Wann erhaltene Unterbeteiligung versteuern?

Wann erhaltene Unterbeteiligung versteuern?

am 28.01.2006 19:30:00 von Willi Richter

Guten Tag,

ich bin angestellt und habe letztes Jahr eine Unterbeteiligung an der GmbH
(meinem Arbeitgeber) in Form einer Gbr mit den Haupt-Gesellschaftern
erhalten.
Wann muss ich diese versteuern? (Muss ja wohl, wegen geldwerter Vorteil)
Reicht es, wenn ich das in der Steuererklärung erst erwähne? Also erst ende
April 2006?
Wenn dem nicht so ist - also wenn das sofort versteuert werden muß - was
passiert wenn ich es zu spät tue (z.B. mehrere Monate)? Und WEM passiert es?
;)

Viele Grüße,
Willi

Re: Wann erhaltene Unterbeteiligung versteuern?

am 28.01.2006 20:26:55 von Hans-Peter Popowski

"Willi Richter" schrieb im Newsbeitrag
news:43dbb828$0$1180$

Hallo Willi,

> ich bin angestellt und habe letztes Jahr eine Unterbeteiligung an der GmbH
> (meinem Arbeitgeber) in Form einer Gbr mit den Haupt-Gesellschaftern
> erhalten.

denke mal, dass dies eine "stille" Teilhaberschaft ist, da muss man als
erstes einmal ergünden, ob es eine typisch stille oder eine a-typ. stille
Beteiligung ist, erstere würde grundsätzlich für Kapitaleinkünfte sprechen
und letztere für Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

> Wann muss ich diese versteuern? (Muss ja wohl, wegen geldwerter Vorteil)
> Reicht es, wenn ich das in der Steuererklärung erst erwähne? Also erst
> ende April 2006?
> Wenn dem nicht so ist - also wenn das sofort versteuert werden muß - was
> passiert wenn ich es zu spät tue (z.B. mehrere Monate)? Und WEM passiert
> es?
> ;)

Für die "GbR" muss eine "gesonderte und einheitliche Feststellung" für alle
Gesellschafter dieser GbR im FA von den Verantwortlichen (Geschäftsführer)
dieser GbR eingereicht werden. Das FA ändert dann die jeweiligen
Steuerbescheide (sofern schon ergangen) aller Beteiligten.

Sofortige Besteuerung gibt es nicht, aber es kann u.U. eine Vorauszahlung
(quartalsweise) vom FA für die Zukunft festgesetzt werden (Schätzung).

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: Wann erhaltene Unterbeteiligung versteuern?

am 28.01.2006 23:13:53 von Willi Richter

"Hans-Peter Popowski" <> schrieb im Newsbeitrag
news:drggis$63n$00$
> Für die "GbR" muss eine "gesonderte und einheitliche Feststellung" für
> alle
> Gesellschafter dieser GbR im FA von den Verantwortlichen (Geschäftsführer)
> dieser GbR eingereicht werden. Das FA ändert dann die jeweiligen
> Steuerbescheide (sofern schon ergangen) aller Beteiligten.
>
> Sofortige Besteuerung gibt es nicht, aber es kann u.U. eine Vorauszahlung
> (quartalsweise) vom FA für die Zukunft festgesetzt werden (Schätzung).

Danke für die Antwort.
Nur nochmal um ganz sicher zu gehen:
Es geht nicht um Gewinn-Aufteilung, sondern um den Wert der GmbH, denn ich
habe einen Anteil von unter 1 % an selbiger empfangen (ausgeübtes
Optionsrecht aus dem Arbeitsvertrag) und muss diesen ja als geldwerten
Vorteil, den ich aus meinem Angestelltenverhältnis mit dieser GmbH ziehe,
versteuern. Ansonsten erwarte ich erstmal keine Gewinnausschüttungen, am
Ende steht eigentlich nur ein Verkaufserlös aus der Veräusserung meines
Anteils. Die aber steuerfrei bleiben sollte, weil ich unter 1% Anteile
besitze.
Ich schreibe das deshalb, weil ich mir nicht vorstellen kann, wie das FA aus
einem solchen Szenario eine quartalsweise Zahlung von Steuern festlegen. Es
ist ja eine einmalige Sache. Eine Einweg-GbR sozusagen.
Oder hab ich was wesentliches falsch verstanden?

Mich wundert nur, dass die GmbH das nicht direkt von meinem Gehalt abhält,
denn sie ist doch eigentlich dem FA gegenüber in der Pflicht, meine
Einkünfte zu versteuern und letztere monatlich abzuführen, oder?

Viele Grüße,
Willi

Re: Wann erhaltene Unterbeteiligung versteuern?

am 29.01.2006 06:21:38 von Hans-Peter Popowski

"Willi Richter" schrieb im Newsbeitrag
news:43dbeca0$0$14129$

Hallo Willi,

> > Für die "GbR" muss eine "gesonderte und einheitliche Feststellung" für
> > alle Gesellschafter dieser GbR im FA von den Verantwortlichen
> > (Geschäftsführer) dieser GbR eingereicht werden. Das FA ändert
> > dann die jeweiligen Steuerbescheide (sofern schon ergangen) aller
> > Beteiligten.
> >
> > Sofortige Besteuerung gibt es nicht, aber es kann u.U. eine
> > Vorauszahlung (quartalsweise) vom FA für die Zukunft festgesetzt
> > werden (Schätzung).

> Danke für die Antwort.
> Nur nochmal um ganz sicher zu gehen:
> Es geht nicht um Gewinn-Aufteilung, sondern um den Wert der GmbH, denn ich
> habe einen Anteil von unter 1 % an selbiger empfangen (ausgeübtes
> Optionsrecht aus dem Arbeitsvertrag) und muss diesen ja als geldwerten
> Vorteil, den ich aus meinem Angestelltenverhältnis mit dieser GmbH ziehe,
> versteuern.

ja, wenn er Dir sozusagen "geschenkt" wurde, dann ist dies eine ganz normale
Gegenleistung für Deine Arbeit. Die Frage stellt sich nur nach dem Zeitpunkt
(Option).

> Ansonsten erwarte ich erstmal keine Gewinnausschüttungen, am
> Ende steht eigentlich nur ein Verkaufserlös aus der Veräusserung meines
> Anteils. Die aber steuerfrei bleiben sollte, weil ich unter 1% Anteile
> besitze.
> Ich schreibe das deshalb, weil ich mir nicht vorstellen kann, wie das FA
> aus einem solchen Szenario eine quartalsweise Zahlung von Steuern
> festlegen. Es ist ja eine einmalige Sache. Eine Einweg-GbR sozusagen.
> Oder hab ich was wesentliches falsch verstanden?

Nun, ob Du eine "Rendite" erwartest oder nicht, das ist nicht maßgebend.
Maßgebend ist die gesonderte und einheitliche Feststellung; wie ist denn der
Verlust geregelt?

> Mich wundert nur, dass die GmbH das nicht direkt von meinem Gehalt abhält,
> denn sie ist doch eigentlich dem FA gegenüber in der Pflicht, meine
> Einkünfte zu versteuern und letztere monatlich abzuführen, oder?

Nein, Du bist Gesellschafter der GbR und hast als solcher diese Einkünfte,
seien sie nun Null, negativ oder positiv, in Deiner Steuererklärung
anzugeben und dies geschieht in diesem Falle automatisch über die gesonderte
und einheitliche Feststellung. Und welche Einkünfte dies sind kannst Du
Deinem "GbR-Vertrag" entnehmen, entweder Kapitaleinkünfte oder Einkünfte aus
Gewerbebetrieb.

Habt ihr einen Betriebsrat? Und wenn, hat er den Vertrag geprüft? Oder von
wem wurde er geprüft? Ich hoffe doch von unabhängiger Seite? Denn Deinen
Aussagen nach fehlen Dir IMHO einige Kenntnisse über mögliche Konsequenzen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter