Handyrechnung nur online

Handyrechnung nur online

am 31.01.2006 12:22:33 von Ilka-borchers

Moin zusammen,

ich hab da mal 'ne Frage zu Online-Rechnung meines Mobilfunkanbieters.

Um überhaupt eine Rechnung zu bekommen, muss ich sie mir aus einem
geschützten Kundenbereich der Website des Anbieters laden. Dieses
Exemplar ist dann groß und deutlich als Kopie markiert. Ein EVN ist
dabei, die Mehrwertsteuer ist ausgewiesen. Und die Rechnung lautet auf
meinen Namen.

Ich nutze das Mobiltelefon zu 90 % Privat und habe außerdem einen sehr
günstigen Tarif, so dass meine Motivation, zu einem Tarif zu wechseln,
bei dem ich eine ohnehin eine Originalrechnung bekäme, extrem gering
ist.

Wie muss ich jetzt meinen geschäftlichen Anteil errechnen
(Kleinunternehmer =A719...)?

- aus dem EVN die Nettosumme errechnen + 16% Mehrwertsteuer auf diesen
Teil?
- oder kann ich nur die Nettosumme als geschäftlichen Anteil ansetzen?

Persönlich würde ich zur ersten Lösung tendieren, aber der fette
Aufdruck "Kopie" macht mich nachdenklich...

Fachleute vor, macht mich bitte schlau...

Fragende Grüße,

Ilka

Re: Handyrechnung nur online

am 31.01.2006 13:07:42 von Timo Junge

wrote:
>
> Um überhaupt eine Rechnung zu bekommen, muss ich sie mir aus einem
> geschützten Kundenbereich der Website des Anbieters laden. Dieses
> Exemplar ist dann groß und deutlich als Kopie markiert. Ein EVN ist
> dabei, die Mehrwertsteuer ist ausgewiesen. Und die Rechnung lautet auf
> meinen Namen.
>
> Ich nutze das Mobiltelefon zu 90 % Privat und habe außerdem einen sehr
> günstigen Tarif, so dass meine Motivation, zu einem Tarif zu wechseln,
> bei dem ich eine ohnehin eine Originalrechnung bekäme, extrem gering
> ist.
>
> Wie muss ich jetzt meinen geschäftlichen Anteil errechnen
> (Kleinunternehmer §19...)?
>
> - aus dem EVN die Nettosumme errechnen + 16% Mehrwertsteuer auf diesen
> Teil?

Ohne Gewähr: Genau so, würde ich sagen.
Wenn Du das für >= 3 Monate gemacht hast und feststellst, dass es konstant
z.B. ~10% geschäftlicher Anteil sind, solltest Du es auch später pauschal
mit 10% ansetzen können.

Und zur Not: Sofern nicht Deine gesamte Buchhaltung auf Eigenbelegen
basiert, sollte es kein Problem sein, den via EVN ermittelten Betrag auf
einen Eigenbeleg zu schreiben (wenn Dir das ein besseren Gefühl gibt), die
Rechnungs"kopie" hast Du ja zusätzlich.

Wie hoch ist der Betrag überhaupt?

Viele Grüße
Timo Junge

Re: Handyrechnung nur online

am 31.01.2006 15:12:47 von Will Berghoff

Im News-Beitrag:
tippte :

Hallo Ilka,

in den Bahnforen liest man nichts mehr von Dir, hast Du alles Jan
übergeben?

> Wie muss ich jetzt meinen geschäftlichen Anteil errechnen
> (Kleinunternehmer §19...)?

Was machst Du denn? Schick mal PM, ich bin inzwischen ja auch im
Norden.

> - aus dem EVN die Nettosumme errechnen + 16% Mehrwertsteuer auf
> diesen Teil?
> - oder kann ich nur die Nettosumme als geschäftlichen Anteil
> ansetzen?

Da Du keine vortsteuerabzugsberechtigende Rechnung hast (Online-Druck),
ist Vorsteuerabzug nicht möglich, aber wegen §19 bei Dir ja auch nicht
gegeben. Blöd ist aber der Aufdruck "Kopie"...

Du wirst also den jeweils ermittelten Betrag incl. MwSt als Kosten
ansetzen.

Übrigens akzeptieren die FA bei mir (noch) 30% einer privaten
Telefonrechnung (Festnetz und mobil!), errechnet auf Basis von 3
jeweils ausgewählten Rechnungen pro Jahr. Du musst da nicht die
niedrigsten Rechnungen zugrunde legen.

Gruß aus Lübeck auch an Hochbahn-Jan

Will Berghoff

Re: Handyrechnung nur online

am 01.02.2006 11:18:25 von Gerd Kluger

"Will Berghoff" <> wrote ...

> Übrigens akzeptieren die FA bei mir (noch) 30% einer privaten Telefonrechnung (Festnetz und mobil!), errechnet auf Basis von 3
> jeweils ausgewählten Rechnungen pro Jahr. Du musst da nicht die niedrigsten Rechnungen zugrunde legen.

"*Jeweils* ausgewählt" ist nicht richtig, die 3 Monate müssen
aufeinanderfolgend sein.
Trotzdem bezweifle ich natürlich nicht, dass das Famt das bei
Dir anerkannt hat ;-)

Gruß
Gerd

Re: Handyrechnung nur online

am 01.02.2006 13:54:14 von spammermuell

Will Berghoff schrieb:
[...]
>
>
> Da Du keine vortsteuerabzugsberechtigende Rechnung hast (Online-Druck),
> ist Vorsteuerabzug nicht möglich, aber wegen §19 bei Dir ja auch nicht
> gegeben. Blöd ist aber der Aufdruck "Kopie"...

Warum ist eine Online-Rechnung nicht vorsteuerabzugsberechtigt? Da habe
ich noch nie Ärger mit gehabt. Allerdings steht da nicht Kopie drauf.

[...]
>
> Übrigens akzeptieren die FA bei mir (noch) 30% einer privaten
> Telefonrechnung (Festnetz und mobil!), errechnet auf Basis von 3 jeweils
> ausgewählten Rechnungen pro Jahr. Du musst da nicht die niedrigsten
> Rechnungen zugrunde legen.
>
....willkürlich ausgewählt sicher nicht. So blöd sind die beim Finanzamt
nicht. Bei mir wurden *alle* Rechnungen eines Jahres verlangt -
gottseidank mit getrennten Rufnummern für privat und geschäftlich - um
die Anlagenkosten und die Grundgebühren richtig prozentual aufzuteilen.
Das Finanzamt wollte mir pauschal 20% geschäftlichen Anteil zugestehen.

Hans-Jürgen

Re: Handyrechnung nur online

am 01.02.2006 15:21:36 von Will Berghoff

Im News-Beitrag: drqb1n$o67$ tippte Hans-Jürgen Meyer:
> Warum ist eine Online-Rechnung nicht vorsteuerabzugsberechtigt? Da
> habe ich noch nie Ärger mit gehabt. Allerdings steht da nicht Kopie
> drauf.

Hattest Du schon eine USt-Aussenprüfung seither?

> [...]
> >
> > Übrigens akzeptieren die FA bei mir (noch) 30% einer privaten
> > Telefonrechnung (Festnetz und mobil!), errechnet auf Basis von 3
> > jeweils ausgewählten Rechnungen pro Jahr. Du musst da nicht die
> > niedrigsten Rechnungen zugrunde legen.
> >
> ...willkürlich ausgewählt sicher nicht.

Ich sag's, wie es ist. Bisher war es nicht erforderlich,
aufeinanderfolgende Rechnungen darzulegen. Falls es sich geändert hat,
so habe ich davon noch keine Kenntnis und 2005 ist bei mir noch nicht
erklärt.

> So blöd sind die beim Finanzamt nicht.

Sowieso nicht - die für mich zuständige Sachbearbeiterin ist echt fit.

> Bei mir wurden *alle* Rechnungen eines Jahres
> verlangt - gottseidank mit getrennten Rufnummern für privat und
> geschäftlich - um die Anlagenkosten und die Grundgebühren richtig
> prozentual aufzuteilen. Das Finanzamt wollte mir pauschal 20%
> geschäftlichen Anteil zugestehen.

Ja, wenn Du mit der Pauschale nicht hinkommst, ist das sicher so
richtig. Aber manchmal ist so eine Pauschale ja hinreichend oder der
zusätzliche betrag steht in keinem sinnvollen Verhältnis zum
Bemessungsermittlungsaufwand.

Gruß
Will

Re: Handyrechnung nur online

am 01.02.2006 17:50:46 von Gerd Kluger

"Will Berghoff" <

> Ich sag's, wie es ist. Bisher war es nicht erforderlich, aufeinanderfolgende Rechnungen darzulegen. Falls es sich geändert hat, so
> habe ich davon noch keine Kenntnis und 2005 ist bei mir noch nicht erklärt.

Das war m.W. schon immer so, zumindest mindestens in diesem
Jahrtausend. Du kannst Dir den 3 Monatszeitraum beliebig raussuchen,
es müssen aber 3 aufeinander folgende Monate sein. Außerdem liegt,
wenn ich mich nicht völlig irre, die Nichtbeanstandungsgrenze
(mittlerweile) bei 20%.

Gruß
Gerd

Re: Handyrechnung nur online

am 01.02.2006 19:21:54 von spammermuell

Will Berghoff schrieb:
> Im News-Beitrag: drqb1n$o67$ tippte Hans-Jürgen Meyer:
>
>> Warum ist eine Online-Rechnung nicht vorsteuerabzugsberechtigt? Da
>> habe ich noch nie Ärger mit gehabt. Allerdings steht da nicht Kopie
>> drauf.
>
>
> Hattest Du schon eine USt-Aussenprüfung seither?
>
Ich selbst habe keine Firma und bin von daher nicht direkt betroffen.
Ich muss die in der Firma zwecks Erstattung einreichen. Die Firma ist
allerdings sehr pingelig - hat aber diesbezüglich noch nie gemeckert.
Von daher bin ich etwas verwundert. Wo ist die entsprechende Vorschrift
zu finden?

>> [...]
>> >
>> > Übrigens akzeptieren die FA bei mir (noch) 30% einer privaten
>> > Telefonrechnung (Festnetz und mobil!), errechnet auf Basis von 3
>> > jeweils ausgewählten Rechnungen pro Jahr. Du musst da nicht die
>> > niedrigsten Rechnungen zugrunde legen.
>> >
>> ...willkürlich ausgewählt sicher nicht.
>
>
> Ich sag's, wie es ist. Bisher war es nicht erforderlich,
> aufeinanderfolgende Rechnungen darzulegen. Falls es sich geändert hat,

Allein die Idee sich 3 Rechnungen willkürlich - natürlich die höchsten -
aussuchen zu können ist für mich schlicht unvorstellbar. Außerdem wäre
das überhaupt nicht repräsentativ (das sind noch nicht mal die 3 Monate).

> so habe ich davon noch keine Kenntnis und 2005 ist bei mir noch nicht
> erklärt.
>
Wie gesagt - vielleicht Glück gehabt. Die 30% laufen in Niedersachsen
schon lange nicht mehr.

[...]
> Ja, wenn Du mit der Pauschale nicht hinkommst, ist das sicher so
> richtig. Aber manchmal ist so eine Pauschale ja hinreichend oder der
> zusätzliche betrag steht in keinem sinnvollen Verhältnis zum
> Bemessungsermittlungsaufwand.
>
20% Privat, Rest Firma.

Hans-Jürgen

Re: Handyrechnung nur online

am 01.02.2006 21:28:47 von Eric Lorenz

Hans-Jürgen Meyer schrieb:
>
> Ich selbst habe keine Firma und bin von daher nicht direkt betroffen.
> Ich muss die in der Firma zwecks Erstattung einreichen. Die Firma ist
> allerdings sehr pingelig - hat aber diesbezüglich noch nie gemeckert.
> Von daher bin ich etwas verwundert. Wo ist die entsprechende Vorschrift
> zu finden?


§ 14 UStG!

Eric

Re: Handyrechnung nur online

am 01.02.2006 22:08:10 von spammermuell

Eric Lorenz schrieb:
> Hans-Jürgen Meyer schrieb:
>
>>
>> Ich selbst habe keine Firma und bin von daher nicht direkt betroffen.
>> Ich muss die in der Firma zwecks Erstattung einreichen. Die Firma ist
>> allerdings sehr pingelig - hat aber diesbezüglich noch nie gemeckert.
>> Von daher bin ich etwas verwundert. Wo ist die entsprechende
>> Vorschrift zu finden?
>
>
>
> § 14 UStG!
>
6.1 - da werden auch gleich die Ausnahmemöglichkeiten angedeutet...
Gibt es mittlerweile entsprechende Vorschriften?

Ansonsten könnte ich mir vorstellen, das die Abgabenordnung § 147
(Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen) noch
Möglichkeiten bietet.

Hans-Jürgen

Re: Handyrechnung nur online

am 02.02.2006 21:19:44 von Matthias Kryn

Hans-Jürgen Meyer schrieb:

> Warum ist eine Online-Rechnung nicht
> vorsteuerabzugsberechtigt?

Eine Rechnung ist nur dann vorsteuerabzugsberechtigt, wenn sie
mit einer qualifizierten digitalen Signatur versehen ist. Ich
habe heute mit einem WP gesprochen; ja, die Außenprüfer vom FA
achten darauf.

Grüße
Matthias