Zahnersatz Dezember 2005

Zahnersatz Dezember 2005

am 30.01.2006 16:24:19 von Rainer Ostmann

Hallo erstmal,

weis jemand, ob ich den Zahnersatz, den ich 2005 bekam, auch
mit der Steuererklärung für 2005 geltend machen kann, wenn die
Rechnung erst im Januar 2006 ausgestellt und bezahlt wurde?

Oder muss ich noch ein Jährchen warten?

--
Gruß, Rainer

Bitte nur in der NG antworten. Meine hier angegebene Mail-
Adresse rufe ich nur selten ab. Falls es doch mal sein muss:
RpunktOstmannBindestrichDetmoldatgmxpunktnet ;-)

Re: Zahnersatz Dezember 2005

am 30.01.2006 16:32:03 von Uwe Olufs

"Rainer Ostmann" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hallo erstmal,
>
> weis jemand, ob ich den Zahnersatz, den ich 2005 bekam, auch
> mit der Steuererklärung für 2005 geltend machen kann, wenn die
> Rechnung erst im Januar 2006 ausgestellt und bezahlt wurde?
>
> Oder muss ich noch ein Jährchen warten?

Ja.
Es kommt immer auf den Zahlungszeitpunkt an.

Uwe

Re: Zahnersatz Dezember 2005

am 30.01.2006 16:35:57 von Rainer Ostmann

"Uwe Olufs" <> schrieb

>> Oder muss ich noch ein Jährchen warten?
>
> Ja.
> Es kommt immer auf den Zahlungszeitpunkt an.

Danke - das ging ja schnell ;-)

Da fällt mir ein, ich habe das etwas falsch beschrieben.
Die Rechnung kam Ende Dezember - bezahlt wurde im
Januar.

Schauen die den auf meinen Kontoauszug, meist wollen
die doch nur die Rechnung, oder?


--
Gruß, Rainer

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Re: Zahnersatz Dezember 2005

am 31.01.2006 20:16:05 von Uwe Olufs

"Rainer Ostmann" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

>
> Da fällt mir ein, ich habe das etwas falsch beschrieben.
> Die Rechnung kam Ende Dezember - bezahlt wurde im
> Januar.
>
> Schauen die den auf meinen Kontoauszug, meist wollen
> die doch nur die Rechnung, oder?

Wenn Du die Steuererklärung bewusst falsch abgeben willst, dann mach das.

Uwe

Re: Zahnersatz Dezember 2005

am 31.01.2006 21:53:50 von Rainer Ostmann

"Uwe Olufs" <> schrieb

> Wenn Du die Steuererklärung bewusst falsch abgeben willst, dann mach das.

Nein, ich will das tun, was Recht ist. Wenn Du recht hast,
muss ich wohl die Zähne nächstes Jahr absetzen. Wollte
nur sicher gehen, nicht dass mir das nächstes Jahr nicht
mehr anerkannt wird, weil es schon zwei Jahre her ist....

--
Gruß, Rainer

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Re: Zahnersatz Dezember 2005

am 01.02.2006 00:44:35 von Erich Mathild

On Tue, 31 Jan 2006 20:16:05 +0100, "Uwe Olufs" <>
wrote:

>
>"Rainer Ostmann" <> schrieb im Newsbeitrag
>news:
>
>>
>> Da fällt mir ein, ich habe das etwas falsch beschrieben.
>> Die Rechnung kam Ende Dezember - bezahlt wurde im
>> Januar.
>>
>> Schauen die den auf meinen Kontoauszug, meist wollen
>> die doch nur die Rechnung, oder?
>
>Wenn Du die Steuererklärung bewusst falsch abgeben willst, dann mach das.
>
>Uwe

Ist hier jemand sicher, dass die Steuerfahndung nicht mitzulesen
berechtigt ist? ;-(

Gruß
Erich

Re: Zahnersatz Dezember 2005

am 01.02.2006 18:13:08 von Gerhard Locke

Uwe Olufs schrieb:
> "Rainer Ostmann" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
>
>>Hallo erstmal,
>>
>>weis jemand, ob ich den Zahnersatz, den ich 2005 bekam, auch
>>mit der Steuererklärung für 2005 geltend machen kann, wenn die
>>Rechnung erst im Januar 2006 ausgestellt und bezahlt wurde?
>>
>>Oder muss ich noch ein Jährchen warten?
>
>
> Ja.
> Es kommt immer auf den Zahlungszeitpunkt an.
>
Bist du sicher? Dann dürfte bei einigen das Dezembergehalt erst im
Folgejahr bei der Steuer berücksichtigt werden, weil es oft erst am 15.
des Folgemonats überwiesen wird.

Gruß

Gerhard

Re: Zahnersatz Dezember 2005

am 01.02.2006 20:56:39 von Uwe Olufs

"Gerhard Locke" <> schrieb im Newsbeitrag
news:43e0ec24$0$615$

>> Es kommt immer auf den Zahlungszeitpunkt an.
>>
> Bist du sicher? Dann dürfte bei einigen das Dezembergehalt erst im
> Folgejahr bei der Steuer berücksichtigt werden, weil es oft erst am 15.
> des Folgemonats überwiesen wird.

Bei Dauerzahlungsverhältnissen gibt es eine Sonderregelung.

Uwe

Re: Zahnersatz Dezember 2005

am 01.02.2006 21:27:17 von Eric Lorenz

Gerhard Locke schrieb:

>> Ja.
>> Es kommt immer auf den Zahlungszeitpunkt an.
>>
> Bist du sicher? Dann dürfte bei einigen das Dezembergehalt erst im
> Folgejahr bei der Steuer berücksichtigt werden, weil es oft erst am 15.
> des Folgemonats überwiesen wird.
>
Grundsätzlich gilt § 11 EStG . Zufluß- Abfluß Prinzip. Es gibt aber für
bestimmte Sachen gewisse Ausnahmen!

Eric

Re: Zahnersatz Dezember 2005

am 02.02.2006 10:52:30 von Hans-Peter Popowski

"Eric Lorenz" schrieb im Newsbeitrag
news:43e119a6$0$16321$

Hallo Eric,

> >> Ja.
> >> Es kommt immer auf den Zahlungszeitpunkt an.

> > Bist du sicher? Dann dürfte bei einigen das Dezembergehalt erst im
> > Folgejahr bei der Steuer berücksichtigt werden, weil es oft erst am 15.
> > des Folgemonats überwiesen wird.

> Grundsätzlich gilt § 11 EStG . Zufluß- Abfluß Prinzip. Es gibt aber für
> bestimmte Sachen gewisse Ausnahmen!

dann sag doch die Ausnahmen, denn Du kennst sie ganz genau.
Gilt für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen (Ausgabe wie Einnahme), wobei
i.d.R. ein kurzer Zeitraum eingehalten werden muss, üblicherweise 10 Tage,
dann werden die Zahlungen dem Wirtschaftsjahr zugeordnet, in das sie
gehören.
Beispiele wären Miete, Zinsen und Versicherungsprämien.
Miete für Dezember am 10. Januar gezahlt oder Miete für Januar am 22.12.
gezahlt bzw. eingenommen.
Für laufenden Arbeitslohn gilt etwas anderes, nämlich der
Lohnzahlungszeitraum. Der Zeitraum, für den jeweils der laufende Arbeitslohn
gezahlt wird, ist der Lohnzahlungszeitraum. Die Lohnabrechung für den
letzten Lohnzahlungszeitraum muss innerhalb von drei Wochen abgeschlossen
sein, auf den Zuflusszeitpunkt beim ArbN kommt es nicht an.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: Zahnersatz Dezember 2005

am 02.02.2006 15:16:03 von Uwe Olufs

"Hans-Peter Popowski" <> schrieb im Newsbeitrag
news:drsmti$cjh$01$

>
> dann sag doch die Ausnahmen, denn Du kennst sie ganz genau.
> Gilt für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen (Ausgabe wie Einnahme), wobei
> i.d.R. ein kurzer Zeitraum eingehalten werden muss, üblicherweise 10 Tage,
> dann werden die Zahlungen dem Wirtschaftsjahr zugeordnet, in das sie
> gehören.
> Beispiele wären Miete, Zinsen und Versicherungsprämien.
> Miete für Dezember am 10. Januar gezahlt oder Miete für Januar am 22.12.
> gezahlt bzw. eingenommen.


Nun mach es Rainer und Gerhard nicht so schwer, denn so genau wollte die das
gar nicht wissen.
Die Zahnarztrechnung fällt jedenfalls nicht unter die Ausnahmeregelung.

Uwe

Re: Zahnersatz Dezember 2005

am 02.02.2006 16:35:54 von Rainer Ostmann

"Uwe Olufs" <> schrieb

> Die Zahnarztrechnung fällt jedenfalls nicht unter die Ausnahmeregelung.

Naja, ist ja auch eigentlich gut so, denn so kann ich den
Zahnersatz meiner Frau in diesem Jahr (steht noch an)
dazurechnen. So gibt es unterm Strich mehr wieder, da er
erst ab einen bestimmten Betrag absetzbar wird, und zwar
nur, was über diesem Betrag ist (ca. 2700 EUR).


--
Gruß, Rainer

Bitte nur in der NG antworten. Meine hier angegebene Mail-
Adresse rufe ich nur selten ab. Falls es doch mal sein muss:
RpunktOstmannBindestrichDetmoldatgmxpunktnet ;-)

Re: Zahnersatz Dezember 2005

am 02.02.2006 20:26:35 von Eric Lorenz

Hans-Peter Popowski schrieb:
>
> dann sag doch die Ausnahmen, denn Du kennst sie ganz genau.
> Gilt für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen (Ausgabe wie Einnahme), wobei
> i.d.R. ein kurzer Zeitraum eingehalten werden muss, üblicherweise 10 Tage,
> dann werden die Zahlungen dem Wirtschaftsjahr zugeordnet, in das sie
> gehören.
> Beispiele wären Miete, Zinsen und Versicherungsprämien.
> Miete für Dezember am 10. Januar gezahlt oder Miete für Januar am 22.12.
> gezahlt bzw. eingenommen.
> Für laufenden Arbeitslohn gilt etwas anderes, nämlich der
> Lohnzahlungszeitraum. Der Zeitraum, für den jeweils der laufende Arbeitslohn
> gezahlt wird, ist der Lohnzahlungszeitraum. Die Lohnabrechung für den
> letzten Lohnzahlungszeitraum muss innerhalb von drei Wochen abgeschlossen
> sein, auf den Zuflusszeitpunkt beim ArbN kommt es nicht an.

Noch was vergessen? Noe! Danke HPP!

Eric

Re: Zahnersatz Dezember 2005

am 03.02.2006 00:08:03 von Hans-Peter Popowski

"Uwe Olufs" schrieb im Newsbeitrag news:drt474$r56$

Hallo Uwe,

[...]
> Nun mach es Rainer und Gerhard nicht so schwer, denn so genau wollte die
> das gar nicht wissen.

wollte nur Gerhards Irrtum aufklären, ein Blick ins Gesetz ....

> Die Zahnarztrechnung fällt jedenfalls nicht unter die Ausnahmeregelung.

Das war ja klar, nur die abweichenden Begründungen nicht. ;-))

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: Zahnersatz Dezember 2005

am 03.02.2006 00:08:43 von Hans-Peter Popowski

"Eric Lorenz" schrieb im Newsbeitrag
news:43e25cec$0$341$

Hallo Eric,

[...]
> Noch was vergessen?

hmm, sollte ich? 1994 hatte ich das letzte mal so richtig Lohn gebucht,
alles per hand. :-((

> Noe!

Schön. ;-))

> Danke HPP!

Dafür aber nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: Zahnersatz Dezember 2005

am 03.02.2006 19:49:09 von Gerhard Locke

Hans-Peter Popowski schrieb:
> "Uwe Olufs" schrieb im Newsbeitrag news:drt474$r56$
>
> Hallo Uwe,
>
> [...]
>
>>Nun mach es Rainer und Gerhard nicht so schwer, denn so genau wollte die
>>das gar nicht wissen.
>
>
> wollte nur Gerhards Irrtum aufklären, ein Blick ins Gesetz ....
>
>
>>Die Zahnarztrechnung fällt jedenfalls nicht unter die Ausnahmeregelung.
>
>
> Das war ja klar, nur die abweichenden Begründungen nicht. ;-))
>
Streitet Euch nicht. Ich habe es verstanden.

Gruß
Gerhard

Re: Zahnersatz Dezember 2005

am 05.02.2006 10:45:13 von Hans-Peter Popowski

"Gerhard Locke" schrieb im Newsbeitrag
news:43e3a5a0$0$16449$

Hallo Gerhard,

> Streitet Euch nicht. Ich habe es verstanden.

dann hat es doch seinen Zweck erfüllt.
Und Streit war das keiner, der schaut anders aus. :-))

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter