"Werbungskosten" als Kommanditist
am 25.01.2006 12:15:58 von Alexander Werger
Hallo,
Ich bin (Mit-) Kommanditist in einer GmbH & Co. KG und auch Geschäftsführer
mit 0 EUR Gehalt. Am Jahresende wird der Gewinn aufgeteilt und entsprechend
in der Anlage GSE angegeben.
Nun habe ich die üblichen "Werbungskosten" wie Fahrtkosten und
Arbeitszimmer, welche nicht von der KG erstattet werden.
Als "normaler" Arbeitnehmer würde ich diese Kosten in der Anlage N
unterbringen, nur habe ich keine Idee, wo diese Kosten beim Gewinn aus der
KG anzusetzen sind. Meinen initialen Versuch, diese Kosten einfach vom
Gewinn der KG abzuziehen und einen entsprechend verminderten Gewinn in die
Anlage GSE einzutragen, hat das FA nicht akzeptiert.
Habt Ihr eine Ahnung, wo man die Kosten unterbringt?
Vielen Dank, Alexander
Re: "Werbungskosten" als Kommanditist
am 25.01.2006 12:39:50 von Florian Kleinmanns
"Alexander Werger" <> schrieb:
>Als "normaler" Arbeitnehmer würde ich diese Kosten in der Anlage N
>unterbringen, nur habe ich keine Idee, wo diese Kosten beim Gewinn aus der
>KG anzusetzen sind. Meinen initialen Versuch, diese Kosten einfach vom
>Gewinn der KG abzuziehen und einen entsprechend verminderten Gewinn in die
>Anlage GSE einzutragen, hat das FA nicht akzeptiert.
>Habt Ihr eine Ahnung, wo man die Kosten unterbringt?
Als Sonderbetriebsausgaben (Zeile 11 in Anlage FE1 zur gesonderten und
einheitlichen Feststellung, bei der Erklärung der KG).
Grüße
Florian
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.
Re: "Werbungskosten" als Kommanditist
am 25.01.2006 12:44:12 von Uwe Olufs
"Alexander Werger" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dr7mlh$qa2$03$
>
Deine "Werbungskosten" heissen Sonderbetriebsausgaben.
Die müssen schon bei der einheitlich und gesonderten Feststellungserklärung
bei der KG geltend gemacht werden.
Die Beträge erst in der Einkommensteuererklärung anzugeben geht nicht.
Uwe
Re: "Werbungskosten" als Kommanditist
am 25.01.2006 14:25:07 von Hans-Peter Popowski
"Alexander Werger" schrieb im Newsbeitrag
news:dr7mlh$qa2$03$
Hallo Alexander,
> Ich bin (Mit-) Kommanditist in einer GmbH & Co. KG und auch
> Geschäftsführer mit 0 EUR Gehalt. Am Jahresende wird der Gewinn
> aufgeteilt und entsprechend in der Anlage GSE angegeben.
> Nun habe ich die üblichen "Werbungskosten" wie Fahrtkosten und
> Arbeitszimmer, welche nicht von der KG erstattet werden.
> Als "normaler" Arbeitnehmer würde ich diese Kosten in der Anlage N
> unterbringen, nur habe ich keine Idee, wo diese Kosten beim Gewinn aus der
> KG anzusetzen sind. Meinen initialen Versuch, diese Kosten einfach vom
> Gewinn der KG abzuziehen und einen entsprechend verminderten Gewinn in die
> Anlage GSE einzutragen, hat das FA nicht akzeptiert.
> Habt Ihr eine Ahnung, wo man die Kosten unterbringt?
verantwortlich ist derjenige, der für die Steuererklärung der GmbH & Co. KG
den Hut auf hat, denn er muss die Gesellschafterkonten entsprechend buchen,
z.B. Kommanditist Mustermann: Einlagen, Entnahmen, eigenes
(S)Betriebsvermögen (so vorhanden), (S)Betriebsausgaben, .....
(S) = Sonder...
Ja, der Gesellschaftervertrag sollte eigentlich solche Kostenerstattungen
grundsätzlich regeln und wenn sie nicht erstattet werden, dann sollten sie,
wenn sie beim Kommanditisten wirklich angefallen und betrieblich bedingt,
auch entsprechend in die Buchführung integriert werden.
Das ArbZ könnte z.B. in das Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten
gehören, oder auch nicht. Kann man von hier aus nicht erkennen. ;-))
Ein Kommandistist ist genauso ein Unternehmer, wie ein Einzelunternehmer,
nur dass seine Haftung beschränkt ist (u.U. bedingt) und dass er meist noch
MitstreiterInnen hat, und da die Gesellschaft die Steuererklärung macht,
kann er sie nicht nachträglich eigenmächtig auf sich bezogen ändern, dies
kann eben nur über eine Änderung der Steuererklärung bzw. des
diesbezüglichen Steuerbescheides der Gesellschaft erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter