Aufbewahrungsfristen für Privatleute?

Aufbewahrungsfristen für Privatleute?

am 28.01.2006 22:44:16 von Michael Vogel

Hi!

X-Post zwischen de.soc.recht.steuern+buchfuehrung und de.soc.recht.misc,
bitte setzt einen f'up auf die passendste Gruppe.

Ich bin derzeit mal wieder am Aufräumen und an der Ablage meiner
Dokumente. Was muss/sollte ich wie lange aufbewahren?

- Telefonrechnungen
- Kontoauszüge (Girokonto, Kreditkarten, Fonds)
- Lohn-/Gehaltsnachweise
- Meldungen zur Sozialversicherung
- Lohnsteuerbescheinigungen
- Beitragsrechnungen von Versicherungen
- Heizkosten- und sonstige Mietabrechnungen
- Rechnungen über gekaufte Artikel

Dass ich Versicherungspolicen und Verträge dauerhaft aufbewahren sollte,
ist mir klar. Beim Rest bin ich mir nicht sicher. Ich möchte die
Papierflut etwas eindämmen, habe aber Angst, genau das Falsche
wegzuschmeissen.

Michael

Re: Aufbewahrungsfristen für Privatleute?

am 28.01.2006 23:10:44 von Florian Kleinmanns

Michael Vogel <> schrieb:
>Ich bin derzeit mal wieder am Aufräumen und an der Ablage meiner
>Dokumente. Was muss/sollte ich wie lange aufbewahren?
>
>- Telefonrechnungen

Nach persönlichem Belieben.

>- Kontoauszüge (Girokonto, Kreditkarten, Fonds)

Bis zur Verjährung der an Dich gestellten Forderungen, deren Bezahlung
Du mittels der Kontoauszüge nachweisen kannst.

>- Lohn-/Gehaltsnachweise

Nach persönlichem Belieben.

>- Meldungen zur Sozialversicherung

Ewig.

>- Lohnsteuerbescheinigungen

Bis zur Bestandskraft des dazugehörigen Einkommensteuerbescheides.

>- Beitragsrechnungen von Versicherungen

Nach persönlichem Belieben.

>- Heizkosten- und sonstige Mietabrechnungen

Nach persönlichem Belieben.

>- Rechnungen über gekaufte Artikel

Bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelrechte. Bei Artikel, die
Schaden verursachen können, auch länger.

Alles IMHO, IANAL, YMMV, CMIIW.

Grüße
Florian
--
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Re: Aufbewahrungsfristen für Privatleute?

am 28.01.2006 23:10:44 von Florian Kleinmanns

Michael Vogel <> schrieb:
>Ich bin derzeit mal wieder am Aufräumen und an der Ablage meiner
>Dokumente. Was muss/sollte ich wie lange aufbewahren?
>
>- Telefonrechnungen

Nach persönlichem Belieben.

>- Kontoauszüge (Girokonto, Kreditkarten, Fonds)

Bis zur Verjährung der an Dich gestellten Forderungen, deren Bezahlung
Du mittels der Kontoauszüge nachweisen kannst.

>- Lohn-/Gehaltsnachweise

Nach persönlichem Belieben.

>- Meldungen zur Sozialversicherung

Ewig.

>- Lohnsteuerbescheinigungen

Bis zur Bestandskraft des dazugehörigen Einkommensteuerbescheides.

>- Beitragsrechnungen von Versicherungen

Nach persönlichem Belieben.

>- Heizkosten- und sonstige Mietabrechnungen

Nach persönlichem Belieben.

>- Rechnungen über gekaufte Artikel

Bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelrechte. Bei Artikel, die
Schaden verursachen können, auch länger.

Alles IMHO, IANAL, YMMV, CMIIW.

Grüße
Florian
--
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Re: Aufbewahrungsfristen für Privatleute?

am 29.01.2006 00:27:06 von Matthias Kryn

Florian Kleinmanns schrieb:
> Michael Vogel <> schrieb:

> > Ich bin derzeit mal wieder am Aufräumen und an der Ablage
> > meiner Dokumente. Was muss/sollte ich wie lange aufbewahren?

> > - Lohn-/Gehaltsnachweise
>
> Nach persönlichem Belieben.

Ich plädiere für "bis zur Rente". Wer weiß, was bei der BfA in
20 Jahren alles im Datennirwana verschwindet ...

> > - Meldungen zur Sozialversicherung
>
> Ewig.

ACK. Aus dem gleichen Grunde.

> > - Beitragsrechnungen von Versicherungen
>
> Nach persönlichem Belieben.

IMHO: solange der Vertrag besteht.

Grüße
Matthias

Re: Aufbewahrungsfristen für Privatleute?

am 29.01.2006 02:59:04 von Michael Vogel

Moin!

Matthias Kryn schrieb:
> Florian Kleinmanns schrieb:
>> Michael Vogel <> schrieb:
>
>>> Ich bin derzeit mal wieder am Aufräumen und an der Ablage
>>> meiner Dokumente. Was muss/sollte ich wie lange aufbewahren?
>
>>> - Lohn-/Gehaltsnachweise
>> Nach persönlichem Belieben.
>
> Ich plädiere für "bis zur Rente". Wer weiß, was bei der BfA in
> 20 Jahren alles im Datennirwana verschwindet ...

Mit denen muss ich sowieso noch ein paar Sachen klären. Ich versuche die
Zeit, in der ich selbständig war, zumindest teilweise anrechnen zu
lassen, da ich gleichzeitig zu meiner Selbständigkeit die Berufsschule
besucht habe und später meine Ausbildungsprüfung gemacht habe.

>>> - Beitragsrechnungen von Versicherungen
>> Nach persönlichem Belieben.
>
> IMHO: solange der Vertrag besteht.

Und wieso dann die Rechnungen und nicht nur die Police?

Michael

Re: Aufbewahrungsfristen für Privatleute?

am 29.01.2006 09:50:56 von Thomas Kaufmann

"Matthias Kryn" <> schrieb:

> Ich plädiere für "bis zur Rente". Wer weiß, was bei der BfA in
> 20 Jahren alles im Datennirwana verschwindet ...

Unnötig. Wenn man sich auf die Mitteilung des Versicherungsverlaufs
nicht verlassen will, stellt man halt einen Antrag auf Kontoklärung. Die
Aufbewahrung des Feststellungsbescheides reicht dann völlig.

Gruß, Thomas

Re: Aufbewahrungsfristen für Privatleute?

am 29.01.2006 11:33:31 von Florian Kleinmanns

"Matthias Kryn" <> schrieb:
>> > - Lohn-/Gehaltsnachweise
>>
>> Nach persönlichem Belieben.
>
>Ich plädiere für "bis zur Rente". Wer weiß, was bei der BfA in
>20 Jahren alles im Datennirwana verschwindet ...
>
>> > - Meldungen zur Sozialversicherung
>>
>> Ewig.
>
>ACK. Aus dem gleichen Grunde.

Ich meine, die Meldungen zur Sozialversicherung dürften reichen
(sofern die Daten darauf richtig sind und mit denen der Lohn- oder
Gehaltsnachweise übereinstimmen).

Grüße
Florian
--
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Re: Aufbewahrungsfristen für Privatleute?

am 29.01.2006 17:36:45 von Matthias Kryn

Thomas Kaufmann schrieb:
> "Matthias Kryn" <> schrieb:
>
> > Ich plädiere für "bis zur Rente". Wer weiß, was bei der BfA
> > in 20 Jahren alles im Datennirwana verschwindet ...
>
> Unnötig. Wenn man sich auf die Mitteilung des
> Versicherungsverlaufs nicht verlassen will, stellt man halt
> einen Antrag auf Kontoklärung. Die Aufbewahrung des
> Feststellungsbescheides reicht dann völlig.

An diesem Punkt zolle ich meiner persönlichen Paranoia Tribut.

Grüße
Matthias

Re: Aufbewahrungsfristen für Privatleute?

am 29.01.2006 17:41:24 von Matthias Kryn

Florian Kleinmanns schrieb:

> Ich meine, die Meldungen zur Sozialversicherung dürften
> reichen (sofern die Daten darauf richtig sind und mit denen
> der Lohn- oder Gehaltsnachweise übereinstimmen).

Hmja. Theoretisch ja. Aber siehe
<43dceed9$0$4094$>.

Grüße
Matthias