Kreditzinsen
am 26.01.2006 16:40:09 von Wolfgang Fieg
Bei einem normalen Annuitätsdarlehen wird ein Kredit mit einer
gleichbleibenden Rate bedient, die einen Zins- und einen Tilgungsanteil
enthält . Aufgrund der stetigen Tilgung wird der Zinsanteil an der
(gleichbleibenden) Rate laufend geringer, der Tilgungsanteil laufend höher.
Bei einem Pkw.-Kredit hat nun die Bank die für die gesamte Laufzeit zu
zhalenden Zinsen von Anfang an der Kreditsumme zugeschlagen, die Gesamtsumme
wird durch Raten getilgt; eine differenzierte Zins-/Tilgungsberechnung über
die Laufzeit findet nicht mehr statt. Wie ist bei der einkommensteuerlichen
Geltendmachung der Zinsen zu verfahren: differenzierte Selbstberechnung -
wie oben - mit sinkendem Zinsanteil, gleichbleibende Verteilung des
Gesamtzinsbetrages auf die Laufzeit, oder - schwierig zu begründen -
Verrechnung der laufenden Leistung zuerst auf den vereinbarten Gesamtzins?
Wolfgang
Re: Kreditzinsen
am 26.01.2006 16:46:48 von Lutz Schulze
On Thu, 26 Jan 2006 16:40:09 +0100, "Wolfgang Fieg"
<> wrote:
>Wie ist bei der einkommensteuerlichen
>Geltendmachung der Zinsen zu verfahren: differenzierte Selbstberechnung -
>wie oben - mit sinkendem Zinsanteil
So mache ich das. Habe aber bei der Bank angerufen, die haben mir den
Zins- und Tilgungsplan zugefaxt. Manche weisen den jeweiligen Anteil
auch bei den Abbuchungen getrennt aus.
Lutz
--
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Re: Kreditzinsen
am 26.01.2006 18:18:02 von Matthias Reichelt
Hallo Wolfgang,
"Wolfgang Fieg" <> schrieb im Newsbeitrag
news:draqgq$psj$03$
> Bei einem normalen Annuitätsdarlehen wird ein Kredit mit einer
> gleichbleibenden Rate bedient, die einen Zins- und einen Tilgungsanteil
> enthält . Aufgrund der stetigen Tilgung wird der Zinsanteil an der
> (gleichbleibenden) Rate laufend geringer, der Tilgungsanteil laufend
> höher.
>
> Bei einem Pkw.-Kredit hat nun die Bank die für die gesamte Laufzeit zu
> zhalenden Zinsen von Anfang an der Kreditsumme zugeschlagen, die
> Gesamtsumme wird durch Raten getilgt; eine differenzierte
> Zins-/Tilgungsberechnung über die Laufzeit findet nicht mehr statt. Wie
> ist bei der einkommensteuerlichen Geltendmachung der Zinsen zu verfahren:
> differenzierte Selbstberechnung - wie oben - mit sinkendem Zinsanteil,
> gleichbleibende Verteilung des Gesamtzinsbetrages auf die Laufzeit, oder -
> schwierig zu begründen - Verrechnung der laufenden Leistung zuerst auf den
> vereinbarten Gesamtzins?
>
> Wolfgang
Üblicherweise wird auf die wirtschaftliche Verursachung abgestellt.
Gleichbleibende Raten sind daher immer in Form einer Annuität (Gaußsche
Formel) abzurechnen.
Kontrolle bietet ein Tilgungsdarlehen, welches monatlich abgerechnet wird.
Führt ebenfalls zur Verteilung der Zinsen wie die bei einer Annuität.
Gruß Matti
Re: Kreditzinsen
am 26.01.2006 20:21:52 von Eric Lorenz
Wolfgang Fieg schrieb:
> Bei einem normalen Annuitätsdarlehen wird ein Kredit mit einer
> gleichbleibenden Rate bedient, die einen Zins- und einen Tilgungsanteil
> enthält . Aufgrund der stetigen Tilgung wird der Zinsanteil an der
> (gleichbleibenden) Rate laufend geringer, der Tilgungsanteil laufend höher.
>
> Bei einem Pkw.-Kredit hat nun die Bank die für die gesamte Laufzeit zu
> zhalenden Zinsen von Anfang an der Kreditsumme zugeschlagen, die Gesamtsumme
> wird durch Raten getilgt; eine differenzierte Zins-/Tilgungsberechnung über
> die Laufzeit findet nicht mehr statt. Wie ist bei der einkommensteuerlichen
> Geltendmachung der Zinsen zu verfahren: differenzierte Selbstberechnung -
> wie oben - mit sinkendem Zinsanteil, gleichbleibende Verteilung des
> Gesamtzinsbetrages auf die Laufzeit, oder - schwierig zu begründen -
> Verrechnung der laufenden Leistung zuerst auf den vereinbarten Gesamtzins?
>
Dann gehen wir mal von folgendem Fall aus:
A kauft Auto und finanziert diesen über die Bank des Herstellers.
Kreditbetrag: 25.000 Euro, zzgl. Gebühren und Zinsen.
Folgende Varianten gelten nun:
EÜR:
Die Zinsen sind im ersten Jahr bei der Zahlung voll abzugsfähig. Eine
Abgrenzung über die Laufzeit wird nicht gemacht.
Bilanz:
Die Zinsen müssen über die Laufzeit abgegrenzt werden. Viele machen es
sich einfach und teilen diese linear auf. Dies ist aber m.E. nicht
richtig. Sollte keine Bestätigung der Bank über die gezahlten
Zinsanteile vorliegen, behilft man sich mit der Zinsstaffel-Methode.
Diese kommt dann der tatsächlichen Zinsberechnung und Verteilung recht nah.
Eric
Re: Kreditzinsen
am 26.01.2006 23:32:41 von Matthias Reichelt
Hi Eric,
"Eric Lorenz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:43d92150$0$21022$
> Dann gehen wir mal von folgendem Fall aus:
>
> A kauft Auto und finanziert diesen über die Bank des Herstellers.
> Kreditbetrag: 25.000 Euro, zzgl. Gebühren und Zinsen.
>
> Folgende Varianten gelten nun:
>
> EÜR:
> Die Zinsen sind im ersten Jahr bei der Zahlung voll abzugsfähig. Eine
> Abgrenzung über die Laufzeit wird nicht gemacht.
Woraus sollte sich diese Betrachtungsweise ableiten? Doch nicht etwa §11
EStG?
Ist mir echt neu.
Gruß Matti
Re: Kreditzinsen
am 27.01.2006 20:28:46 von Eric Lorenz
Matthias Reichelt schrieb:
>
> Woraus sollte sich diese Betrachtungsweise ableiten? Doch nicht etwa §11
> EStG?
> Ist mir echt neu.
Mal eine Gegenfrage: Wieso kommst Du darauf, das man die Zinsen bei
einer EÜR abgrenzen muss.
Wann zahlst Du denn die Zinsen bei einem Autokredit? Eigentlich tilgst
Du ja erstmal das Aufgeld, bevor du den eigentlich Kredit tilgst.
Eric
Re: Kreditzinsen
am 31.01.2006 07:58:42 von Matthias Reichelt
Hi Eric,
"Eric Lorenz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:43da7475$0$21021$
> Matthias Reichelt schrieb:
>>
>> Woraus sollte sich diese Betrachtungsweise ableiten? Doch nicht etwa §11
>> EStG?
>> Ist mir echt neu.
>
> Mal eine Gegenfrage: Wieso kommst Du darauf, das man die Zinsen bei einer
> EÜR abgrenzen muss.
>
> Wann zahlst Du denn die Zinsen bei einem Autokredit? Eigentlich tilgst Du
> ja erstmal das Aufgeld, bevor du den eigentlich Kredit tilgst.
>
im Prinzip müssen die Betriebsausgaben erst mal entstanden sein (§4 Abs. 4
EStG), ehe man nach dem Abfluß nachfragt.
Es wird Dir jeder Bänker bestätigen, dass bei einer Annuität nach ihren
Spielregeln funktioniert (Zins und Tilgung sind stets variabel über die
Laufzeit verteilt). Wie die Berechnung des Zinssatzes erfolgt (also
Rückzahlungsbetrag ermitteln + die Zinsen darauf rechnen) rechtfertigt
überhaupt nicht, den § 11 vor § 4 IV EStG zu ziehen und zu vertreten, dass
zuerst die Zinsen gezahlt werden und dann die Tilgung.
Da Du wahrscheinlich dieser Argumentation nicht sofort einverstanden sein
wirst, behelfe ich mich mal mit dem Handbuch der Steuerveranlagung, was von
den Beamten genutzt wird.
Unter dem Stichpunkt Damun fand ich folgendes:
Damnum
1. Bei vereinbarungsgemäßer Einbehaltung eines Damnums bei Auszahlung
eines Tilgungsdarlehens ist im Zeitpunkt der Kapitalauszahlung ein Abfluß
anzunehmen (?BFH vom 10.3.1970 - BStBl II S. 453). Bei ratenweiser
Auszahlung des Darlehens kommt eine entsprechende Aufteilung des Damnums nur
in Betracht, wenn keine Vereinbarung der Vertragsparteien über den
Abflußzeitpunkt des Damnums vorliegt (?BFH vom 26.6.1975 - BStBl II S. 880).
2. Soweit für ein Damnum ein Tilgungsstreckungsdarlehen aufgenommen
wird, fließt das Damnum mit den Tilgungsraten des
Tilgungsstreckungsdarlehens ab (?BFH vom 26.11.1974 - BStBl 1975 II S. 330).
3. Ein Damnum, das ein Darlehensschuldner vor Auszahlung eines
aufgenommenen Darlehens zahlt, ist im VZ seiner Leistung als Werbungskosten
abziehbar, es sei denn, dass die Vorauszahlung des Damnums von keinen
sinnvollen wirtschaftlichen Erwägungen getragen wird (? BFH vom 3.2.1987 -
BStBl II S. 492). Ist ein Damnum nicht mehr als drei Monate vor Auszahlung
der Darlehnsvaluta oder einer ins Gewicht fallenden Teilauszahlung des
Darlehens (mindestens 30 % der Darlehensvaluta einschließlich Damnum)
geleistet worden, kann davon ausgegangen werden, dass ein wirtschaftlich
vernünftiger Grund besteht (? BMF vom 20.10.2003 - BStBl I S. 546, RdNr. 15.
Was sagt uns das nun:
A) Willkürlich läßt § 42 AO grüßen.
B) Ist Abfluß vertraglich geregelt, dann gilt § 11.
C) Nichts vereinbart (vor allem bei einer Annuität wird wohl so etwas nicht
vereinbart werden, weil sonst §42 AO greift) gilt Abfluß über die Laufzeit
nach Gaußscher Formel.
Gruß Matti
Re: Kreditzinsen
am 31.01.2006 22:24:55 von Eric Lorenz
Matthias Reichelt schrieb:
> Was sagt uns das nun:
> A) Willkürlich läßt § 42 AO grüßen.
> B) Ist Abfluß vertraglich geregelt, dann gilt § 11.
> C) Nichts vereinbart (vor allem bei einer Annuität wird wohl so etwas nicht
> vereinbart werden, weil sonst §42 AO greift) gilt Abfluß über die Laufzeit
> nach Gaußscher Formel.
Ich habe diesbezüglich eine Entscheidung mal gelesen. Kann auch BFH NV
gewesen sein.
Werde aber nochmal in mich gehen!
Eric
Re: Kreditzinsen
am 02.02.2006 11:42:34 von Matthias Reichelt
Hi Eric,
"Eric Lorenz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:43dfd5a2$0$4100$
> Ich habe diesbezüglich eine Entscheidung mal gelesen. Kann auch BFH NV
> gewesen sein.
Würde mich brennend interessieren, falls der BFH anders denkt. Reine
Selbstkontrolle.
Gruß Matti
Re: Kreditzinsen
am 02.02.2006 20:27:55 von Eric Lorenz
Matthias Reichelt schrieb:
>
> Würde mich brennend interessieren, falls der BFH anders denkt. Reine
> Selbstkontrolle.
>
Die NV werden auch immer länger... also am WE mal suchen gehen!
Eric
Re: Kreditzinsen
am 25.02.2006 13:12:42 von Matthias Reichelt
Hi Eric,
"Eric Lorenz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:43e25d3b$0$341$
> Matthias Reichelt schrieb:
>>
>> Würde mich brennend interessieren, falls der BFH anders denkt. Reine
>> Selbstkontrolle.
>>
> Die NV werden auch immer länger... also am WE mal suchen gehen!
>
Bin jetzt etwas unsicher. Soll ich etwa suchen ..? Gruß Matti
Re: Kreditzinsen
am 25.02.2006 14:11:35 von Eric Lorenz
Matthias Reichelt schrieb:
> Hi Eric,
>
> "Eric Lorenz" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:43e25d3b$0$341$
>> Matthias Reichelt schrieb:
>>> Würde mich brennend interessieren, falls der BFH anders denkt. Reine
>>> Selbstkontrolle.
>>>
>> Die NV werden auch immer länger... also am WE mal suchen gehen!
>>
> Bin jetzt etwas unsicher. Soll ich etwa suchen ..? Gruß Matti
Noch nichts gefunden. Irgendwie war mir halt noch so. Kann mich aber
auch noch täuschen. Wird langsam unübersichtlich mit meiner Literatur...
Irgendwann werde ich mal die SIS und NWB durchsuchen.
Eric