Steuerliche Gestaltung bei Baudenkmälern
am 24.01.2006 18:19:14 von Gerd Kluger
Hier mal eine Frage für diejenigen, die sich mit Baudenkmälern auskennen:
Gekauft wurde ein Grundstück zur Errichtung eines EFH. Das Grundstück
wird gestützt durch eine unter Denkmalschutz stehenden (Stütz-)Mauer,
deren Sanierung aufgrund der Auflage des Denkmalamtes relativ teuer ist.
Zuschüsse sind für 2006 schon alle vergeben, ich sehe hier aber
§10g bzw §7h/7i als anwendbar, d.h. die Sanierungskosten müßten
über Sonderabschreibungen abziehbar sein. Wie seht ihr das?
Wie geht man am besten vor, auch hinsichtlich der Kreditbeschaffung.
Bietet es sich nicht an, für die Mauersanierung einen extra Kredit
aufzunehmen, um nicht mit Eigenkapital die Mauersanierung zu bezahlen
(also ähnlich, wie wenn man Wohneigentum schafft, das teils vermietet,
teils eigengenutzt wird)? Wie strikt muß die Trennung zwischen den
Krediten gehandhabt werden, z.B. getrennte Konten oder getrennte
Besicherung im Grundbuch?
Gruß
Gerd
Re: Steuerliche Gestaltung bei Baudenkmälern
am 28.01.2006 17:39:33 von Siegfried Rundstedt
Gerd Kluger wrote:
> Hier mal eine Frage für diejenigen, die sich mit Baudenkmälern auskennen:
>
> Gekauft wurde ein Grundstück zur Errichtung eines EFH. Das Grundstück
> wird gestützt durch eine unter Denkmalschutz stehenden (Stütz-)Mauer,
> deren Sanierung aufgrund der Auflage des Denkmalamtes relativ teuer ist.
> Zuschüsse sind für 2006 schon alle vergeben, ich sehe hier aber
> §10g bzw §7h/7i als anwendbar, d.h. die Sanierungskosten müßten
> über Sonderabschreibungen abziehbar sein. Wie seht ihr das?
>
> Wie geht man am besten vor, auch hinsichtlich der Kreditbeschaffung.
> Bietet es sich nicht an, für die Mauersanierung einen extra Kredit
> aufzunehmen, um nicht mit Eigenkapital die Mauersanierung zu bezahlen
> (also ähnlich, wie wenn man Wohneigentum schafft, das teils vermietet,
> teils eigengenutzt wird)? Wie strikt muß die Trennung zwischen den
> Krediten gehandhabt werden, z.B. getrennte Konten oder getrennte
> Besicherung im Grundbuch?
Vergiß die Zinsen. Steuerlich begünstigt werden nur die Herstellungs-
bzw. Erhaltungsaufwendungen. Wie Du sie finanzierst, ist egal.
Gruß, Steve
Re: Steuerliche Gestaltung bei Baudenkmälern
am 30.01.2006 15:37:03 von Gerd Kluger
"Steve Highcastle" <
> Vergiß die Zinsen. Steuerlich begünstigt werden nur die Herstellungs-
> bzw. Erhaltungsaufwendungen. Wie Du sie finanzierst, ist egal.
Steve, es freut mich, dass sich doch noch jemand meiner Frage
angenommen hat :-)
Warum zählen die Zinsen nicht zu den Aufwendungen? Wenn ich extra
ein Darlehen nur für die Sanierung aufnehme, müßten die Zinsen
doch zum Erhaltungsaufwand zählen und damit abzugsfähig sein?
Wo liegt mein Denkfehler?
Gruß
Gerd