Durchlaufende Posten bei EÜR
Durchlaufende Posten bei EÜR
am 08.02.2006 20:57:51 von Jan Hartmann
Moin,
ich sitze gerade an der EÜR für meinen Verein und habe hier ein paar
durchlaufende Posten. Leider hat mein Kontenrahmen noch kein Konto dafür.
Ist es korrekt *ein* Konto für ein- und ausgehende Buchungen anzulegen,
so das das Konto idealerweise am Ende einen Bestand von "0" hat?
Wenn ja, wo lege ich das am Besten an? Ein paar Buchungen wurden in 2005
nicht ausgeglichen, also bleibt ein Bestand. Diesen klinke ich aus der
EÜR Saldierung dann aus, ja?
Vielen Dank!
Gruß
Jan
Re: Durchlaufende Posten bei EÜR
am 08.02.2006 22:48:59 von Stanislaw Gierlicki
On Wed, 08 Feb 2006 20:57:51 +0100, Jan Hartmann wrote:
>Moin,
>
>ich sitze gerade an der EÜR für meinen Verein und habe hier ein paar
>durchlaufende Posten.
Bist du dir da sicher, dass es durchlaufende Posten sind?
Es gab hier vor nicht allzu langer Zeit etwas zu diesem Thema.
Durchlaufende Posten gibt es nur dann, wenn die Vertragsbeziehung
direkt zwischen demjenigen, der dir das Geld gegeben hat und dem,
der das Geld von dir bekommen hat, besteht und du nur der
Geldüberbringer bist.
Sonst sind das bei dir (oder bei deinem Verein) normale Einnahmen
und Ausgaben
Kannst/Darfst du ein Beispiel dieser durchlaufenden Posten geben?
>Leider hat mein Kontenrahmen noch kein Konto dafür.
>
>Ist es korrekt *ein* Konto für ein- und ausgehende Buchungen anzulegen,
>so das das Konto idealerweise am Ende einen Bestand von "0" hat?
>Wenn ja, wo lege ich das am Besten an?
Wenn ihr EÜR macht, dann ist es weitestgehend euch überlassen, wie
ihr die Ausgaben und Einnahmen erfasst, hauptsache ihr bekommt am
Ende den richtigen Differenzbetrag raus.
Aus Lesbarkeitsgründen würde ich jedoch nicht alles auf einem Konto
buchen.
Ich würde ein Einnahmenkonto "Sonderposten" und ein Ausgabenkonto
"Sonderposten" einrichten. Wenn sie sich ausgleichen, wird die EÜR
nicht verändert.
>Ein paar Buchungen wurden in 2005
>nicht ausgeglichen, also bleibt ein Bestand. Diesen klinke ich aus der
>EÜR Saldierung dann aus, ja?
Was heißt das genau? Habt ihr bezahlt und nicht erstattet bekommen
oder habt ihr Geld eingenommen und nicht ausgegeben?
Dann dürfte es sich um eine normale Einnahme (oder Ausgabe)
handeln, die sich in der EÜR niederschlagen wird.
MfG
Stanislaw Gierlicki
--
Bitte keine Antworten per E-Mail. Ich lese diese Newsgruppe.
Und wenn doch, bitte ".spam" aus der Adresse entfernen.
Re: Durchlaufende Posten bei EÜR
am 09.02.2006 01:01:06 von Jan Hartmann
Stanislaw Gierlicki schrieb:
> Bist du dir da sicher, dass es durchlaufende Posten sind?
Nicht 100%ig
> Kannst/Darfst du ein Beispiel dieser durchlaufenden Posten geben?
Z.B. Prüfgebühren. Das Segelflugzeug des Mitgliedes wird über den Verein
zur Nachprüfung (so was wie der TüV) gemeldet, der Prüfer berechnet an
den Verein und das Mitglied erstattet dem Verein die Kosten. Halter ist
das Mitglied, das Flugzeug läuft nur durch den Werkstattbetrieb des
Vereins, daher die Meldung über den Verein.
> Wenn ihr EÜR macht, dann ist es weitestgehend euch überlassen, wie
> ihr die Ausgaben und Einnahmen erfasst, hauptsache ihr bekommt am
> Ende den richtigen Differenzbetrag raus.
> Aus Lesbarkeitsgründen würde ich jedoch nicht alles auf einem Konto
> buchen.
> Ich würde ein Einnahmenkonto "Sonderposten" und ein Ausgabenkonto
> "Sonderposten" einrichten. Wenn sie sich ausgleichen, wird die EÜR
> nicht verändert.
O.K., das hört sich besser an.
> Was heißt das genau? Habt ihr bezahlt und nicht erstattet bekommen
> oder habt ihr Geld eingenommen und nicht ausgegeben?
> Dann dürfte es sich um eine normale Einnahme (oder Ausgabe)
> handeln, die sich in der EÜR niederschlagen wird.
Der Verein hat die Kosten bereits verauslagt, jedoch noch nicht weiter
in Rechnung gestellt. Das geschieht erst im nächsten Geschäftsjahr.
Vielen Dank soweit!
Gruß
Jan
Re: Durchlaufende Posten bei EÜR
am 09.02.2006 12:40:20 von Stanislaw Gierlicki
On Thu, 09 Feb 2006 01:01:06 +0100, Jan Hartmann wrote:
>Stanislaw Gierlicki schrieb:
>
>> Bist du dir da sicher, dass es durchlaufende Posten sind?
>Nicht 100%ig
>
>> Kannst/Darfst du ein Beispiel dieser durchlaufenden Posten geben?
>
>Z.B. Prüfgebühren. Das Segelflugzeug des Mitgliedes wird über den Verein
>zur Nachprüfung (so was wie der TüV) gemeldet, der Prüfer berechnet an
>den Verein und das Mitglied erstattet dem Verein die Kosten. Halter ist
>das Mitglied, das Flugzeug läuft nur durch den Werkstattbetrieb des
>Vereins, daher die Meldung über den Verein.
Also ich würde hier eher dazu tendieren, das nicht als
durchlaufende Posten zu sehen. Alle Quellen, die ich im Internet
dazu gefunden habe, besagen, dass DP dann vorliegen, wenn die
Vertragsbeziehung direkt zwischen dem Bezahler und dem Leistenden
besteht. Wenn die Rechnung aber an den Verein geht, dann besteht
eher eine Vertragsbeziehung zwischen dem Prüfer und dem Verein.
Angenommen, der Verein würde nicht zahlen, kann der Prüfer dann
direkt an den Eigentümer herantreten? Dann wäre es auch kein
Problem, dass die Rechnung sofort an das Mitglied geht - ohne
Arbeit für dich.
>> Ich würde ein Einnahmenkonto "Sonderposten" und ein Ausgabenkonto
>> "Sonderposten" einrichten. Wenn sie sich ausgleichen, wird die EÜR
>> nicht verändert.
>
>O.K., das hört sich besser an.
Das ganze ist IMHO sowieso erst dann richtig interessant, wenn es
um Vorsteuerabzug geht.
Wenn der Prüfer MWSt. berechnet und ihr die Rechnung zahlt, dann
seid ihr als Verein nicht MWSt.-pflichtig, d.h. ihr könnt keine
Vorsteuer ziehen. Wenn ihr dann diese Rechnung dem Mitglied mit
demselben Betrag berechnet, weist ihr keine MWSt. aus. Wenn er aber
Unternehmer ist und Vorsteuer ziehen könnte, würde er dadurch das
Recht dafür verlieren. Ginge die Rechnung des Prüfers direkt an
ihn, könnte er Vorsteuer ziehen.
>> Was heißt das genau? Habt ihr bezahlt und nicht erstattet bekommen
>> oder habt ihr Geld eingenommen und nicht ausgegeben?
>> Dann dürfte es sich um eine normale Einnahme (oder Ausgabe)
>> handeln, die sich in der EÜR niederschlagen wird.
>
>Der Verein hat die Kosten bereits verauslagt, jedoch noch nicht weiter
>in Rechnung gestellt. Das geschieht erst im nächsten Geschäftsjahr.
Dann habt ihr einfach im Vorjahr etwas mehr ausgegeben (steuerlich
gesehen), was sich dieses Jahr ausgleichen wird. Bei konstanten
Steuersätzen eine Nullsummenrechnung.
MfG
Stanislaw Gierlicki
--
Bitte keine Antworten per E-Mail. Ich lese diese Newsgruppe.
Und wenn doch, bitte ".spam" aus der Adresse entfernen.
Re: Durchlaufende Posten bei EÜR
am 09.02.2006 21:12:36 von Jan Hartmann
Stanislaw Gierlicki schrieb:
> On Thu, 09 Feb 2006 01:01:06 +0100, Jan Hartmann wrote:
> Also ich würde hier eher dazu tendieren, das nicht als
> durchlaufende Posten zu sehen.
Hab' ich jetzt auch so gemacht.
> Alle Quellen, die ich im Internet
> dazu gefunden habe, besagen, dass DP dann vorliegen, wenn die
> Vertragsbeziehung direkt zwischen dem Bezahler und dem Leistenden
> besteht. Wenn die Rechnung aber an den Verein geht, dann besteht
> eher eine Vertragsbeziehung zwischen dem Prüfer und dem Verein.
> Angenommen, der Verein würde nicht zahlen, kann der Prüfer dann
> direkt an den Eigentümer herantreten?
Bei dem einen oder anderen Posten wäre das auch wohl so, aber alles in
allem ist auch die jetzige Variante zu vertreten.
> Das ganze ist IMHO sowieso erst dann richtig interessant, wenn es
> um Vorsteuerabzug geht.
Auf Vorsteuer haben wir nicht optiert, macht's hier einfacher.. :-)
> Dann habt ihr einfach im Vorjahr etwas mehr ausgegeben (steuerlich
> gesehen), was sich dieses Jahr ausgleichen wird. Bei konstanten
> Steuersätzen eine Nullsummenrechnung.
Steuersatz is eh 0, da gemeinütziger e.V.!
Vielen Dank für Deine Bemühungen!
Gruß
Jan