Zuviel Eigenheimzulage erhalten

Zuviel Eigenheimzulage erhalten

am 10.02.2006 15:48:27 von Sirchief

Hallo,


mal eine Frage zum Thema Eigenheimzulage.
Was wäre denn, wenn ich in dem Bescheid für die Eigenheimzulage die
richtige Berechnung hätte, aber der falsche Betrag auf mein Konto
überwiesen worden wäre.

Also als Beispiel:
Man erhält den Bescheid, in dem drin steht, dass man 50 % der
Eigenheimzulage erhält, weil man zu 50 % etwas gekauft hat. Und dann
werden aber zweimal 100 % überwiesen.
Und wenn man nun das Finanzamt nicht darüber informiert. (Was aber
schon passiert ist)

Was wären denn daraus die Konsequenzen?


Vielen Dank für Eure Antwort.


Gruß

Sirchief

Re: Zuviel Eigenheimzulage erhalten

am 10.02.2006 16:04:31 von Matthias Reichelt

Hallo Sirchief,

"Sirchief" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
Hallo,


>mal eine Frage zum Thema Eigenheimzulage.
>Was wäre denn, wenn ich in dem Bescheid für die Eigenheimzulage die
>richtige Berechnung hätte, aber der falsche Betrag auf mein Konto
>überwiesen worden wäre.

>Also als Beispiel:
>Man erhält den Bescheid, in dem drin steht, dass man 50 % der
>Eigenheimzulage erhält, weil man zu 50 % etwas gekauft hat. Und dann
>werden aber zweimal 100 % überwiesen.
>Und wenn man nun das Finanzamt nicht darüber informiert. (Was aber
>schon passiert ist)
>Was wären denn daraus die Konsequenzen?
>Vielen Dank für Eure Antwort.

37 Abs 2 AO; Zahlung ohne Zahlungsgrund; muss zurückgezahlt werden, weil
nicht festgesetzt,
Verjährung ??? Bin mir nicht sicher, aber innerhalb der allg VJf (30 Jahre).
Gruß Matti

Gruß

Sirchief

Re: Zuviel Eigenheimzulage erhalten

am 13.02.2006 09:02:59 von Sirchief

Hallo Matthias,

vielen Dank für die Antwort.

Gruß

Hakan





Matthias Reichelt schrieb:
www.seelengefaehrte.de
> Hallo Sirchief,
>
> "Sirchief" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
> Hallo,
>
>
> >mal eine Frage zum Thema Eigenheimzulage.
> >Was wäre denn, wenn ich in dem Bescheid für die Eigenheimzulage die
> >richtige Berechnung hätte, aber der falsche Betrag auf mein Konto
> >überwiesen worden wäre.
>
> >Also als Beispiel:
> >Man erhält den Bescheid, in dem drin steht, dass man 50 % der
> >Eigenheimzulage erhält, weil man zu 50 % etwas gekauft hat. Und dann
> >werden aber zweimal 100 % überwiesen.
> >Und wenn man nun das Finanzamt nicht darüber informiert. (Was aber
> >schon passiert ist)
> >Was wären denn daraus die Konsequenzen?
> >Vielen Dank für Eure Antwort.
>
> 37 Abs 2 AO; Zahlung ohne Zahlungsgrund; muss zurückgezahlt werden, weil
> nicht festgesetzt,
> Verjährung ??? Bin mir nicht sicher, aber innerhalb der allg VJf (30 Ja=
hre).
> Gruß Matti
>=20
> Gruß
>=20
> Sirchief