ab welchen Beträgenbei Aushilfen Abgaben notwendig?

ab welchen Beträgenbei Aushilfen Abgaben notwendig?

am 10.02.2006 18:38:42 von Hans Richter

Hallo,

ich betreibe nebenberuflich ein kleines Gewerbe, bei dem meine Frau
(Hausfrau) und meine Kinder (Schulkinder) teilweise Aushilfsarbeiten
(Verpacken, Versenden von Waren usw...) übernehmen.

Nun würde ich denen gerne eine kleine Aufwandsentschädigung bezahlen.
Habe schon herausgefunden, dass ich dafür wohl einen Arbeitsvertrag
erstellen muss und alle Zahlungen auf gesondertes Konto erfolgen müssen.
Dieses ist eigentlich kein Problem.

Für mich stellen sich jetzt folgende Fragen:

- gibt es hierfür Grenzbeträge, ab denen dann Sozialabgaben fällig werden
und wenn ja wie hoch sind diese
- werden die Grenzbeträge immer auf einen Monat gesehen oder auf ein
Jahr,d.h man kann deise ggf. besser verteilen


MFG

Hans

Re: ab welchen Beträgen bei Aushilfen Abgaben notwendig?

am 10.02.2006 18:59:00 von Martin Hentrich

On Fri, 10 Feb 2006 18:38:42 +0100, Hans Richter <>
wrote:

>Für mich stellen sich jetzt folgende Fragen:

Hast du auch in debs gestellt, mach besser Crosspost mit FollowUpTo
(in zwei Gruppen posten, Antwort kommt immer nur in eine):

Meine Antwort:
<news:>

Martin
=46'up2: de.etc.beruf.selbstaendig