Zeitpunkt Aktivierung abgeschriebene Forderung

Zeitpunkt Aktivierung abgeschriebene Forderung

am 05.02.2006 10:36:35 von Matthias Reichelt

Hi Mitstreiter,

ich würde Eure Hilfe mal benötigen.
Sachverhalt:
Forderung wurde abgeschrieben (ausgebucht 03). Im Jahr 05 geht die Forderung
ein (Geldfluss).
Ist die Forderung im Jahr 04 zu aktivieren?

a) es gab in 04 keinerlei Hinweise wegen Fo.eingang => nein
b) es gab Hinweise (bspw. Schreiben) => ja
c) es gab Hinweise, aber eine Vorschrift/Urteil spricht dagegen => Welche?

Gruß Matti

Re: Zeitpunkt Aktivierung abgeschriebene Forderung

am 05.02.2006 18:23:32 von Alexander Schroeder

Matthias Reichelt wrote:
> Forderung wurde abgeschrieben (ausgebucht 03). Im Jahr 05 geht die Forderung
> ein (Geldfluss).
> Ist die Forderung im Jahr 04 zu aktivieren?

s/aktivieren/zuzuschreiben


Handelsrecht / Einzelunternehmen, Personengesellschaften:

Der niedrigere Wertansatz darf beibehalten werden (§ 253 Abs. 5 HGB).


Handelsrecht / Kapitalgesellschaften, haftungsbeschr. PersGes:

"... und stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, daß die
Gründe dafür nicht mehr bestehen, so ist der Betrag dieser Abschreibung
im Umfang der Werterhöhung ... zuzuschreiben (§ 280 Abs. 1 HGB).


Steuerrecht:

Es ist jedes Jahr zu prüfen, ob die Gründe für den niedrigeren
Wertansatz noch bestehen. Ist dies nicht mehr der Fall, so ist
zuzuschreiben (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG).

Hier liegt kein Fall der sogenannten umgekehrten Maßgeblichkeit (§ 5
Abs. 1 Satz 2 EStG) vor, da steuerlich ein Gebot vorliegt.


Alex