Vermögenswirksame Leistungen einreichen?

Vermögenswirksame Leistungen einreichen?

am 26.01.2006 19:06:52 von Stephan Goedecke

Hallo,
ich bin Azubi und habe seit 2004 einen Bausparvertrag.
Nun habe ich das ganze etwas schleifen lassen und noch meine
"Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen für 2004" liegen. Diese, so
sagte man mir, muss ich zusammen mit meiner Einkommenssteuererklärung
abgeben.

Da ich aber nun nur Azubi bin, habe ich bisher keine
Einkommenssteuererklärung abgeben müssen - und mich damit auch noch nie
weiter beschäftigt.

Was ist die einfachste & günstigste Möglichkeit, die Ansprüche geltend
zu machen? Eine teure Software oder einen Steuerberater aufzusuchen,
lohnt sich bei den geringen Zinserträgen sicherlich nicht.


Kann mir jemand Tipps geben?
Vielen Dank und schöne Grüße
Stephan

Re: Vermögenswirksame Leistungen einreichen?

am 26.01.2006 21:46:48 von Florian Kleinmanns

Stephan Goedecke <> schrieb:
>Da ich aber nun nur Azubi bin, habe ich bisher keine
>Einkommenssteuererklärung abgeben müssen - und mich damit auch noch nie
>weiter beschäftigt.
>
>Was ist die einfachste & günstigste Möglichkeit, die Ansprüche geltend
>zu machen? Eine teure Software oder einen Steuerberater aufzusuchen,
>lohnt sich bei den geringen Zinserträgen sicherlich nicht.

Eine billige und dennoch ganz brauchbare Software gibt's unter
www.elster.de. ;-)

Grüße
Florian
--
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Re: Vermögenswirksame Leistungen einreichen?

am 28.01.2006 04:11:30 von Horst Franke

"Stephan Goedecke" schrieb in news:drb348$92h$

> ich bin Azubi und habe seit 2004 einen Bausparvertrag.
> Nun habe ich das ganze etwas schleifen lassen und noch meine
> "Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen für 2004" liegen. Diese, so
> sagte man mir, muss ich zusammen mit meiner Einkommenssteuererklärung
> abgeben.

Hi Stephan,
hast Du denn irgendwo/irgendwann irgendwelche Steuern bezahlt oder
abgezogen bekommen? Nur dann ist eine Steuererklärung sinnvoll!

Du kannst nichts zurückerstattet bekommen, wenn Du bisher nie
Steuern bezahlt hast!

> Was ist die einfachste & günstigste Möglichkeit, die Ansprüche geltend
> zu machen? Eine teure Software oder einen Steuerberater aufzusuchen,
> lohnt sich bei den geringen Zinserträgen sicherlich nicht.

Wieso teure SW bei etwa 30-40 Euro? Steuerberater brauchst Du nicht.
Darüberhinaus gibt es LohnsteuerHilfevereine gegen geringe Gebühr.

Wenn Du Dich aber selbst informierst, brauchst Du das alles nicht
und kommst mit dem "Elster-Formular" der Finanzämter aus:
und aufgeführten Links.

Gruß Horst

Re: Vermögenswirksame Leistungen einreichen?

am 28.01.2006 08:02:02 von Eric Lorenz

Horst Franke schrieb:

> hast Du denn irgendwo/irgendwann irgendwelche Steuern bezahlt oder
> abgezogen bekommen? Nur dann ist eine Steuererklärung sinnvoll!

Denk mal über die Arbeitnehmer-Sparzulage nach!

> Du kannst nichts zurückerstattet bekommen, wenn Du bisher nie
> Steuern bezahlt hast!

Verluste feststellen lassen?

> Wieso teure SW bei etwa 30-40 Euro? Steuerberater brauchst Du nicht.
> Darüberhinaus gibt es LohnsteuerHilfevereine gegen geringe Gebühr.

Ähm, das lohnt nun wirklich net!


Eric

Re: Vermögenswirksame Leistungen einreichen?

am 29.01.2006 23:17:29 von Horst Franke

"Eric Lorenz" schrieb in
news:43db16f4$0$20783$

>> hast Du denn irgendwo/irgendwann irgendwelche Steuern bezahlt oder
>> abgezogen bekommen? Nur dann ist eine Steuererklärung sinnvoll!
>
> Denk mal über die Arbeitnehmer-Sparzulage nach!

Ja Eric, aber Stephan sprach doch von
/Zitat
Diese, so sagte man mir, muss ich zusammen mit meiner
Einkommenssteuererklärung abgeben.
\Zitat.

> Verluste feststellen lassen?
Bei Abzug von "vermögenswirksamen Leistungen"?

Gruß Horst

Re: Vermögenswirksame Leistungen einreichen?

am 30.01.2006 14:42:09 von Florian Kleinmanns

"Horst Franke" <> schrieb:
>>> hast Du denn irgendwo/irgendwann irgendwelche Steuern bezahlt oder
>>> abgezogen bekommen? Nur dann ist eine Steuererklärung sinnvoll!
>>
>> Denk mal über die Arbeitnehmer-Sparzulage nach!
>
>Ja Eric, aber Stephan sprach doch von
>/Zitat
>Diese, so sagte man mir, muss ich zusammen mit meiner
>Einkommenssteuererklärung abgeben.
>\Zitat.

Was willst Du uns sagen?

Grüße
Florian
--
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Re: Vermögenswirksame Leistungen einreichen?

am 31.01.2006 18:25:13 von Horst Franke

"Florian Kleinmanns" schrieb in news:

> Was willst Du uns sagen?

Dir? Doch gar nichts! Ich hatte Eric geantwortet.
Eine Arbeitnehmer Sparzulage hat nichts mit EST-Erklärung zu tun.
Gruß Horst

Re: Vermögenswirksame Leistungen einreichen?

am 31.01.2006 19:59:08 von Martin Kissel

Horst Franke wrote:
>> Was willst Du uns sagen?
> Dir? Doch gar nichts! Ich hatte Eric geantwortet.

Du bist hier im Usenet, da antwortet man immer allen.

Eine Antwort nur für Eric hättest du per Mail senden können.

Re: Vermögenswirksame Leistungen einreichen?

am 31.01.2006 23:54:22 von Eric Lorenz

Horst Franke schrieb:

> hast Du denn irgendwo/irgendwann irgendwelche Steuern bezahlt oder
> abgezogen bekommen? Nur dann ist eine Steuererklärung sinnvoll!
> Du kannst nichts zurückerstattet bekommen, wenn Du bisher nie
> Steuern bezahlt hast!

Bedingt richtig:
Um eine Arbeitnehmersparzuglage zu erhalten, muss man zumindest den
Mantelbogen ausfüllen.

Es kann durchaus sein, das er (gerade als Neuazubi) höhere
Werbungskosten hatte, als Arbeitslohn. Verlustvortrag wäre möglich!


Eric