angeben?
>
> Ja, denn sonst werden sie Dir nicht angerechnet.
Kannst du das bitte mal näher erläutern?
On Sun, 22 Jan 2006 18:34:35 +0100, "Chris Seidel" <> wrote:
>Kannst du das bitte mal näher erläutern?
Du zahlst auf deine summierten Einkünfte Einkommensteuer.=20
ZASt auf Kapitaleinkünfte ist wie Lohnsteuer auf Arbeitslohn die
Vorauszahlung davon.
Man rechnet also deine zu zahlende ESt aus und zieht davon deine
Vorauszahlungen ab. Nur den Rest mußt du nachzahlen oder du erhälst
sogar eine Erstattung, falls die Vorauszahlungen höher als die
Einkommensteuerschuld war.
Darum muß man dem Finanzamt die vorausgezahlten ZASt auf
Kapitaleinkünfte mitteilen, die die Bank ja bereits für dich =
abgeführt
hat.
Ausführlich genug?
Martin
Martin Hentrich wrote:
> Ausführlich genug?
Ja, danke ;)
Hallo Chris,
und nicht vergessen, immer die Original-Steuerbescheinigungen der Banken
bei der Steuererklaerung mit abzugeben.
Gruesse
Hartmut