Einkommensteuer rückwirkend ...

Einkommensteuer rückwirkend ...

am 26.01.2006 03:44:55 von juergen.penzenstadler

Hallo NG,

kann mir jemand von euch sagen, wie weit ich die Einkommenssteuererklärung
rückwirkend machen kann? 2003?

Und was ich bei einen Arbeitsbedingten Umzug alles absetzen kann?

Vielen Dank im Voraus ...

Re: Einkommensteuer rückwirkend ...

am 26.01.2006 07:25:49 von Martin Hentrich

On Thu, 26 Jan 2006 03:44:55 +0100, "Jürgen Penz."
<> wrote:

>kann mir jemand von euch sagen, wie weit ich die =
Einkommenssteuererklärung
>rückwirkend machen kann? 2003?

Normale Frist für 2003 war Ende Mai 2004, falls Pflicht bestand.
Ansonsten IMHO bis 31.12.2005.

Also gehts nicht mehr.=20

Martin

Re: Einkommensteuer rückwirkend ...

am 26.01.2006 11:08:36 von Gisela Koenig

>
> Normale Frist für 2003 war Ende Mai 2004, falls Pflicht bestand.
> Ansonsten IMHO bis 31.12.2005.
>
>

Bei Antragsveranlagungen (das was früher der Lohnsteuerjahres-
ausgleich war) gilt die 2-Jahresfrist, deshalb ist jetzt für 2003
nichts mehr möglich.
Bei denen, die aber zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung
verpflichtet sind, gilt die gesetzliche Abgabefrist vom
31.05.2004. D.h. aber nicht, wenn die Frist verstrichen ist, dass
dann keine Abgabeverpflichtung besteht. Die Verpflichtung bleibt,
du bist lediglich im Verzug.

Gisela König

Re: Einkommensteuer rückwirkend ...

am 26.01.2006 13:35:30 von Martin Schoenbeck

Hallo Gisela,

Gisela Koenig schrieb:

> Bei Antragsveranlagungen (das was früher der Lohnsteuerjahres-
> ausgleich war) gilt die 2-Jahresfrist, deshalb ist jetzt für 2003
> nichts mehr möglich.

Sofern man nicht geltend macht, daß man durch die Informationen zur
Steuerkarte nicht durchgeblickt hat. Damit ist ja mindestens einer schon
durchgekommen.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Re: Einkommensteuer rückwirkend ...

am 28.01.2006 04:29:20 von Horst Franke

"Jürgen Penz." schrieb in news:dr9d38$c3m$

> kann mir jemand von euch sagen, wie weit ich die Einkommenssteuererklärung
> rückwirkend machen kann? 2003?

Hi Jürgen,
normalerweise gilt eine 4 jährige Feststellungsfrist.
Aber da die Steuerfahndung für 10 Jahre rückwirkend ermitteln darf,
sehe ich keinen Grund, warum jemand nicht auch für diesen Zeitraum eine
Erklärung nachreichen kann.
Dann kann die Finanzverwaltung immer noch entscheiden, ob sie angenommen
wird und Du kannst evtl. auch noch Widerspruch einlegen.
Du kannst jederzeit eine "Korrektur" veranlassen, wenn neue Erkenntnisse
bekannt werden. Ist zwar für das FiA mühsam, muß aber beachtet werden.

Auch hier wieder: Steuerfahndung für 10 Jahre rückwirkend - warum
dann auch nicht für verzögerte Erklärung?
Man kann Dir dann aber einen "Verspätungszuschlag" auferlegen!

> Und was ich bei einen Arbeitsbedingten Umzug alles absetzen kann?
Schaue in den Steuerrichtlinien oder ... nach. Normalerweise alles per
Pauschale oder per Einzelnachweis.

Gruß Horst (o. Gewähr).

Re: Einkommensteuer rückwirkend ...

am 28.01.2006 08:05:00 von Eric Lorenz

Horst Franke schrieb:

> normalerweise gilt eine 4 jährige Feststellungsfrist.
> Aber da die Steuerfahndung für 10 Jahre rückwirkend ermitteln darf,
> sehe ich keinen Grund, warum jemand nicht auch für diesen Zeitraum eine
> Erklärung nachreichen kann.
> Dann kann die Finanzverwaltung immer noch entscheiden, ob sie angenommen
> wird und Du kannst evtl. auch noch Widerspruch einlegen.
> Du kannst jederzeit eine "Korrektur" veranlassen, wenn neue Erkenntnisse
> bekannt werden. Ist zwar für das FiA mühsam, muß aber beachtet werden.

Na, wenn das alles so einfach wäre...

siehe Antragsveranlagung
siehe Festsetzungsverjährung etc.

> Auch hier wieder: Steuerfahndung für 10 Jahre rückwirkend - warum
> dann auch nicht für verzögerte Erklärung?

gesetzliche Grundlagen Deiner Meinung?

Eric

Re: Einkommensteuer rückwirkend ...

am 28.01.2006 10:59:48 von usenet-08-2005

Eric Lorenz schrieb:

>> Auch hier wieder: Steuerfahndung für 10 Jahre rückwirkend - warum
>> dann auch nicht für verzögerte Erklärung?
>
>
> gesetzliche Grundlagen Deiner Meinung?

Rechtsstaatsprinzip => Waffengleichheit.

Re: Einkommensteuer rückwirkend ...

am 29.01.2006 23:17:29 von Horst Franke

"Eric Lorenz" schrieb in
news:43db17a6$0$20783$

> Na, wenn das alles so einfach wäre...
> siehe Antragsveranlagung
> siehe Festsetzungsverjährung etc.

Hi Eric, also gut.
Das wären dann ja wohl 2 bzw. 4 Jahre - oder?
2003 wird aber sogar noch von ELSTER akzeptiert.

>> Auch hier wieder: Steuerfahndung für 10 Jahre rückwirkend - warum
>> dann auch nicht für verzögerte Erklärung?
> gesetzliche Grundlagen Deiner Meinung?

Kann im Moment nicht mit §§ dienen. Was ist Dein Kenntnisstand?
Gruß Horst

Re: Einkommensteuer rückwirkend ...

am 29.01.2006 23:17:29 von Eric Lorenz

Horst Franke schrieb:
>
>>> Auch hier wieder: Steuerfahndung für 10 Jahre rückwirkend - warum
>>> dann auch nicht für verzögerte Erklärung?
>> gesetzliche Grundlagen Deiner Meinung?
>
> Kann im Moment nicht mit §§ dienen. Was ist Dein Kenntnisstand?

Festsetzungsverjährung? Abgabefristen? Zuschläge etc....

Eric

Re: Einkommensteuer rückwirkend ...

am 31.01.2006 18:31:56 von Horst Franke

"Eric Lorenz" schrieb in
news:43dd4924$0$20782$

>>>> Auch hier wieder: Steuerfahndung für 10 Jahre rückwirkend - warum
>>>> dann auch nicht für verzögerte Erklärung?
>>> gesetzliche Grundlagen Deiner Meinung?
>> Kann im Moment nicht mit §§ dienen. Was ist Dein Kenntnisstand?
> Festsetzungsverjährung? Abgabefristen? Zuschläge etc....

Das hat aber mit Steuerfahndung nichts zu tun!
Dafür gibt es ein extra Merkblatt mit Rechtsbelehrung.
Gruß Horst

Re: Einkommensteuer rückwirkend ...

am 01.02.2006 00:02:54 von Eric Lorenz

Horst Franke schrieb:
> "Eric Lorenz" schrieb in
> news:43dd4924$0$20782$
>
>>>>> Auch hier wieder: Steuerfahndung für 10 Jahre rückwirkend - warum
>>>>> dann auch nicht für verzögerte Erklärung?
>>>> gesetzliche Grundlagen Deiner Meinung?
>>> Kann im Moment nicht mit §§ dienen. Was ist Dein Kenntnisstand?
>> Festsetzungsverjährung? Abgabefristen? Zuschläge etc....
>
> Das hat aber mit Steuerfahndung nichts zu tun!
> Dafür gibt es ein extra Merkblatt mit Rechtsbelehrung.

Interessant: Ein Merkblatt steht über dem Gesetz...

Eric

Re: Einkommensteuer rückwirkend ...

am 01.02.2006 19:17:12 von juergen.penzenstadler

> > kann mir jemand von euch sagen, wie weit ich die
Einkommenssteuererklärung
> > rückwirkend machen kann? 2003?
>
> Hi Jürgen,
> normalerweise gilt eine 4 jährige Feststellungsfrist.
> Aber da die Steuerfahndung für 10 Jahre rückwirkend ermitteln darf,
> sehe ich keinen Grund, warum jemand nicht auch für diesen Zeitraum eine
> Erklärung nachreichen kann.
> Dann kann die Finanzverwaltung immer noch entscheiden, ob sie angenommen
> wird und Du kannst evtl. auch noch Widerspruch einlegen.
> Du kannst jederzeit eine "Korrektur" veranlassen, wenn neue Erkenntnisse
> bekannt werden. Ist zwar für das FiA mühsam, muß aber beachtet werden.
>
> Auch hier wieder: Steuerfahndung für 10 Jahre rückwirkend - warum
> dann auch nicht für verzögerte Erklärung?
> Man kann Dir dann aber einen "Verspätungszuschlag" auferlegen!
>
> > Und was ich bei einen Arbeitsbedingten Umzug alles absetzen kann?
> Schaue in den Steuerrichtlinien oder ... nach. Normalerweise alles per
> Pauschale oder per Einzelnachweis.

Bei den Bekannten habe ich jetzt herausbekommen, dass er noch nie eine
Steuererklärung abgegeben hat!
Kann man für diesen sonderfall länger z.B. evtl. sogar von 2000 was nach
reichen ?

Re: Einkommensteuer rückwirkend ...

am 01.02.2006 21:29:49 von Eric Lorenz

Jürgen Penz. schrieb:

> Bei den Bekannten habe ich jetzt herausbekommen, dass er noch nie eine
> Steuererklärung abgegeben hat!
> Kann man für diesen sonderfall länger z.B. evtl. sogar von 2000 was nach
> reichen ?

Wenn es sich um eine Antragsveranlagung handelt, wird das nicht gehen!

Eric

Re: Einkommensteuer rückwirkend ...

am 02.02.2006 16:04:30 von juergen.penzenstadler

> > Bei den Bekannten habe ich jetzt herausbekommen, dass er noch nie eine
> > Steuererklärung abgegeben hat!
> > Kann man für diesen sonderfall länger z.B. evtl. sogar von 2000 was nach
> > reichen ?
>
> Wenn es sich um eine Antragsveranlagung handelt, wird das nicht gehen!

Was ist denn das ?

Re: Einkommensteuer rückwirkend ...

am 02.02.2006 17:08:44 von schneider

> > Wenn es sich um eine Antragsveranlagung handelt, wird das nicht gehen!
>
> Was ist denn das ?

Dh. gibst deine Steuer freiwillig ab, stellst also einen Antrag auf
Veranlagung.

Und richtig, freiwillig geht nicht mehr.

Bist Du hingegen steuerpflichtig geht das bis 7 Jahre nach Ablauf des
Veranlagungszeitraums.

Falls Du in dem fraglichen Jahr kein EInkommen sondern nur
WErbungkosten hattest, könntest Du versuchen, auf steuerpflicht zu
argumentieren. Dazu ist auch eine Klage am BFH anhängig.

Grüße, Christine

Re: Einkommensteuer rückwirkend ...

am 02.02.2006 19:21:24 von juergen.penzenstadler

> > > Wenn es sich um eine Antragsveranlagung handelt, wird das nicht gehen!
> >
> > Was ist denn das ?
>
> D.h. gibst deine Steuer freiwillig ab, stellst also einen Antrag auf
> Veranlagung.
Wer gibt den seine Steuern freiwillig ab? Selbstständige?

> Und richtig, freiwillig geht nicht mehr.
>
> Bist Du hingegen steuerpflichtig geht das bis 7 Jahre nach Ablauf des
> Veranlagungszeitraums.
Steuerpflichtig ist man doch wenn man nach der Ausbildung normal gearbeitet
hat und noch tut, oder?
Wie sieht es mit dem Zeitraum von der Ausbildung aus? Da wurden zwar keine
Steuern gezahlt, aber für die VL (Bausparrer)

> Falls Du in dem fraglichen Jahr kein EInkommen sondern nur
> WErbungkosten hattest, könntest Du versuchen, auf steuerpflicht zu
> argumentieren. Dazu ist auch eine Klage am BFH anhängig.
Ganz ehrlich gesagt verstehe ich das nicht ganz. Wie kann ich eine
Steuerpflicht haben wenn ich kein einkommen habe?

Vielen Dank für alle antworten ...

Re: Einkommensteuer rückwirkend ...

am 02.02.2006 20:31:30 von Eric Lorenz

Jürgen Penz. schrieb:

> Wer gibt den seine Steuern freiwillig ab? Selbstständige?

Wenn keine Verpfliochtung besteht, einfach prüfen, ob man einen
Erstattungsanspruch hat. Wenn ja, dann lohnt sich die Abgabe!

> Steuerpflichtig ist man doch wenn man nach der Ausbildung normal gearbeitet
> hat und noch tut, oder?
> Wie sieht es mit dem Zeitraum von der Ausbildung aus? Da wurden zwar keine
> Steuern gezahlt, aber für die VL (Bausparrer)
>
>> Falls Du in dem fraglichen Jahr kein EInkommen sondern nur
>> WErbungkosten hattest, könntest Du versuchen, auf steuerpflicht zu
>> argumentieren. Dazu ist auch eine Klage am BFH anhängig.
> Ganz ehrlich gesagt verstehe ich das nicht ganz. Wie kann ich eine
> Steuerpflicht haben wenn ich kein einkommen habe?

Steuerpflichtigt bist Du von Anfang an. Es kommt nur darauf an, ob es
eine Steuererklärungspflicht gibt.

Eric

Re: Einkommensteuer rückwirkend ...

am 02.02.2006 21:40:10 von juergen.penzenstadler

> Steuerpflichtigt bist Du von Anfang an. Es kommt nur darauf an, ob es
> eine Steuererklärungspflicht gibt.

Ab wann hat man die den?
Und wäre das in meinen Fall gut oder schlecht?

Sorry bin total der laie ...

Re: Einkommensteuer rückwirkend ...

am 02.02.2006 22:53:41 von Erich Mathild

"Jürgen Penz." <> wrote:

>> Steuerpflichtigt bist Du von Anfang an. Es kommt nur darauf an, ob es
>> eine Steuererklärungspflicht gibt.
>
>Ab wann hat man die den?

Ab wann hat man die? Ab wann hat man den?
Wie meinen?

>Und wäre das in meinen Fall gut oder schlecht?

Falls du eine Steuererstattung zu erwarten hast, gut, andernfalls
schlecht.

Gruß
Erich

Re: Einkommensteuer rückwirkend ...

am 02.02.2006 23:15:09 von Eric Lorenz

Jürgen Penz. schrieb:
>> Steuerpflichtigt bist Du von Anfang an. Es kommt nur darauf an, ob es
>> eine Steuererklärungspflicht gibt.
>
> Ab wann hat man die den?
> Und wäre das in meinen Fall gut oder schlecht?
>
> Sorry bin total der laie ...

Was willst du nun genau wissen?

Eric

Re: Einkommensteuer rückwirkend ...

am 03.02.2006 15:18:13 von Gerd Kluger

"Eric Lorenz" <
> Jürgen Penz. schrieb:
>>> Steuerpflichtigt bist Du von Anfang an. Es kommt nur darauf an, ob es
>>> eine Steuererklärungspflicht gibt.
>>
>> Ab wann hat man die den?
>> Und wäre das in meinen Fall gut oder schlecht?
>>
>> Sorry bin total der laie ...
>
> Was willst du nun genau wissen?

Er will wissen, wann er der Steuererklärungspflicht unterliegt.
Dazu kann ich nur sagen: auch einem absoluten Laien ist es zuzumuten,
einmal die Suchmaschine seiner Vertrauens aufzurufen, und so was
wie "Pflicht Abgabe Steuererklärung" einzugeben. Man muß sich
nicht immer alles vorkauen lassen. Wenn's dann noch Unklarheiten
gibt, kann man ja genauer nachfragen.

Gruß
Gerd