Sehe Rot Finanzamt mahnt Eigenheimzulage
Sehe Rot Finanzamt mahnt Eigenheimzulage
am 03.02.2006 16:11:54 von Arne Pietsch
Hallo,
ich habe jetzt den Schock für's Leben bekommen. Das Finazamt mahnt mich
weil ich angeblich am 05.01.2005 EigenhZ. Ehe bezahlen sollte!
Wer kann mir helfen und sagen was hier läuft?
Normal bekomme ich doch die Eigenheimzulage vom Finanzamt. Ich bin 2005
geschieden worden. Bin jetzt alleiniger Eigentümer im Grundbuch
eingetragen. Mein Sohn wohnt bei mir im Haushalt und mein Einkommen hat
sich nicht geändert.
Bei meiner Einkommensteuer musste ich 2x die Scheidungs- u.
Notearunterlagen einschicken weil die Bearbeiterin gewechselt hat und
meine Unterlagen nicht mehr auffindbar waren. Was will das Finanzamt von
mir? Wer kann das sagen?
Gruß Arne
Re: Sehe Rot Finanzamt mahnt Eigenheimzulage
am 03.02.2006 16:50:29 von Martin Hentrich
On Fri, 3 Feb 2006 16:11:54 +0100, Arne Pietsch <>
wrote:
>ich habe jetzt den Schock für's Leben bekommen. Das Finazamt mahnt =
mich=20
>weil ich angeblich am 05.01.2005 EigenhZ. Ehe bezahlen sollte!
Aja.
>Wer kann mir helfen und sagen was hier läuft?
eventuell eine Denkrichtung.
>Normal bekomme ich doch die Eigenheimzulage vom Finanzamt.
*ich*? Wer hat denn wie damals den Antrag auf Eigenheimzulage
gestellt. Du allein oder gemäß den Eigentumsanteilen ihr damals noch
Verheirateten? Und gezahlt wurde lediglich auf *dein* Konto?
>Ich bin 2005=20
>geschieden worden. Bin jetzt alleiniger Eigentümer im Grundbuch=20
>eingetragen.=20
Ach, also damals nur 50%?
Schau mal:
=A7 9 Höhe der Eigenheimzulage
......
2) Der Fördergrundbetrag beträgt jährlich 1 vom Hundert der
Bemessungsgrundlage, höchstens 1.250 Euro. Sind mehrere
Anspruchsberechtigte Eigentümer einer Wohnung, kann der
Anspruchsberechtigte den Fördergrundbetrag entsprechend seinem
Miteigentumsanteil in Anspruch nehmen.
......
So, eine Denkrichtung dürftest du jetzt haben.
Martin
Re: Sehe Rot Finanzamt mahnt Eigenheimzulage
am 03.02.2006 17:28:44 von Arne Pietsch
leider kann ich Deine Antwort nur schlecht lesen, sind alles komische
Zeichen. Trotzdem danke!
Das Finanzamt will den Gesamtenbetrag zurück! Ich verstehe das nicht. Es
hat sich doch am Anspruch nichts geändert! Und einen Bescheid habe ich
auch nie erhalten!
Gruß Arne
Re: Sehe Rot Finanzamt mahnt Eigenheimzulage
am 03.02.2006 21:00:57 von Martin Hentrich
On Fri, 3 Feb 2006 17:28:44 +0100, Arne Pietsch <>
wrote:
>Content-Transfer-Encoding: 8bit
Schalte um auf: quoted-printable
>X-Newsreader: MicroPlanet Gravity v2.50
Nimm was vernünftiges:
>leider kann ich Deine Antwort nur schlecht lesen, sind alles komische=20
>Zeichen.=20
Ach... ;-)
Martin
Re: Sehe Rot Finanzamt mahnt Eigenheimzulage
am 03.02.2006 22:11:49 von Eric Lorenz
Arne Pietsch schrieb:
> leider kann ich Deine Antwort nur schlecht lesen, sind alles komische
> Zeichen. Trotzdem danke!
> Das Finanzamt will den Gesamtenbetrag zurück! Ich verstehe das nicht. Es
> hat sich doch am Anspruch nichts geändert! Und einen Bescheid habe ich
> auch nie erhalten!
FA anrufen und Fragen! Hat evtl. Deine Exe Geld erhalten?
Ohne Rückzahlungsbescheid nichts zahlen!
Eric
Re: Sehe Rot Finanzamt mahnt Eigenheimzulage
am 04.02.2006 16:43:25 von hei123
"Eric Lorenz" <> schrieb im Newsbeitrag
news:43e3c713$0$340$
> Arne Pietsch schrieb:
>> leider kann ich Deine Antwort nur schlecht lesen, sind alles komische
>> Zeichen. Trotzdem danke!
>> Das Finanzamt will den Gesamtenbetrag zurück! Ich verstehe das nicht. Es
>> hat sich doch am Anspruch nichts geändert! Und einen Bescheid habe ich
>> auch nie erhalten!
>
> FA anrufen und Fragen! Hat evtl. Deine Exe Geld erhalten?
> Ohne Rückzahlungsbescheid nichts zahlen!
> Eric
Du hättest sicher nur noch anspruch auf 50 % der Eigenheinzulage, wenn das
Haus beiden gehört hat. (Umschreiben vor der Trennung!)
Nun kann deine Ex ihre Hälfte dem Kind kostenlos überlassen und hätte dann
Anspruch auf die 2. Hälfte.
Re: Sehe Rot Finanzamt mahnt Eigenheimzulage
am 04.02.2006 17:07:40 von Eric Lorenz
Heinrich Günzel schrieb:
>> FA anrufen und Fragen! Hat evtl. Deine Exe Geld erhalten?
>> Ohne Rückzahlungsbescheid nichts zahlen!
>> Eric
>
> Du hättest sicher nur noch anspruch auf 50 % der Eigenheinzulage, wenn das
> Haus beiden gehört hat. (Umschreiben vor der Trennung!)
> Nun kann deine Ex ihre Hälfte dem Kind kostenlos überlassen und hätte dann
> Anspruch auf die 2. Hälfte.
Kann alles möglich sein. Es muss erstmal geklärt werden, warum eine
Rückforderung erfolgt etc. Aber dafür fehlen uns die Informationen!
Eric