Frage zu Abschreibung des Arbeitszimmer
am 26.01.2006 11:13:27 von frank.doerfli
Kann ich die anteiligen Anschaffungskosten meines Arbeitszimmers bei der
Steuer geltend machen? Wenn ja, in welcher Höhe, 2% ?
Hintergrund:
Ende 2004 habe ich ein Haus gekauft. Seit dem 01.01.2005 ist mein häusliches
Arbeitszimmer der Mittelpunkt meiner gesamten beruflichen Betätigung, was
auch so von meinem Arbeitgeber bestätigt wurde.
Ist es mir gestattet, neben den anteiligen laufenden Kosten des
Arbeitszimmers auch die anteiligen Anschaffungskosten steuerlich geltend zu
machen?
Kann sich dies in irgendeiner Art und Weise negativ auswirken, wenn ich mich
beruflich verändere, z. B. indem ich zukünftig ein Nebengewerbe von daheim
ausübe? Sollte ich ab diesem Zeitpunkt die Anschaffungskosten nicht mehr
steuerlich geltend machen? Kann dies zu einem Fallstrick werden, wenn ich
das Haus verkaufe?
Vielen Dank im Voraus für Eure Infos!
Re: Frage zu Abschreibung des Arbeitszimmer
am 28.01.2006 17:33:09 von Siegfried Rundstedt
Frank Dörfli wrote:
> Kann ich die anteiligen Anschaffungskosten meines Arbeitszimmers bei der
> Steuer geltend machen? Wenn ja, in welcher Höhe, 2% ?
Ja.
>
> Hintergrund:
> Ende 2004 habe ich ein Haus gekauft. Seit dem 01.01.2005 ist mein häusliches
> Arbeitszimmer der Mittelpunkt meiner gesamten beruflichen Betätigung, was
> auch so von meinem Arbeitgeber bestätigt wurde.
>
> Ist es mir gestattet, neben den anteiligen laufenden Kosten des
> Arbeitszimmers auch die anteiligen Anschaffungskosten steuerlich geltend zu
> machen?
Ja.
>
> Kann sich dies in irgendeiner Art und Weise negativ auswirken, wenn ich mich
> beruflich verändere, z. B. indem ich zukünftig ein Nebengewerbe von daheim
> ausübe? Sollte ich ab diesem Zeitpunkt die Anschaffungskosten nicht mehr
> steuerlich geltend machen? Kann dies zu einem Fallstrick werden, wenn ich
> das Haus verkaufe?
Zur letzten Frage: Ja, weil ein etwaiger Veräußerungsgewinn
dann steuerpflichtig ist.
Gruß, Steve