Zuviel Eigenheimzulage erhalten
am 10.02.2006 15:48:27 von Sirchief
Hallo,
mal eine Frage zum Thema Eigenheimzulage.
Was wäre denn, wenn ich in dem Bescheid für die Eigenheimzulage die
richtige Berechnung hätte, aber der falsche Betrag auf mein Konto
überwiesen worden wäre.
Also als Beispiel:
Man erhält den Bescheid, in dem drin steht, dass man 50 % der
Eigenheimzulage erhält, weil man zu 50 % etwas gekauft hat. Und dann
werden aber zweimal 100 % überwiesen.
Und wenn man nun das Finanzamt nicht darüber informiert. (Was aber
schon passiert ist)
Was wären denn daraus die Konsequenzen?
Vielen Dank für Eure Antwort.
Gruß
Sirchief
Re: Zuviel Eigenheimzulage erhalten
am 10.02.2006 16:04:31 von Matthias Reichelt
Hallo Sirchief,
"Sirchief" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
Hallo,
>mal eine Frage zum Thema Eigenheimzulage.
>Was wäre denn, wenn ich in dem Bescheid für die Eigenheimzulage die
>richtige Berechnung hätte, aber der falsche Betrag auf mein Konto
>überwiesen worden wäre.
>Also als Beispiel:
>Man erhält den Bescheid, in dem drin steht, dass man 50 % der
>Eigenheimzulage erhält, weil man zu 50 % etwas gekauft hat. Und dann
>werden aber zweimal 100 % überwiesen.
>Und wenn man nun das Finanzamt nicht darüber informiert. (Was aber
>schon passiert ist)
>Was wären denn daraus die Konsequenzen?
>Vielen Dank für Eure Antwort.
37 Abs 2 AO; Zahlung ohne Zahlungsgrund; muss zurückgezahlt werden, weil
nicht festgesetzt,
Verjährung ??? Bin mir nicht sicher, aber innerhalb der allg VJf (30 Jahre).
Gruß Matti
Gruß
Sirchief
Re: Zuviel Eigenheimzulage erhalten
am 13.02.2006 09:02:59 von Sirchief
Hallo Matthias,
vielen Dank für die Antwort.
Gruß
Hakan
Matthias Reichelt schrieb:
www.seelengefaehrte.de
> Hallo Sirchief,
>
> "Sirchief" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
> Hallo,
>
>
> >mal eine Frage zum Thema Eigenheimzulage.
> >Was wäre denn, wenn ich in dem Bescheid für die Eigenheimzulage die
> >richtige Berechnung hätte, aber der falsche Betrag auf mein Konto
> >überwiesen worden wäre.
>
> >Also als Beispiel:
> >Man erhält den Bescheid, in dem drin steht, dass man 50 % der
> >Eigenheimzulage erhält, weil man zu 50 % etwas gekauft hat. Und dann
> >werden aber zweimal 100 % überwiesen.
> >Und wenn man nun das Finanzamt nicht darüber informiert. (Was aber
> >schon passiert ist)
> >Was wären denn daraus die Konsequenzen?
> >Vielen Dank für Eure Antwort.
>
> 37 Abs 2 AO; Zahlung ohne Zahlungsgrund; muss zurückgezahlt werden, weil
> nicht festgesetzt,
> Verjährung ??? Bin mir nicht sicher, aber innerhalb der allg VJf (30 Ja=
hre).
> Gruß Matti
>=20
> Gruß
>=20
> Sirchief