PKV-stationäre Therapie

PKV-stationäre Therapie

am 03.02.2006 22:25:13 von Tony

Hallo,

durch mehrjähriges mobbing an der Dienststelle seitens meines Vorgesetzten
leide ich schon seit 3 Jahren an psychosomatischen Beschwerden wie Ängsten,
Magenschmerzen, Sodbrennen, Herzrasen, Schlaflosigkeit und Gliederschmerzen.
Wiederkehrende krankschreibungen durch den Hausarzt und chiropraktische
Eingriffe beim Orthopäden (ständig) waren die Folgen. Verschiedene
Untersuchungen ergaben keine organische Ursache meiner Beschwerden. Mein
Arzt will mich jetzt zu einer stationären Therapie in eine Fachklinik
einweisen um mit den Mobbingfolgen zu therapieren. Ambulant, also an meinem
Wohnort, sei dies nicht möglich, da ich mich dann immer in meinem üblichen
beruflichen Umfeld befinde. Seine Worte waren: "Was sie sich bei der
Psychotherapie am Abend erarbeiten wird am nächsten Tag auf ihrer
Dienststelle wieder kaputt gemacht". Eine Anfrage bei der PKV wegen einer
Kostenübernahme (30% Tarif - Rest Beihilfe) wurde abgelehnt da "die
Indikation für eine stationäre Therapie für die PKV nicht ersichtlich ist.
Bei einem Herzinfarkt sähe es anders aus, da würden sie die Kosten
übernehmen. Soweit will ich es aber nicht kommen lassen ...
Einen Kurtarif o.ä. habe ich nicht bei der PKV, es scheint einfach daran zu
liegen das sie die Notwendigkeit einer stationären Therapie nicht anerkennt.
Wer kennt sich aus oder hat ähnliche Erfahrungen und Tips für eine
Argumentation?


Toni

Re: PKV-stationäre Therapie

am 04.02.2006 13:07:40 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: PKV-stationäre Therapie

am 05.02.2006 09:31:58 von Ron Baker

"Thomas Meyering" <> schrieb im Newsbeitrag
news:ds2bif$e87$
> Tony schrieb
>
>> durch mehrjähriges mobbing an der Dienststelle seitens meines
>> Vorgesetzten
>> leide ich schon seit 3 Jahren an psychosomatischen Beschwerden wie
>> Ängsten,
>> Magenschmerzen, Sodbrennen, Herzrasen, Schlaflosigkeit und
>> Gliederschmerzen.
>> Wiederkehrende krankschreibungen durch den Hausarzt und chiropraktische
>> Eingriffe beim Orthopäden (ständig) waren die Folgen. Verschiedene
>> Untersuchungen ergaben keine organische Ursache meiner Beschwerden. Mein
>> Arzt will mich jetzt zu einer stationären Therapie in eine Fachklinik
>> einweisen um mit den Mobbingfolgen zu therapieren. Ambulant, also an
>> meinem
>> Wohnort, sei dies nicht möglich, da ich mich dann immer in meinem
>> üblichen
>> beruflichen Umfeld befinde. Seine Worte waren: "Was sie sich bei der
>> Psychotherapie am Abend erarbeiten wird am nächsten Tag auf ihrer
>> Dienststelle wieder kaputt gemacht". Eine Anfrage bei der PKV wegen einer
>> Kostenübernahme (30% Tarif - Rest Beihilfe) wurde abgelehnt da "die
>> Indikation für eine stationäre Therapie für die PKV nicht ersichtlich
>> ist.
>> Bei einem Herzinfarkt sähe es anders aus, da würden sie die Kosten
>> übernehmen. Soweit will ich es aber nicht kommen lassen ...
>> Einen Kurtarif o.ä. habe ich nicht bei der PKV, es scheint einfach daran
>> zu
>> liegen das sie die Notwendigkeit einer stationären Therapie nicht
>> anerkennt.
>> Wer kennt sich aus oder hat ähnliche Erfahrungen und Tips für eine
>> Argumentation?
>
> Was sagt denn die Beihilfe?
> --
> Thomas
Tja Toni,
da hast Du wohl Pech gehabt, außerdem was solls, wenn Du Anspruch auf
Beihilfe hast, dann bist Du Beamter
oder Angesteller, der schon so lange dabei ist, dass Du eh nicht gekündigt
wirst. Dann machst Du halt etwas öfter krank!
Im schlimmsten Falle musst Du halt 30% selber bezahlen, und dies nur, wenn
die Beihilfe es nicht als Kur ansieht,
sondern als Rehabilitation.
Ron

Re: PKV-stationäre Therapie

am 05.02.2006 11:29:50 von Tony

"Thomas Meyering" <> schrieb im Newsbeitrag
news:ds2bif$e87$
> Tony schrieb
>
> > durch mehrjähriges mobbing an der Dienststelle seitens meines
Vorgesetzten
> > leide ich schon seit 3 Jahren an psychosomatischen Beschwerden wie
Ängsten,
> > Magenschmerzen, Sodbrennen, Herzrasen, Schlaflosigkeit und
Gliederschmerzen.
> > Wiederkehrende krankschreibungen durch den Hausarzt und chiropraktische
> > Eingriffe beim Orthopäden (ständig) waren die Folgen. Verschiedene
> > Untersuchungen ergaben keine organische Ursache meiner Beschwerden. Mein
> > Arzt will mich jetzt zu einer stationären Therapie in eine Fachklinik
> > einweisen um mit den Mobbingfolgen zu therapieren. Ambulant, also an
meinem
> > Wohnort, sei dies nicht möglich, da ich mich dann immer in meinem
üblichen
> > beruflichen Umfeld befinde. Seine Worte waren: "Was sie sich bei der
> > Psychotherapie am Abend erarbeiten wird am nächsten Tag auf ihrer
> > Dienststelle wieder kaputt gemacht". Eine Anfrage bei der PKV wegen
einer
> > Kostenübernahme (30% Tarif - Rest Beihilfe) wurde abgelehnt da "die
> > Indikation für eine stationäre Therapie für die PKV nicht ersichtlich
ist.
> > Bei einem Herzinfarkt sähe es anders aus, da würden sie die Kosten
> > übernehmen. Soweit will ich es aber nicht kommen lassen ...
> > Einen Kurtarif o.ä. habe ich nicht bei der PKV, es scheint einfach daran
zu
> > liegen das sie die Notwendigkeit einer stationären Therapie nicht
anerkennt.
> > Wer kennt sich aus oder hat ähnliche Erfahrungen und Tips für eine
> > Argumentation?
>
> Was sagt denn die Beihilfe?
> --
> Thomas

Die Beihilfe hat signalisiert das sie die 70% Übernehmen wird. Sie schickt
mich nun zum Amtsarzt der die Notwendigkeit feststellen soll und dann ginge
alles seinen Gang. Seitens der Beihilfe gibt es also keine Schwierigkeiten,
aber die fehlenden 30% durch die Leistungsabsage der Allianz kann ich mir
nun mal nicht leisten.
Ich werde über den Arzt nochmals versuchen die Notwendigkeit einer
stationären Maßnahme klarzumachen. Wer kann mir da bei der Argumentation
helfen?

Toni

Re: PKV-stationäre Therapie

am 05.02.2006 11:32:25 von Tony

"Ron Baker" <> schrieb im Newsbeitrag
news:ds4d5n$r6n$
>
> "Thomas Meyering" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:ds2bif$e87$
> > Tony schrieb
> >
> >> durch mehrjähriges mobbing an der Dienststelle seitens meines
> >> Vorgesetzten
> >> leide ich schon seit 3 Jahren an psychosomatischen Beschwerden wie
> >> Ängsten,
> >> Magenschmerzen, Sodbrennen, Herzrasen, Schlaflosigkeit und
> >> Gliederschmerzen.
> >> Wiederkehrende krankschreibungen durch den Hausarzt und chiropraktische
> >> Eingriffe beim Orthopäden (ständig) waren die Folgen. Verschiedene
> >> Untersuchungen ergaben keine organische Ursache meiner Beschwerden.
Mein
> >> Arzt will mich jetzt zu einer stationären Therapie in eine Fachklinik
> >> einweisen um mit den Mobbingfolgen zu therapieren. Ambulant, also an
> >> meinem
> >> Wohnort, sei dies nicht möglich, da ich mich dann immer in meinem
> >> üblichen
> >> beruflichen Umfeld befinde. Seine Worte waren: "Was sie sich bei der
> >> Psychotherapie am Abend erarbeiten wird am nächsten Tag auf ihrer
> >> Dienststelle wieder kaputt gemacht". Eine Anfrage bei der PKV wegen
einer
> >> Kostenübernahme (30% Tarif - Rest Beihilfe) wurde abgelehnt da "die
> >> Indikation für eine stationäre Therapie für die PKV nicht ersichtlich
> >> ist.
> >> Bei einem Herzinfarkt sähe es anders aus, da würden sie die Kosten
> >> übernehmen. Soweit will ich es aber nicht kommen lassen ...
> >> Einen Kurtarif o.ä. habe ich nicht bei der PKV, es scheint einfach
daran
> >> zu
> >> liegen das sie die Notwendigkeit einer stationären Therapie nicht
> >> anerkennt.
> >> Wer kennt sich aus oder hat ähnliche Erfahrungen und Tips für eine
> >> Argumentation?
> >
> > Was sagt denn die Beihilfe?
> > --
> > Thomas
> Tja Toni,
> da hast Du wohl Pech gehabt, außerdem was solls, wenn Du Anspruch auf
> Beihilfe hast, dann bist Du Beamter
> oder Angesteller, der schon so lange dabei ist, dass Du eh nicht gekündigt
> wirst. Dann machst Du halt etwas öfter krank!
> Im schlimmsten Falle musst Du halt 30% selber bezahlen, und dies nur, wenn
> die Beihilfe es nicht als Kur ansieht,
> sondern als Rehabilitation.
> Ron
>
>
Hallo Ron,
von krank "machen" kann keine Rede sein. Ich hab Schmerzen und Ausfälle die
ich mit "Krankschreiben" nicht in Griff bekomme wie die vergangenen 3 Jahre
gezeigt haben. Die 30% kann ich mir schlichtweg nicht leisten.

Toni

Re: PKV-stationäre Therapie

am 05.02.2006 15:14:29 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: PKV-stationäre Therapie

am 05.02.2006 18:15:28 von Ron Baker

"Tony" <> schrieb im Newsbeitrag
news:ds4jsa$82r$
>
> "Thomas Meyering" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:ds2bif$e87$
>> Tony schrieb
>>
>> > durch mehrjähriges mobbing an der Dienststelle seitens meines
> Vorgesetzten
>> > leide ich schon seit 3 Jahren an psychosomatischen Beschwerden wie
> Ängsten,
>> > Magenschmerzen, Sodbrennen, Herzrasen, Schlaflosigkeit und
> Gliederschmerzen.
>> > Wiederkehrende krankschreibungen durch den Hausarzt und chiropraktische
>> > Eingriffe beim Orthopäden (ständig) waren die Folgen. Verschiedene
>> > Untersuchungen ergaben keine organische Ursache meiner Beschwerden.
>> > Mein
>> > Arzt will mich jetzt zu einer stationären Therapie in eine Fachklinik
>> > einweisen um mit den Mobbingfolgen zu therapieren. Ambulant, also an
> meinem
>> > Wohnort, sei dies nicht möglich, da ich mich dann immer in meinem
> üblichen
>> > beruflichen Umfeld befinde. Seine Worte waren: "Was sie sich bei der
>> > Psychotherapie am Abend erarbeiten wird am nächsten Tag auf ihrer
>> > Dienststelle wieder kaputt gemacht". Eine Anfrage bei der PKV wegen
> einer
>> > Kostenübernahme (30% Tarif - Rest Beihilfe) wurde abgelehnt da "die
>> > Indikation für eine stationäre Therapie für die PKV nicht ersichtlich
> ist.
>> > Bei einem Herzinfarkt sähe es anders aus, da würden sie die Kosten
>> > übernehmen. Soweit will ich es aber nicht kommen lassen ...
>> > Einen Kurtarif o.ä. habe ich nicht bei der PKV, es scheint einfach
>> > daran
> zu
>> > liegen das sie die Notwendigkeit einer stationären Therapie nicht
> anerkennt.
>> > Wer kennt sich aus oder hat ähnliche Erfahrungen und Tips für eine
>> > Argumentation?
>>
>> Was sagt denn die Beihilfe?
>> --
>> Thomas
>
> Die Beihilfe hat signalisiert das sie die 70% Übernehmen wird. Sie schickt
> mich nun zum Amtsarzt der die Notwendigkeit feststellen soll und dann
> ginge
> alles seinen Gang. Seitens der Beihilfe gibt es also keine
> Schwierigkeiten,
> aber die fehlenden 30% durch die Leistungsabsage der Allianz kann ich mir
> nun mal nicht leisten.
> Ich werde über den Arzt nochmals versuchen die Notwendigkeit einer
> stationären Maßnahme klarzumachen. Wer kann mir da bei der Argumentation
> helfen?
>
> Toni
>
Vergiss es, ich hatte einen ähnlichen Fall eines Kunden, der war auch bei
der Allianz Privaten KV (APKV)
versichert, da hast Du keine Chance, die 30% musst Du selber zahlen, da Du
ja auch leider keinen
Kurtarif hast. Einzige Möglichkeit ist ein Stationärer Aufenthalt im
Krankenhaus, wenn DU das hinbekommst,
dann hast Du vielleicht Glück und die APKV übernimmt die Kosten,
Den Eigenanteil kannst Du ja von der Steuer abziehen?
Ron

Re: PKV-stationäre Therapie

am 05.02.2006 18:54:53 von Tony

"Ron Baker" <> schrieb im Newsbeitrag
news:ds5bra$qqs$
>
> "Tony" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:ds4jsa$82r$
> >
> > "Thomas Meyering" <> schrieb im Newsbeitrag
> > news:ds2bif$e87$
> >> Tony schrieb
> >>
> >> > durch mehrjähriges mobbing an der Dienststelle seitens meines
> > Vorgesetzten
> >> > leide ich schon seit 3 Jahren an psychosomatischen Beschwerden wie
> > Ängsten,
> >> > Magenschmerzen, Sodbrennen, Herzrasen, Schlaflosigkeit und
> > Gliederschmerzen.
> >> > Wiederkehrende krankschreibungen durch den Hausarzt und
chiropraktische
> >> > Eingriffe beim Orthopäden (ständig) waren die Folgen. Verschiedene
> >> > Untersuchungen ergaben keine organische Ursache meiner Beschwerden.
> >> > Mein
> >> > Arzt will mich jetzt zu einer stationären Therapie in eine Fachklinik
> >> > einweisen um mit den Mobbingfolgen zu therapieren. Ambulant, also an
> > meinem
> >> > Wohnort, sei dies nicht möglich, da ich mich dann immer in meinem
> > üblichen
> >> > beruflichen Umfeld befinde. Seine Worte waren: "Was sie sich bei der
> >> > Psychotherapie am Abend erarbeiten wird am nächsten Tag auf ihrer
> >> > Dienststelle wieder kaputt gemacht". Eine Anfrage bei der PKV wegen
> > einer
> >> > Kostenübernahme (30% Tarif - Rest Beihilfe) wurde abgelehnt da "die
> >> > Indikation für eine stationäre Therapie für die PKV nicht ersichtlich
> > ist.
> >> > Bei einem Herzinfarkt sähe es anders aus, da würden sie die Kosten
> >> > übernehmen. Soweit will ich es aber nicht kommen lassen ...
> >> > Einen Kurtarif o.ä. habe ich nicht bei der PKV, es scheint einfach
> >> > daran
> > zu
> >> > liegen das sie die Notwendigkeit einer stationären Therapie nicht
> > anerkennt.
> >> > Wer kennt sich aus oder hat ähnliche Erfahrungen und Tips für eine
> >> > Argumentation?
> >>
> >> Was sagt denn die Beihilfe?
> >> --
> >> Thomas
> >
> > Die Beihilfe hat signalisiert das sie die 70% Übernehmen wird. Sie
schickt
> > mich nun zum Amtsarzt der die Notwendigkeit feststellen soll und dann
> > ginge
> > alles seinen Gang. Seitens der Beihilfe gibt es also keine
> > Schwierigkeiten,
> > aber die fehlenden 30% durch die Leistungsabsage der Allianz kann ich
mir
> > nun mal nicht leisten.
> > Ich werde über den Arzt nochmals versuchen die Notwendigkeit einer
> > stationären Maßnahme klarzumachen. Wer kann mir da bei der Argumentation
> > helfen?
> >
> > Toni
> >
> Vergiss es, ich hatte einen ähnlichen Fall eines Kunden, der war auch bei
> der Allianz Privaten KV (APKV)
> versichert, da hast Du keine Chance, die 30% musst Du selber zahlen, da Du
> ja auch leider keinen
> Kurtarif hast. Einzige Möglichkeit ist ein Stationärer Aufenthalt im
> Krankenhaus, wenn DU das hinbekommst,
> dann hast Du vielleicht Glück und die APKV übernimmt die Kosten,
> Den Eigenanteil kannst Du ja von der Steuer abziehen?
> Ron
>
>
Am Nachweis der Notwendigkeit der stat. Therapie liegt es. Die KV will das
ja nicht anerkennen. Wie sieht es aus wenn der Amtsarzt, die Beihilfe
schickt mich jetzt dahin, zum selben Ergebnis kommt wie mein Hausarzt? Gibt
es eigentlich eine Schiedsstelle oder sowas oder muß man den "Richterspruch"
der priv. KV einfach so hinnehmen. Ich denke da an den Zentralverband der
dt. Krankenversicherer oder so was ähnliches. Es ist ja nun mal so das ich
bei einer ambulanten Maßnahme, also psych. Therapie über mehrere
Wochen/Monate weiterhin meinem beruflichen Umfeld und somit den beiden
mobbern ausgesetzt bin und ich mir quasi den erarbeiteten Therapieerfolg
tags drauf auf der Dienststelle wieder nehmen lasse.

Toni

Re: PKV-stationäre Therapie

am 05.02.2006 19:30:17 von Ron Baker

"Tony" <> schrieb im Newsbeitrag
news:ds5duq$1ln$
>
> "Ron Baker" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:ds5bra$qqs$
>>
>> "Tony" <> schrieb im Newsbeitrag
>> news:ds4jsa$82r$
>> >
>> > "Thomas Meyering" <> schrieb im Newsbeitrag
>> > news:ds2bif$e87$
>> >> Tony schrieb
>> >>
>> >> > durch mehrjähriges mobbing an der Dienststelle seitens meines
>> > Vorgesetzten
>> >> > leide ich schon seit 3 Jahren an psychosomatischen Beschwerden wie
>> > Ängsten,
>> >> > Magenschmerzen, Sodbrennen, Herzrasen, Schlaflosigkeit und
>> > Gliederschmerzen.
>> >> > Wiederkehrende krankschreibungen durch den Hausarzt und
> chiropraktische
>> >> > Eingriffe beim Orthopäden (ständig) waren die Folgen. Verschiedene
>> >> > Untersuchungen ergaben keine organische Ursache meiner Beschwerden.
>> >> > Mein
>> >> > Arzt will mich jetzt zu einer stationären Therapie in eine
>> >> > Fachklinik
>> >> > einweisen um mit den Mobbingfolgen zu therapieren. Ambulant, also an
>> > meinem
>> >> > Wohnort, sei dies nicht möglich, da ich mich dann immer in meinem
>> > üblichen
>> >> > beruflichen Umfeld befinde. Seine Worte waren: "Was sie sich bei der
>> >> > Psychotherapie am Abend erarbeiten wird am nächsten Tag auf ihrer
>> >> > Dienststelle wieder kaputt gemacht". Eine Anfrage bei der PKV wegen
>> > einer
>> >> > Kostenübernahme (30% Tarif - Rest Beihilfe) wurde abgelehnt da "die
>> >> > Indikation für eine stationäre Therapie für die PKV nicht
>> >> > ersichtlich
>> > ist.
>> >> > Bei einem Herzinfarkt sähe es anders aus, da würden sie die Kosten
>> >> > übernehmen. Soweit will ich es aber nicht kommen lassen ...
>> >> > Einen Kurtarif o.ä. habe ich nicht bei der PKV, es scheint einfach
>> >> > daran
>> > zu
>> >> > liegen das sie die Notwendigkeit einer stationären Therapie nicht
>> > anerkennt.
>> >> > Wer kennt sich aus oder hat ähnliche Erfahrungen und Tips für eine
>> >> > Argumentation?
>> >>
>> >> Was sagt denn die Beihilfe?
>> >> --
>> >> Thomas
>> >
>> > Die Beihilfe hat signalisiert das sie die 70% Übernehmen wird. Sie
> schickt
>> > mich nun zum Amtsarzt der die Notwendigkeit feststellen soll und dann
>> > ginge
>> > alles seinen Gang. Seitens der Beihilfe gibt es also keine
>> > Schwierigkeiten,
>> > aber die fehlenden 30% durch die Leistungsabsage der Allianz kann ich
> mir
>> > nun mal nicht leisten.
>> > Ich werde über den Arzt nochmals versuchen die Notwendigkeit einer
>> > stationären Maßnahme klarzumachen. Wer kann mir da bei der
>> > Argumentation
>> > helfen?
>> >
>> > Toni
>> >
>> Vergiss es, ich hatte einen ähnlichen Fall eines Kunden, der war auch bei
>> der Allianz Privaten KV (APKV)
>> versichert, da hast Du keine Chance, die 30% musst Du selber zahlen, da
>> Du
>> ja auch leider keinen
>> Kurtarif hast. Einzige Möglichkeit ist ein Stationärer Aufenthalt im
>> Krankenhaus, wenn DU das hinbekommst,
>> dann hast Du vielleicht Glück und die APKV übernimmt die Kosten,
>> Den Eigenanteil kannst Du ja von der Steuer abziehen?
>> Ron
>>
>>
> Am Nachweis der Notwendigkeit der stat. Therapie liegt es. Die KV will das
> ja nicht anerkennen. Wie sieht es aus wenn der Amtsarzt, die Beihilfe
> schickt mich jetzt dahin, zum selben Ergebnis kommt wie mein Hausarzt?
> Gibt
> es eigentlich eine Schiedsstelle oder sowas oder muß man den
> "Richterspruch"
> der priv. KV einfach so hinnehmen. Ich denke da an den Zentralverband der
> dt. Krankenversicherer oder so was ähnliches. Es ist ja nun mal so das ich
> bei einer ambulanten Maßnahme, also psych. Therapie über mehrere
> Wochen/Monate weiterhin meinem beruflichen Umfeld und somit den beiden
> mobbern ausgesetzt bin und ich mir quasi den erarbeiteten Therapieerfolg
> tags drauf auf der Dienststelle wieder nehmen lasse.
>
> Toni
>
Es gibt den Ombudsmann der PKV, siehe hier
Ich weiß aber nicht, ob der Dir weiterhelfen kann, denn die
Versicherungsbedingungen
sind eindeutig. Weil so etwas wie Teilstationär ist immer wie eine Kur zu
betrachten.
Es gibt ein Kurtagegeld, welches man separat abschließen kann, aber für Dein
Fall eh zu spät.
Ron

Re: PKV-stationäre Therapie

am 05.02.2006 19:41:25 von Helmut Kelb

Tony <> schrieb:
> Es ist ja nun mal so das ich
> bei einer ambulanten Maßnahme, also psych. Therapie über mehrere
> Wochen/Monate weiterhin meinem beruflichen Umfeld und somit den beiden
> mobbern ausgesetzt bin und ich mir quasi den erarbeiteten Therapieerfolg
> tags drauf auf der Dienststelle wieder nehmen lasse.

Hallo Tony,
unabhängig davon schon mal über eine Versetzung nachgedacht?


Helmut

Re: PKV-stationäre Therapie

am 05.02.2006 20:33:18 von Tony

"Helmut Kelb" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Tony <> schrieb:
> > Es ist ja nun mal so das ich
> > bei einer ambulanten Maßnahme, also psych. Therapie über mehrere
> > Wochen/Monate weiterhin meinem beruflichen Umfeld und somit den beiden
> > mobbern ausgesetzt bin und ich mir quasi den erarbeiteten Therapieerfolg
> > tags drauf auf der Dienststelle wieder nehmen lasse.
>
> Hallo Tony,
> unabhängig davon schon mal über eine Versetzung nachgedacht?
>
>
> Helmut

Seit 9 Monaten bin ich weg von der alten Dienststelle, hab aber weiterhin
mit den beiden (Un) Menschen dort zu tun. Seither geht`s mir ja auch besser
und ab Mai oder Juni bin ich ganz von dort weg. Die körperlichen Symptome
sind aber noch immer da, wenn auch nicht mehr so heftig wie damals. Mit
dieser Hypothek will ich aber nicht an der neuen Dienststelle anfangen. Es
war eine ganz ganz schlimme Zeit die ich keinem wünsche, die bei mir ihre
Spuren hinterlassen hat.
Toni

Re: PKV-stationäre Therapie

am 06.02.2006 10:28:29 von Florian Schmeichler

"Tony" <:

> Mein Arzt will mich jetzt zu
> einer stationären Therapie in eine Fachklinik einweisen um mit den
> Mobbingfolgen zu therapieren.

Wenn Du mit stationäre Therapie Krankenhausaufenthalt meinst, dann ist das
völlig unproblematisch. Ich frage mich, warum Du überhaupt bei der KV
angefragt hast:
Wenn Dein Krankenhausaufenthalt eine medizinisch notwendige Heilbehandlung
ist, dann hast Du ja eh keine Wahl, ob Du ihn machen willst, oder nicht!
Deine weitere Argumentation spricht allerdings ein bischen dagegen.

(Bevor jetzt wieder das häufige Argument kommt: Entgegen anderslautenden
Gerüchten dient der HuK bei Zähnen nicht dazu, die medizinische
Notwendigkeit der Massnahme zu hinterfragen, sondern nur, ob die
vorgeschlagene Behandlungsform auch tatsächlich die kostengünstigste
Alternative darstellt).

> ... Einen Kurtarif o.ä. habe ich nicht bei der PKV, es scheint einfach
> daran zu liegen das sie die Notwendigkeit einer stationären Therapie
> nicht anerkennt.

Und nach Deiner Argumentation scheint es auch eher eine
Rehabilitationsmassnahme als eine Heilbehandlung zu sein. Damit hätte die
PKV Recht.
Nein, ich frage jetzt nicht, warum Du Dir die 3,50 EUR für den Kurtarif
gespart hast.

Gruss,
Florian

Re: PKV-stationäre Therapie

am 06.02.2006 11:50:53 von Tony

"Florian Schmeichler" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> "Tony" <:
>
> > Mein Arzt will mich jetzt zu
> > einer stationären Therapie in eine Fachklinik einweisen um mit den
> > Mobbingfolgen zu therapieren.
>
> Wenn Du mit stationäre Therapie Krankenhausaufenthalt meinst, dann ist das
> völlig unproblematisch. Ich frage mich, warum Du überhaupt bei der KV
> angefragt hast:
> Wenn Dein Krankenhausaufenthalt eine medizinisch notwendige Heilbehandlung
> ist, dann hast Du ja eh keine Wahl, ob Du ihn machen willst, oder nicht!
> Deine weitere Argumentation spricht allerdings ein bischen dagegen.
>
> (Bevor jetzt wieder das häufige Argument kommt: Entgegen anderslautenden
> Gerüchten dient der HuK bei Zähnen nicht dazu, die medizinische
> Notwendigkeit der Massnahme zu hinterfragen, sondern nur, ob die
> vorgeschlagene Behandlungsform auch tatsächlich die kostengünstigste
> Alternative darstellt).
>
> > ... Einen Kurtarif o.ä. habe ich nicht bei der PKV, es scheint einfach
> > daran zu liegen das sie die Notwendigkeit einer stationären Therapie
> > nicht anerkennt.
>
> Und nach Deiner Argumentation scheint es auch eher eine
> Rehabilitationsmassnahme als eine Heilbehandlung zu sein. Damit hätte die
> PKV Recht.
> Nein, ich frage jetzt nicht, warum Du Dir die 3,50 EUR für den Kurtarif
> gespart hast.
>
> Gruss,
> Florian
Es handelt sich um eine sogenannte gemischte Krankenanstalt, die auch
Kurmaßnahmen (5%) durchführt. Der Aufenthalt dort sei der PKV VOR der
Einweisung anzuzeigen wegen der Kostenzusage. Eine Krankenanstalt die NUR
stationäre Therapie durchführt, also ohne den Kurteil, gibt es laut PKV
nicht.Eine Einweisung in ein Allgemeinkrankenhaus sei kein Problem,
Fachklinik ist vorher anzuzeigen und die Kostenzusage einzuholen. Den
Kurtarif - ja, den hab ich verbrummt abzuschliessen. Bin davon ausgegangen
das der im stationären Tarif aufgeht. Versicherungen sind nicht meine Welt
:-(((
Toni

Re: PKV-stationäre Therapie

am 06.02.2006 14:04:32 von Florian Schmeichler

"Tony" <:

> Es handelt sich um eine sogenannte gemischte Krankenanstalt, die auch
> Kurmaßnahmen (5%) durchführt.

Sorry, aber den Begriff "Krankenanstalten" kennt das SGB V imho nicht.
Es unterscheidet in § 107 zwischen Krankenhäusern einerseits und
Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen andererseits.

Aus Deiner Umschreibung entnehme ich, dass es sich bei der von Dir ins
Auge gefassten Einrichtung nicht um ein Krankenhaus handelt.

> Der Aufenthalt dort sei der PKV VOR der
> Einweisung anzuzeigen wegen der Kostenzusage.

Auch das spricht gegen Krankenhaus.

> Eine Krankenanstalt die
> NUR stationäre Therapie durchführt, also ohne den Kurteil, gibt es
> laut PKV nicht.

Das ist imho falsch. Die psychiartrischen Landeskliniken sind
Krankenhäuser, die sich der Behandlung der von Dir beschriebenen
Symptomatik widmen könnten.

> Eine Einweisung in ein Allgemeinkrankenhaus sei kein
> Problem, Fachklinik ist vorher anzuzeigen und die Kostenzusage
> einzuholen.

Solange ist sich bei der "Fachklinik" um ein Krankenhaus im Sinne des
SGB V handelt, ist diese Aussage totaler Blödsinn: Ich stelle mir gerade
den Hubschrauber im Anflug auf das Herzzentrum Bad Krotzingen vor (das
zwar ein Krankenhaus im Sinne des §107 SGB V, aber natürlich kein
"Allgemeinkrankenhaus" im Sinne der Grundversorgung ist): Sorry, wir
können eure Tachykardie nicht übernehmen bevor die Versicherung die
Kostenzusage erteilt hat. Fliegt doch weiter zum Kreiskrankenhaus. Als
Allgemeinkrankenhaus brauchen die keine Kostenzusage.

> Den Kurtarif - ja, den hab ich verbrummt abzuschliessen.
> Bin davon ausgegangen das der im stationären Tarif aufgeht.
> Versicherungen sind nicht meine Welt

Wenn Du bei einem Makler oder anderen Versicherungsvermittler
abgeschlossen hast, solltest Du mal ein ersntes Wort mit diesem reden.

Gruss,
Florian

Re: PKV-stationäre Therapie

am 06.02.2006 15:14:25 von Ron Baker

"Florian Schmeichler" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> "Tony" <:
>
>> Es handelt sich um eine sogenannte gemischte Krankenanstalt, die auch
>> Kurmaßnahmen (5%) durchführt.
>
> Sorry, aber den Begriff "Krankenanstalten" kennt das SGB V imho nicht.
> Es unterscheidet in § 107 zwischen Krankenhäusern einerseits und
> Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen andererseits.
>
> Aus Deiner Umschreibung entnehme ich, dass es sich bei der von Dir ins
> Auge gefassten Einrichtung nicht um ein Krankenhaus handelt.
>
>> Der Aufenthalt dort sei der PKV VOR der
>> Einweisung anzuzeigen wegen der Kostenzusage.
>
> Auch das spricht gegen Krankenhaus.
>
>> Eine Krankenanstalt die
>> NUR stationäre Therapie durchführt, also ohne den Kurteil, gibt es
>> laut PKV nicht.
>
> Das ist imho falsch. Die psychiartrischen Landeskliniken sind
> Krankenhäuser, die sich der Behandlung der von Dir beschriebenen
> Symptomatik widmen könnten.
>
>> Eine Einweisung in ein Allgemeinkrankenhaus sei kein
>> Problem, Fachklinik ist vorher anzuzeigen und die Kostenzusage
>> einzuholen.
>
> Solange ist sich bei der "Fachklinik" um ein Krankenhaus im Sinne des
> SGB V handelt, ist diese Aussage totaler Blödsinn: Ich stelle mir gerade
> den Hubschrauber im Anflug auf das Herzzentrum Bad Krotzingen vor (das
> zwar ein Krankenhaus im Sinne des §107 SGB V, aber natürlich kein
> "Allgemeinkrankenhaus" im Sinne der Grundversorgung ist): Sorry, wir
> können eure Tachykardie nicht übernehmen bevor die Versicherung die
> Kostenzusage erteilt hat. Fliegt doch weiter zum Kreiskrankenhaus. Als
> Allgemeinkrankenhaus brauchen die keine Kostenzusage.
>
>> Den Kurtarif - ja, den hab ich verbrummt abzuschliessen.
>> Bin davon ausgegangen das der im stationären Tarif aufgeht.
>> Versicherungen sind nicht meine Welt
>
> Wenn Du bei einem Makler oder anderen Versicherungsvermittler
> abgeschlossen hast, solltest Du mal ein ersntes Wort mit diesem reden.
>
> Gruss,
> Florian
Florin,
die PKVs sind bezüglich eines Aufenthaltes in sog. gemischten Kliniken etwas
sensibler,
da dort nämlich auch Kuren durchgeführt werden, will man es vermeiden,
dass sich auf Kosten der stationären Tarife zu kostenlosen Kuren kommt,
deshalb müssen
diese auch vorher bei der privaten Versicherung beantragt werden.
Für mich richt der gesamte Fall nach Kur, Mobbing hin oder her, wenn er in
eine geschlossene
Anstalt geht, hat er keine Probleme mit den Kosten, nein, er will ja abends
wieder raus und sich
nur tagsüber dort auf aufhalten also eine Kur. Die Beihilfe zahlt bei Kuren
jedoch auch nur einen
Zuschuss, jedoch ist die Beihilfe da etwas kulanter, kostet ja nur den
Steuerzahler Geld und
nicht den Beihilfeberechtigten. Eine gesetzliche Krankenversicherung würde
dies auch ablehnen und
die Rehabilitationsmaßnahme erst einem auf den Rentenversicherungsträger
abschieben, den gibt es jedoch
bei Beamten nicht, denn diese leben alimentiert vom Steuerzahler, auch Deine
Steuern.
Ron

Re: PKV-stationäre Therapie

am 10.02.2006 14:26:07 von Tony

"Ron Baker" <> schrieb im Newsbeitrag
news:ds82uq$mr1$
>
> "Florian Schmeichler" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
> > "Tony" <:
> >
> >> Es handelt sich um eine sogenannte gemischte Krankenanstalt, die auch
> >> Kurmaßnahmen (5%) durchführt.
> >
> > Sorry, aber den Begriff "Krankenanstalten" kennt das SGB V imho nicht.
> > Es unterscheidet in § 107 zwischen Krankenhäusern einerseits und
> > Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen andererseits.
> >
> > Aus Deiner Umschreibung entnehme ich, dass es sich bei der von Dir ins
> > Auge gefassten Einrichtung nicht um ein Krankenhaus handelt.
> >
> >> Der Aufenthalt dort sei der PKV VOR der
> >> Einweisung anzuzeigen wegen der Kostenzusage.
> >
> > Auch das spricht gegen Krankenhaus.
> >
> >> Eine Krankenanstalt die
> >> NUR stationäre Therapie durchführt, also ohne den Kurteil, gibt es
> >> laut PKV nicht.
> >
> > Das ist imho falsch. Die psychiartrischen Landeskliniken sind
> > Krankenhäuser, die sich der Behandlung der von Dir beschriebenen
> > Symptomatik widmen könnten.
> >
> >> Eine Einweisung in ein Allgemeinkrankenhaus sei kein
> >> Problem, Fachklinik ist vorher anzuzeigen und die Kostenzusage
> >> einzuholen.
> >
> > Solange ist sich bei der "Fachklinik" um ein Krankenhaus im Sinne des
> > SGB V handelt, ist diese Aussage totaler Blödsinn: Ich stelle mir gerade
> > den Hubschrauber im Anflug auf das Herzzentrum Bad Krotzingen vor (das
> > zwar ein Krankenhaus im Sinne des §107 SGB V, aber natürlich kein
> > "Allgemeinkrankenhaus" im Sinne der Grundversorgung ist): Sorry, wir
> > können eure Tachykardie nicht übernehmen bevor die Versicherung die
> > Kostenzusage erteilt hat. Fliegt doch weiter zum Kreiskrankenhaus. Als
> > Allgemeinkrankenhaus brauchen die keine Kostenzusage.
> >
> >> Den Kurtarif - ja, den hab ich verbrummt abzuschliessen.
> >> Bin davon ausgegangen das der im stationären Tarif aufgeht.
> >> Versicherungen sind nicht meine Welt
> >
> > Wenn Du bei einem Makler oder anderen Versicherungsvermittler
> > abgeschlossen hast, solltest Du mal ein ersntes Wort mit diesem reden.
> >
> > Gruss,
> > Florian
> Florin,
> die PKVs sind bezüglich eines Aufenthaltes in sog. gemischten Kliniken
etwas
> sensibler,
> da dort nämlich auch Kuren durchgeführt werden, will man es vermeiden,
> dass sich auf Kosten der stationären Tarife zu kostenlosen Kuren kommt,
> deshalb müssen
> diese auch vorher bei der privaten Versicherung beantragt werden.
> Für mich richt der gesamte Fall nach Kur, Mobbing hin oder her, wenn er in
> eine geschlossene
> Anstalt geht, hat er keine Probleme mit den Kosten, nein, er will ja
abends
> wieder raus und sich
> nur tagsüber dort auf aufhalten also eine Kur. Die Beihilfe zahlt bei
Kuren
> jedoch auch nur einen
> Zuschuss, jedoch ist die Beihilfe da etwas kulanter, kostet ja nur den
> Steuerzahler Geld und
> nicht den Beihilfeberechtigten. Eine gesetzliche Krankenversicherung würde
> dies auch ablehnen und
> die Rehabilitationsmaßnahme erst einem auf den Rentenversicherungsträger
> abschieben, den gibt es jedoch
> bei Beamten nicht, denn diese leben alimentiert vom Steuerzahler, auch
Deine
> Steuern.
> Ron
>
>
Hallo Ron,

Für mich richt der gesamte Fall nach Kur, Mobbing hin oder her, wenn er in
> eine geschlossene
> Anstalt geht, hat er keine Probleme mit den Kosten, nein, er will ja
abends
> wieder raus und sich
Hab ich geschrieben das ich "abends raus" will? Nein! Ich hab geschrieben
das ich therapeutische Hilfe benötige.

> Eine gesetzliche Krankenversicherung würde
> dies auch ablehnen und
> die Rehabilitationsmaßnahme erst einem auf den Rentenversicherungsträger
> abschieben,
Falsch! Zwei Bekannte von mir arbeiten bei der KKH bzw. DAK. Die beiden
kennen meine Situation, anders als du, und haben mir zu einer stationären
Therapie geraten. BEIDE sagen bei der KKH bzw. DAK wäre das gar kein Thema.
Also nix mit Kur oder Reha oder sowas - sondern Therapie.

> die Rehabilitationsmaßnahme erst einem auf den Rentenversicherungsträger
> abschieben, den gibt es jedoch
> bei Beamten nicht, denn diese leben alimentiert vom Steuerzahler, auch
Deine
> Steuern.
Thema verfehlt. Hast du verstanden das ich Hilfe brauche die ambulant nicht
zu bekommen ist? Zudem bist du vom Thema weg und befindest dich in der
falschen group.

Tony

Re: PKV-stationäre Therapie

am 10.02.2006 17:16:15 von Ron Baker

"Tony" <> schrieb im Newsbeitrag
news:dsi4fi$u66$
>
> "Ron Baker" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:ds82uq$mr1$
>>
>> "Florian Schmeichler" <> schrieb im Newsbeitrag
>> news:
>> > "Tony" <:
>> >
>> >> Es handelt sich um eine sogenannte gemischte Krankenanstalt, die auch
>> >> Kurmaßnahmen (5%) durchführt.
>> >
>> > Sorry, aber den Begriff "Krankenanstalten" kennt das SGB V imho nicht.
>> > Es unterscheidet in § 107 zwischen Krankenhäusern einerseits und
>> > Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen andererseits.
>> >
>> > Aus Deiner Umschreibung entnehme ich, dass es sich bei der von Dir ins
>> > Auge gefassten Einrichtung nicht um ein Krankenhaus handelt.
>> >
>> >> Der Aufenthalt dort sei der PKV VOR der
>> >> Einweisung anzuzeigen wegen der Kostenzusage.
>> >
>> > Auch das spricht gegen Krankenhaus.
>> >
>> >> Eine Krankenanstalt die
>> >> NUR stationäre Therapie durchführt, also ohne den Kurteil, gibt es
>> >> laut PKV nicht.
>> >
>> > Das ist imho falsch. Die psychiartrischen Landeskliniken sind
>> > Krankenhäuser, die sich der Behandlung der von Dir beschriebenen
>> > Symptomatik widmen könnten.
>> >
>> >> Eine Einweisung in ein Allgemeinkrankenhaus sei kein
>> >> Problem, Fachklinik ist vorher anzuzeigen und die Kostenzusage
>> >> einzuholen.
>> >
>> > Solange ist sich bei der "Fachklinik" um ein Krankenhaus im Sinne des
>> > SGB V handelt, ist diese Aussage totaler Blödsinn: Ich stelle mir
>> > gerade
>> > den Hubschrauber im Anflug auf das Herzzentrum Bad Krotzingen vor (das
>> > zwar ein Krankenhaus im Sinne des §107 SGB V, aber natürlich kein
>> > "Allgemeinkrankenhaus" im Sinne der Grundversorgung ist): Sorry, wir
>> > können eure Tachykardie nicht übernehmen bevor die Versicherung die
>> > Kostenzusage erteilt hat. Fliegt doch weiter zum Kreiskrankenhaus. Als
>> > Allgemeinkrankenhaus brauchen die keine Kostenzusage.
>> >
>> >> Den Kurtarif - ja, den hab ich verbrummt abzuschliessen.
>> >> Bin davon ausgegangen das der im stationären Tarif aufgeht.
>> >> Versicherungen sind nicht meine Welt
>> >
>> > Wenn Du bei einem Makler oder anderen Versicherungsvermittler
>> > abgeschlossen hast, solltest Du mal ein ersntes Wort mit diesem reden.
>> >
>> > Gruss,
>> > Florian
>> Florin,
>> die PKVs sind bezüglich eines Aufenthaltes in sog. gemischten Kliniken
> etwas
>> sensibler,
>> da dort nämlich auch Kuren durchgeführt werden, will man es vermeiden,
>> dass sich auf Kosten der stationären Tarife zu kostenlosen Kuren kommt,
>> deshalb müssen
>> diese auch vorher bei der privaten Versicherung beantragt werden.
>> Für mich richt der gesamte Fall nach Kur, Mobbing hin oder her, wenn er
>> in
>> eine geschlossene
>> Anstalt geht, hat er keine Probleme mit den Kosten, nein, er will ja
> abends
>> wieder raus und sich
>> nur tagsüber dort auf aufhalten also eine Kur. Die Beihilfe zahlt bei
> Kuren
>> jedoch auch nur einen
>> Zuschuss, jedoch ist die Beihilfe da etwas kulanter, kostet ja nur den
>> Steuerzahler Geld und
>> nicht den Beihilfeberechtigten. Eine gesetzliche Krankenversicherung
>> würde
>> dies auch ablehnen und
>> die Rehabilitationsmaßnahme erst einem auf den Rentenversicherungsträger
>> abschieben, den gibt es jedoch
>> bei Beamten nicht, denn diese leben alimentiert vom Steuerzahler, auch
> Deine
>> Steuern.
>> Ron
>>
>>
> Hallo Ron,
>
> Für mich richt der gesamte Fall nach Kur, Mobbing hin oder her, wenn er in
>> eine geschlossene
>> Anstalt geht, hat er keine Probleme mit den Kosten, nein, er will ja
> abends
>> wieder raus und sich
> Hab ich geschrieben das ich "abends raus" will? Nein! Ich hab geschrieben
> das ich therapeutische Hilfe benötige.
>
>> Eine gesetzliche Krankenversicherung würde
>> dies auch ablehnen und
>> die Rehabilitationsmaßnahme erst einem auf den Rentenversicherungsträger
>> abschieben,
> Falsch! Zwei Bekannte von mir arbeiten bei der KKH bzw. DAK. Die beiden
> kennen meine Situation, anders als du, und haben mir zu einer stationären
> Therapie geraten. BEIDE sagen bei der KKH bzw. DAK wäre das gar kein
> Thema.
> Also nix mit Kur oder Reha oder sowas - sondern Therapie.
>
>> die Rehabilitationsmaßnahme erst einem auf den Rentenversicherungsträger
>> abschieben, den gibt es jedoch
>> bei Beamten nicht, denn diese leben alimentiert vom Steuerzahler, auch
> Deine
>> Steuern.
> Thema verfehlt. Hast du verstanden das ich Hilfe brauche die ambulant
> nicht
> zu bekommen ist? Zudem bist du vom Thema weg und befindest dich in der
> falschen group.
>
> Tony
Danke für die Belehrung, kommt gut als Beamter, der Hilfe benötigt, wo doch
schon alles
gesagt wurde was zu sagen ist und das mit Deinen Bekannten bei der KKH und
DAK
würde ich mir gerne mal Schwarz auf Weiß geben lassen, dann sieht das schon
wieder anders aus.
Da ich gelernter Sofa bin, weiß ich wovon ich rede und das Problem mit
Deiner privaten PKV
habe ich als Versicherungsfachmann selber mit einem Kunden durch gemacht.
Ich wünsche Dir eine Lösung mit der Du leben kannst, aber ich sage Dir NO
Chance, auf den
30% bleibst Du sitzen, hättest Du damals nicht auf den Pfennig geschaut und
einen Kurtarif
abgeschlossen hättest Du das Problem jetzt nicht, also falsch gespart.
Ron