Umzug wegen arbeit ...

Umzug wegen arbeit ...

am 02.02.2006 19:23:34 von juergen.penzenstadler

Hallo NG,

was kann man den alles absetzen, wenn man wegen der arbeit komplett
umgezogen ist?

Vielen Dank im Voraus ...

Re: Umzug wegen arbeit ...

am 02.02.2006 21:11:10 von Martin Hentrich

On Thu, 2 Feb 2006 19:23:34 +0100, "Jürgen Penz."
<> wrote:

>was kann man den alles absetzen, wenn man wegen der arbeit komplett
>umgezogen ist?

Die Umzugskosten?

Martin

Re: Umzug wegen arbeit ...

am 02.02.2006 21:40:58 von juergen.penzenstadler

> >was kann man den alles absetzen, wenn man wegen der arbeit komplett
> >umgezogen ist?
>
> Die Umzugskosten?

Hab mal was von Herd und so gehört ...?

Re: Umzug wegen arbeit ...

am 02.02.2006 22:54:57 von Erich Mathild

"Jürgen Penz." <> wrote:

>Hab mal was von Herd und so gehört ...?

Ich auch. Der genaue Wortlaut war: "Eigener Herd ist Goldes wert".
Hilft das?

Gruß
Erich

Re: Umzug wegen arbeit ...

am 02.02.2006 23:05:20 von Florian Kleinmanns

"Jürgen Penz." <> schrieb:
>> >was kann man den alles absetzen, wenn man wegen der arbeit komplett
>> >umgezogen ist?
>>
>> Die Umzugskosten?
>
>Hab mal was von Herd und so gehört ...?

Wenn Dein bisheriger Herd beim Umzug kaputt gegangen ist...

Grüße
Florian
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.

Re: Umzug wegen arbeit ...

am 02.02.2006 23:13:39 von Eric Lorenz

Jürgen Penz. schrieb:
> Hallo NG,
>
> was kann man den alles absetzen, wenn man wegen der arbeit komplett
> umgezogen ist?
Kosten, die im Zusammenhang mit einem Umzug entstehen, sind
grundsätzlich Kosten der privaten Lebensführung und deshalb steuerlich
ohne Bedeutung. Umzugskosten können aber dann als Werbungskosten
absetzbar sein, wenn der Wohnungswechsel beruflich veranlasst ist.

Eine berufliche Veranlassung ist anzunehmen, wenn

- sich die Dauer der Fahrzeit für die Fahrten zur Arbeit um mindestens
eine Stunde täglich verkürzt,

- eine Dienstwohnung bezogen oder geräumt werden muss,

- die Wohnung aus beruflichen Gründen näher an den Arbeitsort verlegt wird,

- mit dem Umzug eine doppelte Haushaltsführung beendet wird,

- Sie vom Arbeitgeber an einen anderen Ort versetzt werden,

- Sie erstmals eine Berufstätigkeit an einem anderen Ort aufnehmen.


In Ausnahmefällen können die Kosten eines Umzugs als außergewöhnliche
Belastungen absetzbar sein. Dies kommt in Betracht, wenn der Umzug wegen
einer Krankheit oder Behinderung zwangsläufig ist, beispielsweise Umzug
aus einem schadstoffbelasteten Haus in eine andere Wohnung oder Umzug in
eine behindertengerechte ebenerdige Wohnung.

Absetzbar als Werbungskosten sind Transportkosten, Reisekosten, doppelte
Mietzahlungen, Maklerkosten, Unterrichtskosten für die Kinder,
Anschaffungskosten für Kochherd und Öfen sowie eine
Umzugskostenpauschale für sonstige Auslagen.

Die Umzugskostenpauschale beträgt bei Umzügen seit dem 1.8.2004

- für Verheiratete 1.121 Euro, für Ledige 550 Euro und für jede weitere
Person des Haushalts 242 Euro

- für Ledige 561 Euro

- für jede weitere Person des Haushalts 247 Euro


Der Höchstbetrag für Unterrichtskosten beträgt bei Umzügen seit dem
1.8.2004 1.409 Euro.


Kosten, die im Zusammenhang mit einem Umzug entstehen, sind
grundsätzlich Kosten der privaten Lebensführung und deshalb steuerlich
ohne Bedeutung. Umzugskosten können aber dann als Werbungskosten
absetzbar sein, wenn der Wohnungswechsel beruflich veranlasst ist.

Eine berufliche Veranlassung ist anzunehmen, wenn

- sich die Dauer der Fahrzeit für die Fahrten zur Arbeit um mindestens
eine Stunde täglich verkürzt,

- eine Dienstwohnung bezogen oder geräumt werden muss,

- die Wohnung aus beruflichen Gründen näher an den Arbeitsort verlegt wird,

- mit dem Umzug eine doppelte Haushaltsführung beendet wird,

- Sie vom Arbeitgeber an einen anderen Ort versetzt werden,

- Sie erstmals eine Berufstätigkeit an einem anderen Ort aufnehmen.


In Ausnahmefällen können die Kosten eines Umzugs als außergewöhnliche
Belastungen absetzbar sein. Dies kommt in Betracht, wenn der Umzug wegen
einer Krankheit oder Behinderung zwangsläufig ist, beispielsweise Umzug
aus einem schadstoffbelasteten Haus in eine andere Wohnung oder Umzug in
eine behindertengerechte ebenerdige Wohnung.

Absetzbar als Werbungskosten sind Transportkosten, Reisekosten, doppelte
Mietzahlungen, Maklerkosten, Unterrichtskosten für die Kinder,
Anschaffungskosten für Kochherd und Öfen sowie eine
Umzugskostenpauschale für sonstige Auslagen.

Die Umzugskostenpauschale beträgt bei Umzügen seit dem 1.8.2004

- für Verheiratete 1.121 Euro, für Ledige 550 Euro und für jede weitere
Person des Haushalts 242 Euro

- für Ledige 561 Euro

- für jede weitere Person des Haushalts 247 Euro


Der Höchstbetrag für Unterrichtskosten beträgt bei Umzügen seit dem
1.8.2004 1.409 Euro.

Eric

Re: Umzug wegen arbeit ...

am 02.02.2006 23:14:41 von Florian Kleinmanns

"Jürgen Penz." <> schrieb:
>> >was kann man den alles absetzen, wenn man wegen der arbeit komplett
>> >umgezogen ist?
>>
>> Die Umzugskosten?
>
>Hab mal was von Herd und so gehört ...?

Wenn Dein bisheriger Herd beim Umzug kaputt gegangen ist...

Grüße
Florian
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.

Re: Umzug wegen arbeit ...

am 03.02.2006 16:43:10 von juergen.penzenstadler

> >> Die Umzugskosten?
> >
> >Hab mal was von Herd und so gehört ...?
>
> Wenn Dein bisheriger Herd beim Umzug kaputt gegangen ist...

Hatte vorher keinen !?!

Re: Umzug wegen arbeit ...

am 03.02.2006 17:03:15 von Martin Hentrich

On Fri, 3 Feb 2006 16:43:10 +0100, "Jürgen Penz."
<> wrote:

>Hatte vorher keinen !?!

Dann nicht.

Sonst könnte ja jeder auf die Idee kommen, sich bei einem
arbeitsbedingten Umzug jeweils eine neue Wohnungseinrichtung von uns
Steuerbürgern mitfinanzieren zu lassen. Es gibt sicher Ausnahmen, die
jedoch im Detail und den Umständen des Einzelfalles nach zu beurteilen
sind. Irgendwelche 0815 Regeln gibt es eher nicht.

Also: Alles, was mit dem Umzug direkt in Verbindung steht, auch
Schäden dabei, aber nur, wenn da keine Versicherung das zahlt, und die
sollte man für einen Umzug über eine Spedition haben.

Martin

Re: Umzug wegen arbeit ...

am 04.02.2006 13:35:28 von Bernhard Muenzer

"Jürgen Penz." <> writes:
> > >was kann man den alles absetzen, wenn man wegen der arbeit komplett
> > >umgezogen ist?
> >
> > Die Umzugskosten?

Bei berufsbedingtem Umzug allemal.

> Hab mal was von Herd und so gehört ...?

BTDTGTT (Been there, done that, got the tax refund) - vor 15 Jahren.

Ob es dafür (steuerliche Absetzbarkeit eines Herdes beim Einzug in eine Miet-
wohnung ohne vom Vermieter gestellten Herd) allerdings einen Rechtanspruch
gab oder ob das Ermessenssache des Sachbearbeiters war weiß ich nicht.
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>905
&&942>e?61-m:u)["\t*nl`-llkbzCqfymfvna+qfymfvN#gqbkmqfA "]^3))for(u=_=l=0;79-
(m=e%80)&&I*l+_*_< 6&&28-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;} ';&C

Re: Umzug wegen arbeit ...

am 07.02.2006 19:59:06 von Florian Kleinmanns

Martin Hentrich <> schrieb:
>Also: Alles, was mit dem Umzug direkt in Verbindung steht, auch
>Schäden dabei, aber nur, wenn da keine Versicherung das zahlt, und die
>sollte man für einen Umzug über eine Spedition haben.

Die Prämie für die Versicherung ist übrigens auch absetzbar. ;-)

Grüße
Florian
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.