Schlussrechnung > Abschlagszahlungen
Schlussrechnung > Abschlagszahlungen
am 03.02.2006 10:03:34 von Heiko Werns
Hallo,
eine Schlussrechnung für ein Projekt muss ja auch erfolgte
Abschlagszahlungen enthalten. Diese führe ich als Bruttobeträge in der
Rechnung auf und ziehe sie von der Summe ab. Übrig bleibt der vom Kunden
zu bezahlende Rest - auch als Bruttobetrag.
Beispiel:
1x Projektkosten netto 10.000,00 Euro
_________________________________________
Summe netto 10.000,00 Euro
zzgl. 16% MwSt. 1.600,00 Euro
Summe brutto 11.600,00 Euro
abzgl. Zahlung 01.01. 5.000,00 Euro
abzgl. Zahlung 01.02. 5.000,00 Euro
Restbetrag 1.600,00 Euro
So mache ich das bisher immer und es hat auch noch kein Kunde Probleme
damit gehabt.
Muss ich eigentlich nochmal explizit darunter schrieben, welche
Umsatzsteuer in diesem Restbetrag enthalten ist?
Danke!
Heiko
Re: Schlussrechnung > Abschlagszahlungen
am 03.02.2006 18:46:01 von Oliver Trost
"Heiko Werns" <> schrieb im Newsbeitrag
news:drv66j$7s6$03$
> Hallo,
>
> eine Schlussrechnung für ein Projekt muss ja auch erfolgte
> Abschlagszahlungen enthalten. Diese führe ich als Bruttobeträge in der
> Rechnung auf und ziehe sie von der Summe ab. Übrig bleibt der vom Kunden
> zu bezahlende Rest - auch als Bruttobetrag.
>
> Beispiel:
>
> 1x Projektkosten netto 10.000,00 Euro
> _________________________________________
> Summe netto 10.000,00 Euro
> zzgl. 16% MwSt. 1.600,00 Euro
> Summe brutto 11.600,00 Euro
>
> abzgl. Zahlung 01.01. 5.000,00 Euro
> abzgl. Zahlung 01.02. 5.000,00 Euro
>
> Restbetrag 1.600,00 Euro
>
> So mache ich das bisher immer und es hat auch noch kein Kunde Probleme
> damit gehabt.
>
> Muss ich eigentlich nochmal explizit darunter schrieben, welche
> Umsatzsteuer in diesem Restbetrag enthalten ist?
>
Wie sehen denn deine Anzahlungsrechnungen aus?
Re: Schlussrechnung > Abschlagszahlungen
am 03.02.2006 19:03:58 von Roger Kluge
Hallo,
Am Fri, 3 Feb 2006 18:46:01 +0100 wurde folgendes gepostet:
> "Heiko Werns" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:drv66j$7s6$03$
>> Hallo,
>>
>> eine Schlussrechnung für ein Projekt muss ja auch erfolgte
>> Abschlagszahlungen enthalten. Diese führe ich als Bruttobeträge in der
>> Rechnung auf und ziehe sie von der Summe ab. Übrig bleibt der vom Kunden
>> zu bezahlende Rest - auch als Bruttobetrag.
>>
>> Beispiel:
>>
>> 1x Projektkosten netto 10.000,00 Euro
>> _________________________________________
>> Summe netto 10.000,00 Euro
>> zzgl. 16% MwSt. 1.600,00 Euro
>> Summe brutto 11.600,00 Euro
>>
>> abzgl. Zahlung 01.01. 5.000,00 Euro
>> abzgl. Zahlung 01.02. 5.000,00 Euro
>>
>> Restbetrag 1.600,00 Euro
>>
>> So mache ich das bisher immer und es hat auch noch kein Kunde Probleme
>> damit gehabt.
>>
>> Muss ich eigentlich nochmal explizit darunter schrieben, welche
>> Umsatzsteuer in diesem Restbetrag enthalten ist?
>>
>
> Wie sehen denn deine Anzahlungsrechnungen aus?
im Betreff steht "Abschlag..", nicht Anzahlung.
Die ausgewiesene MWSt steht m.W. dem FA zu, also die aus den
Abschlagzahlungen und die aus der Schlussrechnung.
Ich würde nur die MWSt. auf den Restbetrag ausweisen.
Grüße,
Roger
Re: Schlussrechnung > Abschlagszahlungen
am 03.02.2006 19:20:17 von Oliver Trost
"Roger Kluge" <> schrieb im Newsbeitrag
news:10qm18j7krdol$
> Hallo,
>
> Am Fri, 3 Feb 2006 18:46:01 +0100 wurde folgendes gepostet:
>
>> "Heiko Werns" <> schrieb im Newsbeitrag
>> news:drv66j$7s6$03$
>>> Hallo,
>>>
>>> eine Schlussrechnung für ein Projekt muss ja auch erfolgte
>>> Abschlagszahlungen enthalten. Diese führe ich als Bruttobeträge in der
>>> Rechnung auf und ziehe sie von der Summe ab. Übrig bleibt der vom Kunden
>>> zu bezahlende Rest - auch als Bruttobetrag.
>>>
>>> Beispiel:
>>>
>>> 1x Projektkosten netto 10.000,00 Euro
>>> _________________________________________
>>> Summe netto 10.000,00 Euro
>>> zzgl. 16% MwSt. 1.600,00 Euro
>>> Summe brutto 11.600,00 Euro
>>>
>>> abzgl. Zahlung 01.01. 5.000,00 Euro
>>> abzgl. Zahlung 01.02. 5.000,00 Euro
>>>
>>> Restbetrag 1.600,00 Euro
>>>
>>> So mache ich das bisher immer und es hat auch noch kein Kunde Probleme
>>> damit gehabt.
>>>
>>> Muss ich eigentlich nochmal explizit darunter schrieben, welche
>>> Umsatzsteuer in diesem Restbetrag enthalten ist?
>>>
>>
>> Wie sehen denn deine Anzahlungsrechnungen aus?
>
>
> im Betreff steht "Abschlag..", nicht Anzahlung.
>
Ob Anzahlung oder Abschlag: umsatzsteuerlich völlig irrelevant, da gezahlt
wurde bei noch nicht erbrachter Leistung. Wenn in den Abschlagsrechnungen
keine Umsatzsteuer ausgewiesen wurde, muss diese auch nicht doppelt
abgeführt werden. Hat er in den Abschlägen Umsatzsteuer ausgewiesen, muss er
diese jetzt nochmals abführen, da doppelt ausgewiesen. In R 187 UStR sind
verschiedene Möglichkeiten von Verrechnungen von Anzahlungen (Abschlägen) in
einer Schlussrechnung aufgeführt.
gruß oliver
Re: Schlussrechnung > Abschlagszahlungen
am 04.02.2006 07:07:36 von Lutz Schulze
On Fri, 3 Feb 2006 19:20:17 +0100, "Oliver Trost"
<> wrote:
>Ob Anzahlung oder Abschlag: umsatzsteuerlich völlig irrelevant, da gezahlt
>wurde bei noch nicht erbrachter Leistung.
Wieso noch nicht erbracht, wenn er die Abschlagsrechnungen z.B. nach
Projektfortschritt erstellt?
>Wenn in den Abschlagsrechnungen
>keine Umsatzsteuer ausgewiesen wurde, muss diese auch nicht doppelt
>abgeführt werden. Hat er in den Abschlägen Umsatzsteuer ausgewiesen, muss er
>diese jetzt nochmals abführen, da doppelt ausgewiesen.
Und die Möglichkeit, die Abschlagsrechnungen zu korrigieren, besteht
nicht?
Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk:
jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
Test im IT-Administrator:
- die Seite rund um EDV-Netzwerke
Re: Schlussrechnung > Abschlagszahlungen
am 04.02.2006 11:19:41 von Heiko Werns
Oliver Trost schrieb:
> "Heiko Werns" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:drv66j$7s6$03$
>
>>Hallo,
>>
>>eine Schlussrechnung für ein Projekt muss ja auch erfolgte
>>Abschlagszahlungen enthalten. Diese führe ich als Bruttobeträge in der
>>Rechnung auf und ziehe sie von der Summe ab. Übrig bleibt der vom Kunden
>>zu bezahlende Rest - auch als Bruttobetrag.
>>
>>Beispiel:
>>
>>1x Projektkosten netto 10.000,00 Euro
>>_________________________________________
>>Summe netto 10.000,00 Euro
>>zzgl. 16% MwSt. 1.600,00 Euro
>>Summe brutto 11.600,00 Euro
>>
>>abzgl. Zahlung 01.01. 5.000,00 Euro
>>abzgl. Zahlung 01.02. 5.000,00 Euro
>>
>>Restbetrag 1.600,00 Euro
>>
>>So mache ich das bisher immer und es hat auch noch kein Kunde Probleme
>>damit gehabt.
>>
>>Muss ich eigentlich nochmal explizit darunter schrieben, welche
>>Umsatzsteuer in diesem Restbetrag enthalten ist?
>>
>
>
> Wie sehen denn deine Anzahlungsrechnungen aus?
Beispiel Abschlagsrechnung:
1x Abschlag Projektkosten 2.000,00 Euro
(Fortschritt: 20%)
____________________________________________
Summe netto 2.000,00 Euro
zzgl. 16% MwSt. 320,00 Euro
Rechnungssumme 2.320,00 Euro
Gruss
Heiko
Re: Schlussrechnung > Abschlagszahlungen
am 04.02.2006 11:26:51 von Heiko Werns
Oliver Trost schrieb:
> "Roger Kluge" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:10qm18j7krdol$
>
>>Hallo,
>>
>> Am Fri, 3 Feb 2006 18:46:01 +0100 wurde folgendes gepostet:
>>
>>
>>>"Heiko Werns" <> schrieb im Newsbeitrag
>>>news:drv66j$7s6$03$
>>>
>>>>Hallo,
>>>>
>>>>eine Schlussrechnung für ein Projekt muss ja auch erfolgte
>>>>Abschlagszahlungen enthalten. Diese führe ich als Bruttobeträge in der
>>>>Rechnung auf und ziehe sie von der Summe ab. Übrig bleibt der vom Kunden
>>>>zu bezahlende Rest - auch als Bruttobetrag.
>>>>
>>>>Beispiel:
>>>>
>>>>1x Projektkosten netto 10.000,00 Euro
>>>>_________________________________________
>>>>Summe netto 10.000,00 Euro
>>>>zzgl. 16% MwSt. 1.600,00 Euro
>>>>Summe brutto 11.600,00 Euro
>>>>
>>>>abzgl. Zahlung 01.01. 5.000,00 Euro
>>>>abzgl. Zahlung 01.02. 5.000,00 Euro
>>>>
>>>>Restbetrag 1.600,00 Euro
>>>>
>>>>So mache ich das bisher immer und es hat auch noch kein Kunde Probleme
>>>>damit gehabt.
>>>>
>>>>Muss ich eigentlich nochmal explizit darunter schrieben, welche
>>>>Umsatzsteuer in diesem Restbetrag enthalten ist?
>>>>
>>>
>>>Wie sehen denn deine Anzahlungsrechnungen aus?
>>
>>
>>im Betreff steht "Abschlag..", nicht Anzahlung.
>>
>
> Ob Anzahlung oder Abschlag: umsatzsteuerlich völlig irrelevant, da gezahlt
> wurde bei noch nicht erbrachter Leistung.
Nein, die Abschläge stelle ich schon entsprechend dem Fortschritt
(geschätzt, gerundet) in Rechnung. Das heisst also: Leistungen wurden
erbracht, aber Projekt ist insgesamt noch nicht abgeschlossen.
> Wenn in den Abschlagsrechnungen
> keine Umsatzsteuer ausgewiesen wurde, muss diese auch nicht doppelt
> abgeführt werden.
In den Abschlagrechnungen ist die Umsatzsteuer ausgewiesen.
> Hat er in den Abschlägen Umsatzsteuer ausgewiesen, muss er
> diese jetzt nochmals abführen, da doppelt ausgewiesen.
Warum? In der Schlussrechnung habe ich doch deshalb die
Brutto_zahlungen_ von der Bruttogesamtsumme abgezogen.
> In R 187 UStR sind
> verschiedene Möglichkeiten von Verrechnungen von Anzahlungen (Abschlägen) in
> einer Schlussrechnung aufgeführt.
Hast du dafür einen Link? Habe über Google leider nichts gefunden...
Danke!
Heiko
Re: Schlussrechnung > Abschlagszahlungen
am 04.02.2006 11:29:59 von Heiko Werns
Roger Kluge schrieb:
> Hallo,
>
> Am Fri, 3 Feb 2006 18:46:01 +0100 wurde folgendes gepostet:
>
>
>>"Heiko Werns" <> schrieb im Newsbeitrag
>>news:drv66j$7s6$03$
>>
>>>Hallo,
>>>
>>>eine Schlussrechnung für ein Projekt muss ja auch erfolgte
>>>Abschlagszahlungen enthalten. Diese führe ich als Bruttobeträge in der
>>>Rechnung auf und ziehe sie von der Summe ab. Übrig bleibt der vom Kunden
>>>zu bezahlende Rest - auch als Bruttobetrag.
>>>
>>>Beispiel:
>>>
>>>1x Projektkosten netto 10.000,00 Euro
>>>_________________________________________
>>>Summe netto 10.000,00 Euro
>>>zzgl. 16% MwSt. 1.600,00 Euro
>>>Summe brutto 11.600,00 Euro
>>>
>>>abzgl. Zahlung 01.01. 5.000,00 Euro
>>>abzgl. Zahlung 01.02. 5.000,00 Euro
>>>
>>>Restbetrag 1.600,00 Euro
>>>
>>>So mache ich das bisher immer und es hat auch noch kein Kunde Probleme
>>>damit gehabt.
>>>
>>>Muss ich eigentlich nochmal explizit darunter schrieben, welche
>>>Umsatzsteuer in diesem Restbetrag enthalten ist?
>>>
>>
>>Wie sehen denn deine Anzahlungsrechnungen aus?
>
>
>
> im Betreff steht "Abschlag..", nicht Anzahlung.
>
> Die ausgewiesene MWSt steht m.W. dem FA zu, also die aus den
> Abschlagzahlungen und die aus der Schlussrechnung.
> Ich würde nur die MWSt. auf den Restbetrag ausweisen.
Okay, wenn ich also darunter schreibe, wieviel Umsatzssteuer in diesem
Restbetrag enthalten ist, brauch ich nicht noch zusätzlich den
Nettobetrag aufführen?
Danke!
Heiko
Re: Schlussrechnung > Abschlagszahlungen
am 04.02.2006 11:32:54 von Heiko Werns
Lutz Schulze schrieb:
> On Fri, 3 Feb 2006 19:20:17 +0100, "Oliver Trost"
> <> wrote:
>
>
>>Ob Anzahlung oder Abschlag: umsatzsteuerlich völlig irrelevant, da gezahlt
>>wurde bei noch nicht erbrachter Leistung.
>
>
> Wieso noch nicht erbracht, wenn er die Abschlagsrechnungen z.B. nach
> Projektfortschritt erstellt?
Ja,so ist es: Berechnung nach Projektfortschritt.
>>Wenn in den Abschlagsrechnungen
>>keine Umsatzsteuer ausgewiesen wurde, muss diese auch nicht doppelt
>>abgeführt werden. Hat er in den Abschlägen Umsatzsteuer ausgewiesen, muss er
>>diese jetzt nochmals abführen, da doppelt ausgewiesen.
>
>
> Und die Möglichkeit, die Abschlagsrechnungen zu korrigieren, besteht
> nicht?
Warum? Die Abschlagszahlungen ziehe ich doch Brutto vom Brutto der
Schlussrechnung ab.
Gruss
Heiko
Re: Schlussrechnung > Abschlagszahlungen
am 04.02.2006 14:10:29 von Lutz Schulze
On Sat, 04 Feb 2006 11:32:54 +0100, Heiko Werns
<> wrote:
>> Und die Möglichkeit, die Abschlagsrechnungen zu korrigieren, besteht
>> nicht?
>
>Warum? Die Abschlagszahlungen ziehe ich doch Brutto vom Brutto der
>Schlussrechnung ab.
Ich meinte nur für den Fall:
>>>Hat er in den Abschlägen Umsatzsteuer ausgewiesen, muss er
>>>diese jetzt nochmals abführen, da doppelt ausgewiesen.
Lutz
--
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jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
Test im IT-Administrator:
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Re: Schlussrechnung > Abschlagszahlungen
am 04.02.2006 16:40:37 von Roger Kluge
Hallo,
ob Du den Nettobetrag ausweisen mußt oder nicht, weiß ich nicht. Enthaltene
MWST muß laut USTG ausgewiesen werden. Lies mal § 14 USTg.
Es geht doch hier um mehrfach ausgewiesene USt.
Du weist in der Abschlagrechnung UND in der Schlußrechnung UST. auf Beträge
aus. Die 1600EUR UST. der Abschlagrechnung würde ich in der Schlußrechnung
nicht ausweisen.
Dafür muß die USt. für den Restbetrag noch ausgewiesen werden.
Grüße,
Roger
Re: Schlussrechnung > Abschlagszahlungen
am 04.02.2006 17:27:06 von Heiko Werns
Roger Kluge schrieb:
> Hallo,
>
>
>
> ob Du den Nettobetrag ausweisen mußt oder nicht, weiß ich nicht. Enthaltene
> MWST muß laut USTG ausgewiesen werden. Lies mal § 14 USTg.
Okay, stimmt, davon steht dort nirgendwo nichts.
> Es geht doch hier um mehrfach ausgewiesene USt.
Hmm, du meinst, weil ich die oben für die gesamte Projektsumme einzeln
ausweise? Der Abzug der beiden Abschlagszahlungen hätte dort keinen
mindernden Einfluss?
Hm, soll das heissen: Ich habe das immer falsch gemacht und kein Kunde
hat sich dran gestört, weil er evtl. berechtigt zweimal Vorsteuer
gezogen hat? Na, dann freue ich mich nicht mehr so auf eine
Betriebsprüfung...
> Du weist in der Abschlagrechnung UND in der Schlußrechnung UST. auf Beträge
> aus. Die 1600EUR UST. der Abschlagrechnung würde ich in der Schlußrechnung
> nicht ausweisen.
Also hier dann am Besten die Nettobeträge der Abschläge vom Netto der
Projektsumme abziehen?
( Gerade fällt mir auf, dass das von mir gewählte Beispiel als
Restzahlung ja nur noch die Umsatzsteuer enthält. Ich hoffe das hat
keine Verwirrung gestiftet, es war nur so schön einfach. In der Regel
bleiben dort immer so 30% der Gesamtsumme übrig.)
> Dafür muß die USt. für den Restbetrag noch ausgewiesen werden.
Okay, klar.
Danke!
Heiko
Re: Schlussrechnung > Abschlagszahlungen
am 04.02.2006 19:33:27 von Oliver Trost
"Lutz Schulze" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> On Fri, 3 Feb 2006 19:20:17 +0100, "Oliver Trost"
> <> wrote:
>
>>Ob Anzahlung oder Abschlag: umsatzsteuerlich völlig irrelevant, da gezahlt
>>wurde bei noch nicht erbrachter Leistung.
>
> Wieso noch nicht erbracht, wenn er die Abschlagsrechnungen z.B. nach
> Projektfortschritt erstellt?
>
Wenn ich einen Fliesenleger beauftrage mir meine Küche zu fliesen dann
möchte ich doch die Fliesen an der Wand haben. Das ist sein Auftrag. Wenn er
mir dann für das Anliefern der Fliesen schon mal eine Rechnung stellt, ist
das für mich ein Abschlag. Denn sein Auftrag lautete "Fliesen an der Wand".
Erst wenn er meine Küche schön ordentlich gemacht hat ist seine Leistung
vollbracht. Denn das war sein Auftrag. Und genau so verhält es sich mit den
Rechnungen bei Projektfortschritt. Wenn der Vertrag natürlich vorsieht, das
einzelne Teile des Projektes in sich abgeschlossene Leistungen sind, ist das
natürlich was anderes. Es kommt also auf die Vertragsgestaltung an. Aber wie
ich schon vorher schrieb, sind in den Umsatzsteuer-Richtlinien Beispiele
aufgeführt wie man Abschläge in der Schlussrechnung verrechnen kann ohne
doppelt Umsatzsteuer auszuweisen.
gruß oliver
Re: Schlussrechnung > Abschlagszahlungen
am 05.02.2006 06:50:18 von Lutz Schulze
On Sat, 4 Feb 2006 19:33:27 +0100, "Oliver Trost"
<> wrote:
>>>Ob Anzahlung oder Abschlag: umsatzsteuerlich völlig irrelevant, da gezahlt
>>>wurde bei noch nicht erbrachter Leistung.
>>
>> Wieso noch nicht erbracht, wenn er die Abschlagsrechnungen z.B. nach
>> Projektfortschritt erstellt?
>>
>Wenn ich einen Fliesenleger beauftrage mir meine Küche zu fliesen dann
>möchte ich doch die Fliesen an der Wand haben. Das ist sein Auftrag. Wenn er
>mir dann für das Anliefern der Fliesen schon mal eine Rechnung stellt, ist
>das für mich ein Abschlag. Denn sein Auftrag lautete "Fliesen an der Wand".
>Erst wenn er meine Küche schön ordentlich gemacht hat ist seine Leistung
>vollbracht. Denn das war sein Auftrag. Und genau so verhält es sich mit den
>Rechnungen bei Projektfortschritt. Wenn der Vertrag natürlich vorsieht, das
>einzelne Teile des Projektes in sich abgeschlossene Leistungen sind, ist das
>natürlich was anderes. Es kommt also auf die Vertragsgestaltung an.
Ob Abschlagsrechnungen gestellt werden können, kommt natürlich auf die
Vertragsgestaltung an.
Wenn er das aber macht, auch wenn es nicht vereinbart ist, ändert das
nichts daran, dass gegebenenfalls die berechnete Teilleistung erbracht
ist, wonach umsatzsteuerlich doch nur dann alles in bester Ordnung
wäre, wenn er die Umsatzsteuer mit ausweist und abführt.
>Aber wie ich schon vorher schrieb, sind in den Umsatzsteuer-Richtlinien Beispiele
>aufgeführt wie man Abschläge in der Schlussrechnung verrechnen kann ohne
>doppelt Umsatzsteuer auszuweisen.
Sicher. Mir ging es aber um den Satz:
>>>Ob Anzahlung oder Abschlag: umsatzsteuerlich völlig irrelevant, da gezahlt
>>>wurde bei noch nicht erbrachter Leistung.
Und das mag bei einer Anzahlung so sein, bei einem Abschlag stimmt es
nicht.
Lutz
--
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Re: Schlussrechnung > Abschlagszahlungen
am 10.02.2006 13:40:55 von Heiko Werns
Lutz Schulze schrieb:
> On Sat, 04 Feb 2006 11:32:54 +0100, Heiko Werns
> <> wrote:
>
>>> Und die Möglichkeit, die Abschlagsrechnungen zu korrigieren, besteht
>>> nicht?
>> Warum? Die Abschlagszahlungen ziehe ich doch Brutto vom Brutto der
>> Schlussrechnung ab.
>
> Ich meinte nur für den Fall:
>
>>>> Hat er in den Abschlägen Umsatzsteuer ausgewiesen, muss er
>>>> diese jetzt nochmals abführen, da doppelt ausgewiesen.
Spricht eigentlich etwas dagegen, einfache Rechnungen mit den
Teilbeträgen zu erstellen, ohne eine gesonderte Schlussrechnung?
Beispiel:
Rechnung 1, Teilleistungen 30%
Rechnung 2, Teilleistungen 30%
Rechnung 3, Teilleistungen mit Fertigstellung 40%
Gruß
Heiko