Habe ich die Kleinunternehmergrenze überschritten?

Habe ich die Kleinunternehmergrenze überschritten?

am 23.01.2006 08:40:52 von Mark Schonewille

X-No-Archive:yes


Hallo,

habe ein ganz gewaltiges Problem. Ich wollte mein Geschäft
wegen mangelnden Umsatzes eigentlich schliessen und den
Rest als Kleinunternehmer ausverkaufen, weil der Restwarenwert
einfach zu gering ist.

Jetzt habe ich für 2005 aber etwas mehr als 17500 Euro eingenommen,
aber nur wenn folgende Sachen zum Umsatz zählen :

- Rückzahungen von Kaufbeträgen weil Retour oder Kunde zuviel bezahlt
- Privat eingezahltes Geld zur Kontodeckung ohne Warenverkauf
- Privat aufgelöstes Sparbuch
- Rückgabe meiner Kreditkarte (auf meinen Namen, nicht die Firma),
die Bank gab mir einen kleinen Betrag zurück
- Rückzahlung des IHK Jahresbeitrages durch die IHK, wegen
mangelnden Umsatzes

Das sind nur ein paar Euro, aber es würde die 17500 Grenze sprengen.
Diese Sachen hatte ich nicht mitgerechnet, könnten mir aber jetzt das
Genick brechen.

Mein Problem ist es, daß ich so schlecht verdient habe, daß ich eigentlich
Hartz IV hätte empfangen müssen, wollte das aber nicht. Müsste ich
jedoch für 2005 jetzt Umsatzsteuer zahlen, ginge es nicht anders, dann
kann ich mich aus eigener Kraft nicht mehr aus der Misere befreien.

Könnt ihr mir helfen? Wenn ich wieder umsatzsteuerpflichtig bin, muss
ich Hartz IV beantragen, dann reicht es definitiv nicht mehr zum leben.

Ist das Finanzamt da kulant? Bei so geringen Beträgen.

Stefan

Re: Habe ich die Kleinunternehmergrenze überschritten?

am 23.01.2006 09:26:01 von Martin Hentrich

On Mon, 23 Jan 2006 08:40:52 +0100, "Stefan Gros" <>
wrote:

>Jetzt habe ich für 2005 aber etwas mehr als 17500 Euro eingenommen,
>aber nur wenn folgende Sachen zum Umsatz zählen :
>
>- Rückzahungen von Kaufbeträgen weil Retour oder Kunde zuviel =
bezahlt

Hä? Verstehe ich nicht - wer hat wem was gezahlt?

>- Privat eingezahltes Geld zur Kontodeckung ohne Warenverkauf
>- Privat aufgelöstes Sparbuch
>- Rückgabe meiner Kreditkarte (auf meinen Namen, nicht die Firma),
> die Bank gab mir einen kleinen Betrag zurück

Was hat das denn mit dem Umsatz deines Unternehmens zu tun? Umsatz ist
das Entgelt (Einnahmen) auf Lieferungen oder Leistungen. Privates Geld
und privates Sparbuch haben nicht einmal etwas in der Gewinnermittlung
zu suchen!

>- Rückzahlung des IHK Jahresbeitrages durch die IHK, wegen
> mangelnden Umsatzes

Das hat auch nichts mit dem Umsatz zu tun, beeinflußt aber ggf. die
Gewinnermittlung bei EÜR.

>Das sind nur ein paar Euro, aber es würde die 17500 Grenze sprengen.
>Diese Sachen hatte ich nicht mitgerechnet, könnten mir aber jetzt das
>Genick brechen.

Hoffentlich hast du früher wenigstens deinen Gewinn richtig berechnet
und nicht auch noch private Einlagen mitgezählt.

Sancta Simplicia!

Martin

Re: Habe ich die Kleinunternehmergrenze überschritten?

am 23.01.2006 09:34:30 von Martin Schoenbeck

Hallo Stefan,

Stefan Gros schrieb:

> habe ein ganz gewaltiges Problem. Ich wollte mein Geschäft
> wegen mangelnden Umsatzes eigentlich schliessen und den
> Rest als Kleinunternehmer ausverkaufen, weil der Restwarenwert
> einfach zu gering ist.
>
> Jetzt habe ich für 2005 aber etwas mehr als 17500 Euro eingenommen,
> aber nur wenn folgende Sachen zum Umsatz zählen :

Umsatz ist das, was Du für Lieferungen und Leistungen kassierst.

> - Rückzahungen von Kaufbeträgen weil Retour oder Kunde zuviel bezahlt

Sieht mir nicht nach Umastz aus.

> - Privat eingezahltes Geld zur Kontodeckung ohne Warenverkauf

s.o.

> - Privat aufgelöstes Sparbuch

s.o.

> - Rückgabe meiner Kreditkarte (auf meinen Namen, nicht die Firma),
> die Bank gab mir einen kleinen Betrag zurück

Das mindert dann wohl nur die Kosten der Kreditkarte.

> - Rückzahlung des IHK Jahresbeitrages durch die IHK, wegen
> mangelnden Umsatzes

Und das die Kosten Deiner IHK-Mitgliedschaft.

> Das sind nur ein paar Euro, aber es würde die 17500 Grenze sprengen.
> Diese Sachen hatte ich nicht mitgerechnet, könnten mir aber jetzt das
> Genick brechen.
>
> Mein Problem ist es, daß ich so schlecht verdient habe, daß ich eigentlich
> Hartz IV hätte empfangen müssen, wollte das aber nicht. Müsste ich
> jedoch für 2005 jetzt Umsatzsteuer zahlen, ginge es nicht anders, dann
> kann ich mich aus eigener Kraft nicht mehr aus der Misere befreien.

IBKStb, aber selbst bei Überschreiten der Grenze entsteht
Umsatzsteuerpflicht doch wohl erst im Folgejahr.

> Könnt ihr mir helfen? Wenn ich wieder umsatzsteuerpflichtig bin, muss
> ich Hartz IV beantragen, dann reicht es definitiv nicht mehr zum leben.
>
> Ist das Finanzamt da kulant? Bei so geringen Beträgen.

Zur Kulanz hat das FA wenig Möglichkeiten, allenfalls zur Stundung. Aber
Deine Fragen oben hätte Dir Dein Sachbearbeiter dort nach meiner Erfahrung
direkt beantwortet und Du hättest wieder ruhig schlafen können. ;-)

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Habe ich die Kleinunternehmergrenze überschritten?

am 23.01.2006 10:50:39 von Matthias Kryn

Stefan Gros schrieb:

> habe ein ganz gewaltiges Problem. Ich wollte mein Geschäft
> wegen mangelnden Umsatzes eigentlich schliessen und den
> Rest als Kleinunternehmer ausverkaufen, weil der Restwarenwert
> einfach zu gering ist.
>
> Jetzt habe ich für 2005 aber etwas mehr als 17500 Euro
> eingenommen,
> aber nur wenn folgende Sachen zum Umsatz zählen :
>
> - Rückzahungen von Kaufbeträgen weil Retour oder Kunde zuviel
> bezahlt

kein Umsatz

> - Privat eingezahltes Geld zur Kontodeckung ohne Warenverkauf

Privateinlagen sind selbstverständlich kein Umsatz. Wenn Du zu
hohe Bareinlagen bei zu geringem Resteinkommen hast, könnte das
FA allerdings auf die Idee kommen, dass Du undeklarierte
Bargeschäfte getätigt hast.

> - Privat aufgelöstes Sparbuch

dto.

> - Rückgabe meiner Kreditkarte (auf meinen Namen, nicht die
> Firma), die Bank gab mir einen kleinen Betrag zurück

-v, bitte

> - Rückzahlung des IHK Jahresbeitrages durch die IHK, wegen
> mangelnden Umsatzes

Das erhöht die Betriebseinnahmen (vorher waren es
Kosten/Ausgaben; eine Kostenerstattung ist dann logischerweise
Einnahme).

> Das sind nur ein paar Euro, aber es würde die 17500 Grenze
> sprengen. Diese Sachen hatte ich nicht mitgerechnet, könnten
> mir aber jetzt das Genick brechen.

Sag mal: wie hast Du denn vorher Deinen Gewinn berechnet? Deine
Fragen klingen so, als ob Dein Verständnis für Umsatz, Kosten
und Gewinn nur sehr begrenzt ist. Wenn Du früher schon
Privateinlagen zum Gewinn hinzugerechnet hast ... das darf ich
mir gar nicht ausmalen.

> Mein Problem ist es, daß ich so schlecht verdient habe, daß
> ich eigentlich Hartz IV hätte empfangen müssen, wollte das
> aber nicht. Müsste ich
> jedoch für 2005 jetzt Umsatzsteuer zahlen, ginge es nicht
> anders, dann kann ich mich aus eigener Kraft nicht mehr aus
> der Misere befreien.

Wie hast Du es in den Jahren zuvor mit der USt gehalten?

> Könnt ihr mir helfen? Wenn ich wieder umsatzsteuerpflichtig
> bin, muss ich Hartz IV beantragen, dann reicht es definitiv
> nicht mehr zum leben.
>
> Ist das Finanzamt da kulant? Bei so geringen Beträgen.

Kulanz hat nichts mit der Höhe der Beträge zu tun, sondern
damit, ob Du tatsächlich leistungsfähig bist oder nicht. Der
Weg, wie die "Kulanz" zu gewähren ist, ist klar gesetzlich
geregelt. Bei Umsatzsteuer stellt sich das FA tendenziell eher
stur, weil Du die USt. ja nur treuhänderisch verwaltest.

Grüße
Matthias

Re: Habe ich die Kleinunternehmergrenze überschritten?

am 23.01.2006 12:07:01 von Mark Schonewille

Hallo,

es handelt sich nur um ganz kleine
Beiträge (unter 50 Euro).

Weil das so knapp ist, möchte ich
sichergehen, daß ich keinen Fehler mache.

Wenn

Privateinlage von unter 40 Euro (kein verkaufter Artikel)
das Geld vom Sparbuch
die knapp 50 Euro Rückerstattungen an Kunden
und die knapp 10 Euro wegen Auflösung meiner
Kreditkarte nicht zum Umsatz zählen,
so bleibe ich knapp unter 17500 Euro.

(ca. 17490 Euro).

Die Kreditkarte lief nicht auf's Geschäft,
sondern auf meinen Namen, ich habe sie
gekündigt, weil ich sie nicht brauchte.

Wenn das so ok ist, könnte ich das
auch im Falle einer Prüfung plausibel
machen, weil der Rest 100% sauber ist.

Besteht die Gefahr, daß das Finanzamt
einen absichtlich über die 17500 Euro
Grenze rechnet, damit man wieder
Umsatzsteuer zahlen muss? Wenn sie
mir die Privateinzahlung etwa als
Umsatz ankreiden.Das Gegenteil
ist kaum zu beweisen.

Ich muss gestehen, daß ich schwer
Angst von dem Finanzamt habe,
weil ich eigentlich völlig pleite
war und mich jetzt langsam
wieder hocharbeiten will.
Wenn da aus irgendeinem Grund
eine grosse Zahlung kommt,
bleibt mir nur Hartz IV.

Stefan


"Matthias Kryn" <> schrieb im Newsbeitrag
news:43d4a6b4$0$20782$
> Stefan Gros schrieb:
>
>> habe ein ganz gewaltiges Problem. Ich wollte mein Geschäft
>> wegen mangelnden Umsatzes eigentlich schliessen und den
>> Rest als Kleinunternehmer ausverkaufen, weil der Restwarenwert
>> einfach zu gering ist.
>>
>> Jetzt habe ich für 2005 aber etwas mehr als 17500 Euro
>> eingenommen,
>> aber nur wenn folgende Sachen zum Umsatz zählen :
>>
>> - Rückzahungen von Kaufbeträgen weil Retour oder Kunde zuviel
>> bezahlt
>
> kein Umsatz
>
>> - Privat eingezahltes Geld zur Kontodeckung ohne Warenverkauf
>
> Privateinlagen sind selbstverständlich kein Umsatz. Wenn Du zu
> hohe Bareinlagen bei zu geringem Resteinkommen hast, könnte das
> FA allerdings auf die Idee kommen, dass Du undeklarierte
> Bargeschäfte getätigt hast.
>
>> - Privat aufgelöstes Sparbuch
>
> dto.
>
>> - Rückgabe meiner Kreditkarte (auf meinen Namen, nicht die
>> Firma), die Bank gab mir einen kleinen Betrag zurück
>
> -v, bitte
>
>> - Rückzahlung des IHK Jahresbeitrages durch die IHK, wegen
>> mangelnden Umsatzes
>
> Das erhöht die Betriebseinnahmen (vorher waren es
> Kosten/Ausgaben; eine Kostenerstattung ist dann logischerweise
> Einnahme).
>
>> Das sind nur ein paar Euro, aber es würde die 17500 Grenze
>> sprengen. Diese Sachen hatte ich nicht mitgerechnet, könnten
>> mir aber jetzt das Genick brechen.
>
> Sag mal: wie hast Du denn vorher Deinen Gewinn berechnet? Deine
> Fragen klingen so, als ob Dein Verständnis für Umsatz, Kosten
> und Gewinn nur sehr begrenzt ist. Wenn Du früher schon
> Privateinlagen zum Gewinn hinzugerechnet hast ... das darf ich
> mir gar nicht ausmalen.
>
>> Mein Problem ist es, daß ich so schlecht verdient habe, daß
>> ich eigentlich Hartz IV hätte empfangen müssen, wollte das
>> aber nicht. Müsste ich
>> jedoch für 2005 jetzt Umsatzsteuer zahlen, ginge es nicht
>> anders, dann kann ich mich aus eigener Kraft nicht mehr aus
>> der Misere befreien.
>
> Wie hast Du es in den Jahren zuvor mit der USt gehalten?
>
>> Könnt ihr mir helfen? Wenn ich wieder umsatzsteuerpflichtig
>> bin, muss ich Hartz IV beantragen, dann reicht es definitiv
>> nicht mehr zum leben.
>>
>> Ist das Finanzamt da kulant? Bei so geringen Beträgen.
>
> Kulanz hat nichts mit der Höhe der Beträge zu tun, sondern
> damit, ob Du tatsächlich leistungsfähig bist oder nicht. Der
> Weg, wie die "Kulanz" zu gewähren ist, ist klar gesetzlich
> geregelt. Bei Umsatzsteuer stellt sich das FA tendenziell eher
> stur, weil Du die USt. ja nur treuhänderisch verwaltest.
>
> Grüße
> Matthias
>

Re: Habe ich die Kleinunternehmergrenze überschritten?

am 23.01.2006 13:51:40 von Martin Hentrich

On Mon, 23 Jan 2006 12:07:01 +0100, "Stefan Gros" <>
wrote:

> Wenn sie
>mir die Privateinzahlung etwa als
>Umsatz ankreiden.Das Gegenteil
>ist kaum zu beweisen.

Doch. Für jede Buchung mußt du einen beleg haben, bei Einnahmen ist
ein solcher Beleg z.B. eine Rechnung oder auch eine Quittung.

Man kann als Ausnahme auch einen sog. Eigenbeleg erstellen, das kann
aber nie die Regel sein!

Hast du viele Einnahmen ohne Belege, dann kannst du bei einer Prüfung
schon Probleme haben.

Martin