Shop mit Fanartikel auf gemeinnütziger Homepage

Shop mit Fanartikel auf gemeinnütziger Homepage

am 04.02.2006 13:14:32 von elomeist

Hallo,
ich betreibe eine private Homepage über meinen Heimatort. Um die
jährlichen Kosten zu decken, beabsichtige ich einen Shop mit Artikeln
über diesen Ort einzurichten. So z.B. Tassen mit Aufdruck, T-shirt mit
Aufdruck, Basecaps mit Aufdruck usw. Möchte diese Dinge dann mit
geringem Aufschlag verkaufen, um die Grundkosten zu decken.
Ist sowas erlaubt oder ist eine Gewerbeanmeldung dafür notwendig ?

Ansonsten habe ich mir folgende Möglichkeit überlegt. Der Lieferant der
Artikel stellt mir eine Rechnung aus. Ich verkaufe die Artikel ohne
Aufschlag und handele mit dem Lieferant eine Provision aus.
Wäre in diesem Moment die Einrichtung eines Shops möglich ?
Habe ich steuerlich etwas zu beachten ?
Herzlichen Dank für informative Antworten.

mfg
Hans-Werner Guthörl

Re: Shop mit Fanartikel auf gemeinnütziger Homepage

am 05.02.2006 10:54:38 von Hans-Peter Popowski

"Hans-Werner Guthörl" schrieb im Newsbeitrag
news:ds25r9$n6a$02$

Hallo Hans-Werner,

> ich betreibe eine private Homepage über meinen Heimatort. Um die
> jährlichen Kosten zu decken, beabsichtige ich einen Shop mit Artikeln
> über diesen Ort einzurichten. So z.B. Tassen mit Aufdruck, T-shirt mit
> Aufdruck, Basecaps mit Aufdruck usw. Möchte diese Dinge dann mit
> geringem Aufschlag verkaufen, um die Grundkosten zu decken.
> Ist sowas erlaubt oder ist eine Gewerbeanmeldung dafür notwendig ?
>
> Ansonsten habe ich mir folgende Möglichkeit überlegt. Der Lieferant der
> Artikel stellt mir eine Rechnung aus. Ich verkaufe die Artikel ohne
> Aufschlag und handele mit dem Lieferant eine Provision aus.
> Wäre in diesem Moment die Einrichtung eines Shops möglich ?
> Habe ich steuerlich etwas zu beachten ?
> Herzlichen Dank für informative Antworten.

in beiden Fällen ist eine Gewerbeanmeldung notwendig, da alle vier Kriterien
einer gewerblichen Tätigkeit erfüllt sind, Teilnahme am wirtschaftlichen
Verkehr, Gewinnerzielungsabsicht, Du übst die Tätigkeit selbständig und
nachhaltig aus.
Und ehe vielleicht ein anderer Gedankengang Fuß fasst, es gibt keine
nebenberufliche oder hauptberufliche Tätigkeit in diesem Sinne, gewerblich
tätig ist gewerblich tätig.
Und für die Steuer machst Du eine EÜR (Einnahmen minus Ausgaben), für die
Umsatzsteuer bist Du bis 17.500 ¤ Umsatz (incl. USt) erst einmal
Kleinunternehmer nach § 19 UStG, d.h. Du musst keine USt ans FA abführen,
darfst aber auch keine ausweisen.

Vielleicht ist debs die bessere NG für Dein Problem. <fup>

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Re: Shop mit Fanartikel auf gemeinnütziger Homepage

am 05.02.2006 14:29:59 von Bernd Meyer

Also wenn Du wirklich den Status der Gemeinnützigkeit hast (wird vom
Finanzamt vergeben), kannst Du möglicherweise auch den Verkauf gemeinnützig
betreiben.
Gruß, Bernd

Re: Shop mit Fanartikel auf gemeinnütziger Homepage

am 05.02.2006 17:20:16 von elomeist

>
> in beiden Fällen ist eine Gewerbeanmeldung notwendig, da alle vier Kriterien
> einer gewerblichen Tätigkeit erfüllt sind, Teilnahme am wirtschaftlichen
> Verkehr, Gewinnerzielungsabsicht, Du übst die Tätigkeit selbständig und
> nachhaltig aus.
> Und ehe vielleicht ein anderer Gedankengang Fuß fasst, es gibt keine
> nebenberufliche oder hauptberufliche Tätigkeit in diesem Sinne, gewerblich
> tätig ist gewerblich tätig.
> Und für die Steuer machst Du eine EÜR (Einnahmen minus Ausgaben), für die
> Umsatzsteuer bist Du bis 17.500 ¤ Umsatz (incl. USt) erst einmal
> Kleinunternehmer nach § 19 UStG, d.h. Du musst keine USt ans FA abführen,
> darfst aber auch keine ausweisen.
>
> Vielleicht ist debs die bessere NG für Dein Problem. <fup>
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Hans-Peter
>
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Wäre ja insoweit kein Problem.
Steuern würden ja nur in dem Maße anfallen, wie der Gewinn ist. Ich
meine die sind ja in Abhängigkeit der EÜR.

mfg
Hans-Werner

Re: Shop mit Fanartikel auf gemeinnütziger Homepage

am 05.02.2006 17:25:46 von elomeist

Bernd Meyer schrieb:
> Also wenn Du wirklich den Status der Gemeinnützigkeit hast (wird vom
> Finanzamt vergeben), kannst Du möglicherweise auch den Verkauf gemeinnützig
> betreiben.
> Gruß, Bernd


Hallo Bernd,danke für die schnelle Antwort.
Ob man dafür den Status der Gemeinnützigkeit erhält wäre zu prüfen.
Sollte dies vom FA bewilligt werden, so müssten sicherlich die Gewinne,
die über die Kosten der Homepage hinausgehen, sicherlich für die
Gemeinnützigkeit eingesetzt werden. Spende an Kindergärten o.ä.

mfg
Hans-Werner

Re: Shop mit Fanartikel auf gemeinnütziger Homepage

am 05.02.2006 17:47:46 von axbnospamatall

Am Sun, 5 Feb 2006 14:29:59 +0100, schrieb "Bernd Meyer"
<> :

>Also wenn Du wirklich den Status der Gemeinnützigkeit hast (wird vom
>Finanzamt vergeben), kannst Du möglicherweise auch den Verkauf gemeinnützig
>betreiben.

Aber bitte nur, wenn es sich bei dem Verkauf der Fanartikel um einen
Zweckbetrieb handeln würde. Dies ist IMHO aber auszuschließen.

Abgesehen davon, dass das Betreiben einer Homepage über eine Stadt für
sich gesehen noch nicht gemeinützig im Sinne der AO ist.


Grüße

Axel

Re: Shop mit Fanartikel auf gemeinnütziger Homepage

am 05.02.2006 17:59:08 von Martin Hentrich

On Sun, 05 Feb 2006 17:25:46 +0100, Hans-Werner Guthörl
<> wrote:

>Ob man dafür den Status der Gemeinnützigkeit erhält wäre zu =
prüfen.=20

Den Status der Gemeinnützigkeit kannst nicht du als Person erhalten,
sondern nur ein Verein. An einen gemeinnützigen Verein sind wiederum
diverse Bedingungen geknüpft, angefangen von der Satzung und dem Notar
etc.

Dann sind die Bereiche der Gemeinnützigkeit auch eingegrenzt:=20

.....Gemeinnützigkeit ist ein Teilbereich der Steuerbegünstigung. =
Neben
gemeinnützigen sind auch mildtätige und kirchliche Zwecke
steuerbegünstigt. Neben der Förderung von Wissenschaft und Forschung,
Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur sowie Sport zählt dazu laut AO
unter anderem ausdrücklich auch die "Förderung des Modellflugs und =
des
Hundesports"...

Bei dir dürfte es sich also nicht um etwas gemeinnütziges handeln,
jedenfalls nicht, wenn es die Homepage betrifft.

>Sollte dies vom FA bewilligt werden, so müssten sicherlich die =
Gewinne,=20
>die über die Kosten der Homepage hinausgehen, sicherlich für die=20
>Gemeinnützigkeit eingesetzt werden. Spende an Kindergärten o.ä.

Und das alles müßte auch in der Satzung des eingetragenen Vereins
stehen.

Du denkst doch wahrscheinlich über einen Fan-Shop z.B. von
nach, stimmts? Wenn du deine Homepage über 1&1
hostest, dann hast du für jeden Artikel noch einmal 1 Euro Vorteil.

Dort findest du ja auch genügend Beispiele, wie andere Privatleute das
anpacken.

Martin