Umsatzsteuererstattung
am 24.01.2006 15:40:56 von gerrid.setzer
Dear friends,
ich habe letztes Jahr zum ersten Mal in England umsatzsteuerpflichtige
Ware bezogen.
Der Lieferant sagte mir, ich könne die Umsatzsteuer bei der deutschen
'Customs & Excise' einfordern (ein anderer sagte mir, dass ich dort die
Originalrechnungen hinsenden sollte und dann einen Scheck zur
Erstattung zugesandt bekomme).
Ich kann aber keine Adresse finden. Die Jungs von HM Revenue & Customs
Officer in London verwiesen mich auf das "Das Bundesamt für Finanzen".
In Saarlouis bekam ich die Information, dass ich mich in England an die
zuständige Stelle wenden solle. Nähere Auskünfte konnten mir nicht
erteilt werden.
Und nun? Weiß hier jemand Bescheid?
Herzlichen Dank!=20
Strong
Re: Umsatzsteuererstattung
am 24.01.2006 18:00:12 von Matthias Hanft
schrieb:
> Der Lieferant sagte mir, ich könne die Umsatzsteuer bei der deutschen
> 'Customs & Excise' einfordern (ein anderer sagte mir, dass ich dort die
> Originalrechnungen hinsenden sollte und dann einen Scheck zur
> Erstattung zugesandt bekomme).
Es sind die englischen Customs & Excise (schließlich hast Du dahin
die englische Umsatzsteuer ja auch bezahlt), und das mit dem hin-
schicken und dem Scheck stimmt.
(Zwischen Hinschicken und Scheck liegt ca. ein halbes Jahr.)
> Ich kann aber keine Adresse finden. Die Jungs von HM Revenue & Customs
> Officer in London verwiesen mich auf das "Das Bundesamt für Finanzen".
> In Saarlouis bekam ich die Information, dass ich mich in England an die
> zuständige Stelle wenden solle. Nähere Auskünfte konnten mir nicht
> erteilt werden.
Dabei steht die zuständige Stelle auf ihrer eigenen Website:
HM Customs and Excise
VAT Overseas Repayments
8th/13th Directive
Custom House
PO Box 34
Londonderry
Northern Ireland BT 48 7AE
Tel.: +44 (0) 2871 376200
Fax: +44 (0) 2871 372520
E-Mail:
Internet:
Von dort mußt Dir das Erstattungsformular anfordern, dann ausfüllen
und zusammen mit der Originalrechnung einschicken. Und dann warten
und hoffen.
BTW, es ist ein Mindesterstattungsbetrag von 15 GBP erforderlich.
Gruß Matthias.
Re: Umsatzsteuererstattung
am 24.01.2006 19:24:02 von Oliver Trost
<> schrieb im Newsbeitrag
news:
>Dear friends,
>ich habe letztes Jahr zum ersten Mal in England umsatzsteuerpflichtige
>Ware bezogen.
Warum beziehen Sie Waren umsatzsteuerpflichtig aus England? Ich gehe mal
davon aus, daß Sie vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer sind. Dann können
Sie doch eine ID-Nr. beantragen und diese dem englischen Lieferanten
mitteilen. Dann kann der engl. Lieferant steuerfrei liefern und Sie melden
es als innergem. Erwerb an. Damit würden Sie doch die ganze Prozedur mit dem
Vorsteuer-Vergütungsverfahren in England umgehen.
gruß oliver
Re: Umsatzsteuererstattung
am 25.01.2006 11:45:23 von gerrid.setzer
Danke, ich werde es mal versuchen.
Matthias Hanft schrieb:
> schrieb:
>
> > Der Lieferant sagte mir, ich könne die Umsatzsteuer bei der deutschen
> > 'Customs & Excise' einfordern (ein anderer sagte mir, dass ich dort die
> > Originalrechnungen hinsenden sollte und dann einen Scheck zur
> > Erstattung zugesandt bekomme).
>
> Es sind die englischen Customs & Excise (schließlich hast Du dahin
> die englische Umsatzsteuer ja auch bezahlt), und das mit dem hin-
> schicken und dem Scheck stimmt.
>
> (Zwischen Hinschicken und Scheck liegt ca. ein halbes Jahr.)
>
> > Ich kann aber keine Adresse finden. Die Jungs von HM Revenue & Customs
> > Officer in London verwiesen mich auf das "Das Bundesamt für Finanzen".
> > In Saarlouis bekam ich die Information, dass ich mich in England an die
> > zuständige Stelle wenden solle. Nähere Auskünfte konnten mir nicht
> > erteilt werden.
>
> Dabei steht die zuständige Stelle auf ihrer eigenen Website:
>
/612_merkblatt/001_erstattung_ausland.pdf
>
> HM Customs and Excise
> VAT Overseas Repayments
> 8th/13th Directive
> Custom House
> PO Box 34
> Londonderry
> Northern Ireland BT 48 7AE
> Tel.: +44 (0) 2871 376200
> Fax: +44 (0) 2871 372520
> E-Mail:
> Internet:
>
> Von dort mußt Dir das Erstattungsformular anfordern, dann ausfüllen
> und zusammen mit der Originalrechnung einschicken. Und dann warten
> und hoffen.
>
> BTW, es ist ein Mindesterstattungsbetrag von 15 GBP erforderlich.
>=20
> Gruß Matthias.
Re: Umsatzsteuererstattung
am 25.01.2006 11:47:13 von gerrid.setzer
Die Voraussetzungen für einen innergemeinschaftlichen Erwerb sind
tatsächlich gegeben. Aber die friends in England wissen nicht - trotz
Rücksprache mit dem Steuerberater -, wie das funktioniert. Deshalb
habe (bzw. hatte) ich mich auf diese Variante eingelassen.
Re: Umsatzsteuererstattung
am 25.01.2006 12:09:16 von gerrid.setzer
Die Jungs dort schreiben jedoch Folgendes:
"If you have paid Vat on a purchase from the UK you would not be able
to claim a refund direct from HM Revenue & Customs. If you have been
invoiced incorrectly then you will need to contact the supplier to
take the matter up with them.
I hope this information is helpful to you.
Yours faithfully
Nolan Evans
HM Revenue & Customs Officer
www.hmrc.gov.uk"
I need somebody help! Thanks in advance.
Gerrid Setzer
Matthias Hanft schrieb:
> schrieb:
>
> > Der Lieferant sagte mir, ich könne die Umsatzsteuer bei der deutschen
> > 'Customs & Excise' einfordern (ein anderer sagte mir, dass ich dort die
> > Originalrechnungen hinsenden sollte und dann einen Scheck zur
> > Erstattung zugesandt bekomme).
>
> Es sind die englischen Customs & Excise (schließlich hast Du dahin
> die englische Umsatzsteuer ja auch bezahlt), und das mit dem hin-
> schicken und dem Scheck stimmt.
>
> (Zwischen Hinschicken und Scheck liegt ca. ein halbes Jahr.)
>
> > Ich kann aber keine Adresse finden. Die Jungs von HM Revenue & Customs
> > Officer in London verwiesen mich auf das "Das Bundesamt für Finanzen".
> > In Saarlouis bekam ich die Information, dass ich mich in England an die
> > zuständige Stelle wenden solle. Nähere Auskünfte konnten mir nicht
> > erteilt werden.
>
> Dabei steht die zuständige Stelle auf ihrer eigenen Website:
>
/612_merkblatt/001_erstattung_ausland.pdf
>
> HM Customs and Excise
> VAT Overseas Repayments
> 8th/13th Directive
> Custom House
> PO Box 34
> Londonderry
> Northern Ireland BT 48 7AE
> Tel.: +44 (0) 2871 376200
> Fax: +44 (0) 2871 372520
> E-Mail:
> Internet:
>
> Von dort mußt Dir das Erstattungsformular anfordern, dann ausfüllen
> und zusammen mit der Originalrechnung einschicken. Und dann warten
> und hoffen.
>
> BTW, es ist ein Mindesterstattungsbetrag von 15 GBP erforderlich.
>=20
> Gruß Matthias.
Re: Umsatzsteuererstattung
am 25.01.2006 15:36:51 von Matthias Hanft
schrieb:
> "If you have paid Vat on a purchase from the UK you would not be able
> to claim a refund direct from HM Revenue & Customs. If you have been
> invoiced incorrectly then you will need to contact the supplier to
> take the matter up with them.
Von "HM Revenue & Customs" nicht, aber vielleicht von "HM Customs &
Excise"?! :-)
(Ich gehe mal davon aus, daß das zwei unterschiedliche Stellen sind.)
Von letzteren habe ich das jedenfalls erfolgreich gemacht. (Wobei man
dazusagen muß, daß es sich nicht um Lieferungen, sondern Leistungen
handelte - wir haben eine domain.co.uk dort gekauft.)
Ich hab das Erstattungsformular mal gescannt und unter
abgelegt. Ist allerdings schon ein paar Jahre alt.
Gruß Matthias.
Re: Umsatzsteuererstattung
am 25.01.2006 15:39:10 von Matthias Hanft
Oliver Trost schrieb:
> Warum beziehen Sie Waren umsatzsteuerpflichtig aus England? Ich gehe mal
> davon aus, daß Sie vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer sind. Dann können
> Sie doch eine ID-Nr. beantragen und diese dem englischen Lieferanten
> mitteilen. Dann kann der engl. Lieferant steuerfrei liefern und Sie melden
> es als innergem. Erwerb an. Damit würden Sie doch die ganze Prozedur mit dem
> Vorsteuer-Vergütungsverfahren in England umgehen.
Und wenn die das nicht machen?
"Woanders kaufen."
Und wenn es das woanders nicht gibt?
"Nicht kaufen" geht nicht :-(
Das Antwortschreiben meiner Anfrage steht unter
Inzwischen gibt es ja "Reverse Charge" bei der USt, d.h. der Leistungs-
empfänger zahlt in bestimmten Fällen (wenn der "Ort der Leistung" beim
Leistungsempfänger ist, siehe §3a und §13b UStG). Hat sich aber immer
noch nicht bis England rumgesprochen - vor ein paar Wochen mußten wir
schon wieder englische USt bei einer domain.com.uk bezahlen... leider
unter 15 GBP, so daß das Geld jetzt _echt_ verloren ist :-(
Gruß Matthias.
Re: Umsatzsteuererstattung
am 26.01.2006 10:28:00 von gerrid.setzer
Vielen Dank, Matthias.
Matthias Hanft schrieb:
> schrieb:
>
> > "If you have paid Vat on a purchase from the UK you would not be able
> > to claim a refund direct from HM Revenue & Customs. If you have been
> > invoiced incorrectly then you will need to contact the supplier to
> > take the matter up with them.
>
> Von "HM Revenue & Customs" nicht, aber vielleicht von "HM Customs &
> Excise"?! :-)
Wenn man auf die Homepage von "HM Costums & Excise" geht, kommt man bei
"HM Revenue & Costums" raus ... und da soll man sich am besten
registrieren ... das die Welt auch so kompliziert sein muss ....
> (Ich gehe mal davon aus, daß das zwei unterschiedliche Stellen sind.)
>
> Von letzteren habe ich das jedenfalls erfolgreich gemacht. (Wobei man
> dazusagen muß, daß es sich nicht um Lieferungen, sondern Leistungen
> handelte - wir haben eine domain.co.uk dort gekauft.)
>
> Ich hab das Erstattungsformular mal gescannt und unter
>
> abgelegt. Ist allerdings schon ein paar Jahre alt.
>=20
> Gruß Matthias.