Falschen MwSt-Betrag verbuchen

Falschen MwSt-Betrag verbuchen

am 10.02.2006 11:24:19 von Andre Bryx

Hallo!

Ich hatte gestern einen Fehler bemerkt:

In einer Dienstleistungsabrechnung für einen Kunden kam
in letzter Sekunde noch ein Posten dazu, da hatte ich die
Rechnung schon geschrieben. Dummerweise hatte ich in der
Korrektur nur den Netto-Betrag erhöht, die MwSt aber vergessen,
somit dem Kunden zu wenig MwSt in Rechnung gestellt.

Aufgefallen ist es keinem von uns, bis ich dabei war, die
Sache zu verbuchen. Der Kunde ist natürlich nicht bereit,
den Differenzbetrag auszugleichen.

Es handelt sich zwar "nur" um ca. 28 Euro, für mich stellt
sich aber das Problem, wie ICH das Ganze jetzt verbuchen
soll. NUR den Betrag an MwSt und Netto manuell verbuchen,
der auch wirklich in Rechnung gestellt und bezahlt wurde
oder MUSS ich den korrekten MwSt Betrag auf 16% ausrechnen
und entsprechend eintragen (und dazuzahlen)?

Momentan etwas ratlos...
Andre

Re: Falschen MwSt-Betrag verbuchen

am 10.02.2006 22:04:19 von Eric Lorenz

Andre Bryx schrieb:

> In einer Dienstleistungsabrechnung für einen Kunden kam
> in letzter Sekunde noch ein Posten dazu, da hatte ich die
> Rechnung schon geschrieben. Dummerweise hatte ich in der
> Korrektur nur den Netto-Betrag erhöht, die MwSt aber vergessen,
> somit dem Kunden zu wenig MwSt in Rechnung gestellt.
>
> Aufgefallen ist es keinem von uns, bis ich dabei war, die
> Sache zu verbuchen. Der Kunde ist natürlich nicht bereit,
> den Differenzbetrag auszugleichen.
>
> Es handelt sich zwar "nur" um ca. 28 Euro, für mich stellt
> sich aber das Problem, wie ICH das Ganze jetzt verbuchen
> soll. NUR den Betrag an MwSt und Netto manuell verbuchen,
> der auch wirklich in Rechnung gestellt und bezahlt wurde
> oder MUSS ich den korrekten MwSt Betrag auf 16% ausrechnen
> und entsprechend eintragen (und dazuzahlen)?

Gesamtbetrag und davon Umsatzsteuer ziehen (also komplett).

Warum will Dein Kunde das nicht bezahlen? Ist er nicht
Vorsteuerabzugsberechtigt?

Eric

Re: Falschen MwSt-Betrag verbuchen

am 11.02.2006 11:36:54 von Andre Bryx

Eric Lorenz schrieb:

> Gesamtbetrag und davon Umsatzsteuer ziehen (also komplett).

Naja - Lehrgeld :-(


> Warum will Dein Kunde das nicht bezahlen? Ist er nicht
> Vorsteuerabzugsberechtigt?

Abzugsberechtigt schon - Es geht ihm "ums Prinzip". Er meint,
daß es ausschließlich mein Problem ist, wenn ich einen falschen
Betrag in die Rechnung einsetze.

Andre