ein paar Fragen zur ESt.-Erklärung
ein paar Fragen zur ESt.-Erklärung
am 10.02.2006 04:29:52 von Thies Meier
Hallo :-)
ich möchte mich langsam an meine Steuererklärung
für 2005 machen und stosse dabei auf folgende
Fragen, für die ich mir hier etwas Hilfestellung
verspreche.
Manches scheint euch vielleicht naiv vorzukommen,
aber ich habe wirklich keine Ahnung von der
Steuerthematik und ich möchte auch nichts falsch
machen (nicht das irgendwann bei einem Besuch oder
einer Rückkehr in Deutschland die Handschellen klicken ;-)
Ich bin für jeden Hinweis sehr dankbar! Und wem mein
Post zu lang findet oder ihn ausverschämt findet,
der möge hier aufhören zu lesen ;-)
Zu den Fragen:
1.) Zum 30.06.2005 (Tag 181) hatte ich meinen
Arbeitsvertrag gekündigt, da ich im Juli 2005
nach TAIWAN (Republik China; nicht zu verwechseln
mit der Volksrepublik China!) ausgewandert bin.
Der Abflug war am 04.07.2005 (Tag 185).
Meine angemietete Wohnung hatte ich entsprechend
ebenfalls zum 30.06.2005 (Tag 181) gekündigt,
die letzten Tage bis zum 04.07.2005 (Tag 185)
verbrachten wir (meine Frau und ich) im Gästezimmer
meines Vaters.
Wie läuft dies nun mit den Steuern? Da ich
seit Tag 181 keinerlei Einkünfte mehr in
Deutschland erwirtschaftet habe, allerdings
erst am Tag 185 Deutschland verlassen habe,
bin ich unsicher wie ich verfahren muss.
So weit ich weiß gibt es eine Grenze von
183 Tagen. Gibt es mit Taiwan ein Doppel-
besteuerungsabkommen? Ich bin ja auch nicht
von meinem Arbeitgeber entsendet worden und
ich habe komplett in Deutschland "die Zelte
abgebrochen". Obendrein ist Taiwan dann ja
auch kein EU-Mitglied ;-)
Mein Finanzamt hat auf Nachfrage nur etwas
von Progressionsvorbehalt gefaselt, mit dem
ich überhaupt nichts anfangen kann. Die
Steuertexte darüber verstehe ich nicht wirklich.
2.) Am 20.05.2005 habe ich geheiratet.
Wie muss ich dies in der Steuererklärung
angeben? Ist es richtig, dass es für das
gesamte Jahr (also auch rückwirkend zum
01.01.2005) gilt und nicht erst ab dem
20.05.?
Ist nun eine gemeinsame Veranlagung
erforderlich oder läuft es getrennt?
Muss irgendwo das Heiratsdatum angegeben
werden oder wird gleich eine gemeinsame
Steuererklärung ohne weitere Hinweise
eingereicht?
Meine Frau ist im Übrigen Taiwanesin und
hat noch nie in Deutschland gearbeitet
oder Einkünfte erzielt. Bis zu unserer
Heirat war sie ja eigentlich auch nur
in Taiwan steuerpflichtig.
3.) Ich bin seit Oktober 2003 mit einer
privaten Weiterbildung beschäftigt, die ich
die letzten beiden Jahre auch entsprechend
angegeben und geltend gemacht hatte. Die
Kursbeiträge (Ratenzahlung) fielen bis
November 2005 an. Kann ich die nun auch
bis November 2005 als Werbungskosten
geltend machen oder nur bis Juni 2005
(falls dies von der 183-Tage Regelung
abhängt).
In diesem Zusammenhang noch eine weitere
Frage (man kann es ja mal versuchen):
Am 03.03.2006 werde ich durch eine
Präsentation der Projektarbeit (Abschluß-
arbeit) und ein Fachgespräch den Kurs
(hoffentlich) offiziell beenden. Kann ich
die Anreisekosten (in meinem Fall also die
Flugkosten) geltend machen? Den Flug habe
ich bereits in 2005 reserviert und bezahlt.
Gilt dieses also für 2005 oder für 2006?
Achso, den späten Termin für die letzte
Prüfung ist nicht von mir, sondern von der
IHK. Ich habe keine Hoffnungen aber vielleicht
klappt es ja doch ;-)
Vielen Dank für eure Hilfe :-)
Mit besten Grüßen
Thies Meier
Re: ein paar Fragen zur ESt.-Erklärung
am 10.02.2006 14:32:59 von Carlos Duerschmidt
Thies Meier <> skrev:
>Mein Finanzamt hat auf Nachfrage nur etwas
>von Progressionsvorbehalt gefaselt, mit dem
Hier hilft meist die Bitte, sich in
verständlichem Deutsch auszudrücken.
Progressionsvorbehalt bedeutet vereinfacht gesagt,
daß das Geld zwar nicht besteuert wird,
daß es aber für die Ermittlung des Steuersatzes
herangezogen wird.
Ein Beispiel:
Du erhältst von einem Arbeitgeber einen Betrag
A, der normal versteuert wird.
Weiterhin erhältst Du einen Betrag B, der zwar
nicht versteuert wird, aber dem Prograssionsvorbehalt
unterliegt.
Wenn Du nur A vesteuern müßtest, hättest Du einen
Steuersatz von 20%.
Du müßtest also 20% von A abdrücken.
Wenn Du A und B versteuern müßtest, hättest Du einen
Steuersatz von 30%; Du müßtest also 30% von (A+B)
zahlen.
Da B aber steuerfrei ist, werden nur x% von A versteuert.
Der Progressionsvorbehalt macht aus x statt der 20,
die normalerweise anfielen, eine 30, da der Steuersatz
genommen wird, der bei (A+B) rauskommt.
Du mußt also 30% von A zahlen.
Zu den restlichen Fragen mag ich mich nicht äußern,
und auch diese Antwort solltest Du mangels Kompetenz
meinerseits mit Vorsicht genießen
Gruß
Carlos
Re: ein paar Fragen zur ESt.-Erklärung
am 10.02.2006 16:52:36 von Martin Hentrich
On Fri, 10 Feb 2006 11:29:52 +0800, Thies Meier <>
wrote:
>Mein Finanzamt hat auf Nachfrage nur etwas
>von Progressionsvorbehalt gefaselt, mit dem
>ich überhaupt nichts anfangen kann.
Martin
Re: ein paar Fragen zur ESt.-Erklärung
am 11.02.2006 00:11:12 von Frank Kozuschnik
Thies Meier schrieb:
> 1.) Zum 30.06.2005 (Tag 181) hatte ich meinen
> Arbeitsvertrag gekündigt, da ich im Juli 2005
> nach TAIWAN (Republik China; nicht zu verwechseln
> mit der Volksrepublik China!) ausgewandert bin.
Das ist - zugegeben - kein ganz alltäglicher Fall.
> Der Abflug war am 04.07.2005 (Tag 185).
> Meine angemietete Wohnung hatte ich entsprechend
> ebenfalls zum 30.06.2005 (Tag 181) gekündigt,
> die letzten Tage bis zum 04.07.2005 (Tag 185)
> verbrachten wir (meine Frau und ich) im Gästezimmer
> meines Vaters.
Bis zu diesem Zeitpunkt warst du in Deutschland unbeschränkt steuer-
pflichtig. Seit deiner Auswanderung bist du höchstens noch beschränkt
steuerpflichtig, wenn du in Deutschland noch Einkünfte hast (z.B. aus
Grundbesitz oder Kapitalvermögen in Deutschland).
> Wie läuft dies nun mit den Steuern? Da ich
> seit Tag 181 keinerlei Einkünfte mehr in
> Deutschland erwirtschaftet habe, allerdings
> erst am Tag 185 Deutschland verlassen habe,
> bin ich unsicher wie ich verfahren muss.
> So weit ich weiß gibt es eine Grenze von
> 183 Tagen. Gibt es mit Taiwan ein Doppel-
> besteuerungsabkommen?
Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Volksrepublik China,
aber keines mit Taiwan. Ich denke, die "183-Tage-Grenze" spielt in
deinem Fall keine Rolle.
> Mein Finanzamt hat auf Nachfrage nur etwas
> von Progressionsvorbehalt gefaselt, mit dem
> ich überhaupt nichts anfangen kann. Die
> Steuertexte darüber verstehe ich nicht wirklich.
Du gibst für das Jahr 2005 in Deutschland deine Steuererklärung ab.
Einkünfte, die du nach deinem Wegzug im Ausland erzielt hast, sind in
Deutschland nicht steuerpflichtig, unterliegen aber dem Progressions-
vorbehalt. Hinweise darauf, was das bedeutet, haben dir Carlos und
Martin bereits gegeben.
> 2.) Am 20.05.2005 habe ich geheiratet.
> Wie muss ich dies in der Steuererklärung
> angeben?
Du gibst einfach an, dass du am 20.05.2005 geheiratet hast.
> Ist es richtig, dass es für das
> gesamte Jahr (also auch rückwirkend zum
> 01.01.2005) gilt und nicht erst ab dem
> 20.05.?
Du wirst für das gesamte Jahr 2005 als Verheirateter veranlagt.
> Ist nun eine gemeinsame Veranlagung
> erforderlich oder läuft es getrennt?
Die gemeinsame Veranlagung ist in den allermeisten Fällen günstiger.
Möglich ist sie, wenn auch deine Frau unbeschränkt steuerpflichtig
war. Wenn sie vor eurem Wegzug in Deutschland gewohnt hat, ist das der
Fall.
> Muss irgendwo das Heiratsdatum angegeben
> werden oder wird gleich eine gemeinsame
> Steuererklärung ohne weitere Hinweise
> eingereicht?
In jeder Steuererklärung wird nach dem Tag der Eheschließung gefragt.
> Meine Frau ist im Übrigen Taiwanesin und
> hat noch nie in Deutschland gearbeitet
> oder Einkünfte erzielt. Bis zu unserer
> Heirat war sie ja eigentlich auch nur
> in Taiwan steuerpflichtig.
Wenn deine Frau *nicht* in Deutschland steuerpflichtig war, gibt es
keine gemeinsame Veranlagung. Wenn sie allerdings bei dir in
Deutschland gewohnt hat, *war* sie unbeschränkt steuerpflichtig.
> 3.) Ich bin seit Oktober 2003 mit einer
> privaten Weiterbildung beschäftigt [...] Die
> Kursbeiträge (Ratenzahlung) fielen bis
> November 2005 an. Kann ich die nun auch
> bis November 2005 als Werbungskosten
> geltend machen oder nur bis Juni 2005 [...]
> Am 03.03.2006 werde ich durch eine
> Präsentation [...] und ein Fachgespräch den Kurs
> (hoffentlich) offiziell beenden. Kann ich
> die Anreisekosten (in meinem Fall also die
> Flugkosten) geltend machen? Den Flug habe
> ich bereits in 2005 reserviert und bezahlt.
> Gilt dieses also für 2005 oder für 2006?
Es gilt das Prinzip der Abschnittsbesteuerung, d.h. es wird immer ein
Kalenderjahr als Ganzes veranlagt. Mir fällt jetzt eigentlich kein
Grund ein, der den Werbungskostenabzug verhindern würde.
Ich bin übrigens kein Steuerberater, sondern äußere hier nur meine
(unmaßgebliche) Meinung.