Ansparabschreibung
am 29.01.2006 21:48:59 von Franz Heilmeier
Noch eine Frage zur Ansparabschreibung:
Im Jahr 2003 wurde eine Ansparabschreibung gebildet.
Nun stellte sich 2004 heraus, dass Leasing günstiger kommt, als Kauf.
Angenommen 17.500 Euro Anschaffungskosten, also
Ansparabschreibung 4.000 Euro im Jahr 2003.
2004 Gerät geleast - im Jahr 2004 bezahltes Leasing: EUR 3.040,00
Für welchen Betrag ist nun der 6% Strafzins zu zahlen?
Danke und Grüße,
Franz
Re: Ansparabschreibung
am 29.01.2006 22:09:57 von Eric Lorenz
Franz Heilmeier schrieb:
> Noch eine Frage zur Ansparabschreibung:
> Im Jahr 2003 wurde eine Ansparabschreibung gebildet.
> Nun stellte sich 2004 heraus, dass Leasing günstiger kommt, als Kauf.
> Angenommen 17.500 Euro Anschaffungskosten, also
> Ansparabschreibung 4.000 Euro im Jahr 2003.
> 2004 Gerät geleast - im Jahr 2004 bezahltes Leasing: EUR 3.040,00
> Für welchen Betrag ist nun der 6% Strafzins zu zahlen?
Für die Ansparabschreibung! Ist übrigens ein Aufschlag und keine
Betriebsausgabe!
Eric
Re: Ansparabschreibung
am 29.01.2006 23:17:29 von Franz Heilmeier
"Eric Lorenz" <> schrieb
> Franz Heilmeier schrieb:
> > Noch eine Frage zur Ansparabschreibung:
> > Im Jahr 2003 wurde eine Ansparabschreibung gebildet.
> > Nun stellte sich 2004 heraus, dass Leasing günstiger kommt, als Kauf.
> > Angenommen 17.500 Euro Anschaffungskosten, also
> > Ansparabschreibung 4.000 Euro im Jahr 2003.
> > 2004 Gerät geleast - im Jahr 2004 bezahltes Leasing: EUR 3.040,00
> > Für welchen Betrag ist nun der 6% Strafzins zu zahlen?
>
> Für die Ansparabschreibung! Ist übrigens ein Aufschlag und keine
> Betriebsausgabe!
Ich dachte, die 6% fallen nur an, wenn die Ansparabschreibung
binnen 2 Jahren nicht genutzt wird?
Es wurde zwar jetzt nicht gekauft, aber geleast, das heißt, statt
der 17.500 Euro wurden nun 3.040 Euro für das Gerät
im Jahr nach der Ansparabschreibung aufgewendet.
Sind dann trotzdem für die gesamte Ansparabschreibung die 6% fällig?
Re: Ansparabschreibung
am 29.01.2006 23:17:29 von Eric Lorenz
Franz Heilmeier schrieb:
> Ich dachte, die 6% fallen nur an, wenn die Ansparabschreibung
> binnen 2 Jahren nicht genutzt wird?
> Es wurde zwar jetzt nicht gekauft, aber geleast, das heißt, statt
> der 17.500 Euro wurden nun 3.040 Euro für das Gerät
> im Jahr nach der Ansparabschreibung aufgewendet.
> Sind dann trotzdem für die gesamte Ansparabschreibung die 6% fällig?
Nein, Leasing ist nicht die Anschaffung eines WG! Aber unterscheide, ob
es sich um echtes Leasing handelt oder nicht. Dafür muss man u.U. den
Leasing-Erlass lesen.
Eric