Angaben auf Rechnung

Angaben auf Rechnung

am 10.02.2006 15:41:15 von Jens Kuttig

Hallo,

im $14 Abs. 4 UStG steht, dass eine Rechnung den vollständigen Namen
des leistenden Unternehmers tragen muss. Heißt das, dass ein
Einzelunternehmer seinen vollständigen Nachnamen angeben muss, oder
bedeutet "vollständiger Name" Nachname und ein ausgeschriebener
Vorname?

Jens

Re: Angaben auf Rechnung

am 10.02.2006 16:45:42 von michael

Jens Kuttig wrote:
>
> im $14 Abs. 4 UStG steht, dass eine Rechnung den vollständigen Namen
> des leistenden Unternehmers tragen muss. Heißt das, dass ein
> Einzelunternehmer seinen vollständigen Nachnamen angeben muss, oder
> bedeutet "vollständiger Name" Nachname und ein ausgeschriebener
> Vorname?

Ich würde als Laie davon ausgehen, dass Du als Einzelunternehmer den
Namen angeben musst, den Du auch regelmäßig auf Deiner USt-Voranmeldung
und USt-Erklärung nennst.

Also wahrscheinlich Vorname und Nachname. (Was spricht dagegen?)

Ciao, Michael.

Re: Angaben auf Rechnung

am 10.02.2006 16:46:56 von Martin Hentrich

On 10 Feb 2006 06:41:15 -0800, "Jens Kuttig" <>
wrote:

> oder
>bedeutet "vollständiger Name" Nachname und ein ausgeschriebener
>Vorname?

Ja.

Martin

Re: Angaben auf Rechnung

am 12.02.2006 10:45:05 von Jens Kuttig

> Also wahrscheinlich Vorname und Nachname.
> (Was spricht dagegen?)

Nichts. Ich habe von einem Unternehmen eine Rechnung bekommen, auf der
nur der Nachname des Leistenden genannt ist. Bevor ich nun um eine
ordentliche Rechnung bitte, wollte ich mich bei euch versichern, dass
meine Interpretation des Gesetztes korrekt ist.

Jens

Re: Angaben auf Rechnung

am 12.02.2006 13:33:45 von Florian Kleinmanns

"Jens Kuttig" <> schrieb:
>im $14 Abs. 4 UStG steht, dass eine Rechnung den vollständigen Namen
>des leistenden Unternehmers tragen muss. Heißt das, dass ein
>Einzelunternehmer seinen vollständigen Nachnamen angeben muss

Nein, § 31 Abs. 2 UStDV.

Grüße
Florian
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