Nettosumme Pflicht auf Rechnung?
Nettosumme Pflicht auf Rechnung?
am 02.02.2006 15:45:00 von Guido Schmidt
Hallo,
muss auf einer Rechnung zwecks Vorsteuerabzug auch die Nettosumme stehen?
Auf der Rechnung stehen:
- 3 Positionen jeweils mit Netto- und Bruttobetrag
- Mehrwertsteuerbetrag und Mehrwertsteuersatz
- Bruttosumme
- nicht die sonst übliche Nettosumme
Ich bin nach Lektüre von §14 UStg nicht wirklich schlauer geworden? Alle
anderen Anforderungen an eine Rechnung sind erfüllt.
Guido
Re: Nettosumme Pflicht auf Rechnung?
am 02.02.2006 16:21:07 von Ulrich Hoffmann
"Guido Schmidt" schrieb:
> muss auf einer Rechnung zwecks Vorsteuerabzug auch die
> Nettosumme stehen?
>
> ...
>
> Ich bin nach Lektüre von §14 UStg nicht wirklich schlauer
> geworden? Alle anderen Anforderungen an eine Rechnung
> sind erfüllt.
Lies das BMF-Schreiben vom 29.1.2004 (beim BMF).
UH
Re: Nettosumme Pflicht auf Rechnung?
am 02.02.2006 17:04:18 von Guido Schmidt
Ulrich Hoffmann schrieb:
> Lies das BMF-Schreiben vom 29.1.2004 (beim BMF).
Vielleicht bin ich ja begriffstutzig, aber da steht zu meiner konkreten
Frage auch nur das, was schon im UStG steht? Weitere Ausführungen zu
diesem Punkt gibt es da auch nicht.
"Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
[...]
7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen
aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10)
sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie
nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden
Steuerbetrag ..."
Ich bin leider nicht in der Lage, da ein eindeutige Antwort auf meine
Frage herauszuinterpretieren. Wer hilft?
Gibt es weitere Gesetze, aufgrund derer bei Aktiengesellschaften
Handelregistereintrag, Vorstand, Aufsichtsrat etc. auf der Rechnung
vermerkt sein müssen.
Guido
Re: Nettosumme Pflicht auf Rechnung?
am 02.02.2006 19:45:24 von Oliver Trost
"Guido Schmidt" <> schrieb im Newsbeitrag
news:drtai9$hm6$
> Ulrich Hoffmann schrieb:
>
>> Lies das BMF-Schreiben vom 29.1.2004 (beim BMF).
>
> Vielleicht bin ich ja begriffstutzig, aber da steht zu meiner konkreten
> Frage auch nur das, was schon im UStG steht? Weitere Ausführungen zu
> diesem Punkt gibt es da auch nicht.
>
> "Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
> [...]
> 7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte
> Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im
> Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im
> Entgelt berücksichtigt ist,...
Du hast deine Frage doch schon selbst beantwortet. Mit Entgelt ist der
Nettobetrag gemeint. Also Pflichtangabe (bei Rechnungen über 100 Euro).
gruß oliver
Re: Nettosumme Pflicht auf Rechnung?
am 02.02.2006 23:53:25 von Martin Schoenbeck
Hallo Oliver,
Oliver Trost schrieb:
> Du hast deine Frage doch schon selbst beantwortet. Mit Entgelt ist der
> Nettobetrag gemeint.
Ist ja auch völlig zwingend. Woraus schließt Du das? Genauer: wo steht das?
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Re: Nettosumme Pflicht auf Rechnung?
am 03.02.2006 06:28:15 von Matthias Reichelt
Hi Martin,
"Martin Schoenbeck" <> schrieb im Newsbeitrag
news:ivra8nvgg96s$
> Ist ja auch völlig zwingend. Woraus schließt Du das? Genauer: wo steht
> das?
§ 10 Abs 1 S1+2 UStG. Satz 1 definiert BMG für USt = Entgelt
Satz definiert Entgelt = aufgewandter Betrag (Brutto) abzgl. USt. (gleich
Netto).
Gruß Matti
Re: Nettosumme Pflicht auf Rechnung?
am 03.02.2006 07:09:23 von Guido Schmidt
Matthias Reichelt schrieb:
Vielen Dank für die Antworten
> § 10 Abs 1 S1+2 UStG. Satz 1 definiert BMG für USt = Entgelt
> Satz definiert Entgelt = aufgewandter Betrag (Brutto) abzgl. USt. (gleich
> Netto).
Hmmm, so ganz sicher bin ich mir immer noch nicht, aber die
Interpretation von Steuergesetzestexten ist auch absolut nicht mein
Fachgebiet. Die Nettoentgelte für die 3 Rechnungspositionen sind ja
vermerkt, es fehlt eben nur die sich daraus ergebende Nettosumme.
Guido
Re: Nettosumme Pflicht auf Rechnung?
am 03.02.2006 08:36:29 von Gisela Koenig
>
> Hmmm, so ganz sicher bin ich mir immer noch nicht, aber die
> Interpretation von Steuergesetzestexten ist auch absolut nicht mein
> Fachgebiet.
> Guido
hallo Guido,
lass es einfach mal so stehen. Es gibt Leute bei uns, die haben das
studiert. Das Entgelt ist für dich der Nettobetrag.
Es ist halt so: Gesetze lesen ist nicht wie Roman lesen, es gibt da
eben eine eigene Sprache.
Gisela König
Re: Nettosumme Pflicht auf Rechnung?
am 03.02.2006 08:42:35 von Guido Schmidt
Gisela Koenig schrieb:
> Das Entgelt ist für dich der Nettobetrag.
Da fängt das mit den mißverständlichen Begrifflichkeiten ja an. Ein
*Nettobetrag* steht bei jeder einzelnen Rechnungsposition, woraus man
natürlich jederzeit schmerzfrei die Nettosumme bilden kann. Diese steht
eben nur nicht noch mal separat auf der Rechnung. Aber gut, ich gehe
dann mal davon aus, das sie da stehen sollte.
> Es ist halt so: Gesetze lesen ist nicht wie Roman lesen, es gibt da
> eben eine eigene Sprache.
Zweifellos.
Guido