Grundsteuer beim Verfassungsgericht

Grundsteuer beim Verfassungsgericht

am 07.02.2006 09:20:51 von Arne Pietsch

Hallo,
beim Verfassungsgericht soll Beschwerde gg. die Grundsteuer für eigene
und vermitete Imobilienen anhängig sein.
Stimmt das, was bedeutet oder kann das ür den einzelnen bedeuten?

Gruß Arne

Re: Grundsteuer beim Verfassungsgericht

am 07.02.2006 09:36:35 von Guido Schmidt

Arne Pietsch schrieb:

> beim Verfassungsgericht soll Beschwerde gg. die Grundsteuer für eigene
> und vermitete Imobilienen anhängig sein.
> Stimmt das, was bedeutet oder kann das ür den einzelnen bedeuten?




Die Chancen, dass das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer auf
privat selbstgenutzte Immobilien als verfassungswidrig einstuft, mögen
nicht schlecht sein, aber ich kann das nicht beurteilen.

Von vielen "Experten" wird nun der Eindruck erweckt, dass man ggf. für
2006 bezahlte Grundsteuern zurückbekommt, wenn das BVG diese als
verfassungswidrig einstuft und man rechtzeitig Widerspruch eingelegt
hat. Ich halte das für sehr unwahrscheinlich. Die Experten verschweigen
oder übersehen, dass das BVG bei ähnlichen Thematiken dem Staat fast
immer Übergangsfristen eingeräumt hat.

Guido

Re: Grundsteuer beim Verfassungsgericht

am 07.02.2006 10:00:33 von Guido Schmidt

Guido Schmidt schrieb:

>> beim Verfassungsgericht soll Beschwerde gg. die Grundsteuer für eigene
>> und vermitete Imobilienen anhängig sein.

Oiu, nicht richtig gelesen. Bezüglich vermieteten oder rein gewerblich
genutzten Immobilien ist mir nichts bekannt. Es geht meines Wissens nur
um ganz oder teilweise privat genutzte Immobilien, weil dort kein Ertrag
anfällt und somit letztlich die Substanz besteuert wird.

Ich denke letztlich ist das Ganze sehr wahrscheinlich ein Sturm im
Wasserglas. Grundsteuer zahlen musst Du erst mal so oder so. Ein
Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Durch einen Widerspruch
hast Du selbst bürokratischen Aufwand und verursachst hohen
bürokratischen Aufwand bei Behörden. Dafür erhältst Du im Gegenzug eine
minimale Chance, die Grundsteuer für 20006 erstattet zu bekommen.

Guido

Re: Grundsteuer beim Verfassungsgericht

am 07.02.2006 12:16:48 von Martin Hentrich

On Tue, 07 Feb 2006 10:00:33 +0100, Guido Schmidt
<> wrote:

>die Grundsteuer für 20006 erstattet zu bekommen.

....so man solange lebt... SCNR :-)

Martin

Re: Grundsteuer beim Verfassungsgericht

am 07.02.2006 15:23:00 von Guido Schmidt

Martin Hentrich schrieb:
> On Tue, 07 Feb 2006 10:00:33 +0100, Guido Schmidt
> <> wrote:
>
>> die Grundsteuer für 20006 erstattet zu bekommen.
>
> ...so man solange lebt... SCNR :-)

Altes Problem von mir. Wenn ich meinen Kontostand prüfe, vertue ich mich
auch immer beim Zählen der Nullen vor dem Komma :)

Guido