Steuererklärung: Was tun bei Beträgen unter Pauschalen?

Steuererklärung: Was tun bei Beträgen unter Pauschalen?

am 27.01.2006 23:18:36 von Fritz Wegner

Hallo,

ich sitze gerade an meiner ersten Steuererklärung und bin am
überlegen welche Angaben alle Pflicht, bzw. ratsam sind. Es gibt ja
zahlreiche Pauschalen für Vorsorge, Werbungskosten, Kapital- und
Zinserträge etc. Muss man hier als Arbeitnehmer alles angeben, auch
wenn die Beträge unter den Pauschalen liegen? Z.B. wenn zwar ein
Kapitalertrag angefallen ist, der aber eh unter der Pauschale von 512
Euro ist, muss ich diesen dann angeben oder kann ich es dann weg
lassen? Ähnlich auch bei den anderen Pauschalen. Was passiert wenn ich
2006 über die Pauschale komme. Angenommen ich bleibe 2005 unter der
Werbekostenpauschale von 920 Euro , aber durch längere Wege zur Arbeit
komme ich 2006 drüber. Dann gebe ich das dementsprechend an. Kann das
Finanzamt dann nicht stutzig werden, da ich im Vorjahr gar nix
angegeben habe und nun plötzlich über die Pauschale komme?

Ich hoffe ich habe das Problem einigermassen deutlich machen können
und es kann mir jemand helfen. Vielen Dank schonmal. Alle ein schönes
Wochenende.

bye
Fritz

Re: Steuererklärung: Was tun bei Beträgen unter Pauschalen?

am 27.01.2006 23:44:40 von Florian Kleinmanns

"Fritz Wegner" <> schrieb:
>ich sitze gerade an meiner ersten Steuererklärung und bin am
>überlegen welche Angaben alle Pflicht, bzw. ratsam sind. Es gibt ja
>zahlreiche Pauschalen für Vorsorge, Werbungskosten, Kapital- und
>Zinserträge etc. Muss man hier als Arbeitnehmer alles angeben, auch
>wenn die Beträge unter den Pauschalen liegen? Z.B. wenn zwar ein
>Kapitalertrag angefallen ist, der aber eh unter der Pauschale von 512
>Euro ist

Welche Pauschale? Bei Kapitalerträgen gibt es eine Pauschale von 51 EUR
und eine von 1.370 EUR, aber keine von 512 EUR.

>Kann das
>Finanzamt dann nicht stutzig werden, da ich im Vorjahr gar nix
>angegeben habe und nun plötzlich über die Pauschale komme?

Das Finanzamt kann sich denken, dass Deine Werbungskosten im Vorjahr
unter der Pauschale gelegen haben und im Veranlagungsjahr nicht mehr.

Grüße
Florian
--
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Re: Steuererklärung: Was tun bei Beträgen unter Pauschalen?

am 27.01.2006 23:55:19 von Eric Lorenz

Florian Kleinmanns schrieb:

> Welche Pauschale? Bei Kapitalerträgen gibt es eine Pauschale von 51 EUR
> und eine von 1.370 EUR, aber keine von 512 EUR.

Ich vermute mal mehr, das er die Freigrenze von §23 meint!

> Das Finanzamt kann sich denken, dass Deine Werbungskosten im Vorjahr
> unter der Pauschale gelegen haben und im Veranlagungsjahr nicht mehr.

Das Finanzamt denkt sich seinen Teil. Wie war das mit der Friseuse, die
immer stolz zu mir gesagt hat, das das Finanzamt den Aufwand für Ihr
Haarspray (bei einer Dose am Tag, ist die für das Ozonloch alleine
verantwortlich gewesen) als Werbungskosten anerkannt hat? Stimmt auch,
sie hatte es immer angesetzt und das Finanzamt hat damals auch immer
2000 DM dafür anerkannt...aber wir erklärst Du jemanden, das es eine
Pauschale ist...mit einfachen kurzen Sätzen!


Eric

Re: Steuererklärung: Was tun bei Beträgen unter Pauschalen?

am 28.01.2006 03:50:30 von Horst Franke

"Fritz Wegner" schrieb in
news:

> ich sitze gerade an meiner ersten Steuererklärung und bin am
> überlegen welche Angaben alle Pflicht, bzw. ratsam sind.

Hallo Fritz, überlege doch erst gar nicht!
Du stehst in der Pflicht, ALLE Deine Einnahmen anzugeben, egal
ob sie evtl. auch unter den zu berücksichtigenden Pauschalen liegen.
Das Finanzamt behält sich vor, diese Entscheidung SELBST zu treffen.

Natürlich auch Deine jeweiligen Ausgaben/Werbungskosten usw.

Gruß Horst

Re: Steuererklärung: Was tun bei Beträgen unter Pauschalen?

am 28.01.2006 03:56:08 von Lutz Schulze

On Fri, 27 Jan 2006 23:55:19 +0100, Eric Lorenz <>
wrote:

>Das Finanzamt denkt sich seinen Teil. Wie war das mit der Friseuse, die
>immer stolz zu mir gesagt hat, das das Finanzamt den Aufwand für Ihr
>Haarspray (bei einer Dose am Tag, ist die für das Ozonloch alleine
>verantwortlich gewesen) als Werbungskosten anerkannt hat? Stimmt auch,
>sie hatte es immer angesetzt und das Finanzamt hat damals auch immer
>2000 DM dafür anerkannt...aber wir erklärst Du jemanden, das es eine
>Pauschale ist...mit einfachen kurzen Sätzen!

Haarspray! Ich habe mich immer gern von Leuten zum Mittagessen
einladen lassen, die das alles 'von der Steuer absetzen' konnten.

There is no such thing as a free lunch ;-)

Lutz
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Re: Steuererklärung: Was tun bei Beträgen unter Pauschalen?

am 28.01.2006 07:56:53 von Eric Lorenz

Horst Franke schrieb:

> Hallo Fritz, überlege doch erst gar nicht!
> Du stehst in der Pflicht, ALLE Deine Einnahmen anzugeben, egal
> ob sie evtl. auch unter den zu berücksichtigenden Pauschalen liegen.
> Das Finanzamt behält sich vor, diese Entscheidung SELBST zu treffen.
>
> Natürlich auch Deine jeweiligen Ausgaben/Werbungskosten usw.

Du widersprichst dir gerade selbst! Alle Einnahmen oder alle Ausgaben
verpflichtet? Erklär mal bitte, was du nun alles meinst?

Eric

Re: Steuererklärung: Was tun bei Beträgen unter Pauschalen?

am 28.01.2006 07:58:18 von Eric Lorenz

Lutz Schulze schrieb:

> Haarspray! Ich habe mich immer gern von Leuten zum Mittagessen
> einladen lassen, die das alles 'von der Steuer absetzen' konnten.
>
> There is no such thing as a free lunch ;-)

Tja, ich kenne aber auch Fälle, wo es um Bewirtungsaufwendungen in
Richtung von 9000 bis 12000 Euro ging...

Eric

Re: Steuererklärung: Was tun bei Beträgen unter Pauschalen?

am 28.01.2006 11:13:11 von Lutz Schulze

On Sat, 28 Jan 2006 07:58:18 +0100, Eric Lorenz <>
wrote:

>Tja, ich kenne aber auch Fälle, wo es um Bewirtungsaufwendungen in
>Richtung von 9000 bis 12000 Euro ging...

Weswegen die das ausgegebene Geld immer noch nicht wieder haben. Oder
kennst du jemand mit Grenzsteuersatz von 100% und mehr?

Lutz
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Re: Steuererklärung: Was tun bei Beträgen unter Pauschalen?

am 28.01.2006 11:17:03 von Eric Lorenz

Lutz Schulze schrieb:

>> Tja, ich kenne aber auch Fälle, wo es um Bewirtungsaufwendungen in
>> Richtung von 9000 bis 12000 Euro ging...
>
> Weswegen die das ausgegebene Geld immer noch nicht wieder haben. Oder
> kennst du jemand mit Grenzsteuersatz von 100% und mehr?

Die Bewirtungsaufwendungen wurden voll anerkannt und minderten die
Einkommensteuer. Spitzensteuersatz übrigens!

Eric

Re: Steuererklärung: Was tun bei Beträgen unter Pauschalen?

am 28.01.2006 12:12:39 von Lutz Schulze

On Sat, 28 Jan 2006 11:17:03 +0100, Eric Lorenz <>
wrote:

>> Weswegen die das ausgegebene Geld immer noch nicht wieder haben. Oder
>> kennst du jemand mit Grenzsteuersatz von 100% und mehr?
>
>Die Bewirtungsaufwendungen wurden voll anerkannt und minderten die
>Einkommensteuer.

Die Bemessungsgrundlage, würde ich denken.

> Spitzensteuersatz übrigens!

Und? Woher kommt die andere Hälfte?

Lutz
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Re: Steuererklärung: Was tun bei Beträgen unter Pauschalen?

am 28.01.2006 12:24:14 von Eric Lorenz

Lutz Schulze schrieb:

> Die Bemessungsgrundlage, würde ich denken.

Natürlich! Was anderes meinte ich auch nie! Sollte aber bekannt sein!

>> Spitzensteuersatz übrigens!
>
> Und? Woher kommt die andere Hälfte?

Tja, bei dem Gehalt war das drin...

Eric

Re: Steuererklärung: Was tun bei Beträgen unter Pauschalen?

am 28.01.2006 12:35:53 von Lutz Schulze

On Sat, 28 Jan 2006 12:24:14 +0100, Eric Lorenz <>
wrote:

>>> Spitzensteuersatz übrigens!
>>
>> Und? Woher kommt die andere Hälfte?
>
>Tja, bei dem Gehalt war das drin...

Kein Problem soweit. Ich fand nur immer lustig, das manche meinten,
das FA zahlt das Essen komplett.

Hat doch gleich nochmal so gut geschmeckt ... ;-)

Lutz
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Re: Steuererklärung: Was tun bei Beträgen unter Pauschalen?

am 29.01.2006 23:17:29 von Horst Franke

"Eric Lorenz" schrieb in
news:43db15bf$0$20783$

> Horst Franke schrieb:
>> Du stehst in der Pflicht, ALLE Deine Einnahmen anzugeben, egal
>> ob sie evtl. auch unter den zu berücksichtigenden Pauschalen liegen.
>> Das Finanzamt behält sich vor, diese Entscheidung SELBST zu treffen.
>>
>> Natürlich auch Deine jeweiligen Ausgaben/Werbungskosten usw.
>
> Du widersprichst dir gerade selbst! Alle Einnahmen oder alle Ausgaben
> verpflichtet? Erklär mal bitte, was du nun alles meinst?

Eric, wieso das? Alle Einnahmen sind Pflicht.
Ausgaben an sich auch - es sei denn, Steuerzahler will von sich aus
auf Absetzung verzichten oder es ist ihm zu mühsam - von wegen Belege
sammeln und dann auch noch Finanzsamtskonform aufzulisten :-(

Für rückbehaltene Einnahmen kann man bestraft werden - für Ausgaben
aber nicht (wäre dann eigene Dummheit).
Gruß Horst

Re: Steuererklärung: Was tun bei Beträgen unter Pauschalen?

am 30.01.2006 14:44:31 von Florian Kleinmanns

"Horst Franke" <> schrieb:
>Für rückbehaltene Einnahmen kann man bestraft werden

Nicht immer. Beispielsweise jemand, der Einnahmen _und_ Ausgaben nicht
angibt, weil sie sich ohnehin gegenseitig aufheben, wird nicht wegen
Steuerhinterziehung bestraft.

Grüße
Florian
--
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Re: Steuererklärung: Was tun bei Beträgen unter Pauschalen?

am 31.01.2006 00:50:47 von Carlos Duerschmidt

Florian Kleinmanns <> skrev:

>"Horst Franke" <> schrieb:
>>Für rückbehaltene Einnahmen kann man bestraft werden
>
>Nicht immer. Beispielsweise jemand, der Einnahmen _und_ Ausgaben nicht
>angibt, weil sie sich ohnehin gegenseitig aufheben, wird nicht wegen
>Steuerhinterziehung bestraft.

Ist das sicher? Mir hat das Finanzamt für Steuerstrafsachen den §370
(4) Satz 3 der Abgabenordnung vorgelesen und erklärt, daß es die
Steuern gern selbst festsetzt, auch wenn sich im Ergebnis nichts
ändert.

Gruß
Carlos

Re: Steuererklärung: Was tun bei Beträgen unter Pauschalen?

am 31.01.2006 23:57:56 von Eric Lorenz

Horst Franke schrieb:

> Eric, wieso das? Alle Einnahmen sind Pflicht.
> Ausgaben an sich auch - es sei denn, Steuerzahler will von sich aus
> auf Absetzung verzichten oder es ist ihm zu mühsam - von wegen Belege
> sammeln und dann auch noch Finanzsamtskonform aufzulisten :-(

Nein, Du siehst es zu pauschal. Es gibt durchaus Einnahmen, die nicht in
die Steuererklärung einzutragen sind. Oder man bleibt unter den Grenzen
und setzt nur ein Kreuz, das die Einnahmen niedriger waren.

Eric