Angabe Ferienwohnung in Steuererklärung

Angabe Ferienwohnung in Steuererklärung

am 08.02.2006 11:48:33 von Wolfgang Mero

Hallo,

wie werden Ferienwohnungen in Deutschland bei der Steuererklärung angegeben.
Ich besitze zu einem Drittel diese FeWo. Diese soll nur an Gäste vermietet
werden.
Das dazugehörige Darlehen läuft nicht unter meinem Namen. Auch die Einnahmen
und die Ausgaben für Nebenkosten laufen auf ein Konto, dass mir nicht
gehört.
Kann (muss) ich bei der Steuererklärung die FeWo angeben oder nur derjenige,
der
das verwaltet? Oder kann (muss) ich ein Drittel davon angeben?

Wie gehe ich nun vor, was habe ich zu beachten?
Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruss
Wolfgang

Re: Angabe Ferienwohnung in Steuererklärung

am 08.02.2006 11:56:34 von Florian Schmeichler

"Wolfgang Mero" <> wrote in
news:dscia2$3um$:

Einige Details zu dem, was Martin schon geschrieben hat.

> wie werden Ferienwohnungen in Deutschland bei der Steuererklärung
> angegeben. Ich besitze zu einem Drittel diese FeWo.

Was bedeutet: Du besitzt ein Drittel? Bist Du im Grundbuch als
Miteigentümer eingetragen.

> Diese soll nur an
> Gäste vermietet werden.
> Das dazugehörige Darlehen läuft nicht unter meinem Namen.

Unter welchem Namen denn dann? Wie hast Du Deinen Drittelanteil finanziert?
Im Allgemeinen kannst Du natürlich nur Finanzierungskosten die Dir
entstehen auch steuerlich geltend machen. Dass ein anderer Mit-(GbR)-
Gesellschafter seinen Anteil über Kredit finanziert hat, ist Deinem FA
relativ egal.

Gruss,
Florian

Re: Angabe Ferienwohnung in Steuererklärung

am 08.02.2006 12:06:39 von Martin Hentrich

On Wed, 8 Feb 2006 11:48:33 +0100, "Wolfgang Mero"
<> wrote:

>wie werden Ferienwohnungen in Deutschland bei der Steuererklärung =
angegeben.
>Ich besitze zu einem Drittel diese FeWo. Diese soll nur an Gäste =
vermietet
>werden.
>Das dazugehörige Darlehen läuft nicht unter meinem Namen. Auch die =
Einnahmen
>und die Ausgaben für Nebenkosten laufen auf ein Konto, dass mir nicht
>gehört.
>Kann (muss) ich bei der Steuererklärung die FeWo angeben oder nur =
derjenige,
>der
>das verwaltet? Oder kann (muss) ich ein Drittel davon angeben?
>
>Wie gehe ich nun vor, was habe ich zu beachten?

IMHO erfolgt das vermieten der FeWo im Rahmen einer GbR (gebildet
durch konkludentes Handeln). Also muß man eine Gewinnermittlung der
GbR erstellen und für die ESt-Erklärung ein Formular für die
einheitliche und gemeinsame Festellung des den einzelnen
GbR-Gesellschaftern zustehenden Gewinns resp. der Einkünfte aus VuV.

Martin

Re: Angabe Ferienwohnung in Steuererklärung

am 08.02.2006 12:41:05 von Wolfgang Mero

"Martin Hentrich" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
On Wed, 8 Feb 2006 11:48:33 +0100, "Wolfgang Mero"
<> wrote:

>wie werden Ferienwohnungen in Deutschland bei der Steuererklärung
angegeben.
>Ich besitze zu einem Drittel diese FeWo. Diese soll nur an Gäste vermietet
>werden.
>Das dazugehörige Darlehen läuft nicht unter meinem Namen. Auch die
Einnahmen
>und die Ausgaben für Nebenkosten laufen auf ein Konto, dass mir nicht
>gehört.
>Kann (muss) ich bei der Steuererklärung die FeWo angeben oder nur
derjenige,
>der
>das verwaltet? Oder kann (muss) ich ein Drittel davon angeben?
>
>Wie gehe ich nun vor, was habe ich zu beachten?

>IMHO erfolgt das vermieten der FeWo im Rahmen einer GbR (gebildet
>durch konkludentes Handeln). Also muß man eine Gewinnermittlung der
>GbR erstellen und für die ESt-Erklärung ein Formular für die
>einheitliche und gemeinsame Festellung des den einzelnen
>GbR-Gesellschaftern zustehenden Gewinns resp. der Einkünfte aus VuV.

>Martin

Hallo Martin,
vielen Dank für Deine Antwort. Das hört sich für mich erst einmal sehr
kompliziert an. Wo kann ich denn nachlesen, wie diese Gewinnermittlung
erstellt wird? Wird der Gewinn anteilig in Höhe des FeWo-Anteils gesplittet
oder
kann dass in der GbR anders festgelegt werden? Z.B. 100% der Verwalter der
FeWo?
Durch das Darlehen und die Nebenkosten (gegengerechnet) wird sich kein
Gewinn ergeben,
hat das ein Vorteil ggü. dem FA? Wenn ein Gewinnanteil vorhanden wäre, wie
wird dieser dann versteuert?

Gruss
Wolfgang

Re: Angabe Ferienwohnung in Steuererklärung

am 08.02.2006 13:17:50 von Wolfgang Mero

"Florian Schmeichler" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> "Wolfgang Mero" <> wrote in
> news:dscia2$3um$:
>
> Einige Details zu dem, was Martin schon geschrieben hat.
>
> > wie werden Ferienwohnungen in Deutschland bei der Steuererklärung
> > angegeben. Ich besitze zu einem Drittel diese FeWo.
>
> Was bedeutet: Du besitzt ein Drittel? Bist Du im Grundbuch als
> Miteigentümer eingetragen.
>

Ja
> > Diese soll nur an
> > Gäste vermietet werden.
> > Das dazugehörige Darlehen läuft nicht unter meinem Namen.
>
> Unter welchem Namen denn dann? Wie hast Du Deinen Drittelanteil
finanziert?

Meine Mutter hat alles kompl. finanziert

> Im Allgemeinen kannst Du natürlich nur Finanzierungskosten die Dir
> entstehen auch steuerlich geltend machen. Dass ein anderer Mit-(GbR)-
> Gesellschafter seinen Anteil über Kredit finanziert hat, ist Deinem FA
> relativ egal.
>
> Gruss,
> Florian


Es entstehen aber auch Nebenkosten, die wohl auch Gewinnmindernd sind.
Muss ich demnach beim FA solange kein Gewinn entsteht auch nichts angeben?

Gruss
Wolfgang

Re: Angabe Ferienwohnung in Steuererklärung

am 08.02.2006 13:50:57 von Martin Hentrich

On Wed, 8 Feb 2006 12:41:05 +0100, "Wolfgang Mero"
<> wrote:

> Wo kann ich denn nachlesen, wie diese Gewinnermittlung
>erstellt wird?

Gewinn =3D Einnahmen - Ausgaben

Zu den Ausgaben gehören die Zinsen des darlehens, nicht aber die
Tilgung. Dafür aber die Abschreibung (bei einem haus 2% pro jahr)

> Wird der Gewinn anteilig in Höhe des FeWo-Anteils gesplittet
>oder kann dass in der GbR anders festgelegt werden?=20

Man kann es festlegen.

>Z.B. 100% der Verwalter der FeWo?

Ist der Verwalter Miteigentümer? Ansonsten sind verwalterkosten auch
Ausgaben.

>Durch das Darlehen und die Nebenkosten (gegengerechnet) wird sich kein
>Gewinn ergeben,

besteuert wird nur der Gewinn... Aber Beachte, daß Darlehenstilgung
keine Ausgaben sind.

>hat das ein Vorteil ggü. dem FA?=20

Was verstehst du unter Vorteil?

>Wenn ein Gewinnanteil vorhanden wäre, wie
>wird dieser dann versteuert?

Der gewinn oder der verlust wird aufgeteilt und dann bei jedem
Miteigentümer wird dessen zu versteuerndes Einkommen ermittelt. Dafür
werden sämtliche Einkünfte addiert.

Günstig machen sich da Verluste, da dadurch das zu versteuernde
Einkommen gemindert wird. Also ist es nützlich, auch eventuelle
Verluste aus VuV zu ermitteln. Spart ggf. Steuern.=20

Martin

Re: Angabe Ferienwohnung in Steuererklärung

am 09.02.2006 07:40:24 von Wolfgang Mero

"Martin Hentrich" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
On Wed, 8 Feb 2006 12:41:05 +0100, "Wolfgang Mero"
<> wrote:


>Ist der Verwalter Miteigentümer? Ansonsten sind verwalterkosten auch
>Ausgaben.
Ja

>>hat das ein Vorteil ggü. dem FA?

>Was verstehst du unter Vorteil?
Das man steuen sparen kann.


Zur GbR habe ich als Laie noch eine Frage. Muss diese irgendwo mit einem
Vertrag festgeschrieben/ gegründet
werden. Wenn ja, wie gehe ich da vor?

Gruß
Wolfgang

Re: Angabe Ferienwohnung in Steuererklärung

am 09.02.2006 08:10:38 von Martin Hentrich

On Thu, 9 Feb 2006 07:40:24 +0100, "Wolfgang Mero"
<> wrote:

>Zur GbR habe ich als Laie noch eine Frage. Muss diese irgendwo mit einem
>Vertrag festgeschrieben/ gegründet
>werden. Wenn ja, wie gehe ich da vor?



Martin