Handwerkerrechnungen auch von privat begrenzt steuerlich absetzbar

Handwerkerrechnungen auch von privat begrenzt steuerlich absetzbar

am 12.02.2006 17:25:27 von Lutz Schulze

Hallo,

wie man immer wieder hört, sollen ja ab Anfang 2006 auch im privaten
Bereich Arbeitsleistungen von Handwerkern oder anderen Dienstleistern
bis zu einem bestimmten Betrag das zu versteuernde Einkommen des
privaten Auftraggebers mindern.

Was kann man da alles ansetzen?

Ich las, dass nur Erhaltung, nicht neue Errichtung den Kriterien
entspricht. Also z.B. Zaun streichen, nicht aber neuen Zaun bauen

Aber z.B. die Überprüfung der Heizungsanlage durch die Heizungsfirma?
Überprüfung der Anlage durch den Schornsteinfeger?
(Wäre dann ja auch logisch, aber wohl kaum zu fassen)

Schneiden der Hecke?
Pflegeschnitt der Obstbäume?
Strasse kehren + Winterdienst?

Weiss jemand mehr?

Lutz
--
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Re: Handwerkerrechnungen auch von privat begrenzt steuerlich absetzbar

am 12.02.2006 17:34:46 von Martin Hentrich

On Sun, 12 Feb 2006 17:25:27 +0100, Lutz Schulze
<> wrote:

>wie man immer wieder hört, sollen ja ab Anfang 2006 auch im privaten
>Bereich Arbeitsleistungen von Handwerkern oder anderen Dienstleistern
>bis zu einem bestimmten Betrag das zu versteuernde Einkommen des
>privaten Auftraggebers mindern.
>
>Was kann man da alles ansetzen?

Nix. Das Gesetz ist noch nicht fertig (IMHO) und erst für 2007
geplant. Man soll ja auch von der Regierung erwarten können, dass sie
nix mit der heißen Nadel strickt - war ja ca. 7 Jahre so - und dann
auch Mißbrauch und Mitnahmeeffekte ausgeschlossen sind, soweit es
ebend [R] geht.

Martin

Re: Handwerkerrechnungen auch von privat begrenzt steuerlich absetzbar

am 12.02.2006 17:48:38 von Lutz Schulze

On Sun, 12 Feb 2006 17:34:46 +0100, Martin Hentrich <>
wrote:

>Nix. Das Gesetz ist noch nicht fertig (IMHO) und erst für 2007
>geplant.

Ich glaube, ich muss meine Tageszeitung abbestellen. Oder stand das in
einem der unzähligen kostenlosen Wochenblätter, die den Briefkasten
verstopfen? Ich weiss es nicht mehr, aber gerade heute erst wieder
gelesen. Und da ging ich doch schon mal durch, was ich demnächst
delegiere.

>Man soll ja auch von der Regierung erwarten können, dass sie
>nix mit der heißen Nadel strickt - war ja ca. 7 Jahre so - und dann
>auch Mißbrauch und Mitnahmeeffekte ausgeschlossen sind, soweit es
>ebend [R] geht.

_Das_ wird schwierig. Der Steuerbürger wartet doch nur darauf.
Und zwischen Gesetzesänderung und Missbrauchsdiskussion liegt heute im
allgemeinen weniger als eine Legislatur.

Frei nach einem deutschen Kanzler:
Was kümmert mich mein Gesetz von gestern?

Lutz

--
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