Absetzen von Kontoführungsgebühren
am 28.01.2006 21:21:27 von Dirk Schuster
Hallo,
ich sitze gerade an meiner Steuererklärung. Kann ich die 16 Euro für
Kontoführungsgebühren auch angeben, wenn ich gar keine zahle? Ist
dieser Betrag wie ein Pauschbetrag zu sehen?
Gruß,
Dirk
Re: Absetzen von Kontoführungsgebühren
am 29.01.2006 14:10:25 von Uwe Olufs
"Dirk Schuster" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hallo,
>
> ich sitze gerade an meiner Steuererklärung. Kann ich die 16 Euro für
> Kontoführungsgebühren auch angeben, wenn ich gar keine zahle? Ist
> dieser Betrag wie ein Pauschbetrag zu sehen?
Kein Pauschbetrag, sondern eine Nichtbeanstandungsgrenze.
Wenn Du keine Kosten hattest (auch nicht fürs Porto beim Zusenden der
Auszüge), dann kannst Du natürlich auch nichts angeben.
Uwe
Re: Absetzen von Kontoführungsgebühren
am 29.01.2006 17:31:52 von Frank Kozuschnik
Dirk Schuster schrieb:
> Kann ich die 16 Euro für Kontoführungsgebühren auch angeben,
> wenn ich gar keine zahle?
Ganz streng genommen darfst du das nicht.
> Ist dieser Betrag wie ein Pauschbetrag zu sehen?
Es ist kein echter Pauschbetrag, du hast keinen Rechtsanspruch darauf.
Trotzdem wird er in der Regel ohne Nachweis anerkannt.