Verwirrung RV, Soli, Vorsorge

Verwirrung RV, Soli, Vorsorge

am 05.02.2006 00:42:59 von schneider

Hallo zusammen,

ich mache meine Steuererklärung mit einer Software - läuft auch
problemlos.
Allerdings verwirren mich ein paar Dinge, die immer mal wieder in
Zeitschriften oder hier zu lesen sind. Ich weiß daher nicht, ob ich
mich einfach auf das Programm verlassen soll.

1) Soli
So wie ich verstanden habe, ist die Frage, ob er rechtmäßig ist noch
nicht geklärt.
Was ist zu tun?
Ich gebe den Soli ganz normal an, und lege nach Erhalt des Bescheids
Einspruch ein?

2) Krankenversicherung
Es gab ja letztens dieses BFH-Urteil mit der Krankenversicherung.
Betrifft mich das?
Ich habe lt. Programm etwa 2700 Euro "Sonstige Vorsorgeaufwendungen",
die jedoch auf einen Höchstbetrag von 1500 begrenzt werden. Dreht sich
das Urteil darum?
Was ist zu tun? Das Programm umgehen, alles ansetzen und bei
Nichtanerkennung Einspruch einlegen? Oder so wie es das Programm
berechnet abgeben und trotzdem Einspruch einlegen?

3) Rentenversicherung
Von 60% der Altersvorsorge wird ja der Arbeitnehmeranteil abgezogen,
der Rest wird als Sonderausgaben angesetzt.
Was muß ich hier beachten? Sollen die anderen 40% als Werbungskosten
oder SA angesetzt werden? Und dann bei Nichtanerkennung Einspruch
einlegen?
Oder entsprechend des Programms abgeben und dann Einspruch einlegen?


Wäre für Tips dankbar - ich frage mich insbesondere, ob ich für
etwas Einspruch einlegen kann, was ich so vorher nicht angegeben habe.

Danke und Grüße,
Christine

Re: Verwirrung RV, Soli, Vorsorge

am 05.02.2006 10:53:40 von Martin Hentrich

On 4 Feb 2006 15:42:59 -0800, "Schneider" <> wrote:

>1) Soli
>Was ist zu tun?

Nichts.

>2) Krankenversicherung
>Was ist zu tun?

Nichts.

>3) Rentenversicherung
>Was muß ich hier beachten?=20

Nichts.

Martin

Re: Verwirrung RV, Soli, Vorsorge

am 05.02.2006 14:38:31 von Bernd Meyer

Wenn Dein Laden Dir soviel Zeit lässt, dass Du munter Einsprüche und Klagen
formulieren kannst, dann mach es.
Du glaubst aber nicht im Ernst, dass der Soli zurück gezahlt wird?
Bernd