Zeitpunkt Aktivierung abgeschriebene Forderung
am 05.02.2006 10:36:35 von Matthias Reichelt
Hi Mitstreiter,
ich würde Eure Hilfe mal benötigen.
Sachverhalt:
Forderung wurde abgeschrieben (ausgebucht 03). Im Jahr 05 geht die Forderung
ein (Geldfluss).
Ist die Forderung im Jahr 04 zu aktivieren?
a) es gab in 04 keinerlei Hinweise wegen Fo.eingang => nein
b) es gab Hinweise (bspw. Schreiben) => ja
c) es gab Hinweise, aber eine Vorschrift/Urteil spricht dagegen => Welche?
Gruß Matti
Re: Zeitpunkt Aktivierung abgeschriebene Forderung
am 05.02.2006 18:23:32 von Alexander Schroeder
Matthias Reichelt wrote:
> Forderung wurde abgeschrieben (ausgebucht 03). Im Jahr 05 geht die Forderung
> ein (Geldfluss).
> Ist die Forderung im Jahr 04 zu aktivieren?
s/aktivieren/zuzuschreiben
Handelsrecht / Einzelunternehmen, Personengesellschaften:
Der niedrigere Wertansatz darf beibehalten werden (§ 253 Abs. 5 HGB).
Handelsrecht / Kapitalgesellschaften, haftungsbeschr. PersGes:
"... und stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, daß die
Gründe dafür nicht mehr bestehen, so ist der Betrag dieser Abschreibung
im Umfang der Werterhöhung ... zuzuschreiben (§ 280 Abs. 1 HGB).
Steuerrecht:
Es ist jedes Jahr zu prüfen, ob die Gründe für den niedrigeren
Wertansatz noch bestehen. Ist dies nicht mehr der Fall, so ist
zuzuschreiben (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
Hier liegt kein Fall der sogenannten umgekehrten Maßgeblichkeit (§ 5
Abs. 1 Satz 2 EStG) vor, da steuerlich ein Gebot vorliegt.
Alex