Steuererstattung wird zurückgefordert

Steuererstattung wird zurückgefordert

am 18.01.2006 16:16:54 von Weyerer

Hallo,

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, ich bin mit meinem Latein am
Ende. Dieser Staat macht jede Chance des Mittelstandes zunichte.

Ich habe vor 3 Jahren ein KFZ Gewerbe eröffnet welches als Zielgruppe
Personen hat die ihr ganzes Auto veredeln bzw. tunen wollen, ich
betreibe also keinen Teilehandel. Ich habe die letzten Jahre also aus
eigener Tasche (Hauptverdienst: Angestelleter im KFZ Bereich)
finanziert und die Verluste auf meiner Steuererklärung angegeben, da
ich aus eigener Tasche nicht sofort 30-40.000=80 in ein Auto stecken
kann dauerte dies eben. Nun habe ich mein Finanzamt heute angerufen da
ich auf die Steuererklärung schon seit 3 Monaten warte (mir wurde
gesagt das der Sachbearbeiter sehr überfordert ist). Die Antwort des
Sachbearbeiters war kurz und knapp, er schickt morgen alles raus und
hat mich darauf hingewiesen das er die Steuererstattung vom letzten
Jahr zurückfordert (immerhin 3.500=80) da keine Gewinnabsicht
nachweisbar ist. Ich habe ihm die Sachlage erklärt und auch gesagt das
ich auf Staatliche fördermittel verzichtet habe, da ich einen
Verdienst habe und die Finanzierung meines Gewerbes dadurch abgedeckt
habe. Leider hat er nicht verstanden das man ein solches Gewerbe nicht
gründen kann ohne das man ein Fahrzeug als Werbeträger bzw. zur
Vorführung der Fähigkeiten des Betriebes hat. Ich bin jetzt Ratlos,
da ich eh schon sehr hohe Auslagen habe die ich nicht alle angegeben
habe (Fahrtkosten zur Halle,...) und diesbezüglich natürlich keine
3500=80 habe. Außerdem sollte das Fahrzeug Ende diesen Jahres fertig
sein, aber bei so wenig Vertrauen in meine Fähigkeiten und meine
Gesinnung bezweifle ich das ich das noch kompl. durchziehe, denn was
ist wenn es dann nicht klappt und der Staat dann 5.000 oder mehr
fordert. Ich weis echt nicht mehr weiter, ich dachte ich mache alles
anständig und ohne dem Staat zu lasten zu fallen und werde so
abgestempelt.

Bitte helft mir, außerdem wäre ich sehr dankbar wenn mir jemand sagt
was passiert wenn ich jetzt das Gewerbe beende, denn wenn ich diese
Steuererstattung dieses Jahr nicht kriege dann kriege ich die von 2005
auch nicht, das bedeutet für mich das ich allein 4-5000=80 Schulden
habe die ich erstmal abzahlen muss. Ich hoffe nur das da nicht noch die
3500=80 dazukommen welche der Staat zurückfordert.


Vielen Dank für jede Hilfe im Vorraus,

Thomas W.

Re: Steuererstattung wird zurückgefordert

am 18.01.2006 18:00:06 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Steuererstattung wird zurückgefordert

am 18.01.2006 19:20:28 von Uwe Olufs

<> schrieb im Newsbeitrag
news:

Dein Problem ist die angeblich fehlende Gewinnerzielungsabsicht.
Das weitere Problem scheint zu sein, dass Du keinen Steuerberater hast.

Was musst Du machen (Steuerberater lehnst Du wahrscheinlich wegen der Kosten
ab)?
Setze Dich mit dem Finanzbeamten zusammen und besprich vor Ort die
Angelegenheit.

Sinnvoll ist es, einige glaubhafte Zahlen zusammenzustellen, aus denen
hervorgeht, dass Du in Kürze mit einem Gewinn rechnest.
Rechnest Du selbst in den nächsten Jahren nicht mit einem Gesamtgewinn, dann
hast Du eben Pech gehabt.
Dein Hobby muss der Steuerzahler (also ich) nicht finanzieren.

Uwe

Re: Steuererstattung wird zurückgefordert

am 18.01.2006 20:41:55 von Eric Lorenz

schrieb:
Hi!

> Bitte helft mir, außerdem wäre ich sehr dankbar wenn mir jemand sagt
> was passiert wenn ich jetzt das Gewerbe beende, denn wenn ich diese
> Steuererstattung dieses Jahr nicht kriege dann kriege ich die von 2005
> auch nicht, das bedeutet für mich das ich allein 4-5000€ Schulden
> habe die ich erstmal abzahlen muss. Ich hoffe nur das da nicht noch die
> 3.500€ dazukommen welche der Staat zurückfordert.

Moment! Fassen wir das mal zusammen:

Du hast bisher noch keine Einnahmen erzielt?

Du hast nur Geld in Deine Kiste (fährt der Wagen überhaupt?) gesteckt?

Du hast ständig den Hinweis überlesen, das die Bescheide wegen der
Liebhaberei offen bleiben?

Wie hast Du #Werbung betrieben?

Eric

Re: Steuererstattung wird zurückgefordert

am 22.01.2006 22:18:44 von Weyerer

Eric Lorenz schrieb:

> schrieb:
> Hi!
>
> > Bitte helft mir, außerdem wäre ich sehr dankbar wenn mir jemand sagt
> > was passiert wenn ich jetzt das Gewerbe beende, denn wenn ich diese
> > Steuererstattung dieses Jahr nicht kriege dann kriege ich die von 2005
> > auch nicht, das bedeutet für mich das ich allein 4-5000=80 Schulden
> > habe die ich erstmal abzahlen muss. Ich hoffe nur das da nicht noch die
> > 3.500=80 dazukommen welche der Staat zurückfordert.
>
> Moment! Fassen wir das mal zusammen:
>
> Du hast bisher noch keine Einnahmen erzielt?
>
> Du hast nur Geld in Deine Kiste (fährt der Wagen überhaupt?) gesteckt?
>
> Du hast ständig den Hinweis überlesen, das die Bescheide wegen der
> Liebhaberei offen bleiben?
>
> Wie hast Du #Werbung betrieben?
>
> Eric

Also, ich war nicht frech zu dem Beamten, ich habe nur höflich gefragt
wann ich mit dem Erhalt meiner Steuerklärung rechnen kann, dann wurde
mir gesagt das der zuständige Beamte erst am nächsten Tag aus dem
Urlaub zurückkommt.

Ich habe bis jetzt keinerlei Einnahmen erzielt, das ist richtig,
weiterhin ist es richtig das ich keinerlei Werbung gemacht habe. Leider
ist es nicht einfach das schriftlich darzulegen, aber dabei handelt es
sich um einen Vertrauensbeweis der Kunden, denn würdet ihr einer Firma
10.000=80 oder mehr geben damit die ihr ganzes Auto umstylen (ich
verkaufe nur Projekte und keine Ersatzteile) wenn diese Firma nichts
vorzuweisen hat? Daher macht es auch keinen Sinn Werbeaktionen zu
starten wenn ich noch nichts vorzuweisen habe.

Was meinst du mit dem Hinweis? Die Bescheide wurden mir zugesant und
ich habe eine Steuerstattung bekommen, wenn ich zusätzlich zu dem geld
das ich selber in die Firma gesteckt habe noch das Geld vom Finanzamt
nicht nutzen darf dann kann kein Mensch mehr ne Firma aufmachen.

Tut mir leid, aber ich will wirklich in allerletzter Linie den Staat
betrügen, da ich selber Steuerzahler bin, also jeder der mir das
unterstellt lügt.

Außerdem möchte ich anmerken das das Auto läuft, aber jetzt gerade
vom Lackierer gekommen ist und somit noch der kompl. Innenraum gemacht
werden muss. Da ich aber jetzt erstmal das Geld an das Finanzamt
überweisen muss und ich für das Gewerbe schon 4000=80 Schulden habe
bin ich jetzt 7000=80 im Minus, daher werde ich dieses Jahr nichts mehr
an diesem Auto machen können, da ich auch nicht der reichste bin.
Daher kann ich momentan keinen Gewinn garantieren, was meiner Ansicht
eh vermessen ist vom Finanzamt dies zu verlangen, denn wie soll jemand
garantieren das er Gewinn macht?

Einen Steuerberater habe ich noch am Freitag zu rate gezogen, aber
dieser sagte mir nur das ich das jetzt zahlen muss und Einspruch
einlegen soll, welchen ich am besten selber schriftlich verfasse, da
ich aber keine Gewinne garantieren kann werde ich wahrscheinlich keine
Positive Resonanz auf diesen Einspruch erwarten können. Was für mich
wiederum heißt das ich mein Gewerbe dicht machen muss. Finde ich echt
toll von Vater Staat.

Re: Steuererstattung wird zurückgefordert

am 23.01.2006 18:00:12 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Steuererstattung wird zurückgefordert

am 23.01.2006 19:06:37 von Martin

<> schrieb im Newsbeitrag

> Ich habe bis jetzt keinerlei Einnahmen erzielt, das ist richtig,
> weiterhin ist es richtig das ich keinerlei Werbung gemacht habe.

Bitte worin kann man erkennen, daß es sich nicht um
private Liebhaberei handelt?

> das Geld vom Finanzamt
> nicht nutzen darf dann kann kein Mensch mehr ne Firma aufmachen.

Die Bescheide sind großzügig "unter Vorbehalt der Nachprüfung"
erstellt worden. Da Du keine Umsätze erzielen konntest,
hat die Nachprüfung ergeben, daß sich Deine Arbeiten um
ein Privathobby handelt.

> Tut mir leid, aber ich will wirklich in allerletzter Linie den Staat
> betrügen, da ich selber Steuerzahler bin, also jeder der mir das
> unterstellt lügt.

Hier handelt es sich (hoffentlich) nicht um einen Betrugsversuch,
sondern schlicht um die vom FA festgestellte Tatsache, daß
es sich bei Deiner Werkstatt wegen fehlender Gewinnerziehlungs-
absicht nicht um ein Gewerbebetrieb handelt.

> Außerdem möchte ich anmerken das das Auto läuft, aber jetzt gerade
> vom Lackierer gekommen ist [...]
> Was für mich wiederum heißt das ich mein Gewerbe dicht machen muss.
> Finde ich echt toll von Vater Staat.

Fassen wir zusammen:

- Du hast alle Kosten der KFZ- Restaurierung als Gewerbeverlust
geltend gemacht.

- Du hast Dir die Vorsteuer aus allen Rechnungen geltend gemacht

- Das FA hat dies unter Vorbehalt erst einmal so anerkannt

- Auch nach Jahren hast Du noch keinen Versuch eines Kunden-
kontaktes unternommen

- Das FA ist nun der (widerlegbaren) Auffassung, daß es sich
um eine Liebhaberei handelt, und besteht auf eine entsprechende
Versteuerung.

Deine Chance:
Informiere das FA, in welchen Rahmen Du in nächster Zeit mit
einer Änderung Deines Geschäftsverlaufes rechnest, und laß
Dir bescheinigen, daß dann alles in Zukunft als Liebhaberei nicht
zu versteuern ist.

Frage:
Weshalb war es Dir als Angestellter einer KFZ- Werkstätte nicht
möglich, gelegendlich als Zwischenhändler aufzutreten?
Beispiel: Gebrauchtteile vom Teileverwerter außerhalb der normalen
Arbeitszeit auf eigenen Namen kaufen, und der Firma mit Gewinn-
aufschlag berechnen.

Frage 2: Läßt Dein Arbeitsvertrag Dein Gewerbe überhaupt
als Konkurrenz zu?


Hast Du Dir bereits Gedanken über die Gewährleistung gemacht,
die Du bei einem gewerblichen KFZ- Verkauf gewähren mußt?
Da scheint mir ein Privatverkauf eines Liebhaberstückes bei
Deinen geringen finanziellen Reserven doch wesentlich risiko-
toleranter zu sein.

Gruß Martin

Re: Steuererstattung wird zurückgefordert

am 23.01.2006 21:08:02 von Ralf Geist

schrieb:

> Was für mich wiederum heißt das ich mein Gewerbe dicht
> machen muss.

Gewerbe heisst auch, Gewinne machen. Und DIE Absicht musst Du dem FA
erstmal glaubhaft machen.

Also erstmal ne Hochrechnung fuer die nächsten 5-10 Jahre machen. Wenn
am Ende was übrig bleibt, dann ist es Gewerbe ansonsten nur deine
private Liebhaberei.

Re: Steuererstattung wird zurückgefordert

am 26.01.2006 12:02:31 von tom blank

"Kurt Guenter" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> schrieb:
>
>> Was für mich wiederum heißt das ich mein Gewerbe dicht
>> machen muss.
>
> Gewerbe heisst auch, Gewinne machen. Und DIE Absicht musst Du dem FA
> erstmal glaubhaft machen.
>
> Also erstmal ne Hochrechnung fuer die nächsten 5-10 Jahre machen. Wenn
> am Ende was übrig bleibt, dann ist es Gewerbe ansonsten nur deine
> private Liebhaberei.
>

Erste Frage für mich wäre mal:

Gab es bei der Behörde überhaupt eine Gewerbeanmeldung?

Guter Rat:
Solche Sachen vorher mit Steuerberater durchsprechen,
der kostet für 1 Stunde nicht die Welt!

Re: Steuererstattung wird zurückgefordert

am 26.01.2006 21:18:32 von Ralf Geist

"tom blank" <> schrieb:

>Gab es bei der Behörde überhaupt eine Gewerbeanmeldung?

welchen konkreten Einfluss sollte DAS auf Liebhaberei oder
Gewinnerwartungsaussicht haben?

Re: Steuererstattung wird zurückgefordert

am 26.01.2006 23:38:18 von Weyerer

Erstmal möchte ich mich für die vielen Posts bedanken, aber leider
verstehen viele das falsch. Ich möchte nochmal anmerken das ich den
Finanzbeamten verstehe, aber nur aus dem Grund da er aus meiner
Gewerbeanmeldung und dem daraus resultierenden Gewerbenahmen die
Sachlage nicht erschließen kann.

Desweiteren möchte ich anmerken das mein Arbeitgeber Autoproduzent ist
und ich dieses Gewerbe ausführen darf, aber ich glaube nicht das ich
Teile aus der Firma mitnehmen sollte um die zu verkaufen, dies wäre
Diebstahl.

Ich bin mir sehr wohl bewusst das ich wenn ich ein Fahrzeug im Auftrag
umbaue dieses Verkehrstüchtig sein muss und ich dafür
rechtschaffenheit ablegen muss, dies greift aber nicht bei mir, da es
sich um eine Sondersparte im Tuningbereich handelt (geringfügiger
Teileverkauf von selbstproduzierten Waren für den Innenraum und
Umrüstung von Fahrzeugen für Shows, also nicht für den
Straßenbereich).

Ich habe zwar erwähnt das das Fahrzeug läuft, aber gegen die
Unterstellung das ich es im privaten Bereich genutzt habe bzw. für den
privaten nutzen umgebaut habe. Ich habe dieses Fahrzeug aufgebaut und
musste es natürlich ein paar Monate testen, aber diese Testfahrten und
wurden am Wochende durchgeführt (da habe ich am meisten Zeit für mein
Gewerbe) und daraus resultierte keinerlei Nutzen für mich.

Ich hätte natürlich nen Kredit aufnehmen können, dies wäre auch
keinerlei Problem gewesen, da meine Bank mich kennt und meine
Einstellung, außerdem wäre ja noch mein Hauptarbeitgeber als
Verdienstquelle dafür da gewesen. Leider verstehe ich nicht was dies
mit der Tatsache zutun hat. Nehmen wir mal an ich hätte 30.000=80
aufgenommen und diese ins Gewerbe gesteckt, dann hätte ich im ersten
Jahr eine Steuererstattung bekommen und kurz darauf ist mein Auto
fertig, dann kommt meine Arbeit entweder beim Publikum und bei den
Kunden an oder nicht, daraus resultiert dann die Entscheidung mein
Gewerbe weiterzuführen oder eben nicht. Die Realität sieht aber so
aus, ich habe keine Lust schulden zu machen und habe es aus eigener
Tasche finanziert, jetzt will mir der Staat nichtmal die Chance geben
mein Gewerbe bis zum Ende (das habe ich dem Finanzbeamten gesagt das es
dieses Jahr im Herbst fertig wird und somit zum Frühjahr auf Shows
eingesetzt wird) durchzuführen, obwohl die Kosten für das Finanzamt
nicht höher wären als bei einer sofortigen durchführung, außerdem
wenn ich das Finanzamt betrügen will dann hätte ich die oben genannte
Variante gewählt und dann nach einer fiktiven Feststellung das meine
Arbeit nicht gefragt ist mein Gewerbe beendet, da wäre dann
Gewinnabsicht usw. da gewesen, aber leider wollte ich es auf die
Ehrliche tour machen. Wenn ich gewusst hätte was da auf mich zukommt
hätte ich 0=80 Gewinn und 0=80 Verlust angegeben, dann hätte ich
keine Erstattung genommen und diese auch nicht investiert.

Wie gesagt das Risiko das meine Arbeit nicht gut ankommt bzw. ander
Gründe die Kunden dazu bewegen meine Dienstleistung nicht zu nutzen
besteht immer, aber ich versuche wirklich alles, nur ich will mir den
Ruf meiner Firma nicht durch Werbung für Dienstleistungen zerstören
welche ich nicht darstellen bzw. präsentieren kann. Kein Mensch kauft
Reifen bei ner Firma die nichtmal nen Reifen/Felgen im Schaufenster hat
oder schon 10 Kunden in der Werkstatt stehen, da ich aber immer nur 1
Kunden pro Jahr mache ist dies irrelevant bei mir.

Re: Steuererstattung wird zurückgefordert

am 27.01.2006 19:18:21 von Martin

<> schrieb im Newsbeitrag

| Wie gesagt das Risiko das meine Arbeit nicht gut ankommt bzw. ander
| Gründe die Kunden dazu bewegen meine Dienstleistung nicht zu nutzen
| besteht immer, aber ich versuche wirklich alles, nur ich will mir den
| Ruf meiner Firma nicht durch Werbung für Dienstleistungen zerstören
| welche ich nicht darstellen bzw. präsentieren kann. Kein Mensch kauft
| Reifen bei ner Firma die nichtmal nen Reifen/Felgen im Schaufenster hat
| oder schon 10 Kunden in der Werkstatt stehen, da ich aber immer nur 1
| Kunden pro Jahr mache ist dies irrelevant bei mir.

Du mußt noch viel lernen:

Im Gewerbebetrieb ist folgendes üblich:

Die Werbung wird gestartet, bevor das eigentliche
Produkt marktreif ist (z.B. MS$ "Longhorn")

Sobald das Produkt irgendwie funktioniert, wird
es ausgeliefert, und der Kunde muß die Fehler
finden, und dem Hersteller melden (passiert bei fast
jedem neuen Auto "Kinderkrankheiten")

Zu Deinen Beispiel: ein Kleinst- Gewerbebetreiber
fängt beispielsweise damit an, seine Einkaufsmöglich-
keiten dazu zu verwenden, um Verwannten und Bekan-
nten günstige Angebote machen zu können. (Beispiel:
Reifenhändler, EDV- Profi...)

Aber wo ist denn nun Dein Problem?

Annahme eins: Das FA hat recht, und bei Deinem
Hobby handelte es sich um ein "Steuersparmodell"
Da hast Du jetzt einfach nur Pech gehabt...

Aber (Wichtig) da Du vor hast, mit den Showcars
Geld zu verdienen, hast Du nun einen Persilschein,
der Dir bestätigt, daß alles nur Liebhaberei ist, und
daher die Gewinne nicht zu versteuern sind.

Laß Dir das bitte so vom Finanzamt für die Zukunft
schriftlich bestätigen!
Wenn die dazu nicht bereit sind, bitte doch um eine
verbindliche Stellungnahme zur Sachlage, falls Du in
Zukunft maximal einen PKW pro Jahr restaurierst
und mit Gewinn verkaufst. Wie stellt sich das FA
dann den Umgang mit den Anlaufverlusten vor?

Wie es aussieht, wirst Du die Auskunft erhalten, daß
es sich um Liebgaberei handelt.

Das sollte nun erst der richtige Ansporn sein, weiter
zu machen, da Du jetzt
- keine Mehrwertsteuer auf den Mehrwert zahlen
mußt.
- Der Gewinn Deiner Aktivitäten genauso steuerfrei
bleibt, wie der das Briefmarkensammlers.
- Du keinerlei Probleme mit den Sozialkassen, Ge-
nossenschaften und diversen Verbänden bekommst,
die jedem Gewerbetreibenden nur so das Geld aus
den Taschen ziehen.

Gruß Martin

Re: Steuererstattung wird zurückgefordert

am 27.01.2006 23:46:51 von Eric Lorenz

Martin schrieb:

> Du mußt noch viel lernen:

Du auch!

> Aber (Wichtig) da Du vor hast, mit den Showcars
> Geld zu verdienen, hast Du nun einen Persilschein,
> der Dir bestätigt, daß alles nur Liebhaberei ist, und
> daher die Gewinne nicht zu versteuern sind.
>

Wenn er dauernd Gewinn macht, ist es keine Liebhaberei und wieder mit
Gewinnerzielungsabsicht! Folge wäre eine Versteuerung.

Eric

Re: Steuererstattung wird zurückgefordert

am 28.01.2006 09:32:36 von Uwe Olufs

<> schrieb im Newsbeitrag
news:


Ich habe zwar erwähnt das das Fahrzeug läuft, aber gegen die
Unterstellung das ich es im privaten Bereich genutzt habe bzw. für den
privaten nutzen umgebaut habe. Ich habe dieses Fahrzeug aufgebaut und
musste es natürlich ein paar Monate testen, aber diese Testfahrten und
wurden am Wochende durchgeführt (da habe ich am meisten Zeit für mein
Gewerbe) und daraus resultierte keinerlei Nutzen für mich.


Mit anderen Worten:

Es handelt sich um *Dein* Fahrzeug, keines eines Fremden.

Dann verstehe ich den Finanzbeamten und Du wirst es schwer haben ohne
Steuerberater.

Uwe

Re: Steuererstattung wird zurückgefordert

am 28.01.2006 09:49:50 von Eric Lorenz

schrieb:
Hallo!

> Ich habe zwar erwähnt das das Fahrzeug läuft, aber gegen die
> Unterstellung das ich es im privaten Bereich genutzt habe bzw. für den
> privaten nutzen umgebaut habe. Ich habe dieses Fahrzeug aufgebaut und
> musste es natürlich ein paar Monate testen, aber diese Testfahrten und
> wurden am Wochende durchgeführt (da habe ich am meisten Zeit für mein
> Gewerbe) und daraus resultierte keinerlei Nutzen für mich.

Die Problemmatik liegt hier nun etwas anders und komplizierter! Jetzt
bist du gegenüber der Beweispflicht gegenüber dem Finanzamt. Und damit
hast du es schon sehr schwer.

Buchungstechnisch hättest Du die Aufwendungen (Teilekauf) auch nicht
sofort als Betriebsausgaben ansetzen können. Du baust dieses Fahrzeug
als Musterfahrzeug auf. Da wäre der richtige Weg gewesen, das Du die
Aufwendungen erstmal sammelst und dann über einen Zeitraum abschreiben
kannst. So wie es jetzt gelaufen ist, wirst Du m.E. nicht mit Variante
durchkommen.

Fazit: Die Steuerrückzahlung ist leider so fakto.

Eine Abschreibung wäre erst ab Fertigstellung möglich gewesen! So wie es
nun gelaufen ist, hast Du Pech gehabt. Man erkundigt sich VORHER, wie ma
n sowas gestaltet.

Eric

Re: Steuererstattung wird zurückgefordert

am 28.01.2006 11:00:57 von Hans-Peter Popowski

"Eric Lorenz" schrieb im Newsbeitrag
news:43db3039$0$20783$

Hallo Eric,

> > Ich habe zwar erwähnt das das Fahrzeug läuft, aber gegen die
> > Unterstellung das ich es im privaten Bereich genutzt habe bzw. für den
> > privaten nutzen umgebaut habe. Ich habe dieses Fahrzeug aufgebaut und
> > musste es natürlich ein paar Monate testen, aber diese Testfahrten und
> > wurden am Wochende durchgeführt (da habe ich am meisten Zeit für mein
> > Gewerbe) und daraus resultierte keinerlei Nutzen für mich.

> Die Problemmatik liegt hier nun etwas anders und komplizierter! Jetzt
> bist du gegenüber der Beweispflicht gegenüber dem Finanzamt. Und damit
> hast du es schon sehr schwer.

ja, immer derjenige, der etwas möchte ist in der Beweispflicht, und hier ist
augenscheinlich ein Steuersparmodell maßgebend und wer also Steuern sparen
möchte ....
Muss ja nicht so sein, aber das sollte man eben auch glaubhaft machen
können.
Wie wär's mit einer entsprechenden konkreten Kalkulation
(Vorwärts/Rückwärts).
Besser noch, man könnte den Kunden schon konkret benennen (Auftrag).

> Buchungstechnisch hättest Du die Aufwendungen (Teilekauf) auch nicht
> sofort als Betriebsausgaben ansetzen können. Du baust dieses Fahrzeug
> als Musterfahrzeug auf. Da wäre der richtige Weg gewesen, das Du die
> Aufwendungen erstmal sammelst und dann über einen Zeitraum abschreiben
> kannst. So wie es jetzt gelaufen ist, wirst Du m.E. nicht mit Variante
> durchkommen.

Hmm, UV |= AV, oder?

> Fazit: Die Steuerrückzahlung ist leider so fakto.

Ja, alleine aus der objektiven Bewertung, aber vielleicht würde eine
subjektive Darstellung etwas helfen, also das eigene kaufmännische Handeln,
nur muss man dies auch mit objektiven Fakten belegen bzw. glaubhaft machen
können. Luftnummern haben keine Chance.

> Eine Abschreibung wäre erst ab Fertigstellung möglich gewesen! So wie es
> nun gelaufen ist, hast Du Pech gehabt. Man erkundigt sich VORHER, wie ma
> n sowas gestaltet.

Welche Afa für UV? Du meinst Wertberichtigung? Kann ich aber auch (noch)
nicht erkennen.
;-))

Hmm, oder soll das Fzg. vermietet werden (Mietobjekt)?

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: Steuererstattung wird zurückgefordert

am 28.01.2006 11:01:20 von Hans-Peter Popowski

"Martin" schrieb im Newsbeitrag news:

Hallo Martin,

> | Wie gesagt das Risiko das meine Arbeit nicht gut ankommt bzw. ander
> | Gründe die Kunden dazu bewegen meine Dienstleistung nicht zu nutzen
> | besteht immer, aber ich versuche wirklich alles, nur ich will mir den
> | Ruf meiner Firma nicht durch Werbung für Dienstleistungen zerstören
> | welche ich nicht darstellen bzw. präsentieren kann. Kein Mensch kauft
> | Reifen bei ner Firma die nichtmal nen Reifen/Felgen im Schaufenster hat
> | oder schon 10 Kunden in der Werkstatt stehen, da ich aber immer nur 1
> | Kunden pro Jahr mache ist dies irrelevant bei mir.

> Du mußt noch viel lernen:
>
> Im Gewerbebetrieb ist folgendes üblich:
>
> Die Werbung wird gestartet, bevor das eigentliche
> Produkt marktreif ist (z.B. MS$ "Longhorn")
>
> Sobald das Produkt irgendwie funktioniert, wird
> es ausgeliefert, und der Kunde muß die Fehler
> finden, und dem Hersteller melden (passiert bei fast
> jedem neuen Auto "Kinderkrankheiten")
>
> Zu Deinen Beispiel: ein Kleinst- Gewerbebetreiber
> fängt beispielsweise damit an, seine Einkaufsmöglich-
> keiten dazu zu verwenden, um Verwannten und Bekan-
> nten günstige Angebote machen zu können. (Beispiel:
> Reifenhändler, EDV- Profi...)

das alles ist relativ und kann von Fall zu Fall auch anders sein.
Analogien sind sehr begrenzt.

> Aber wo ist denn nun Dein Problem?
>
> Annahme eins: Das FA hat recht, und bei Deinem
> Hobby handelte es sich um ein "Steuersparmodell"
> Da hast Du jetzt einfach nur Pech gehabt...

Was zu klären wäre.

> Aber (Wichtig) da Du vor hast, mit den Showcars
> Geld zu verdienen, hast Du nun einen Persilschein,
> der Dir bestätigt, daß alles nur Liebhaberei ist, und
> daher die Gewinne nicht zu versteuern sind.

Im Steuerrecht gilt die Abschnittsbesteuerung und eine einmal getroffene
Annahme kann auch später unter anderen Gesichtspunkten zu einer anderen
Entscheidung führen, inwieweit rückwirkend eine Änderung von schon
ergangenen Steuerbescheiden möglich ist liegt an deren Festsetzung.

> Laß Dir das bitte so vom Finanzamt für die Zukunft
> schriftlich bestätigen!
> Wenn die dazu nicht bereit sind, bitte doch um eine
> verbindliche Stellungnahme zur Sachlage, falls Du in
> Zukunft maximal einen PKW pro Jahr restaurierst
> und mit Gewinn verkaufst. Wie stellt sich das FA
> dann den Umgang mit den Anlaufverlusten vor?

Kommt auf die Chancen an, die man mit seiner Idee am Markt hat, nach
kaufmännischen Gesichtspunkten gewertet. Man könnte ja auch Lottospielen als
Gewerbe einordnen, denn die Absicht Gewinn zu erzielen besteht ja. ;-))
Ja und die damit verbundenen Kosten wären Betriebsausgabe, Tippkosten,
Arbeitszimmer, Fahrtkosten, Telefon, PC, .....
Und wie wär's mit MLM? Gewinnerzielungsabsicht? Klar, nur wie sieht es mit
den Chancen aus? Wie beim Lotto spielen?

> Wie es aussieht, wirst Du die Auskunft erhalten, daß
> es sich um Liebgaberei handelt.

Ja, für den zu beurteilenden Zeitraum, was man ja widerlegen könnte, mit
den entsprechenden Argumenten und Belegen.
Je offensichtlicher ein "Steuersparmodell" ist, desto kürzer ist auch der
Betrachtungszeitraum für die Gewinnerzielungsabsicht, üblich sind 5 - 7
Jahre, aber eben auch nur "üblich", es könnten auch einige Jahre mehr oder
weniger sein.

> Das sollte nun erst der richtige Ansporn sein, weiter
> zu machen, da Du jetzt
> - keine Mehrwertsteuer auf den Mehrwert zahlen
> mußt.
> - Der Gewinn Deiner Aktivitäten genauso steuerfrei
> bleibt, wie der das Briefmarkensammlers.
> - Du keinerlei Probleme mit den Sozialkassen, Ge-
> nossenschaften und diversen Verbänden bekommst,
> die jedem Gewerbetreibenden nur so das Geld aus
> den Taschen ziehen.

Du hast den wichtigsten Aspekt vergessen, die negativen Einkünfte aus dem
Liebhabereiunternehmen haben keine steuerliche Auswirkung mehr, d.h. mit dem
"Steuern sparen" ist's Essig.
Ja, und der Briefmarkensammler ist relativ, auch er kann stpfl. werden,
wobei dies dann aber nicht die Regel ist.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: Steuererstattung wird zurückgefordert

am 28.01.2006 11:14:22 von Eric Lorenz

Hans-Peter Popowski schrieb:

> Welche Afa für UV? Du meinst Wertberichtigung? Kann ich aber auch (noch)
> nicht erkennen.
> ;-))
>
> Hmm, oder soll das Fzg. vermietet werden (Mietobjekt)?

Wenn ich das richtig gelesen habe, will er den Wagen nicht verkaufen,
sondern benötigt ihn als Vorführfahrzeug. Dann geht der Wagen erstmal
aus dem UV und muss m.E. zwingend als AV behandelt werden.

Eric

Re: Steuererstattung wird zurückgefordert

am 28.01.2006 12:32:45 von Hans-Peter Popowski

"Eric Lorenz" schrieb im Newsbeitrag
news:43db4409$0$20783$

Hallo Eric,

> > Welche Afa für UV? Du meinst Wertberichtigung? Kann ich aber auch (noch)
> > nicht erkennen.
> > ;-))
> >
> > Hmm, oder soll das Fzg. vermietet werden (Mietobjekt)?

> Wenn ich das richtig gelesen habe, will er den Wagen nicht verkaufen,
> sondern benötigt ihn als Vorführfahrzeug. Dann geht der Wagen erstmal
> aus dem UV und muss m.E. zwingend als AV behandelt werden.

ja, habe noch einmal das Ursprungsposting gelesen, aber so richtig hat er
sich nicht zur Option des "Vorführens" geäußert, auf Dauer, für ein Jahr
oder mehrere (?) Jahre.

Dabei fällt mir noch etwas auf, wenn schon die Erstellung eines
Vorführmodells so lange dauert, wie lange sollen dann die ersten Kunden auf
ein "getuntes" Fahrzeug warten?

Und darüber lässt sich trefflich streiten, je nachdem, wie man das Vorführen
definiert.
Aber grundsätzlich hast Du recht, Vorführgüter gehören ins AV, wenn sie dazu
bestimmt sind dem Betrieb dauernd zu dienen.
Sie sind Umlaufvermögen, wenn sie nur vorübergehend als Muster bzw. zur
Vorführung dienen und danach dem Verkauf zur Verfügung stehen.
Also sollte man sich schon **vorher** konkret festlegen, was man eigentlich
möchte, ein unverkäufliches Muster oder eine Handelsware. Dass sich später
etwas ändern könnte, was das ursprünglich gewollte für nicht mehr sinnvoll
erscheinen lässt, ist etwas anderes, aber wenn es zwei grundsätzlich
verschiedene Optionen gibt, sollte man sich schon für eine entscheiden, die
dann aber auch nachvollziehbar ist.
Aber diese Gedanken hat der OP nicht gehabt und sein StB wohl auch nicht.
Hmm, und wie wurde die "Einlage" buchungstechnisch vollzogen? Überhaupt
nicht?

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: Steuererstattung wird zurückgefordert

am 28.01.2006 16:49:44 von Eric Lorenz

Hans-Peter Popowski schrieb:
Hallo HPP!
> ja, habe noch einmal das Ursprungsposting gelesen, aber so richtig hat er
> sich nicht zur Option des "Vorführens" geäußert, auf Dauer, für ein Jahr
> oder mehrere (?) Jahre.

Ich vermute mal, das diese Idee wieder an irgendeinen Stammtisch voller
Konz-Leser ausgedacht wurde. Und sich absolut keine Gedanken gemacht
wurde. Um die Rückzahlung kommt er wohl nicht rum. Basta!

> Dabei fällt mir noch etwas auf, wenn schon die Erstellung eines
> Vorführmodells so lange dauert, wie lange sollen dann die ersten Kunden auf
> ein "getuntes" Fahrzeug warten?

Unternehmer ohne Risiko? Das klappt nicht. Will er immer Vorauskasse
haben? Dem würde ich was husten, wenn er auf so eine Idee kommen sollte!

> Sie sind Umlaufvermögen, wenn sie nur vorübergehend als Muster bzw. zur
> Vorführung dienen und danach dem Verkauf zur Verfügung stehen.

Tja, und dann sieht es scheinbar nun mal aus!

> Also sollte man sich schon **vorher** konkret festlegen, was man eigentlich
> möchte, ein unverkäufliches Muster oder eine Handelsware. Dass sich später
> etwas ändern könnte, was das ursprünglich gewollte für nicht mehr sinnvoll
> erscheinen lässt, ist etwas anderes, aber wenn es zwei grundsätzlich
> verschiedene Optionen gibt, sollte man sich schon für eine entscheiden, die
> dann aber auch nachvollziehbar ist.

Und so ist das halt nicht. Was anderes wäre, wenn er einen konkreten
Vorverkaufvertrag vorweisen könnte, also jemand, der den Wagen nach der
Fertigstellung kaufen will. Und das sollte auch konkret möglich sein,
weil doof ist das FA net!

> Aber diese Gedanken hat der OP nicht gehabt und sein StB wohl auch nicht.
> Hmm, und wie wurde die "Einlage" buchungstechnisch vollzogen? Überhaupt
> nicht?

Wenn das ein Stb verbrochen hätte, würde ich ihn wegen Beratungsfehler
rankriegen!!!

Eric