ich hab da nochmal ne kurze frage ....
ich hab da nochmal ne kurze frage ....
am 11.02.2006 03:45:49 von ThoBro
..... zum Thema Buchungen.
Ich habe jetzt die Buchungen für 2005 soweit abgeschlossen und wollte das
Buchungsjahr 2006 eröffnen.
Lexware Business Office pro hat dafür einen netten kleinen Assistenten. Diesen wollte
ich dafür nutzen.
Doch jetzt stellt der mir da eine Frage die ich so nicht beantworten kann. Ich will
die Neuanlage des
Buchungsjahres jetzt auch nicht abbrechen. Darum muss ich Euch leider wieder in
Anspruch nehmen ;=)
Es wird folgender Kommentar gegeben, bzw. folgende Eingabe muss erfolgen:
--- ZITAT ---
Eine USt-Zahllast wird als Verbindlichkeit, ein USt-Überhang als Forderung gegenüber
dem Finanzamt auf
ein Konto der entsprechenden Kategorie vorgetragen.
Konto für USt-Zahllast: ____
Konto für VSt-Überhang: ____
--- ZITATENDE ---
Kann es sich hierbei um die SKR03-Konten:
- 1545 Umsatzsteuerforderung
- 1548 Vorsteuer im Folgejahr abziehbar
handeln?
Wenn ja, USt-Zahllast = 1545 und VSt-Überhang = 1548?
Ansonsten sagt mir bitte Bescheid um welche Konten es sich handelt.
Ich werde den Assistenten jetzt mal offen lassen und hoffe, dass ich ganz schnell
eine antwort auf meine Frage erhalte.
-- Mit freundlichen Grüssen
Thomas Broich
IT- & Web-Dienstleistungen
Web: www.IT-Hilfen.info
CMS www.Web-Dienste.net
Re: ich hab da nochmal ne kurze frage ....
am 13.02.2006 10:18:25 von ThoBro
keiner nen Tipp für mich?
Thomas
"Broich, Thomas" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> .... zum Thema Buchungen.
>
> Ich habe jetzt die Buchungen für 2005 soweit abgeschlossen und wollte das
> Buchungsjahr 2006 eröffnen.
> Lexware Business Office pro hat dafür einen netten kleinen Assistenten. Diesen
wollte
> ich dafür nutzen.
>
> Doch jetzt stellt der mir da eine Frage die ich so nicht beantworten kann. Ich will
> die Neuanlage des
> Buchungsjahres jetzt auch nicht abbrechen. Darum muss ich Euch leider wieder in
> Anspruch nehmen ;=)
>
> Es wird folgender Kommentar gegeben, bzw. folgende Eingabe muss erfolgen:
>
> --- ZITAT ---
> Eine USt-Zahllast wird als Verbindlichkeit, ein USt-Überhang als Forderung
gegenüber
> dem Finanzamt auf
> ein Konto der entsprechenden Kategorie vorgetragen.
>
> Konto für USt-Zahllast: ____
> Konto für VSt-Überhang: ____
> --- ZITATENDE ---
>
> Kann es sich hierbei um die SKR03-Konten:
>
> - 1545 Umsatzsteuerforderung
> - 1548 Vorsteuer im Folgejahr abziehbar
>
> handeln?
> Wenn ja, USt-Zahllast = 1545 und VSt-Überhang = 1548?
>
> Ansonsten sagt mir bitte Bescheid um welche Konten es sich handelt.
> Ich werde den Assistenten jetzt mal offen lassen und hoffe, dass ich ganz schnell
> eine antwort auf meine Frage erhalte.
>
> -- Mit freundlichen Grüssen
>
> Thomas Broich
> IT- & Web-Dienstleistungen
>
> Web: www.IT-Hilfen.info
> CMS www.Web-Dienste.net
>
>
>
Re: ich hab da nochmal ne kurze frage ....
am 13.02.2006 12:39:30 von Matthias Koehler
[Thomas:]
> keiner nen Tipp für mich?
Doch, klar: Bitte nie wieder solche sinnfreien Betreffzeilen wählen, dann
antwortet vielleicht jemand. Und für Nachfragen keinen neuen Thread
eröffnen, sondern den alten weiternutzen.
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
Re: ich hab da nochmal ne kurze frage ....
am 13.02.2006 13:10:51 von Martin Hentrich
On Mon, 13 Feb 2006 10:18:25 +0100, "Broich, Thomas"
<> wrote:
>keiner nen Tipp für mich?
Martin, SCNR