Abschreibungen

Abschreibungen

am 29.01.2006 21:37:49 von Franz Heilmeier

Ist für den Beginn der Abschreibung das Rechnungs-
oder das Lieferdatum des betreffenden Gerätes
ausschlaggebend?
Angenommen ein Gerät wurde September 2002
geliefert, die Rechnung aber erst Anfang 2004 gestellt,
kann ich dann im Jahr 2004 gleich 2,5 Jahre abschreiben?
Danke und Grüße,
Franz

Re: Abschreibungen

am 29.01.2006 21:53:09 von Florian Kleinmanns

"Franz Heilmeier" <> schrieb:
>Ist für den Beginn der Abschreibung das Rechnungs-
>oder das Lieferdatum des betreffenden Gerätes
>ausschlaggebend?
>Angenommen ein Gerät wurde September 2002
>geliefert, die Rechnung aber erst Anfang 2004 gestellt,
>kann ich dann im Jahr 2004 gleich 2,5 Jahre abschreiben?

Deutsches Recht? Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich?
Dabei kommt es so gut wie nie auf das Datum der Rechnungstellung an.

Dann waren/sind _in_ 2002, 2003 und 2004 Abschreibungen vorzunehmen,
nicht aber in 2004 nachgeholte Abschreibungen _für_ 2002 und 2003.

Näheres weiß Dein Steuerberater.

Grüße
Florian
--
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Re: Abschreibungen

am 29.01.2006 22:06:00 von Eric Lorenz

Franz Heilmeier schrieb:
> Ist für den Beginn der Abschreibung das Rechnungs-
> oder das Lieferdatum des betreffenden Gerätes
> ausschlaggebend?
> Angenommen ein Gerät wurde September 2002
> geliefert, die Rechnung aber erst Anfang 2004 gestellt,
> kann ich dann im Jahr 2004 gleich 2,5 Jahre abschreiben?

Lieferdatum war der AfA-Beginn!

Und nein, du kannst nicht gleich 2,5 Jahre abschreiben. Richtigerweise
sie es so aus:

Ist AfA nach § 7 Abs. 1 oder Abs. 2 oder Abs. 4 Satz 2 EStG
unterblieben, so kann sie in der Weise nachgeholt werden, dass die noch
nicht abgesetzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Buchwert)
entsprechend der bei dem Wirtschaftsgut angewandten Absetzungsmethode
auf die noch verbleibende Restnutzungsdauer verteilt werden (BFH vom
21.2.1967 - BStBl III S. 386 und vom 3.7.1980 - BStBl 1981 II S. 255)


Eric

Re: Abschreibungen

am 29.01.2006 22:07:40 von Eric Lorenz

Florian Kleinmanns schrieb:

> Deutsches Recht? Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich?
> Dabei kommt es so gut wie nie auf das Datum der Rechnungstellung an.

Ist auch eine Ausnahme bei der EÜR!

> Dann waren/sind _in_ 2002, 2003 und 2004 Abschreibungen vorzunehmen,
> nicht aber in 2004 nachgeholte Abschreibungen _für_ 2002 und 2003.

Nicht ausgenutzte Afa wird über die Restnutzungsdauer abgeschrieben.
Flörian, du schwächselst!

> Näheres weiß Dein Steuerberater.

Oder ein Blick in die Richtlinien!

Eric

Re: Abschreibungen

am 29.01.2006 23:17:29 von Franz Heilmeier

"Eric Lorenz" <> schrieb
> Lieferdatum war der AfA-Beginn!
>
> Und nein, du kannst nicht gleich 2,5 Jahre abschreiben. Richtigerweise
> sie es so aus:
>
> Ist AfA nach § 7 Abs. 1 oder Abs. 2 oder Abs. 4 Satz 2 EStG
> unterblieben, so kann sie in der Weise nachgeholt werden, dass die noch
> nicht abgesetzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Buchwert)
> entsprechend der bei dem Wirtschaftsgut angewandten Absetzungsmethode
> auf die noch verbleibende Restnutzungsdauer verteilt werden (BFH vom
> 21.2.1967 - BStBl III S. 386 und vom 3.7.1980 - BStBl 1981 II S. 255)
>

Alles klar! Danke!

Re: Abschreibungen

am 30.01.2006 14:50:59 von Florian Kleinmanns

Eric Lorenz <> schrieb:
>> Deutsches Recht? Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich?
[...]
>> Dann waren/sind _in_ 2002, 2003 und 2004 Abschreibungen vorzunehmen,
>> nicht aber in 2004 nachgeholte Abschreibungen _für_ 2002 und 2003.
>
>Nicht ausgenutzte Afa wird über die Restnutzungsdauer abgeschrieben.

Der OP hat das Wirtschaftgut offenbar nicht nur nicht abgeschrieben,
sondern noch gar nicht bilanziert, solange ihm die Rechnung fehlte. Der
BFH (BStBl II 2002, 75) sagt dazu: Wenn ein Wirtschaftsgut des
notwendigen BV bislang gar nicht bilanziert wurde, kann die AfA nicht
nachgeholt werden.

Grüße
Florian
--
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Re: Abschreibungen

am 30.01.2006 15:14:30 von Franz Heilmeier

"Florian Kleinmanns" <> schrieb
> Der OP hat das Wirtschaftgut offenbar nicht nur nicht abgeschrieben,
> sondern noch gar nicht bilanziert, solange ihm die Rechnung fehlte. Der
> BFH (BStBl II 2002, 75) sagt dazu: Wenn ein Wirtschaftsgut des
> notwendigen BV bislang gar nicht bilanziert wurde, kann die AfA nicht
> nachgeholt werden.

Die Rechnung wurde so lange nicht ausgestellt,
weil die Verhandlungen um den Preis so lange gedauert haben.
Das heißt, ich wusste bis einen Monat vor dem Rechnungserhalt nicht mal,
was das Ding kosten würde.
Hätte ich dann einfach einen Preis raten sollen?

Wie auch immer, ich werde es so machen, wie Eric mir sagte.
Grüße, Franz